Mittwoch, April 24, 2024
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Die Hafenanwälte und der Notar

Prozessbeobachter berichten aus dem Strafverfahren gegen Dr. Reiner Fuellmich – mit Schlussbemerkungen von Viviane Fischer

Inzwischen haben acht Verhandlungstage im Strafprozess gegen Dr. Reiner Fuellmich wegen des Vorwurfs der Untreue vor der 5. Wirtschaftsstrafkammer des Göttinger Landgerichts stattgefunden. Es geht um ein Darlehen in Höhe von € 700.000 aus Geldern der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr., das Dr. Reiner Fuellmich Ende 2020, Anfang 2021 erhalten, privat verbraucht und bis heute nicht zurückgeführt hat. Ob er dies durfte und ob Dr. Reiner Fuellmich von dritter Seite bewußt oder faktisch an der Rückführung der Darlehenssumme gehindert wurde, ist Teil der Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht.

Die Rückzahlung soll nach Darstellung von Dr. Reiner Fuellmich dadurch verhindert worden sein, dass der dafür vorgesehene Verkaufspreis seines Hauses fast gänzlich – und angeblich unberechtigt – an den Grundschuldgläubiger Rechtsanwalt Marcel Templin geflossen ist. Dieser habe € 1.158.000 erhalten statt der nominell gesicherten € 650.000. Dr. Reiner Fuellmich ist der Ansicht, dass Marcel Templin eigentlich gar nichts aus der Grundschuld zustand, er also die gesamte Summe zu Unrecht vereinnahmt hat.

Zu diesem Thema sind bislang der Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann und der Göttinger Notar Dr. Stefan Kleinjohann vernommen worden. Hier der Bericht von der Vernehmung des Notars:

Die Kaufverträge für das Haus von Dr. Reiner Fuellmich in Göttingen, in dem seine Kanzlei und seine Wohnung untergebracht waren, sind im Oktober 2022 unterzeichnet worden, teilt der Notar mit. Die unterzeichnenden Parteien seien Dr. Reiner Fuellmich und die beiden Käufer Herr R. und Herr A. gewesen. Es gab im August 2022 eine erste vertragliche Abrede mit Herrn A. wegen seines Grundstücksteils, die dann aber wohl nicht gleich vollzogen wurde. Herr A. ist offenbar der Nachbar von Dr. Reiner Fuellmich, er habe die Büroräume im Souterrain erworben, das sich in das Nachbargrundstück erstreckt. Der andere Käufer, Herr R., ist ein Immobilienmakler. Er hat inzwischen im Haus von Dr. Reiner Fuellmich sein Büro bezogen. Die Büroräume im Souterrain seien für € 295.000 verkauft worden, das große Grundstück mit dem Bungalow für € 1.050.000, beide Grundstücke zusammen also für insgesamt € 1.345.000.

Die Vertragsunterzeichnung beim Notar ist an einem Feiertag (!) erfolgt, wie Dr. Reiner Fuellmich überraschenderweise mitteilt. Es war der 3. Oktober 2022, also der Tag der Deutschen Einheit. Dr. Reiner Fuellmich und der Notar scheinen sich gut zu kennen. Der Notar sei ein Studienfreund von ihm, man kennte sich (näher?) seit 20 Jahren, lässt Dr. Reiner Fuellmich das Gericht wissen.

Der Notar berichtet, dass bei seiner Einsichtnahme insgesamt fünf Grundschulden im Grundbuch eingetragen gewesen seien, drei für die Hallbaumbank (heute Warburgbank) und zwei für Privatleute. Gesamtvolumen der eingetragenen Belastungen: € 1.175.000. Bei einem Verkauf für die vereinbarte Summe wären grade einmal € 170.000 für Dr. Reiner Fullmich übrig geblieben (abzüglich eventueller Kaufnebenkosten).

Dr. Reiner Fuellmich habe ihm aber versichert, so der Notar, dass diese Grundschulden allesamt nicht mehr valutierten, weil die ihnen zugrundeliegenden Darlehen abgelöst seien. Dr. Reiner Fuellmich habe ihm zugesagt, berichtet der Notar weiter, Löschungsbewilligungen von den befriedigten Grundschuldgläubigern beizubringen. Im Vertrag versichert Dr. Reiner Fuellmich: „Sämtliche Löschungsbewilligungen wurden bereits erteilt bzw. werden kurzfristig erteilt; ich bzw. die von mir Beauftragten werden die Unterlagen dem Notar übermitteln“. Hinsichtlich der Grundschuld der beiden Privatleute kommt die Löschungsbewilligung wie angekündigt kurzfristig über einen anderen Notar. Hinsichtlich der drei erstrangigen Grundschulden kommt aber keine Löschungsbewiligung weder von der Bank noch von Dr. Reiner Fuellmich persönlich.

Bei seiner nächsten Einsichtnahme habe er dann eine Grundschuld zugunsten des Rechtsanwalts Marcel Templin auf den ersten drei Rangstellen vorgefunden (insgesamt € 650.000), was ihn sehr überrascht habe, fährt der Notar fort. Und dass obwohl im Vertrag beurkundet war: „Verkäufer (= Dr. Reiner Füllmich, Anm. der Redaktion) versichert, dass weitere Veränderungen nicht veranlasst wurden und auch nicht zu erwarten sind.“

Dr. Reiner Fuellmich habe ihm dann mitgeteilt, dass Marcel Templin völlig zu Unrecht im Grundbuch stehe. Dieser habe die Abtretung der Grundschuld zu spät angenommen. Einen zu sichernden Anspruch habe Marcel Templin zudem nicht bzw. nicht mehr. Ein früherer Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens aus Geldern der Sammelklage sei dadurch untergegangen, dass die Sammelkläger alle zu ihm, Dr. Reiner Fuellmich, übergetreten seien. Damit seien auch deren Gelder auf ihn übergegangen.

Anmerkung der Redaktion: Rechtsanwalt Marcel Templin ist oder war der Vertragspartner der Unternehmer, die sich am Sammelklagenprojekt von Dr. Reiner Fuellmich beteiligen wollten. Die Klagewilligen haben jeweils € 800 zzgl. MWSt., also insgesamt € 952 pro Kopf, an Marcel Templin überwiesen, damit in den USA eine Sammelklage wegen des fehlerhaften PCR-Tests initiiert würde, der sie als deutsche Unternehmer beitreten könnten. Der Artikel „Und täglich grüßt die Sammelklage“ auf 2020News zeigt den Stand der Sammelklage am 15. September 2022. Bis dahin waren keine Klagen initiiert worden, die diesen Kriterien entsprochen hätten. Von den klagebereiten Unternehmern sind hohe Beträge vereinnahmt worden, mindestens wohl € 900.000. Zum aktuellen Stand der Sammelklage wird auf 2020News noch gesondert berichtet werden.

Vor Gericht werden Details offengelegt: Dr. Reiner Fuellmich habe von Marcel Templin Ende 2020 aus den Sammelklagen-Geldern ein Darlehen in Höhe von € 500.000 zur Ablösung eines Kredits auf seiner Göttinger Immobilie erhalten. Dr. Reiner Fuellmich habe die Bank angewiesen, zur Absicherung des Rückzahlungsanspruchs von Marcel Templin die auf sie eingetragenen Grundschulden über insgesamt € 650.000 abzutreten. Ob Reiner Fuellmich von Marcel Templin über die € 500.000 hinaus noch weiteres Geld erhalten hat, so dass die grundschuldlich gesicherte Summe von € 650.000 erreicht wurde, bleibt im Termin unklar.

Marcel Templin habe sich dann an ihn gewandt, so der Notar, mit der Bitte um Kopien der Kaufverträge. Er habe wissen wollen, für wieviel Geld verkauft worden sei. Dies habe ihm der Notar wohl aber nicht mitgeteilt. Dann habe sich Dr. Justus Hoffmann telefonisch beim Notar gemeldet und sich erklären lassen, wie „das mit der Grundschuld funktioniere“. Der Notar habe ihn darauf hingewiesen, dass ein Grundschuldgläubiger nur Forderungen, die tatsächlich bestünden, geltend machen sollte. Es gäbe zwar formal noch Grundbuchzinsen, die mit 15 bzw. 18 Prozent sehr hoch ausfielen, sowie Nebenleistungsansprüche in Höhe von 5 Prozent, mit denen man theoretisch zusätzliches Geld zunächst vereinnahmen könne. Klar sei aber, dass man das Geld nur behalten dürfe, wenn man einen anderen Rechtsgrund dafür habe als nur die formale Position als Grundschuldgläubiger. Den Grund, für den eine Grundschuld gezogen werden dürfe, lege normalerweise eine sogenannte Sicherungszweckbestimmung fest. Mit dieser bestimme der Grundstückseigentümer ganz genau die Forderungen, für deren Nichterfüllung sein Grundstück notfalls haften solle.

Dr. Justus Hoffmann hatte bei seiner Vernehmung in Göttingen am 1. März 2024 mitgeteilt, dass es eine solche Sicherungszweckerklärung bei der abgetretenen Grundschuld nicht gebe. Wollte Dr. Reiner Fuellmich also eine Haftung des Grundstücks auch noch für weitergehende Forderungen von Marcel Templin? Wenn ja für welche?

Der Notar berichtet weiter, dass Marcel Templin im weiteren Verlauf zusammen mit einem Mann und einer Frau zu ihm in die Kanzlei gekommen sei und ihm einen Treuhandauftrag für die Bereinigung des Grundbuchs erteilt habe. Die im Gerichtssaal anwesende Antonia Fischer erkannte der Notar spontan nicht. Sie bestätigte aber, dass sie es gewesen sei, die den Termin beim Notar zusammen mit Dr. Justus Hoffmann wahrgenommen habe. Der Treuhandauftrag von Marcel Templin an den Notar lautete, dieser dürfe die Grundschuld über € 650.000 nur löschen lassen, wenn er, Marcel Templin von den Käufern insgesamt € 1.158.000 erhalte. Diese Information habe der Notar an die Käufer übermittelt und diese hätten dann dementsprechend an Marcel Templin gezahlt. Der Rest des Geldes sei, so wie es Reiner Fuellmich im Kaufvertrag bestimmt habe, an seine Ehefrau Inka Fuellmich überwiesen worden.

Abzüglich der Kosten dürfte die Summe, die Dr. Reiner Fuellmich aus dem Hausverkauf erhalten hat, bei circa. € 140.000 gelegen haben. Davon ist nichts an den Corona-Ausschuss zurückgezahlt worden.

Der Notar teilt mit, dass er nicht verpflichtet sei zu prüfen, ob die Forderung eines Grundschuldgäubigers tatsächlich noch bestehe, er könne ja auch nicht jede Kreditabrechnung einer Bank auf ihre Korrektheit überprüfen. Der Vorsitzende Richter stellte die Frage, wie hoch das Auseinanderklaffen von erkennbarer Forderung und geltend gemachter Ablösesumme sein müsse, damit der Notar eine besondere Prüfpflicht für sich bejahe. Was würde er tun, wenn eine Bank z.B. nur noch eine Forderung in Höhe von € 500 innehabe, aber € 100.000 verlange, um die Löschungsbewililgung zu erteilen? Der Notar meinte, in so einem Fall würde er wohl schon noch einmal nachfragen und den Verkäufer informieren. Nach übereinstimmender Darstellung von Dr. Reiner Fuellmich und des Notars hat der Notar allerdings die im Treuhandauftrag genannte hohe Summe Dr. Reiner Fuellmich nie mitgeteilt.

Obwohl sein alter Bekannter Dr. Reiner Fuellmich in E-Mails an den Notar mit drastischen Worten kundgetan hat, dass er absolut gar keine Ansprüche auf Seiten von Marcel Templin aus der Grundschuld erkennen könne, will der Notar ihn nicht darauf hingewiesen haben, dass fast der gesamte Kaufpreis an den Grundschuldgläubiger ausgezahlt werden sollte. Es wird eine E-Mail von Dr. Reiner Fuellmich an den Notar verlesen, in der er schrieb „einen Versuch ist es wert“. Der Notar sagte aus, das dahingehend verstanden zu haben, dass Dr. Reiner Fuellmich damit sein okay zur Auszahlung der € 1.158.000 gegeben habe. Er äußerte vor Gericht die Auffassung, dass Dr. Reiner Fuellmich unzweideutig hätte protestieren müssen, als er ihm mitteilte, dass er nun entsprechend dem Treuhandauftrag verfahren wolle. Dr. Reiner Fuellmich hatte anscheinend nicht nachgefragt, über welche Summe der Treuhandauftrag nun genau lautete, der Notar hatte ihm diesen Auftrag wohl aber auch nicht übermittelt.

Dr. Reiner Fuellmich fragte vor Gericht mehrfach nach, was der Notar sich denn genau vorgestellt habe, wie er noch deutlicher hätte protestieren können, damit die Botschaft bei ihm angekommen wäre. Der Notar blieb eine Antwort schuldig.

Dr. Reiner Fuellmich hatte Marcel Templin im Eilrechtsverfahren verklagt, die Löschungsbewilliung herauszugeben. Vor Gericht scheint er mit dem Antrag wohl gescheitert zu sein. Zu den Gründen des Scheiterns wurden keine näheren Angaben gemacht. Der Notar war über das Eilrechtschutzverfahren informiert und gab an, dazu auch Unterlagen in der Akte zu haben, allerdings habe er sich damit wohl nicht auseinandergesetzt, sie wohl noch nicht einmal gelesen. Der Richter fragte den Notar, ob er eine Dr. Reiner Fuellmich günstige Entscheidung denn gegebenenfalls beachtet hätte. Der Notar teilte mit, dass er sich eine derartige Entscheidung wohl durchgelesen und sie geprüft hätte. Er wollte sich nicht darauf festlegen, dass er eine solche Entscheidung in jedem Fall beachtet hätte.

Die Gesellschafterin der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. Viviane Fischer war als Adhäsionsklägerin zur Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche gegen sie selbst bei der Zeugenvernehmung anwesend. Sie ist von Dr. Justus Hoffmann und Marcel Templin auf Zahlung der von Dr. Reiner Fuellmich noch nicht zurückgeführten € 700.000 nebst € 70.000 Zinsen und circa € 8.400 Anwaltshonorar in Anspruch genommen worden – derzeit noch aussergerichtlich. (Anm. der Redaktion: 2020News berichtete hierzu mit dem Artikel „Der Corona-Ausschuss wird angegriffen“).

Viviane Fischer wies darauf hin, dass Dr. Reiner Fuellmich auch mit einer weiteren Klage gegen Marcel Templin auf Herausgabe aller Gelder aus der Sammelklage gescheitert sei. Hierzu liegt Viviane Fischer, wie sie ausführte, die erste Seite der gerichtlichen Entscheidung vor. Sie berichtete, dass die Klage als unzulässig verworfen worden sei, weil Dr. Reiner Fuellmich keinen korrekten Antrag gestellt habe. Er habe „alle Gelder“ aus der Sammelklage verlangt. Das sei dem Gericht aber zu unbestimmt gewesen, eine solch allgemeine Forderung könne ja letztlich nicht vollstreckt werden, weil ein Gerichtsvollzieher nicht wisse, was genau er da vollstrecken solle. Dr. Reiner Fuellmich hätte beantragten müssen, dass ihm aus den Geldern der Sammelklage ein bestimmter Betrag z.B. € 200.000 ausgezahlt würde. Die Stellung eines derart unbestimmten Antrag sei ungewöhnlich für einem erfahrenen Prozessanwalt. Merkwürdig ist, dass der Fehler von Dr. Reiner Fuellmich offenbar auch später nicht korrigiert worden ist.

Dr. Justus Hoffmann hatte in seiner eigenen Vernehmung erklärt, quasi nicht in das Thema der Grundschuldfreigabe involviert gewesen zu sein und von Marcel Templin erst auf der Fahrt zum Notar kurz vor Weihnachten 2022 zur Erteilung des Treuhandauftrags rudimentär über den Vorgang informiert worden zu sein. Bei der E-Mail vom 13. Dezember 2022, mit der Marcel Templin um die Übermittlung des Kaufvertrages bat, stand Dr Justus Hoffmann in cc, was zunächst nichts heissen musste. Dr. Justus Hoffmann hatte wie dargestellt aber auch mit dem Notar in der Sache telefoniert und sich näheres zur Abwicklung der Grundschuld erklären lassen. Dr. Justus Hoffmann schien also doch tiefer im Thema zu stecken, als es zunächst den Anschein machte.

Anm. der Redaktion: Die Veröffentlichung von Chat-Nachrichten mit Viviane Fischer zum Thema, in denen Dr. Justus Hoffmann Marcel Templin bezüglich des Haus-Deals als in eigener Sache „geschäftstüchtig“ bezeichnete, hat Dr. Justus Hoffmann 2020News aktuell untersagen lassen. Auch die Veröffentlichung der E-Mail von Marcel Templin vom 13. Dezember 2022 an den Notar, in der Marcel Templin davon spricht, dass es noch Forderungen einer Gesellschaft gegen Dr. Reiner Fuellmich gäbe, ist aktuell gerichtlich untersagt. 2020News wird sich gegen die Beschlüsse wehren.

Viviane Fischer las im Rahmen ihrer eigenen Vernehmung am 12. März 2024 noch eine Chat-Nachricht vor, in der Dr. Justus Hoffmann erklärt: „Der Käufer steckt safe mit Reiner unter einer Decke… Er hat Marcel ein lächerlich hohes Angebot gemacht“. Viviane Fischer verliesst auch ihre Antwort: „Achtung, das könnte strafrechtlich relevant werden. An Marcels Stelle würde ich nur die Darlehenssumme nehmen plus vereinbarter Zins.“

Im folgenden persönliche Anmerkungen von Viviane Fischer:

Hat Marcel Templin hier ohne Wissen und Wollen von Dr. Reiner Fuellmich Gelder an sich gebracht, die ihm nicht zustanden? Dr. Justus Hoffmann, der mit seinem Kanzleikollegen Marcel Templin offenbar in engem Austausch zum Thema stand, kannte den Ratschlag des Notars, nur das zu verlangen, auf das ein schuldrechtlicher Anspruch bestünde. Das hätte Marcel Templin als Rechtsanwalt aber auch ohnehin klar sein müssen. Wenn Marcel Templin keinen schuldrechtlichen Anspruch auf das Geld hatte, warum hat er dann quasi unter den Augen der Staatsanwaltschaft und der Öffentlichkeit einen solche Anweisung an den Notar erteilt? Hatte er keine Angst, dass dies kritisch hinterfragt werden würde? Wenn Marcel Templin möglicherweise doch einen legitimen Anspruch haben sollte, warum hat er ihn dann nicht schon längst offengelegt? Marcel Templin hat wie erwähnt 2020News verklagt, seine Korrespondenz mit dem Notar und Dr. Reiner Fuellmich vom Netz zu nehmen. Warum hat er die Berichterstattung von 2020News von Anfang Dezember 2023 über den rätselhaften Haus-Deal nicht gleich mit entsprechenden Nachweisen angegriffen, wenn der Vorgang gegebenenfalls ganz falsch dargestellt sein sollte?

Oder, dies ist aber eine reine Spekulation, könnte es sein, dass es noch eine tiefere Ebene gibt? Könnte hier gegebenenfalls in Abstimmung mit noch weiteren Beteiligten Geld aus den Zugriffsmöglichkeiten von Gläubigern von Dr. Reiner Fuellmich entfernt worden sein? Auch Dr. Reiner Fuellmich selbst kann man hier m.E. nicht aus dem Kreis der möglichen Beteiligten ausnehmen.

Die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. hat gegen Dr. Reiner Fuellmich einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von € 700.000. Bis zum heutigen Tage wartet sie auf das Geld. Die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. hat sich mit einer Rückzahlungsklage an das Strafverfahren gegen Dr. Reiner Fuellmich angehängt (sogenanntes Adhäsionsverfahren). Sollte sie gewinnen, könnte sie gegen Dr. Reiner Fuellmich vollstrecken. Wenn bei Dr. Reiner Fuellmich kein Geld vorhanden sein sollte, ginge der Vollstreckungsanspruch zunächst ins Leere. Die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr.s könnte in einem nächsten Schritt in einen möglichen Rückzahlungsanspruch von Dr. Reiner Fuellmich gegen Marcel Templin pfänden. Dann müsste sie sich etwaige Einreden von Marcel Templin gegen die Forderung von Dr. Reiner Fuellmich entgegen halten lassen. Es ist klar, dass so ein Klagen im Dreieck sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, viel Geld verschlingen würde und mit Ungewissheiten behaftet ist. Sollte Marcel Templin in der Zwischenzeit in die Insolvenz fallen, würde der Corona-Ausschuss „in den Mond gucken“.

Bislang hat Dr. Reiner Fuellmich keine Anstalten gemacht, irgendetwas an den Corona-Ausschuss zurückzuzahlen. Falls jemand, Marcel Templin oder im schlimmsten Falle ein mit diesem zusammenwirkender Dr. Reiner Fuellmich selbst, für längere Zeit, möglicherweise sogar dauerhaft verhindern wollte, dass der Corona-Ausschuss seine Mittel zurückerhält, um damit arbeiten zu können, dann dürfte ihm die aktuelle Situation des „Verschiebens“ der Gelder an Marcel Templin im Endeffekt sehr zu pass kommen.

Mir fällt zu dem Umstand, dass der Notar an einem Feiertag beurkundet hat, der unveröffentlichte Spiegelartikel aus dem Jahr 1999 ein, den ein Freund von Dr. Reiner Fuellmich geschrieben und den 2020News am 1. Februar 2021 publiziert hatte. Darin ist von sogenannten „Mitternachtsnotaren“ die Rede, die im Dienste der Banken die Kaufverträge der arglosen Käufern von Schrottimmobilien beurkundeten. In dem Artikel heisst es: „Bei Notaren, die ihre „Hinweis- und Belehrungspflicht“ ernst nehmen, wäre wohl mancher Wohnungskauf nicht zustande gekommen. Die Notare auf der Hermes-Liste waren nicht so pingelig. Sie hielten sich sogar auf Abruf bereit, wenn die Vermittler ihre Opfer anschleppten. Die „Mitternachtsnotare“, wie sie Fuellmich nennt, beurkundeten oft am späten Abend, auch noch gegen Mitternacht, sie waren samstags und sonntags behilflich. Ein Berliner Notar nahm bei Feierabend sein Amtssiegel mit und machte es sich zu Hause bequem, bis der Drücker mit seinem Kunden erschien.“

Die Situation im Jahr 1999 betrifft natürlich eine ganz andere Konstellation und ich habe überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass Notar Dr. Kleinjohann in das Thema der Schrottimmobilien verwickelt gewesen sein könnte. Was mich aber wundert, ist, dass ein Notar, der womöglich daran mitgewirkt haben könnte, dass ein Mandant, mit dem er auch noch befreundet ist, nun einer Kaufpreissumme in Höhe von € 1.158.000 rechtlich „hinterherjagen“ muss, ganz entspannt davon spricht, dass der Mandant sich doch bei der Notarkammer über ihn beschweren könne. Kann es da nicht auch ein Haftungsproblem für ihn selbst geben?

Eine Anmerkung noch: Marcel Templin tritt zur Zeit als Kandidat zur Europawahl auf einer gemeinsamen Liste mit dem Arzt und Journalisten Paul Brandenburg, dem Kinderschützer Carsten Stahl und der Sängerin Jule Neigel an. Die Kandidatengruppe beklagt: „Wer durch behördliche Willkür – das Handeln einer sich immer mehr von der demokratischen Kontrolle lösenden Exekutive – gegängelt sich an den gesetzlichen Richter wenden will, wartet ebenso Monate bis Jahre und muss in dieser Zeit das gelebte Unrecht erdulden.“

Eventuell wird aktuell eine Schadensminderung durch den in Untersuchungshaft sitzenden Dr. Reiner Fuellmich, damit eventuell auch eine Strafminderung, gar dessen Haftentlassung dadurch verhindert, dass mögliche rechtsgrundlose Zahlungen an Marcel Templin geflossen sind. Marcel Templin müßte hier unbürokratisch zur Aufklärung der Problemlage und gegebenenfalls auch deren Lösung beitragen können. Es fragt sich, warum er dies nicht unverzüglich tut. Will Marcel Templin wirklich noch wochenlang bis zu seiner Zeugenvernehmung in Göttingen im April 2024 warten?

Gegen Willkür und Hinterzimmergeschäfte hilft nur Transparenz. Dies gilt erst recht bei Politikern. Der Vorgang um den Haus-Deal ist weiterhin alles andere als transparent. Wenn bereits dieses leicht aufzuklärende Thema, das für Dr. Reiner Fuellmich – und den Corona-Ausschuss – möglicherweise massive Konsequenzen hat, auch nach Monaten von Marcel Templin immer noch intransparent gehalten wird, frage ich mich, was wir dann von einem EU-Parlamentarier Marcel Templin zu erwarten hätten.

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