Mittwoch, April 24, 2024
LänderberichteItalienBomb Shell: Wie die italienischen Richter auf Linie gebracht wurden

Bomb Shell: Wie die italienischen Richter auf Linie gebracht wurden

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Viviane Fischer

Der italienische Journalist Andrea Zambrano hat herausgefunden, was eine Ursache für die nahezu einhellig pro Impfnarrative und gegen die Individualgrundrechte gefällten Urteile in ganz Italien gewesen sein dürfte: ein Entscheidungsleitfaden aus der Feder des Obersten Gerichtshofs in Italien. Textbausteine aus dem „Bericht für Richter Nummer 103 über legislative Neuheiten vom 28. Oktober 2021“, mit denen künftige Klagen zurückgewiesen werden sollten, haben sich als heisse Spuren in diversen Urteile wiedergefunden.

Mit Erläuterungen zu den Themen „sichere und wirksame Impfstoffe“, „Verfassungskonformität der Massnahmen“, „gerechte Verpflichtung für sich und andere“ wurden die Richter auf die Staatsnarrative eingeschworen, die in Italien eine Impfpflicht für Menschen über 50 Jahren sowie für alle im Gesundheitswesen Tätigen, alle Lehrkräfte, die Ordnungskräfte und alle Mitarbeiter des Gerichtswesens sowie äußerst strenge 2G-Regeln miteinschloss. Die Ausführungen basierten auf falschen Annahmen hinsichtlich eines „allgemeinen Konsens der wissenschaftlichen Gemeinschaft in Bezug auf Wirksamkeit und Sicherheit“ der sogenannten „Impfungen“. Teilweise waren diese Annahmen am 28. Oktober 2021 bereits widerlegt, zumindest gab es aber klare Anhaltspunkte für berechtigte Zweifel an der Korrektheit der Darstellung.

Der Richterbericht stufte die „Impfstoffe“ unter Hinweis auf die einhellige Überzeugung aller Wissenschaftler als absolut sicher und per definitionem wirksam ein. Die Impfpflicht – aus Treue zur Republik – sei solidarisch und gerecht, für den Impfling selbst und für die anderen. Die Verfassungsgebote seien in jedem Fall eingehalten. Auf dieser Argumentationsschiene mussten die diskriminierten, geschädigten, invalidierten Bürger und Arbeitnehmer ohne den solidarischen grünen Pass den in Zivil-, Straf- und Verwaltungsurteilen zur Entscheidung berufenen Richtern wie eine Horde grundlos aufsässiger Egomanen erscheinen.

Der zwar rechtlich unverbindliche, inhaltlich aber eindrückliche Entscheidungsleitfaden kam nicht von irgendwelchen Richtern sondern vom Obersten Gerichtshofs Italiens, dem Äquivalent des deutschen Bundesgerichtshof. Der Oberste Gerichtshof Italiens ist für die systematische und analytische Überprüfung der Rechtsprechung zuständig und verfasst Maximen, Berichte und Revisionen von allem, was im Namen des italienischen Volkes verkündet wird.

Was wäre gewesen, wenn es dieses Vademecum, diesen Handlungsleitfaden für die Richter nicht gegeben hätte? Hätte der einzelne Richter dann seine in Italien ja besonders intensiv ausgeprägte Autonomie stärker genutzt? In Italien werden die Richter durch ein Richtergremium, den Nationalen Richterrat, bestimmt, sie sind daher hinsichtlich ihrer Karrieren nicht wie in Deutschland von der Gnade des Justizministers abhängig. Sie sind jedoch abhängig von dem Wohlwollen ihrer Richterkollegen. Pikant in diesem Zusammenhang: Der Vorsitzende des Nationalen Richterrats ist der Staatspräsident Sergio Mattarella, der zusammen mit dem damaligen Ministerpräsidenten Mario Draghi fortwährend publikumswirksam die Mär von der sicheren und wirksamen „Impfung“ verkündete. Die beiden teilten der Bevölkerung gebetsmühlenartig immer wieder mit: „Wer sich nicht impfen lässt, tötet sich und andere.“

Das fragliche Dokument mit dem Titel „Die Impfung gegen Covid-19 und die Verpflichtung des Green Pass im aktuellen Verfassungs- und Gesetzgebungsrahmen“, das exklusiv dem Magazin La Nuova Bussola Quotidiana in voller Länge vorliegt, trägt die Unterschrift der Richterin Maria Acierno und ihrer Stellvertreterin Antonietta Scrima. Das gleiche Dokument findet sich in einer leicht abgespeckten Version im Jahrbuch 2021, der Sammlung von Veröffentlichungen und Akten des Obersten Gerichtshofs für das Jahr 2021 (dort abgedruckt ab Seite 116).

Es wurde im Oktober 2021 geschrieben, also mitten in der Impfkampagne zur Verabreichung der dritten Dosis. Es war dies die Zeit, in der die wissenschaftliche Literatur bereits sowohl die Wirksamkeit als auch die Risikolosigkeit der „Impfung“ stark in Zweifel zog. Das Astrazeneca-Produkt war wegen aufgetretener Thrombosen schon als für die Massenanwendung untauglich verworfen worden. Der damals vorliegende neunte Bericht der AIFA, der italienischen Aufsichtsbehörde, wies auf 608 Todesfälle nach COVID19-„Impfungen“ hin. In den von der Richterin Milena D’Oriano verfassten Text hat diese bedenkliche Entwicklung keinen Eingang gefunden. Das zuletzt veröffentlichte Jahrbuch für das Jahr 2022 enthält keine Aktualisierungen zum Thema, das Jahrbuch 2023 ist der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich.

Der Einsatz der „Impfstoffe“ zur Umsetzung der Impflicht und die 2G-Regel stellte in Italien einen Off-Label-Use dar, da er zu einer angeblichen Verhinderung einer viralen Infektion mit SARS CoV2 anstatt nur zur Verhinderung eines schweren Krankheitsverlaufs bei COVID-19 erfolgte.

Die im Handlungsleitfaden zum Ausdruck und damit den Richtern nahegebrachte Überzeugung ist, dass „alle Rechtsakte in der ersten Phase des Notfalls, wie die Dringlichkeitsverordnung, die D.P.C.M., und die Verordnungen des Gesundheitsministeriums auch Einschränkungen der Rechte und Verfassungsfreiheiten“ mit sich gebracht haben, diese aber von der „Sorge maßgeblicher Juristen“ getragen worden sei. Das schwierige Verhältnis von „Impfpflicht und Impflast“ verlange die Abwägung des „Ausdrucks einer Solidaritätspflicht des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft“ mit dem „Ausdruck des Rechts des Einzelnen auf Selbstbestimmung“. Es ist klar, dass, wenn man faktenfern eine angeblich risikolose, alle schützende „Impfung“ den scheinbar übersteigerten, individuellen Selbstbestimmungsexzessen der „Impfgegner“ gegenüber stellt, eine Entscheidung zugunsten der solidarischen Impfauflage eines „kleinen Pikses“ ausfallen dürfte.

„Selbstbestimmung ist sicherlich ein wertvolles Gut, aber sie kann Grenzen überschreiten, die auf der Solidaritätspflicht im Interesse der Gemeinschaft beruhen“, schreibt Richterin D’Oriano. Sie kommt zu dem Schluss, dass „die periodischen Bulletins über den Verlauf der Epidemie durch die ISS (…) belegen, dass die Impfprophylaxe sowohl bei der Eindämmung der Krankheitssymptome, der drastischen Verringerung des Risikos von schweren Syndromen als auch bei der Übertragung der Infektion präventiv wirksam ist“. Die ISS, ausgeschrieben Instituto Superiore de la Sanità, ist das italienische Äquivalent des RKI, es ist in der Krise dadurch aufgefallen, dass es gegenüber seinen eigenen kritischen Mitarbeitern, die es im Sommer 2022 wagten, Zweifel an der Sicherheit der „Impfungen“ zu äußeren, einen gewaltigen Shit-Storm lostrat.

Wie auch in Deutschland das Wort des PEI und RKI von der sicheren und wirksamen „Impfung“ als unumstösslich galt und gilt – trotz einer Vielzahl gegenläufiger Gutachten wie der im Soldenprozess vorgelegten – sollten für die italienischen Richter auch allein die behördlich verlautbaren Erkenntnisse entscheidungsrelevant sein. Allerdings: warum hat die Richterin D’Oriano dann nicht auch die EMA-Unterlagen zur Kenntnis genommen, die am 21. Dezember 2020, am Vorabend der Massenimpfkampagne, bereits auf der Seite der AIFA erschienen waren und die Unfähigkeit des Pfizer-„Impfstoffs“ belegten, eine Ansteckung zu verhindern, das berüchtigte Unwort von Draghi „Sie werden nicht geimpft – er, sie wird infiziert und stirbt“ Lügen strafend?

Weitere Hinweise auf substantielle Probleme mit den „Impfstoffen“ kamen aus Wissenschaft und Industrie: Das British Medical Journal veröffentlichte am 10. Februar 2022 die Nachricht, dass sich geimpfte Personen genauso leicht infizieren könnten wie ungeimpfte. Auch Lancet-Veröffentlichungen zeigten, dass die Wirksamkeit gegen die symptomatische Covid-Infektion bei geimpften Personen schnell abnimmt, bis sie nach etwa 6-7 Monaten vollständig abfällt und sogar negativ wird. Wolfgang Philipp, Direktor der Europäischen Gesundheitsbehörde HERA führte im Europaparlamentarischen Untersuchungsausschuss zu COVID19 aus: „Wenn Sie einen Impfstoff haben wollen, der die Übertragung verhindert, viel Glück. Wir haben es nicht geschafft, ihn zu finden, er ist noch nicht verfügbar“. Auf Anordnung der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA war Pfizer gezwungen, einen Bericht über seine Pharmakovigilanz vorzulegen, die vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021 durchgeführt wurde. Dabei stellte sich heraus, dass „es insgesamt 42.000 Fälle gab, die 158.000 gemeldete Nebenwirkungen enthielten, von denen allein 25.000 aus Italien stammten“.

All dies hat keinen Eingang in den Richterbericht im Jahr 2022 gefunden.

Der Einschätzung des Obersten Gerichtshofs folgend wiesen die Richter die meisten der von den Bürgern eingereichten Klagen wegen Arbeits- und Lohnaussetzungen aufgrund ihrer Weigerung, sich dem – angeblich verfassungskonformen – Solidarakt der Impfung zu unterwerfen, zurück.

Das Magazin La Bussola benennt Fälle: z.B. die tragische Geschichte des jungen Runa Cody und seines unerklärlichen Todes an Perikarditis. Die Mutter hatte bereits im Juni 2021 viele Dokumente in den Gerichtssaal gebracht, die das das Auftreten von Perimyokarditis nach „Impfung“ belegen, indem sie dazu AifaDokumente zur Verfügung stellte. Die Antwort des zuständigen Richters in Civitavecchia lautete: „Zum Zeitpunkt der Verabreichung und auch heute war die wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema extrem knapp oder fehlte“.

Obgleich Todesfälle und Schäden bereits in der internationalen Pharmakovigilanz dokumentiert waren und von namhaften Wissenschaftler thematisiert wurden, zeigt der Bericht des Obersten Gerichtshofs vom 28. Oktober 2021 die Bereitschaft, das Vorhandensein signifikanter nachteiliger Auswirkungen völlig zu leugnen. Er stützt sich ausschliesslich auf den zuletzt verfügbaren AIFA-Bericht vom 22. Oktober 2021, der sich später als manipuliert herausgestellt hat. Beunruhigende Informationen über schwere Nebenwirkungen sind von den Entscheidungsträgern absichtlich unterdrückt worden sind, was jetzt Gegenstand des Verfahrens vor dem Gericht in Rom und dem Ministergericht für den ehemaligen Gesundheitsminister Roberto Speranza ist, 2020News berichtete.

Auf Seite 13 des Handlungsleitfadens für ihre Richterkollegen schreiben die Richterinnen Maria Acierno und Antonietta Scripa: „Es ist wissenschaftlich erwiesen und anerkannt, dass Impfstoffe eine der wirksamsten Präventivmaßnahmen mit einem besonders hohen Nutzen-Risiko-Verhältnis und einem sehr relevanten ethischen Wert als Ausdruck der Solidaritätspflicht darstellen“. Und – um die Einhaltung von Artikel 32 der Verfassung zu rechtfertigen – weisen sie darauf hin, dass „nach der Verfassung eine obligatorische Gesundheitsbehandlung den Vorgaben von Artikel 32 entspricht, wenn sie darauf abzielt, den Gesundheitszustand des Subjekts zu verbessern oder zu erhalten, an das sie gerichtet ist, und die Gesundheit des Empfängers nicht beeinträchtigt“. Die Verfassungskonformität der Impfpflicht konnte also nur dann behauptet werden, wenn alle schon bekannten und sich dramatisch abzeichnenden vielzahligen Schädigungen konsequent geleugnet wurden bzw. in einer falschen Nutzen-Risiko-Abwägung die Opferung des Individuums für das Kollektiv bejaht werden konnte. Tatsächlich muss die Risikoabwägung aber individuell erfolgen: es ist das Risiko des Einzelnen zu bewerten, sich mit dem Virus zu infizieren und in Todesgefahr im Krankenhaus zu landen, verglichen mit den (angeblichen) Vorteilen, die er von einer „Impfung“ hätte.

Auf Seite 18 des Berichts führen die Richterinnen aus: „In Bezug auf die Sicherheit zeigt die von AIFA durchgeführte Überwachung durch das Pharmakovigilanzsystem, das alle Meldungen von unerwünschten Ereignissen sammelt und bewertet, einen absolut akzeptablen Nutzen-Risiko-Ausgleich, da die Schäden, die sich aus der Verabreichung des Impfstoffs für SARS COV 2 ergeben, die angesichts der extremen Seltenheit des Auftretens als seltene und korrelable Ereignisse angesehen werden müssen, die einem statistischen Normalitätskriterium mit einer sehr geringen und knapp höheren Inzidenz von kurzfristigen negativen Reaktionen entsprechen als die seit Jahren für gewöhnliche Impfstoffe bekannt sind“. Sie kommen zu dem Schluss, dass eine mögliche Covid-Impfpflicht, die gesetzlich vorgesehen sei, höchstwahrscheinlich als verfassungsgemäss angesehen werden müsse.

Ein Richter, der sich einer derart überzeugt von höchster Stelle vorgetragenen Einschätzung der Sach- und Rechtslage mit eigenen Argumenten hätte entgegen stemmen wollen, mußte fürchten, sich ähnlichen Anfeindungen ausgesetzt zu sehen wie die geframten angeblichen „Impfgegner“ selbst.

Wie viele Richter haben diesem offiziellen und maßgeblichen Bericht des Obersten Gerichtshofs vertraut und daher die Klagen der vielen Geschädigten, die zur Impfung gezwungen wurden, abgewiesen?

Es ist höchste Zeit, den Bericht mit allen in der Zwischenzeit herausgekommenen Beweisen zu aktualisieren und so Richtern, Staatsanwälten und Anwälten eine bessere Orientierung für in den Klageverfahren zu ermöglichen. Nicht nur hinsichtlich der angeblichen Wirksamkeit, aber auch und insbesondere in Bezug auf die hohen Risiken der „Impfungen“.

Ob es auch in anderen Länder derartige Einflussnahmen von „ganz oben“ gegeben hat? Wir bleiben an dem Thema dran.

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