Mittwoch, April 24, 2024
LänderberichteDeutschlandHambacher Demokratiefest 2023 – Kontrolliert in die Sackgasse!

Hambacher Demokratiefest 2023 – Kontrolliert in die Sackgasse!

Ein Beitrag von Eduard Meßmer, Foto Markus Huck

Die „Stadt der Demokratie“ und die Schlossverwaltung machen sich als Demonstranten gegen tausende Demokratiebegeisterte mit sogenannten „Antifanten“ gemein, die von der Stadt Neustadt und der Polizei selbst als gewaltbereit eingestuft werden.

Es braucht den Mut, die Wahrheit auszusprechen. Dieser Aussage von Dr. W. Kochanek, dem Veranstalter des von ihm so bezeichneten „Hambacher Festes 2.0„, bei seiner Abschlussansprache am 28. Mai 2023 findet allgemeine Zustimmung. Das Publikum applaudiert. Es braucht aber auch Mut, die tatsächlichen Abläufe und Zusammenhänge an diesem Tag zu reflektieren, bezogen auf die Rolle von handlungsleitenden Akteuren bei dieser Veranstaltung, vor allem, wenn Beobachtungen vor Ort in den allgemeinen Medien-Jubel innerhalb der eigenen Blase nicht so ganz hineinpassen. Die Fakten kritisch anzusprechen gebührt um der Wahrhaftigkeit willen allen Akteuren.

Allgemein erwartet haben die Teilnehmer dieses Demokratie-Festes einen Zug „hinauf, hinauf“ zum Schloss, dem historischen Ruf und Vorbild von 1832 und auch dem „Hambacher Fest“ im Jahr 2022 nachempfunden. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht selbstredend der Ort, wo sich das Hambacher Schloss daselbst befindet, unbestritten als die historische „Wiege der deutschen Demokratie“. Dieser Ort kann auch bei einer Kundgebung „Hambacher Fest 2.0“ wohl nicht hinweggedacht werden, ohne das Ziel und den Zweck der angemeldeten demonstrativen Aktion am vergangenen Pfingstsonntag zu desavouieren. Umso überraschender für die aus der ganzen Republik angereisten Demokratiebegeisterten war dann die Ankündigung des Veranstalters bei seiner Eröffnungsrede, dass der Demoaufzug nicht etwa an diesem historischen Ort enden sollte, sondern im Dorf Hambach, ausgerechnet an der Stelle, an der im vergangenen Jahr der damals ebenfalls verbotene Demoaufzug aufgehalten wurde. Als Trostpflaster wurde unten im Dorf eine Leinwand angeboten, auf der die Verleihung des Demokratiepreises, als Höhepunkt der Veranstaltung, oben auf dem Schloss, mitverfolgt werden konnte.

Sicherlich hätten alle Demokratiebegeisterten bei diesem schönen Sommerwetter gerne nicht nur der Demokratiepreisverleihung, zumindest im Schoß des Schlosses beigewohnt, sondern auch jeweils für sich den Weitblick auf unsere Heimat ganz oben an der Schlossmauer genossen. Vielleicht, um den Augenblick zu nutzen, die dort eingerichtete Demokratie-Ausstellung zu besuchen, eine Ausstellung, die für jeden normalen Besucher geöffnet ist, so wie es für die Demo-Teilnehmer im vergangenen Jahr, selbstverständlich ohne Probleme, möglich war.

Der Kundgebungsplatz im Dorf Hambach, nach langem Fußmarsch von Neustadt (ca. 8 km, zuzüglich Rückweg) unterhalb und noch weit weg vom Schloss, war vom Veranstalter dankenswert mit bester Absicht, bestem Engagement und finanziellen Aufwand, mit einer Bühne, mobilen Toiletten und Verkaufs-Ständen möbliert. Und es war eine Nachfeier für den frühen Abend organisiert. Ein Verwaltungsrichter und auch das Wetter spielten dem Veranstalter und den tausenden Demokratiebegeisterten in die Hände. „Ein riesen Erfolg“ verkünden unisono die Medien-Gazetten, die den Demokratiebegeisterten zugeneigt sind, unmittelbar nach dieser Veranstaltung. Keiner dieser Medien-Vertreter bringt im Dienste der Wahrheit den Mut auf, die beste Stimmung von Demokratiebegeisterten im Demoaufzug von Neustadt bis in das Dorf Hambach aufgrund der folgenden Ereignisse zu trüben. Die Stadtverwaltung musste mit ihrem rechtswidrigen Verbot der Veranstaltung zwar zurückweichen, ohne aber von ihrer verkündeten Absicht diese zu verhindern, abzuweichen. Denn dieser vermeintliche Erfolg des Demokratiefestes wurde allerdings vom „Erfolg“ der Stadt Neustadt im Rahmen des verwaltungspraktischen „Sofortvollzugs“ bei Weitem übertroffen, indem der ursprünglich angemeldete Ablauf des Demokratiefestes von allen beteiligten Akteuren zu einer Farce degradiert wurde und nur noch ein vergitterter Torso von diesem Demokratiefest übrig blieb.

Der Veranstalter bewies wohl umfänglich Kooperationsbereitschaft bei den Gesprächen mit der Versammlungsbehörde in Neustadt. Damit könnte er aus Sicht eines Demokraten doch etwas übertrieben haben, wenn auch mutmaßlich mit den besten Absichten. So verkündete Dr. Kochanek am Pfingstsonntag, dass die Sperrung des Schloss-Areals nicht auf das Konto der Behörden oder der Polizei ginge. Dann aber auf wessen Konto, …. etwa auf das Konto des Veranstalters? Und wie sieht es dann mit der kaum nachvollziehbaren und massiv einschränkenden Maßnahmen der Polizei aus, die für mehrere tausend Demokratiebegeisterte in einem Versammlungsverbot dort oben am Schloss mündete? Fakt ist, dass der Hauptteil der Demokratiebegeisterten die „Wiege der deutschen Demokratie“ nur aus der Ferne zu Gesicht bekommen haben. Die Anzahl der Kundgebungsteilnehmer, die nach oben zum Schloss zugelassen wurden, durfte den die Zahl 1.600 nicht überschreiten. Oben am Kundgebungsplatz hinter dem Besucherzentrum versammeln sich tatsächlich ca. 350-400 ausgeloste Kundgebungsteilnehmer, die unten in Hambach mit dem Kriterium „Geburtsmonat ausgelost wurden. Nur diesen wurde das Recht zugestanden, zumindest bis zum hinteren Bereich des Besucherzentrums abseits vom Schloss zum Kundgebungsplatz durchgelassen zu werden. Damit begann an einem einzigartigen Ort eine einzigartige Inszenierung einer Demonstration der Versammlungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Im vergangenen Jahr waren es mehrere Tausend, die direkt um das Schloss herum unbehelligt ein friedliches und ausgelassenes Demokratiefest feiern konnten, wenn auch unter dem Damoklesschwert eines verfügten Demonstrationsverbots. Im Jahr 1832 sollen es sage und schreibe 30.000 Demokratiebegeisterte gewesen sein, die mit ihrem Mut, der ihnen ihre Überzeugung verlieh, das behördliche Demo-Verbot einfach ignorierten. Insgesamt ist von einer Anzahl der Teilnehmer im Demoaufzug heuer von etwa 4.000- 5.000 auszugehen. Dass die sogenannte „Vierte Gewalt“ im Staat, die Leitmedien, in Nachhinein die wirkliche Zahl der Demo-Teilnehmer massiv herunterspielt haben und umgekehrt die Zahl der Gegendemonstranten hochjubeln, gehört mittlerweile zu der üblichen Manipulation der Öffentlichen Meinung, unter anderem und im Besonderen bei Abläufen von demonstrativen Aktionen der weltweiten Freiheits- und Demokratiebewegung mit Millionen von Anhängern allein in Deutschland. ‚Zehntausend‘ hätten es laut polizeilicher Anmeldung des Veranstalters werden können. Um diese erwarteten zehntausend Demokratiebegeisterten vor Krawallschwestern und Krawallbrüdern, bekannt unter der Bezeichnung „ANTIFA“ oder „ANTIFANTEN“, vorgeblich zu schützen, entsandte die Staatsmacht 900 Beamte, um am Hambacher Schloss die Demokratie zu verteidigen.

Beim Eintreffen im Dorf unterhalb des Schlosses wurde zur Wahrheit, was Dr. Kochanek bei der Eröffnungsrede in Neustadt angekündigt hatte. Nur ein Bruchteil der Demokratiebegeisterten dürfen hinauf aufs Schloss, insgesamt nicht mehr wie 1.600 von ursprünglich erwarteten Zehntausend, nach dieser Rechnung nicht einmal ein Fünftel. Die Zurücknahme des Demonstrationsverbots verkündet Dr. Kochanek als Heldentat seines Anwalts Ralph Ludwig, der sich, als es am Pfingstsonntag darauf ankam, nicht etwa am Ort des Geschehens aufhielt, sondern auf „Malle“. Und es kam darauf an, denn der Kundgebungsplatz direkt unterhalb des Schlosses wurde mit Absperrgittern und massivem Kräfteeinsatz der Polizei für die Schar von gerade mal ca. 80 harmlosen Gegendemonstranten reserviert. Der verbleibende Rest der Fläche wurde zu allem Überfluss als Parkplatz für Einsatzfahrzeuge genutzt, wie auch der breite, geteerte Zufahrtsweg zum Burgplatz.

Diesen Fakten nun direkt ins Gesicht geblickt: Das von der Stadt Neustadt im aktuellen Jahr verfügte und dann wohl zähneknirschend zurückgezogene Demonstrationsverbot war nun klar und offensichtlich rechtswidrig, aus Sicht eines Demokraten voll daneben, wie es nicht mehr schlimmer sein konnte. Dabei muss klar gestellt werden, dass die Stadt Neustadt a.d.W., diese sogenannte ‚Stadt der Demokratie‚, aufgrund der durchgehend einhellig herrschenden Rechtsprechung vor jedem Verwaltungsgericht -ohne Corona- Verordnungen- nicht einmal ansatzweise den Hauch einer Chance gehabt hätte, mit ihrem Demonstrationsverbot durchzukommen. Hier bedurfte es keiner Heldentat eines Rechtsanwalts, um das „Hambacher Fest 2.0“ stattfinden zu lassen. Aber wie reagiert die Stadtverwaltung auf eine rechtsstaatliche, satte Ohrfeige von dem zuständigen Verwaltungsgericht? Die Reaktion kam in der Form eines Demonstrationsverbots durch die Hintertür.

Die Stadtverwaltung bleibt ihrem Versprechen treu: Demonstration „mit allen Mitteln“ verhindern

Aus bislang unerfindlichen Gründen ließen es der Veranstalter und auch der heldenhafte Rechtsvertreter zu, dass die Stadt Neustadt und die Stiftungsverwaltung des Schlosses an diesem Tag exakt das bekommen haben, was von vorne herein beabsichtigt war, nach dem kompletten Verbot im ersten Schritt, die Kundgebung am und unterhalb des Schlosses dann doch noch weitgehend zu verhindern. Das ging erfolgreich so, indem die Stadtverwaltung die Gegendemonstranten als gewaltbereit einstuft und ein massives Polizeiaufgebot anfordert. Trotz dieser prekären Prognose wird solchen Gegendemonstranten anstelle der Demokratiebegeisterten exakt der Burgplatz unterhalb des Schlosses zuwiesen, wo eigentlich der Hauptteil der Demokratiebegeisterten ihr Demokratiefest feiern wollten. Die Fläche, die noch frei blieb, wird als Parkfläche für die Mannschaftswagen dieses üppigen Polizeiaufgebots missbraucht. Damit war für die eigentliche Demokratiefeier kein Platz mehr.

Der Veranstalter wird zum Kollaborateur, wenn er sich einerseits an den Erwartungen von Demokratiebegeisterten ausrichtet und andererseits den tatsächlichen Abläufen zugestimmt hat. In diesem Fall würden die Erwartungen der Demokratiebegeisterten ohne Not der Absichten der Stadtverwaltung preisgegeben, die angemeldeten Abläufe der Veranstaltung zu verhindern und wo es geht, zu behindern. Das geschieht, obwohl der Veranstalter selbst massiv und wohl zu Recht gegen die Stadtverwaltung wettert. Augenscheinlich haben also alle beteiligten Akteure bei den Planungen und Absprachen zum Ablauf dieser Veranstaltung in Kauf genommen, mehr als ein Fünftel der zehntausend erwarteten Demokratiebegeisterten zu brüskieren. Die tatsächliche Ablaufplanung wurde erst mit der Eröffnungsrede von Dr. Kochanek bekannt gegeben. Betroffen waren letztlich vielleicht „nur“ die Hälfte von den tatsächlich angereisten Vier- bis Fünftausend. Die durften ihr verbrieftes Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit für Freiheit und Demokratie immerhin bis zum Dorf Hambach mit offenem und reinen Herzen wahrnehmen. Wer es auf dem Kundgebungsplatz im Dorf mit nur spärlichen Schattenplätzen schaffte auszuharren, wurde von der Sonne versengt und manche gleichzeitig von einer schrillen Bananen-Musik versenkt. Dabei verging verständlicherweise so Vielen die Lust, das Geschehen oben auf dem Schloss auf einer Leinwand dann genötigt unten im Dorf mitzuverfolgen. Der Beschattung durch starke Polizeikräfte an allen Brennpunkten brachte im Gegensatz zum Schatten von Bäumen keine Kühlung. Der Beschattung der Polizei und den musikalischen Darbietungen im Dorf konnten Demokratiebegeisterte immerhin unbehindert entfliehen. Ein kleiner Teil der Demokratiebegeisterten versuchte über die steilen Waldwege doch noch hinauf zum Schloss zu gelangen, um allesamt oben am Burgplatz vor einem Absperrgitter zu landen und dort von der Polizei wieder zurück ins Dorf umgeleitet zu werden.

Zumindest konnten diese demokratiebegeisterten Wanderer einen Blick auf den Burgplatz
unterhalb des Schlosses erhaschen und staunten dabei nicht schlecht, bei dem, was sie
dort sahen. Wo im vergangenen Jahr tausende Demokratiebegeisterte das Jubiläum des
Hambacher Festes von 1832 ausgelassen feierten – Im Übrigen ohne die völlig überflüssigestaatliche Betreuung – offenbarte sich dieses doch bescheidene Häufchen der sogenannten „Antifanten“ und ein vollständig für die Demokratiebegeisterten abgesperrter Burgplatz. Der Burgplatz bot einen Anblick, der jede Begeisterung ernüchtert, aufgefüllt mit schwarz gekleideten Staatsdienern und belegt mit ihren Mannschaftswagen. Die erweckten auf ihre Weise den Eindruck, als ob sie am Geburtsort einer aktuell klinisch toten deutschen Demokratie ihr das letzte Geleit erweisen wollten. Sind diese staatlichen ‚Trauergäste‘ etwa nur gekommen, um die deutsche Demokratie bis in ihren finalen Hirntod zu begleiten? Auf jeden Fall könnte der Gegensatz im Vergleich zu den in weiß gekleideten Demokratiebegeisterten nicht gegensätzlicher ausfallen, während diese wiederum lautstark und weit hörbar für eine Wiederbelebung der Demokratie streiten, um so den Hirntod einer Demokratie noch zu verhindern. Der friedvolle Kampf um Freiheit und Demokratie wird letztenendes alle Absperrgitter überwinden, auch ihre Gegenspieler und Gitter, die an diesem Tag ein suizidales Staatswesen über das komplette Schlossgelände verteilt hat. Dahinter die staatlich-dunklen Akteure, die in ihrer Rolle, für die sie sich freiwillig entschieden haben, auf Befehl von oben, mit Knüppeln und Pistolen bewaffnet, an diesem Tag den schleichenden Tod der Demokratie befördern. Dieses Ereignis war also sichtbar durch staatliche Hände und ihre Instrumente bestens „geschützt“ und von der ‚Stadt der Demokratie‚ so gründlich vorbereitet. Die Straße auf der Demostrecke war an zahlreichen Stellen entweder mit bunter Farbe oder mit Kreide beschmiert oder mit Plakaten beschildert, u.a. mit Aufschriften „Neustadt oder Hambach ist oder bleibt bunt„, mutmaßlich um diese Metapher als Schmähung den vorwiegend in Weiß gekleideten Demokratiebegeisterten entgegen zu setzen. Die Fenster des Hambacher Schlosses eingefärbt in unterschiedlich dumpfen Coleur, sandten das Signal „Bunt“ aus. Auf den Zinnen des Schlosses und an der Schlossmauer zu allem kostspieligen Überfluss zwei riesige Transparente mit der Aufschrift: „Hambach ist bunt„. Die Stiftungsverwaltung des Hambacher Schlosses als öffentlich-rechtliche Körperschaft beteiligt sich also an der Gegendemo der als gewaltbereit eingestuften sogenannten „ANTIFA“ wortgleich mit deren Schmähsymbolik. Dabei kann der Autor dieses Berichtes an dieser Stelle seine eigene Wahrnehmung zum Besten geben, dass es nicht das erste Mal vorkommt, dass ausgerechnet die Stiftungsverwaltung des Hambacher Schlosses gegen ordnungsgemäß angemeldete demonstrative Aktionen innerhalb ihres Herrschaftsgebietes rechtswidrig und demokratiefeindlich agiert.

Auf dem Weg von Neustadt zum Schloss waren weit über einer üblichen Leiterhöhe an vielen Laternenmasten hoch oben jeweils Plakate angebracht, so dass die Frage gestellt
ist, ob auch hier, von einer Genehmigung oder zumindest einer Duldung einer sonst in Neustadt nicht zulässigen Plakatierung, also auch hier von einer Mitwirkung von Verantwortlichen der Stadtverwaltung ausgegangen werden kann? Dabei übersieht diese Art des Protestes unter dem Etikett „Antifaschistisch„, die sich ausdrücklich gegen eine
„Freiheits- und Demokratiebewegung“ richtet, dass sich die Demokratiebegeisterten, die an diesem Tag hinauf zum Hambacher Schloss ziehen wollen, sich ideologisch ausdrücklich und eindeutig als „bunt“ und „antifaschistisch“ einordnen. „Weiß“ kommt bekanntlich nur zustande aus der Vielheit aller bunten Spektralfarben. Das „Weiß“ nimmt „Bunt“ in sich auf, in diesem Sinne auch als das Plural in der Demokratie, Dialogbereitschaft, Reinheit, Offenheit, ….etc. Auf der politischen Schiene weist sich „Weiß“ vor allem als eine metaphorische Verknüpfung von Einheit und Vielheit (Plural) aus. Die vom Veranstalter ausgeteilten und verkauften weißen Fahnen mit einem roten Querstrich versehen, verlieren mit dieser Kennzeichnung ihren reinweißen Charakter und die eigentliche Symbolik, die nur ein reines Weiß ausdrücken kann. Da hilft es auch nicht, wenn dieser rote Strich auf einer weißen Fahne, die rote Linie symbolisieren soll, die von der Politik nicht überschritten werden darf und die so Demokratiebegeisterte für sich in Anspruch nehmen. Gut gemeint und vielleicht doch zu kurz gedacht!

An dieser Stelle setzen sich die Demokratiebegeisterten, die ausdrücklich vom Veranstalter als „Die Weißen“ (ohne die rote Linie) etikettiert werden, von den Gegendemonstranten „Gegen Rechts“ oder von sogenannten „Antifaschistischen Gruppen“ klar ab. Denn die Gruppierung der selbsternannten ‚Antifaschisten‚ zeigt sich an anderen Orten zum Teil tatsächlich gewaltbereit oder sie üben sogar Gewalt aus. Die Mitglieder dieser Gruppierungen präsentieren sich sehr oft mit diffamierenden Totschlagargumenten aggressiv und durchgehend dialogunfähig. Das sind Verhaltensweisen dieser selbsternannten ‚Antifaschisten‚, die wir aus der jüngeren Geschichte unseres Landes von wirklichen Faschisten kennen. Die öffentlich-rechtliche Berichterstattung des SWR betont aktuell wiederum die Friedlichkeit der „Weißen“ in einer Art, als ob das durchgehend friedvolle Verhalten bei den ‚weißen‘ Demonstrationen die Ausnahme oder etwas Besonderes sei. Umgekehrt in der Berichterstattung werden die ganz anderen Aktivitäten bei dem meist linksextremen und tendenziell anarchisch geprägten Spektrum ignoriert, namentlich deren tatsächliche Gewalttätigkeiten, wie auch der gewaltbereite, aggressive und provozierende Charakter von Mitgliedern dieser Gruppen.

Die Vertreter der Stadt Neustadt und der Polizei haben sich jetzt zu rechtfertigen und zu verantworten, vor allem vor der Öffentlichkeit für die Zersplitterung der Kundgebung im Dorf und vor allem gegenüber den Demonstranten (geschätzt bis zu 3.400), die in ein direktes Demo-Verbot hineingelaufen sind. Das geschieht erstens an einen historischen Ort der Demokratie, mit dem die örtlichen Behörden jeden Tag kokettieren. Zweitens authentisch nachgeahmt die autoritären staatlichen Maßnahmen von einer Stadtverwaltung und Landespolizei, der damals zuständigen, monarchisch geprägten bayerische Staatsverwaltung im Jahre 1832. Im Unterschied zur aktuellen Veranstaltung blieb das Hambacher Demokratiefest damals frei von staatlichen Maßnahmen. Ein erster Versuch der Verhinderung gab es bereits im Jahre 2022 und nun eskalierend aktuell am Pfingstsonntag des Jahres 2023. Das geschieht im Vergleich mit dem historischen Vorbild jetzt mit städtischen und staatlichen Akteuren, die in einem demokratisch geprägten System zwingend einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen würden, sofern von einem funktionierenden freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgegangen werden könnte. Die Grundrechtsbindung gilt normalerweise unveräußerlich und selbst bei einschränkbarer Versammlungsfreiheit darf der Wesensgehalt dieses Grundrechts im konkreten Einzelfall niemals angetastet werden. Aber genau das ist unwiderruflich und übergriffig geschehen. Für Demokratiebegeisterte noch schlimmer: Hier agieren Polizisten oder Behördenvertreter, die immer noch den Narrativen von Leitmedien und Regierungen folgen, blind im Erkennen und Denken, indem sie eine Großdemonstration direkt am und unterhalb des Schlosses verhindern und indem die nahezu komplette Kundgebungsfläche am Burgplatz für eine Gruppierung freigehalten wird, die im Rahmen dieser Veranstaltung als gewaltbereit eingestuft worden ist, sichtbar unterstützt von der örtlichen SPD und Gewerkschaft. Der mehr als großzügig und kostenträchtig bemessene staatliche Kräfteansatz mit 900 Polizeibeamten führte absichtlich oder unabsichtlich zu einer Reduzierung der absoluten Anzahl von Personen, die sich am Schloss gleichzeitig aufhalten dürfen (max. insgesamt 2.600). Also blieb die Zahl der Demokratiebegeisterten, die in diesem Jahr am und um das Schloss auf diese Weise auf 1.600 beschränkt. Dieser Rest wurden bis hinter das Besucherzentrum geführt. Auf dem Kundgebungsplatz hinter dem Besucherzentrum waren dennoch nicht mehr als 400 Kundgebungsteilnehmer zu sehen. Das Gelände weiter oben direkt am Schloss blieb auch diesem Rest versperrt. Der Zugang zum Schloss auch anderen Besuchern, die rein zufällig eine weißes Kleidungsstück trugen. Solche rigiden Maßnahmen werden, wie meist in totalitären Staaten, vorgeblich zum „Schutz“ getroffen, am vergangenen Sonntag zum „Schutz der Demokratiebegeisterten“?

Um 14:30 Uhr mussten auch die ausgelosten Teilnehmer, die der Verleihung des Demokratiepreises hinter dem Besucherzentrum beiwohnen „durften“, den inneren Schlossberg verlassen. Zu diesem Zeitpunkt waren dann auch die „ANTIFANTEN“ verschwunden. Das tatsächliche Gesamtbild an diesem ‚Tag der Demokratie‚ entsprach haargenau dem Versprechen der Stadtverwaltung im Vorfeld, diese Demonstration „mit allen Mitteln“ zu verhindern. Anstatt, wie es die Pflicht der Stadt Neustadt und des Polizeivollzugsdienstes gewesen wäre, im Lichte der Versammlungsfreiheit alles Denkbare beizutragen, dass die Veranstaltung der Demokratiebegeisterten wie gewünscht und angemeldet stattfinden kann, wurden dann wohl absichtsvoll und strategisch erfolgreich, sowohl die Demokratiebegeisterten oben am Schloss als auch der Hauptteil unten in Hambach umfänglich von den schwarzen Vertretern der Staatsmacht wie Schafe in eine verbarrikadierte Sackgasse geleitet. Für mündige Demokraten ein entwürdigendes Szenario. Die Wiege der Demokratie erschien an diesem Tag einem unvoreingenommenen Beobachter erstmals in seiner Geschichte als ein Gefängnis im offenen Vollzug.

Die „Wiege der Deutschen Demokratie an diesem Tag von einem aufstrebenden Leviathan entweiht

War ein solches Geschehen wirklich mit dem Veranstalter so vereinbart? Vermisst wurde jedenfalls der heldenhafte Einsatz des Rechtsanwalts, der sich auf einer Insel im Mittelmeer von seinen sonstigen Heldentaten erholte. Die fiktive Annahme, ein Rettungswagen käme bei einem Notfall auf dem ausreichend breiten Fahrweg zum Schloss andernfalls nicht durch, ist bei einer unvoreingenommenen Betrachtung schlicht und ergreifend an den Haaren herbeigezogen. Mit der Bereitstellung eines Raumes im Schloss für eine medizinische Erstversorgung und mit Rettungswagen direkt vor Ort sind solche vorgeblichen Sicherheitsauflagen obsolet und damit auch einem Demonstrationsverbot am Schloss im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteingriffs vorzuzuziehen. Bezogen auf das Freihalten der Rettungswege ist ein Blumenstrauß voller Maßnahmen denkbar, die eine Sperrung des Hambacher Schlosses samt der Fläche unterhalb des Schlosses verzichtbar gemacht hätte. Warum wurde als Maßstab für Sicherheitsauflagen nicht etwa die Veranstaltung des Jahres 2022 herangezogen?

Bei solchen Auflagen ist grundsätzlich zu fragen, wie eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung herleitbar ist, die nun mal vom Gesetzgeber und der höchstrichterlichen Rechtspraxis als Hürde für eine Einschränkung von Grundrechten gefordert wird. Versammlungseinschränkende Auflagen sind nur möglich bei konkreten Gefahrenlagen. Hypothetische Annahmen reichen nun mal nicht aus, wie beispielsweise die, dass die zu dem vorliegenden Anlass als gewaltbereit eingestuften „Antifanten“ die Demokratiebegeisterten aus dem Wald heraus mit Steinwürfen und Stöcken attackieren könnten. Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr zeigten, dass solche Annahmen ein rein spekulativer Charakter beizumessen ist. Und wenn doch: Der Großteil von diesen 900 eingesetzten Polizeibeamten wäre bei dieser Lageeinschätzung „zur Sicherheit“ dann doch besser im Waldgelände und dabei im kühlen Baumschatten bestens plaziert gewesen, ohne das geplante Demokratiefest zu stören. Es fehlt augenscheinlich jede Rechtfertigung, den Bereich in unmittelbarer Nähe des Hambacher Schlosses für den Hauptteil der Demokratiebegeisterten gänzlich zu sperren. Schließlich liegen unter viel problematischeren Umständen im vergangenen Jahr einschlägige Erfahrungen vor, mit denen von nichts anderem auszugehen war, als von Demonstranten, die mit großer Energie und Aufwand sich durchgehend friedlich für die Wiederherstellung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetzen.

Stattdessen demonstriert die Stadt Neustadt und die Polizei unter dem Beifall der Gegendemonstranten im Rahmen des vor Ort durchsetzbaren Sofortvollzugs hässliche staatliche Willkür und damit ein mehr als fragwürdiges Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis. Das gilt insoweit, wie diese Akteure nun im Nachhinein die folgenden Fragen sachgerecht nicht beantworten wollen oder können: Warum wird der Ort für eine Gegendemonstration als ein vergleichsweise geringer Eingriff in die Versammlungsfreiheit an anderer Stelle, etwa im Dorf Hambach vorgesehen? Weshalb wird der Kundgebungsplatz unterhalb des Schlosses und der Bereich direkt am Schloss – umgekehrt – nicht etwa für die frühzeitig angemeldete Großdemonstration so eingerichtet, dass sie allen sicherheitspolizeilichen Erfordernissen genügt? Ein Spaziergang hinauf zum Schloss wäre der gesundheitlichen Fitness der Einsatzkräfte sicherlich förderlich gewesen, anstatt den Kundgebungsplatz mit ihren Fahrzeugen zu versperren. Wie diese Begrenzung für die Maximalzahl der am Schloss gleichzeitig anzutreffenden Personen zustande kommt, wäre zu prüfen und außerdem, ob das Einsatzkonzept der Polizei am Pfingstsonntag im nächsten Jahr einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Solche Fragen sind jetzt nicht nur mit zur Verfügung einschlägigen Rechtsmitteln an das zuständige Verwaltungsgericht, an die Stadt Neustadt oder an die Polizei gestellt, sondern auch an den Veranstalter, der die Polizei davon verantwortlich freispricht, dass der Bereich direkt am Schloss für Demokratiebegeisterte gesperrt blieb, auch für diejenigen, die als limitierte Gruppe bis zum Besucherzentrum durchgelassen wurden. Manche „Antifanten“ skandierten ihre Schmährufe an der Schlossmauer direkt an einem riesigen Transparent „Hambach ist bunt„, mutmaßlich von der Schlossverwaltung dort plaziert.

Viele der auf dem Kundgebungsplatz in Hambach zurückgelassenen Demokratiebegeisterten kamen sich mit dem Ruf des Veranstalters „Hinauf, hinauf zum Schloss“ ziemlich „verarscht“ vor. Die Frage ist, ob die Teilnehmer des Demoaufzugs, die unten im Hambach recht bald wieder Richtung Neustadt abgewandert sind, im nächsten Jahr motiviert werden können, erneut zu kommen oder ob die Wirkung dieser sogenannten ‚Schutzmaßnahmen‘ für die Ausgeschlossenen soweit enttäuschend oder abschreckend anhalten wird, dass nun eine wirklich konkrete Gefahr besteht, dass der am Pfingstsonntag entweihte Ort „Wiege der deutschen Demokratie“ wieder in einen langen Dornröschenschlaf versinkt.

Um politisch etwas zu bewirken, den unermesslichen Schaden durch staatliche Maßnahmen an Leib und Leben, Wohlstand, Freiheit, Freizügigkeit und sozialer Sicherheit vor allem in den letzten drei Jahren zu begrenzen und Demokratie und Wohlstand wieder lebendig werden zu lassen, braucht es weiterhin Menschen, die auf die Straße gehen. Schon deshalb ist ein sachlich geführter Diskurs zu den Ereignissen an diesem schwarzen Pfingstsonntag um das „Hambacher Fest 2.0“ notwendig. Nur so kann im nächsten Jahr für eine störungsfreie Fortsetzung gesorgt und den selbstverständlichen Erwartungen von Demokraten an ein „Hambacher Fest 3.0“ entsprochen werden.

Menschen- und Grundrechte bleiben unveräußerlich, auch wenn sie von autokratischen oder totalitären Systemen oder einem demokratisch eingekleideten Leviathan vorübergehend verdeckt werden, egal welchen Anschein sich die städtischen und staatlichen Akteure, die öffentlich-rechtlichen oder die örtlichen Medien in der ‚Stadt der Demokratie‘ geben und egal wie bunt sie sich präsentieren. Für das Erbe von damals ebenfalls verurteilten Freiheitskämpfern, Siebenpfeiffer und Wirth, lohnt es sich heute immer noch und weiterhin, mit reinem Herzen und friedvoll zu kämpfen.

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