Mittwoch, Dezember 18, 2024
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2020News wird massiv angegriffen nach Artikel zu Sensationsurteil – warum?

Ein Beitrag von Erik R. Fisch

Seit der Veröffentlichung der Sensationsentscheidung aus Weimar, in der auf der Basis von Gutachten festgestellt wird, dass der PCR-Test keine Infektion nachweisen kann, wird die Webseite von 2020News rund um die Uhr massiv angegriffen. Jemandem scheint die Entscheidung gar nicht zu behagen. Seit heute liegt uns der Gesetzesentwurf der Regierung zur weiteren Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes vor, der so gar nicht auf Urteilslinie liegt. Besteht da ein Zusammenhang?

2020News hat am 9. April 2021 um 15:30 Uhr das Sensationsurteil aus Weimar vorab veröffentlicht, Stand 10. April 2021, 14:00 Uhr haben den Artikel über 270.000 Menschen gelesen, das Urteil wurde bereits über 500.000 mal heruntergeladen. Es erfährt aktuell über weitere Medien (Corodok, Reitschuster) zusätzliche Verbreitung. Nun sind auch die Altmedien auf das Thema aufmerksam geworden.

Das vom Weimarer Familiengericht ausgesprochene Verbot von Masken, AHA-Abständen und SARS-CoV-2-Testungen in zwei Weimarer Schulen bewegt viele Menschen, insbesondere die Eltern, die ebenso wie die Klägerin psychische, physische und pädagogische Schädigungen ihrer Kinder durch die Massnahmen fürchten und vielfach bereits schon feststellen müssen. Immer mehr Menschen wünschen und fordern ein Ende der Maßnahmen – auch vor dem Hintergrund der in der Weimarer Entscheidung angesprochenen Unverhältnismäßigkeit von Regierungshandeln und Virusgeschehen.

Sie teilen die Einschätzung des Gerichts, das zum Abschluss ausführt: „Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.“

Diametral entgegensetzt zur Stimmung breiter Bevölkerungsteile steht der Versuch der Regierung, mit dem „Notbremsen“-Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Bearbeitungsstand 9. April 2021) die Zügel Richtung Lockdown noch stärker anzuziehen. Der Entwurf sieht vor, dass jeder Landkreis, in dem eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Testpositiven auf 100.000 Einwohner auftritt, automatisch in den Lockdown geschickt wird. Die Regierung greift damit tief in die Gesetzgebungskompetenz der Länder ein, die nach dem Grundgesetz für gesundheitliche Fragen zuständig sind.

Im Gesetzesentwurf heisst es: „Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich zu einer sehr dynamischen Pandemie entwickelt, die bundeseinheitliche Regelungen und Maßnahmen zwingend notwendig macht, um der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zu entsprechen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeingut und damit die bestmögliche Krankenversorgung weiterhin sicherzustellen. Das Coronavirus SARS-CoV-2 stellt die gesamte Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen. Es besteht deutschlandweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage. Deshalb sind Maßnahmen mit bundeseinheitlichen Standards erforderlich, die in einem Landkreis ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner gelten.“

Es ist dies eine eigenwillige Interpretation der Sachlage. Seit Beginn der Pandemie ist es noch nie zu einer Überlastungslage in den Krankenhäusern gekommen. Von einer dynamischen Ausbreitung des Virus und insbesondere von einem dynamischen Anstieg der Kranken und Toten, auf die es bevölkerungsschutztechnisch allein ankommen könnte, konnte und kann keine Rede sein. Auch andere Aspekte der offiziellen Narrative zur Pandemielage haben sich inzwischen als unzutreffend herausgestellt (siehe 2020News-Artikel „Die Kaiserin ist nackt„).

Der behauptete Kausalzusammenhang zwischen einer Sieben-Tage-Inzidenz und einer möglichen Bedrohung des Gesundheitssystems läßt sich nicht festmachen.

An das Erreichen dieses daher willkürlich erscheinenden Schwellenwertes knüpfen sich nun aber nach den Vorstellungen der Regierung weitgehende Folgen. Automatisch sollen ab dem übernächsten Tag private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur noch mit Angehörigen eines Haushalts sowie einer weiteren Person je Tag und Haushalt gestattet sein, maximal grundsätzlich fünf Personen. Zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens soll eine Ausgangssperre herrschen, es sein denn man hat triftige Gründe (Arbeit, medizinischer Notfall, Versorgung von unterstützungsbedürftigen Personen oder Tieren etc). Vergnügungsstätten und Freizeiteinrichtungen müssen schliessen, Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen gehen in den Fernunterricht. Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen. Alle Läden mit Ausnahme derer, die der Grundversorgung dienen, schliessen ebenso wie Theater, Museen, zoologische Gärten etc. Die Ausübung von Sport ist untersagt bis auf Individualsport, allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Gastronomie ist untersagt. Maskenpflicht besteht im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt.

Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen automatisch wieder außer Kraft treten. Es sei denn, es wären in den einzelnen Ländern strengere Maßnahmen in Kraft oder würden beschlossen, diese haben Vorrang vor der bundeseinheitlichen Mindestregelung.

Durch die neuen Testpflichten in den Schulen, beim Einkaufen, durch die Arbeitgeber und die auch im Urteil ausführlich erörterten Problematik der falsch positiven Testergebnisse grade in einer asymptomatischen weil gesunden Population, ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 auf 100.000 Einwohner sehr schnell erreicht. Die „Notbremse“ der Regierung ist daher der Eintritt in einen Dauerlockdown.

Durch die Anknüpfung an den willkürlichen Parameter der Sieben-Tage-Inzidenz kann sich auch eine neue Form des Lockdowns, eine Art Hüh- und Hott-Lockdown, ergeben, an dem mal ein paar Tage auf, dann wieder zu, dann wieder auf, dann wieder zu ist. Eine sinnvolle Lebensführung, ein sinnvolles Wirtschaften ist auf dieser Basis überhaupt nicht mehr möglich.

Dies alles auf der Basis eines PCR-Tests, den das Weimarer Gericht nun soeben als unfähig, eine Infektion zu erkennen, beurteilt hat. Es verwundert nicht, dass die Bundesregierung sich über dieses Urteil nicht freuen kann. Ob sie es ist, die 2020News angreift, kann aktuell nicht beurteilt werden.

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