Freitag, März 29, 2024
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Wie die Holländer die Schul-Impfbusse gestoppt haben

Mit Kameras und Hinweisschreiben haben die holländischen Eltern die Impfbusse vor den Schulen ihrer Kinder vertrieben.

Angeregt durch einen Tweet eines Freundes, der einen Impfbuss samt Belegschaft mit seiner Handykamera filmte, hat der holländische Aktivist und Mikrobiologe Willem Engel per Social Media dazu aufgerufen, überall in Holland die Mitarbeiter mobiler Impfteams zu photographieren. „Nein zu den Impfbussen. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie alle Mitarbeiter fotografieren, für später, sagen wir mal„, schrieb er am 4. August 2021 auf Twitter.

Der holländische Gesundheitsdienst teilte mit, eine Anzeige gegen Engel erstatten zu wollen. Engel hatte dazu zwei Tage später per Tweet Stellung genommen: „Wenn ich ein Selfie mache, drohe ich nicht mit Selbstmord. Hören Sie auf mit dem unsinnigen und krankhaften Drang, Einschüchterung, Gewalt und Drohungen mit der Aufnahme eines Fotos zu verbinden! Es geht wirklich darum, dass jeder das Gefühl hat, dass das, was hier passiert, inakzeptabel und unmoralisch ist #stopdeprikbus“

Engel geht es um die Beweissicherung. Die Aufklärung in Zusammenhang mit den Impfungen erfolgt in Holland ebenso wie in Deutschland in aller Regel nicht lege Artis. Es wird regelmässig nicht darüber aufgeklärt, dass es sich bei den sogenannten Corona-Impfungen um experimentelle, gentherapeutische Anwendungen handelt, die nur eine bedingte Zulassung in der EU haben, weil wichtige Studien nicht gemacht worden sind. Auch wird oftmals nicht über die inzwischen immer offeneren zutage tretenden teils massiven Nebenwirkungen aufgeklärt.

Kinder und Jugendliche können in seltenen Ausnahmefällen mit einem natürlichen Einverständnis ohne Zustimmung ihrer Eltern in eine medizinische Behandlung einwilligen, z.B. ist dies vorstellbar bei der Schienung eines Beines, wenn die Eltern in einer Akutsituation nicht vor Ort sind. Bei einer komplexen, von den Auswirkungen nicht einschätzbaren Behandlung wie einer Impfung, die noch dazu nicht zeitkritisch ist, kann eine Einwilligung der Minderjährigen nicht wirksam erteilt werden. Erfolgt diese gleichwohl, machen sich die Impfärzte und sonstigen Beteiligten einer Körperverletzung (im schlimmsten Fall mit Todesfolge) schuldig. Für die Schulen, die die Kinder zum Impfangebots der Busse locken, kommen strafbare Beihilfehandlungen in Betracht.

Das Fotografieren der Mitarbeiter ist, wenn es wie von Engel angeregt nur dokumentarisch und ohne Drohungen oder Belästigungen erfolgt, in Holland nach Darstellung des Strafverteidigers Joris van ‘t Hoff nicht strafbar. Fotografieren auf öffentlichen Straßen, auch von Personen ohne deren Erlaubnis, ist wegen der Meinungsfreiheit grundsätzlich erlaubt. Die Grenze dieses Rechts liegt beim Bildnisrecht, dann aber muss nachgewiesen werden, dass die abgebildete Person ein berechtigtes Interesse daran hat, nicht im Licht der Öffentlichkeit zu stehen. Wenn die Fotoaufnahmen dazu dienen, Beweise für eine mögliche Straftat zu sammeln – z.B. den Beleg dafür zu erbringen, dass ein Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Begleitung seiner Eltern im Impfbus eine Spritze erhalten hat – dürfte in Holland das öffentliche Interesse am Bild überwiegen.

Holländische Eltern haben parallel zu der Fotoaktion von Engel die Schulleiter mit einem Musterschreiben der Organisation „Wir die Eltern“ auf die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit den Impfbussen hingewiesen. Das Schreiben findet sich hier in einer deutscher Abwandlung.

Kurz nach der Fotokampagne von Engel sind die Impfbusse in Holland vor den Schulen verschwunden. Engel hat 2020News dazu berichtet: „Eine Gruppe von Eltern hatte sich mit ihren Handys bewaffnet vor einer Schule versammelt und die konnten gar nicht so schnell gucken, so schnell war der Bus wieder verschwunden.“

Rechtsanwältin Viviane Fischer erklärt zu der holländischen Aktion: „Viele der Mitarbeiter der Impfteams sind sich nicht darüber im klaren, dass die Impfung experimentell ist, dass sie ein großes Schadpotential birgt und dass die Minderjährigen selbst nicht wirksam in die Impfung einwilligen können. Sie sind sich ihrer persönlichen Haftungsrisiken nicht bewußt. Es ist gut, wenn eine solche Fotoaktion dazu beiträgt, dass die Mitarbeiter anfangen, sich ihrer schadenstiftenden Rolle und ihrer persönlichen Verantwortlichkeit bewußt zu werden, insbesondere mit Blick auf unsere besonders vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen.

In Deutschland ist zu beachten, dass zivilrechtliche Löschungsansprüche für Bilder nach Kunsturhebergesetz und anderen Normen bestehen können, wenn man gezielt Mitarbeiter der Impfteams photographiert. Allerdings könnten grundsätzlich auch Rechtfertigungstatbestände wegen Beweissicherung für mögliche Straftaten eingreifen. Wichtig ist, dass zum Beispiel bei einer Dokumentation eines Impfbusses nicht in das Businnere hineingefilmt wird, unabgestimmt Fotos in einem abgeschlossenen Raum zu machen, ist verboten. Solange die Bilder nicht veröffentlicht sind, ist das Photographieren im öffentlichen Raum aber nicht strafrechtlich relevant. Man kann solche Aufnahmen für Beweiszwecke für die Zukunft aufbewahren.

Wie auf dem holländischen Video zu sehen, fand in unmittelbarer Nähe zum Impfbus eine kleine Kundgebung statt. In einer solchen Konstellation – es kann auch eine Spontandemo von mindestens zwei Personen sein – darf auch nach deutscher Rechtslage das Geschehen gefilmt werden, und Personen, die zufällig im Bild sind, haben dies hinzunehmen, wie sich aus § 22 Kunsturhebergesetz ergibt.“

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