Mittwoch, April 24, 2024
LebenDer Corona-Ausschuss wird angegriffen!

Der Corona-Ausschuss wird angegriffen!

Eine Meldung von Rechtsanwältin Viviane Fischer

Liebe Freunde des Corona-Ausschusses,

der Corona-Ausschuss und seine Arbeit ist in großer Gefahr! Und nicht nur er. Der Ausschuss, 2020news.de und ich persönlich werden von den Mitgründern der ursprünglichen Ausschuss-Gesellschaft, Justus Hoffmann und Antonia Fischer, juristisch angegriffen. Ich soll in den wirtschaftlichen Ruin getrieben und 2020News und ich sollen mundtot gemacht werden. Der Effekt wäre, dass die weitere Ausschussarbeit behindert, möglicherweise sogar ganz verhindert würde. Soll genau das mit den Angriffen erreicht werden? Ich werde mich auf jeden Fall entschieden gegen diese Bestrebungen wehren. Hinter mich haben sich zum Glück sofort treue Unterstützer des Ausschusses gestellt, die mit Rat, Tat und Geld helfen. Bitte helfen auch Sie, diese Attacken abzuwehren!

Man kann es kaum glauben: Justus Hoffmann geht wegen der von Reiner Fuellmich nicht zurückgeführten Liquiditätsreserve in Höhe von € 700.000 zivilrechtlich nicht etwa gegen Reiner Fuellmich vor. Dieser sei mittellos und werde wegen seiner wahrscheinlichen Verurteilung (gestern ist Anklage gegen ihn erhoben worden) auch nicht mehr zu Geld kommen, so die unbelegte Behauptung von Justus Hoffmann. Stattdessen will Justus Hoffmann die € 700.000 noch im Dezember 2023 bei mir persönlich einklagen. Meine Inanspruchnahme erfolgte unmittelbar nach dem Erscheinen meines Artikels „Corona-Ausschuss: Karten auf den Tisch„. Ich hatte darin auf den erklärungsbedürftigen Zahlungsfluss von fast € 600.000 aus dem Verkaufserlös von Reiner Fuellmichs Haus an Rechtsanwalt Marcel Templin, den Sozius von Justus Hoffmann in der Kanzlei „Hafenanwälte„, hingewiesen. Zum Beleg der brisanten Informationen habe ich Chat-Nachrichten von Justus Hoffmann veröffentlicht. Ich habe zudem Hinweise auf eine mögliche „Lockvogelnummer“ von Antonia Fischer (und möglicherweise auch Justus Hoffmann) geteilt, die zur Abschiebung von Reiner Fuellmich aus Mexiko mit anschliessender Verhaftung in Deutschland geführt haben könnte.

Zahlen sollte ich die € 700.000 binnen Wochenfrist – bis zum 15. Dezember 2023 – direkt aufs Konto von Justus Hoffmann (!). Es bestünde ein Schadensersatzanspruch gegen mich, u.a. weil ich keine Bonitätsprüfung bei Reiner Fuellmich durchgeführt hätte. Reiner Fuellmich war zum Zeitpunkt des Entstehens der Liquiditätsreserven de facto unser Schatzmeister und hielt selbst Konten für den Ausschuss bzw. arbeitete hinsichtlich eines Anderkontos eng mit seinem Kanzleikollegen Rechtsanwalt Tobias Weissenborn zusammen. Diese Schatzmeisteraufgabe hatte Reiner Fuellmich mit Wissen und Wollen auch von Justus Hoffmann und Antonia Fischer inne.

Ich persönlich hegte damals keinerlei Zweifel an Reiner Fuellmichs Integrität und Bonität, sonst hätte ich ihm weder Gelder anvertraut noch ihn treuhänderisch Konten für uns verwalten lassen.

Reiner Fuellmich trat als erfolgreicher und erfahrener Prozessanwalt auf, er besass einen großzügigen Bungalow auf einem großen Grundstück in sehr guter Lage in Göttingen, der später für € 1.350.000 verkauft wurde. Er betrieb eine scheinbar florierende Kanzlei mit gewichtigen Mandaten u.a. gegen die bekannte Logistikfirma Kühne + Nagel und hatte Ranch mit 76 Acre Land in den USA, die bis vor wenigen Tagen auch noch für fast € Mio. 1 zum Verkauf stand.

Es fragt sich, ob bei Justus Hoffmann und Antonia Fischer nicht schon früh erhebliche Zweifel an der Bonität von Reiner Fuellmich entstanden sein müssen. Die drei kennen sich laut Justus Hoffmann schon seit 2015 aus einem geschäftlichen Kontext. Sie waren mit ihm nicht nur über die ursprüngliche Ausschuss-Gesellschaft sondern auch über die Sammelklagen-GbR mit ihrer windigen Vertragsgestaltung näher verbunden. Es war ihnen bekannt, dass Reiner Fuellmich sich Ende 2020 von Rechtsanwalt Marcel Templin, ihrem Kanzleisozius und dem offiziellem Vertragspartner der Sammelkläger, € 650.000 aus den Mitteln der Sammelklage geliehen hatte, wohl, wie mir im Nachgang zur Entdeckung der finanziellen Ungereimtheiten Mitte 2022 von Justus Hoffmann gesagt wurde, „um Kredite auf seinem Haus abzulösen oder/und um seine Kanzlei am Laufen“ zu halten. Was nun zutrifft, weiss ich nicht. Ich war nie Teil des Sammelklagenteams und wußte über diese Abrede nicht Bescheid.

Dass Reiner Fuellmich großen privaten Finanzierungsbedarf hatte, war Justus Hoffmann und Antonia Fischer damit aber klar. In seiner Botschaft aus der JVA vom 12. Dezember 2023 hat Reiner Fuellmich nun behauptet, dass Justus Hoffmann und Marcel Templin auch die Tatsache bzw. der Plan der Bildung der Liquiditätsreserven schon 2020 (!) bekannt gewesen sei. Reiner Fuellmich führt aus: „Justus Hoffmann und Marcel Templin wussten 2020, dass 700.000 € an Spendengeldern des Ausschusses per Darlehensvertrag von mir in Sicherheit gebracht und mit meiner Immobilie als Wertspeicher abgesichert waren.“ Sollte das der Fall gewesen sein, hätte bei Justus Hoffmann angesichts der ihm vermutlich bekannten finanziellen Klemme von Reiner Fuellmich die Frage aufkommen müssen, wie das Grundstück (Gegenwert laut Reiner Fuellmich € 1.300.000 bis € 1.400.000), dass ja formal bereits mit Grundschulden in Höhe von € 525.000 belastet und zusätzlich für den Sammelklagenkredit mit einer Grundschuld über € 650.000 belegt werden sollte, für den beim Ausschuss in Rede stehenden Betrag überhaupt gut sein konnte.

Justus Hoffmann und Antonia Fischer haben mir später mitgeteilt, schon vor Sommer 2021 auch noch Anhaltspunkte für „dubiose Zahlungen“ gehabt zu haben. Die Hinweise auf „dubiose Zahlungen“, die Darlehensentnahme durch Reiner Fuellmich bei der Sammelklage sowie die vor diesem Hintergrund verdächtige Liquiditätsreserve hätten bei Antonia Fischer und Justus Hoffmann die Alarmglocken maximal klingeln lassen müssen. Sie hätten sich nicht darauf zurückziehen dürfen, zahm zu verlangen, mal beim Ausschuss „in die Bücher gucken zu dürfen“. Sie hätten mich sofort vollumfänglich über alle ihnen bekannten Umstände informieren müssen, die ja deutlich auf finanzielle Schwierigkeiten bei Reiner Fuellmich hinwiesen. Und sie hätten als erste Notmassnahme entschieden (ggfls. mit gerichtlicher Hilfe) durchsetzen müssen, dass über die Konten nur noch gemeinschaftlich verfügt werden konnte. Dies hätte sofort die monatlichen, unabgestimmten Entnahmen in Höhe von € 29.750 durch Reiner Fuellmich und seinen Buchhalter zugunsten der Kanzlei Fuellmich gestoppt und zeitnah Sicherungsmöglichkeiten am Haus von Reiner Fuellmich eröffnet.

Die Grundschuld von Marcel Templin ist seltsamerweise erst im Zuge des Hausverkaufs Ende 2022 eingetragen worden. Wir hätten im Sommer 2021 – circa anderthalb Jahre vor der Veräußerung des Hauses – also reichlich Zeit gehabt, unsere Rückforderung mit der Immobilie abzusichern. Im Herbst 2022 noch auf den letzten Drücker angedachte und mir kommunizierte Sicherungsmassnahmen am Haus hat Justus Hoffmann rätselhafterweise nicht weiter verfolgt, parallel floss fast der gesamte Erlös aus dem Hausverkauf an seinen Sozius Marcel Templin.

Justus Hoffmann und Antonia Fischer wollen sich angeblich durch tatsächlich gar nicht erfolgte „Drohungen“ von Reiner Fuellmich davon haben abschrecken lassen, ihre Aufsichtspflichten wahrzunehmen. Bei genauerer Betrachtung scheint es aber weniger Angst als vielmehr ein eigenes wirtschaftliches Interesse gewesen zu sein, das sie zum Schweigen motiviert hat. Am 23. Dezember 2021 unterbreiteten Justus Hoffmann und Antonia Fischer Reiner Fuellmich und mir einen „Abfindungsvergleichsvorschlag“, der ihnen persönlich und privat die Hälfte aller an den Corona-Ausschuss geflossenen, zweckgebundenen Spendenmittel zuweisen sollte (mit zeitlich unbestimmter Rückführungsverpflichtung nach eventueller Versteuerung, wovon sich Justus Hoffmann zumindest einen erheblichen persönlichen Steuervorteil versprach). Zudem wollten Justus Hoffmann und Antonia Fischer am im wesentlichen von Reiner Fuellmich und mir geschaffenen immateriellen Vermögenswert des Ausschusses teilhaben, jeder mit 25 Prozent. Den „Abfindungsvergleich“, der mit der Satzung der Ausschuss-Gesellschaft nicht zu vereinbaren ist, haben Reiner Fuellmich und ich abgelehnt.

Ich schrieb Justus Hoffmann am 25. Dezember 2021: „Und als ein weiteres Problem sehe ich, dass durch die von Euch vorgeschlagene Auszahlung (möglicher Umgehungstatbestand?) die Bestimmungen der Satzung missachtet werden (kein Geld für die Arbeit, kein Geld beim Ausscheiden). Oder verstehe ich da was falsch bei Eurem Vorschlag? Ihr sprecht ja von 25% Anteilen und zugleich aber von der Zugrundelegung der Satzung bei der Bewertung durch Martin. Die Satzung sieht kein Geld vor für die Gesellschafter beim Ausscheiden. Geht es Euch also nur ums Formale und wir sprechen von 25% von Nichts? Warum aber dann so ein vieldeutiger Vertrag?“

Justus Hoffmann schrieb mir: „Mit dem Thema Treuwidrigkeit sollten wir vor dem Hintergrund des Anlasses für diesen Vergleich lieber gar nicht erst anfangen. Genau diese Thematik soll ja durch den Vergleich ausgeklammert bzw. gütlich geeinigt werden.

Im Klartext: Justus Hoffmann ging offenbar fest davon aus, dass es zu Treuwidrigkeiten gekommen war, ohne mir diese näher darzulegen, die er mit seinem „Vergleich“ in einen Mantel des Schweigens hüllen wollte. Richtig und nötig im Sinne der Gesellschaft wäre es gewesen, vollumfängliche Aufklärung zu verlangen und zugleich jede Möglichkeit für weiteres treuwidriges Agieren abzuschneiden, so wie ich es getan habe, als ich die von mir ein halbes Jahr später aufgedeckten (finanziellen) „Ungereimtheiten“ zunächst intern, später auch öffentlich angesprochen habe, sofort jede weitere Verfügung untersagt, Kontozugriffe verhindert und das Gold sichergestellt habe.

Auf meine wiederholte Frage – auch noch einmal vor wenigen Wochen -, was genau Justus Hoffmann und Antonia Fischer Sommer 2021 oder früher denn (schon) gewußt hätten in Bezug auf mögliches treuwidriges Verhalten, kam von Justus Hoffmann nur die Ausflucht, es sei angeblich um Zahlungen an eine externe Entität gegangen, woher die Information gekommen sei und was genau geschehen sei, könne er nicht sagen, es sei ein „Mandatsgeheimnis“.

Wenn es nach Justus Hoffmann ginge, soll ich neben den € 700.000 jetzt auch noch alles „erstatten“, was die Kanzlei Reiner Fuellmich spätestens seit August 2021 erhalten hat, zudem die Miete für die erste Ausschuss-Location, die deutlich unter Marktpreis lag und an der ich rein gar nichts verdient habe. Ich soll auch alle Zahlungen, die 2020News als Erstattung völlig legitimer Auslagen bekommen hat, zurücküberweisen. Ich soll also – die Liquiditätsreserve eingerechnet – in Millionenhöhe in Anspruch genommen werden. Justus Hoffmann und Antonia Fischer waren ebenso wie Reiner Fuellmich und ich alleinvertretungsberechtige Geschäftsführer. Die beiden haben sich um die Belange des Ausschusses hinter den Kulissen überhaupt nicht gekümmert. War ihre Devise: Lasst Reiner Fuellmich und Viviane Fischer mal die ganze Arbeit machen, für die die Zuschauer gespendet haben, und wenn es uns später in den Sinn kommt, dann fordern wir von Viviane Fischer einfach alles zurück? Also auch die Ausgaben, für die das Geld bestimmt war und ohne die der Ausschuss seine Arbeit gar nicht hätte machen können.

Ich bin ja wirklich hart im Nehmen, aber da bleibt mir jetzt doch ein kleines bisschen die Spucke weg. Soll ich, die ich keinen Pfennig für meine Arbeit im Ausschuss erhalten habe, mich nun auch noch privat ruinieren, um für Reiner Fuellmich und die unterlassenen Warnhinweise von Justus Hoffmann und Antonia Fischer einzustehen? Was ist das Ziel hinter dieser Aktion? Möchte Justus Hoffmann mich wirtschaftlich handlungsunfähig machen? Soll ich in zig Rechtsstreitigkeiten aufgerieben werden? Warum gerade jetzt, da die Corona-Narrative wiederzukehren beginnt und die Widersprüche des Main-Streams immer offenbarer werden? Soll in Wahrheit der Ausschuss, soll die Aufklärungsarbeit lahmgelegt werden, die ich ja zusammen mit Wolfgang Wodarg und unseren Gästen leiste? Müsste Justus Hoffmann nicht erst einmal die naheliegenden Schritte gehen, wie z.B. die Freigabe des Goldes durch Reiner Fuellmich zu erwirken, für die es nur einer einzige Unterschrift bedarf, anstatt mich kosten- und zeitintensiv ins Fadenkreuz zu nehmen und so die inhaltliche Ausschussarbeit zu gefährden? Die von Reiner Fuellmich blockierten und zurückgehaltenen Gelder wurden uns von den Spendern zweckgebunden für die Ausschussarbeit zur Verfügung gestellt und werden entsprechen für die laufende Ausschussarbeit benötigt. Sie sind definitiv nicht dazu da, in unsinnigen Rechtsstreitigkeiten für teure Anwaltshonorare verpulvert zu werden, und haben erst recht nichts auf privaten Konten verloren. An der inhaltlichen Arbeit des Ausschusses ist Justus Hoffmann nach eigenem Bekunden allerdings überhaupt nicht interessiert. Trotz wiederholter Aufforderung meinerseits konnten sich Justus Hoffmann und Antonia Fischer auch nach Sommer 2022 nicht dazu entschliessen, wieder an den Sitzungen teilzunehmen.

Besonders pikant in diesem Zusammenhang: parallel zum juristischen Frontalangriff auf mich dürfte Rechtsanwalt Marcel Templin, der gute Freund und Geschäftspartner von Justus Hoffmann, wahrscheinlich aktuell auf einem möglicherweise Reiner Fuellmich zustehenden Betrag in annähernd der gleichen Höhe sitzen, wie ihn Reiner Fuellmich dem Ausschuss aus der Liquiditätsreserve schuldet. Marcel Templin hat die Summe ohne für mich nachvollziehbaren Rechtsgrund mit Wissen und Billigung von Justus Hoffmann aus dem Verkauf des Hauses von Reiner Fuellmich erlangt durch eine undurchsichtige, angeblich der Verschwiegenheit unterliegende Regelung mit dem Hauskäufer unter wie auch immer gearteter Mitwirkung des Notars, der angeblich gegen die Interessen von Reiner Fuellmich gearbeitet haben soll. Justus Hoffmann hat sich mir gegenüber auch noch positiv über die bemerkenswerte „Geschäftstüchtigkeit“ seines Sozius Marcel Templin geäussert. Im Artikel „Corona-Ausschuss: Karten auf den Tisch“ schreibe ich zu dem Vorgang ausführlicher unter dem Stichwort „Warum hat Marcel Templin fast das Doppelte der Darlehenssumme, also fast € 1.200.000 statt € 600.000, erhalten? Darf Marcel Templin das Geld behalten?„. Dieses Geld fehlt Reiner Fuellmich nun, um es an den Ausschuss (möglicherweise strafmindernd) zurückzuzahlen.

Weil Reiner Fuellmich ja inzwischen (?) völlig mittellos sei, sollten wir uns wegen unserer Ansprüche doch einfach aus seinen Rentenansprüchen bedienen, schlägt Justus Hoffmann mir zudem allen Ernstes vor! Das würde bedeuten, dass Reiner Fuellmich bis an sein Lebensende unterhalb der Pfändungsfreigrenze leben müsste, während Marcel Templin sich ohne erkennbaren Rechtsgrund über Geld in einer Höhe freut, dass er davon ein Reihenhaus im Berliner Speckgürtel kaufen kann. In dieser komfortablen Situation befindet sich nun plötzlich ein dem breiten Publikum fast gänzlich unbekannter Rechtsanwalt Marcel Templin, der als Frontmann der Sammelklage fungierte und der ohne Reiner Fuellmich nie einen müden Euro von den Sammelklägern bekommen hätte. Hier stimmt doch etwas ganz und gar nicht!

Ich habe diese mir erst unlängst bekannt gewordenen Umstände um den Hausverkauf öffentlich gemacht, weil ich sehe, dass das Geschehen totgeschwiegen werden soll. Justus Hoffmann hat mir mitgeteilt, dass er gegen Reiner Fuellmich eine einstweilige Verfügung erwirkt habe, so dass dieser – jedenfalls mit bestimmten Formulierungen – öffentlich nicht über den fragwürdigen Zahlungsfluss an Marcel Templin sprechen darf. Aktuell läuft ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen Dagmar Schön, die Strafverteidigerin von Reiner Fuellmich, dass auch sie nicht mehr über die Zahlung sprechen soll, zumindest nicht dergestalt, dass es sich dabei um das Geld handele, dessen Veruntreuung Reiner Fuellmich in der Strafanzeige zur Last gelegt wird.

Mit Schreiben vom 1. Dezember 2023 hat Justus Hoffmann nun die 2020News UG abgemahnt, dass sie die veröffentlichen Chats, die Aufschluss über die wenig nachvollziehbare juristische Begründung für den Zahlungsfluss geben, aus meinem Artikel löschen soll. Er hat auch die Treuhandstiftung aufgefordert, den Artikel mit den Chats aus dem Telegram-Kanal vom Corona-Ausschuss zu nehmen. Angeblich verletze die Veröffentlichung sein Persönlichkeitsrecht. Tatsächlich handelt es sich dabei aber um die Wahrnehmung höchstberechtigter Interessen. Die Untermauerung der Darstellung durch den tatsächlich ja nicht privat-vertraulichen sondern sachlichen Chatverlauf war nötig, damit eine nähere Aufklärung der Umstände erfolgen kann. Und auch damit mir – auch vor dem Hintergrund des laufenden Strafverfahrens gegen Reiner Fuellmich – keine Beteiligung an der erklärungsbedürftigen Auskehrung der Gelder aus dem Hausverkauf an Marcel Templin angedichtet werden kann.

Der Ausschuss ist eine öffentliche Institution, er ist von der Öffentlichkeit durch Spenden finanziert und daher gehören die ihn betreffenden Umstände, speziell soweit sie finanzieller Natur sind, auch in die Öffentlichkeit. Dies gilt insbesondere jetzt, da die Ausschuss-Gesellschaft von Justus Hoffmann geführt wird, der mir auf mehrfache Nachfrage nicht bestätigen wollte, dass er zur Uneigennützigkeit unserer Satzung steht und diese als für sich dauerhaft verbindlich ansieht. Auf meinen Wunsch, eine Art „Ewigkeitsgarantie“ für die Pro-Bono-Satzung zu vereinbaren, liess mich Justus Hoffmann wissen, dass dies ja „gegen die Privatautonomie“ verstosse. Justus Hoffmann hat mir zudem mitgeteilt, dass er sich eine Geschäftsführervergütung auszahlen und sich auch sein juristisches Tätigwerden zur Rückholung der Gelder (von mir???) mit Anwaltshonoraren vom Ausschuss entgelten lassen wolle. Ich werde nicht zulassen, dass Justus Hoffmann das Geld des Ausschusses für treuwidrige und in weiten Teilen aussichtslose Klagen ver(sch)wendet.

Ende 2022 haben Justus Hoffmann und Antonia Fischer mich mit ihrer Stimmenmehrheit aus der Geschäftsführung der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. abgerufen. Nun gehen sie noch einen Schritt weiter: Für den morgigen 22. Dezember 2023 haben die beiden zu einer Gesellschafterversammlung eingeladen, in der sie – gegen meinen Willen – beschliessen wollen, dass ich künftig vom Informationsfluss in der Gesellschaft abgeschnitten sein soll. Hinsichtlich der Informationen, die sie mir nicht verweigern können, soll mir mit einer strafbewehrten Verschwiegenheitserklärung ein „Maulkorb“ angelegt werden. Zensur innerhalb des Corona-Ausschusses? Verschleiern von (finanziellen) Transaktionen mit Spendengeldern? Geheimgeschäftsführung? Was ist denn hier los?

Eine der (vorgeschobenen) Begründungen für diesen Schritt ist, dass ich Justus Hoffmann und Antonia Fischer angeblich nicht über die Einlagerungspläne hinsichtlich des Goldes informiert habe, das ich für die Gesellschaft bei unserem Buchhalter sichergestellt und bei einem Goldhändler einlagern konnte. Tatsächlich waren die beiden aber vollumfänglich informiert und haben mir am 7. September 2022, dem Einlagerungstag, sogar noch die Kopien ihrer Personalausweise gemailt.

Trotz wiederholter Aufforderung durch mich sind sie aber nicht vor Ort beim Goldhändler erschienen, so dass die Einlagerung nur auf Reiner Fuellmich und mich persönlich erfolgen konnte, als Reiner Fuellmich die Einlagerung auf die Gesellschaft verweigerte. Justus Hoffmann hat mir im Nachhinein sogar noch zu der geglückten Sicherung gratuliert. Was soll nun die unaufrichtige Behauptung, ich hätte unabgestimmt gehandelt?

Im Moment hoffen Justus Hoffmann und Antonia Fischer offenbar aufgrund ihrer formalen Stimmenmehrheit in der gUG i.Gr., alles bestimmen zu können, was sie wollen. Gänzlich über meinen Kopf hinweg. Da täuschen sie sich aber. In der gUG i.Gr. entscheiden wir gemeinschaftlich, will sagen einstimmig. Ich werde alles unterstützen, was die Eintragung der Gesellschaft voranbringt, was der Wahrnehmung ihres satzungsgemässen Zwecks – der Aufklärungsarbeit – dient und ich werde auch mitwirken, soweit es um zielführende Massnahmen zur Rückholung der Gelder geht. Für Einzahlungen oder Einforderungen von Spendengeldern auf Privatkonten in die Verfügungsgewalt von Justus Hoffmann stehe ich nicht zur Verfügung und werde alle diesbezüglichen Bestrebungen blockieren. Derartige Aktivitäten sind nichtig, von Justus Hoffmann und Antonia Fischer persönlich zu verantworten und letztlich aus deren eigener Tasche zu bezahlen.

Festzuhalten ist: Keiner von uns Gesellschaftern hat einen persönlichen Anspruch auf die Ausschuss-Gelder. Das Geld steht treuhänderisch ausschliesslich für die satzungsgemässen Ziele, für die Aufklärungsarbeit zur Verfügung. Ich fordere Justus Hoffmann und Antonia Fischer hiermit auf, sich aus der Ausschuss-Gesellschaft zurückziehen gegen Auszahlung von dem, was ihnen rechtlich zusteht, nämlich die Rückerstattung ihrer Einlage in Höhe von € 125 pro Kopf. Alternativ können sie gerne in der einzutragenden Gesellschaft verbleiben, allerdings mit einem Umfang an Mitbestimmungsrecht über die zweckgebundenen Gelder, der ihrer für den Ausschuss geleisteten Arbeit entspricht. Hier möchte ich die Einschätzung von Reiner Fuellmich teilen, der ja von circa jeweils 5 Prozent Bedeutung ihrer Tätigkeit ausgeht. Ich sehe das ähnlich.

Nach der Vorstellung von Justus Hoffmann und Antonia Fischer soll sich hier ganz offenbar eine Art Machtübernahme hinter verschlossenen Türen vollziehen. Und zwar durch Menschen, die die satzungsmässige Arbeit nicht leisten können und wollen, was sie bereits jahrelang demonstriert haben. Ja, die sich für die Umsetzung der satzungsgemässen Ziele, die insbesondere in der Durchführung der Aufklärungsarbeit im Ausschuss besteht, so wenig interessieren, so dass sie sogar versuchen, mich, die einzige Gesellschafterin, die diese Arbeit leistet, ausser Gefecht zu setzen. Die beiden, die im Doppelpack stets übereinstimmend abstimmen, beabsichtigen ganz offensichtlich, sich durch die Gunst der Stunde (Reiner Fuellmich ist ja von der JVA aus gar nicht in der Lage an der Versammlung teilzunehmen) in eine ihnen niemals zugedachte Allentscheiderposition zu hieven. Und sie haben keinerlei Hemmungen, die ihnen rein zufällig durch die von Reiner Fuellmich ausgehenden „Ungereimtheiten“ entstandene Stimmenmehrheit zu ihren Zwecken einzusetzen, nämlich vermutlich auch dazu, mögliche eigene Interessenkonflikte zu verdecken. Die beiden sind ja wie gesagt nicht nur Gesellschafter der ursprünglichen Ausschuss-Gesellschaft, sie sind auch Mitglieder der Sammelklagen-GbR, so dass sie über eine interne Beteiligung möglicherweise sogar persönlich von der erheblichen Überzahlung auf die Sammelklagen-Grundschuld von Marcel Templin profitieren. Geht es vielleicht auch darum, die scheinbare „Privatautonomie“ zu nutzen und die gemeinnützige Satzung in eine gewinnorientierte zu verwandeln, um so über Gelder auch ausserhalb der Zweckbestimmung verfügen zu können oder warum kann sich jemand nicht darauf festlegen, an der gemeinsam vereinbarten, Pro-Bono-Satzung nicht rütteln zu wollen? Mit einer solchen Einstellung und bei solch einer Interessenverquickung haben Justus Hoffmann und Antonia Fischer an der Spitze der Ausschuss-Gesellschaft, einer sich der Transparenz und Aufklärung, der Wahrhaftigkeit verpflichteten, uneigennützigen Organisation, die die Spendengelder ausschliesslich ihrer Zweckbestimmung gemäss zu verwenden hat, nichts verloren.

„Du musst mit der Wahrheit beginnen. Die Wahrheit ist der einzige Weg, auf dem wir irgendwohin gelangen können. Weil Entscheidungen, die auf Lügen oder Unwissenheit beruhen, nicht zu einem guten Ergebnis führen können.“ Julian Assange (* 1971) | Australischer Journalist, WikiLeaks-Gründer

Es ist zu erwarten, dass Justus Hoffmann und Antonia Fischer ihren Angriff gegen den Ausschuss – sowohl gegen die gemeinnützige Stiftung als aktuelle Trägerschaft als auch gegen die alte Ausschuss-Gesellschaft – und auch gegen die 2020News UG und mich persönlich gleichwohl mit aller Kraft weiter verfolgen werden. All den nun gleichzeitig stattfindenden Angriffen muss begegnet werden, sonst ist die Ausschussarbeit akut gefährdet. Dafür benötige ich auch Ihre Hilfe.

Bitte helfen Sie mit einer Unterstützungszahlung auf das Konto der Stiftung Corona-Ausschuss mit dem Verwendungszweck „Verteidigung“ IBAN: DE23 8105 0555 0101 0376 78, BIC: NOLADE21SDL. Oder helfen Sie per Paypal. Sollten Justus Hoffman und Antonia Fischer wider Erwarten von ihren juristischen Attacken ablassen, werden die Zahlungseingänge alle für die weitere Ausschuss-Arbeit verwendet.

Für mich ist klar: Es muss restlos aufgeklärt werden, was es mit der Überzahlung an Marcel Templin auf sich hat. Auch aufzuklären ist, was in Mexiko hinsichtlich der späteren Verhaftung von Reiner Fuellmich tatsächlich geschehen ist und wie intensiv Antonia Fischer und Justus Hoffmann hier involviert waren.

Anmerken möchte ich, dass die Verhaftung von Reiner Fuellmich, die ja auf die Anzeige von Justus Hoffmann, Antonia Fischer und Marcel Templin zurückgeht, für die Wiedererlangung der ausstehenden Gelder z.B. durch Sicherstellung von Vermögenswerten rein gar nichts gebracht zu haben scheint, wenn Justus Hoffmann nun schreibt, dass Reiner Fuellmich mittellos sei. Für den Ausschuss und den ganzen Widerstand deutlich produktiver wäre gewesen, wenn Marcel Templin nicht – offenbar mit Wissen und Billigung von Justus Hoffmann – in die Rückführung der Gelder durch Reiner Fuellmich an den Ausschuss eingegriffen hätte. Ich erwarte, dass Marcel Templin nunmehr kurzfristig die Gelder freigibt und es nicht so weit kommen lässt, dass Reiner Fuellmich ihn deswegen auch noch verklagen muss (wovon Justus Hoffmann aber ausgeht), so dass Reiner Fuellmich seine Schuld gegenüber dem Ausschuss unbürokratisch und schnell begleichen kann.

Mit der Erstattungszahlung wäre es vielleicht möglich, dass Reiner Fuellmich in absehbarer Zeit wieder bei den Seinen sein kann, was mich freuen würde.

Ich danke Ihnen von ganzem Herzen für Ihre Unterstützung in dieser sehr schwierigen Lage.

Ihre Viviane Fischer

P.S.: Ich biete Justus Hoffmann und Antonia Fischer hiermit an, die für den 22. Dezember 2023 anberaumte Gesellschafterversammlung öffentlich per Live-Stream stattfinden zu lassen, so dass auch gleich auf Zuschauerfragen geantwortet werden kann. Ich werde keinen Zentimeter weichen, wenn es um die satzungs- und bestimmungsgemässe Verwendung der Zuwendungen für den Corona-Ausschuss geht. Alle juristischen und finanziellen Taschenspielertricks müssen jetzt ein sofortiges Ende finden, so dass wir uns wieder ausschliesslich der inhaltlichen Arbeit widmen können.

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