Mittwoch, April 24, 2024
RechtCorona-Ausschuss: Karten auf den Tisch

Corona-Ausschuss: Karten auf den Tisch

Eine Stellungnahme von Rechtsanwältin Viviane Fischer

Der Mitgründer des Corona-Ausschusses Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich ist am 13.10.2023 wegen des Vorwurfs, Ausschuss-Gelder in Höhe von € 700.000 veruntreut zu haben, verhaftet worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Ist im Zuge seiner Ausweisung aus Mexiko, die der Verhaftung in Deutschland unmittelbar vorausging, alles mit rechten Dingen zugegangen? Wo ist das Geld, das Reiner Fuellmich an den Ausschuss hätte zurückführen sollen/wollen? Was ist mit dem Gold, das für den Ausschuss eingelagert wurde?

Seit wenigen Tagen liegen mir Informationen vor, die darauf schließen lassen, dass Reiner Fuellmich sich (auch) aus anderen Gründen in Tijuana, Mexiko, aufgehalten hat als nur wegen der Abholung von Pässen vom deutschen Honorarkonsul. Offenbar wurden ihm von Antonia Fischer und (wohl auch) Justus Hoffmann Regelungen in Bezug auf den Corona-Ausschuss als grundsätzlich möglich in Aussicht gestellt, für die die Beglaubigung einer Vollmacht im Konsulat vonnöten war oder jedenfalls nötig erschien. Reiner Fuellmich sei mitgeteilt worden, dass in diesem Zusammenhang in Berlin eine Gesellschafterversammlung anberaumt worden sei, was die rasche Erteilung der Vollmacht sinnvoll machte. Tatsächlich war aber gar keine Gesellschafterversammlung einberufen worden.

Ich möchte mich ganz klar von diesem Vorgang distanzieren. Ich habe Reiner Fuellmich nicht angezeigt, obgleich er mich dazu viele Male provokant aufgefordert hatte, nach dem Motto, ich solle dadurch doch belegen, dass meine Vorhaltungen (finanzieller) „Ungereimtheiten“ korrekt wären. Ich habe Reiner Fuellmich auch nirgendwo hingelockt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass sich die im letzten Sommer aufgeworfenen Fragen unter erwachsenen Menschen – jedenfalls zivilrechtlich – ganz einfach durch ein paar Unterschriften und ein paar Überweisungen bzw. die Stellung von Sicherheiten hätten regeln lassen können, wozu Reiner Fuellmich damals aber leider nicht bereit war. Vielleicht ändert sich das ja noch.

Des Weiteren habe ich den Eindruck gewonnen, dass Reiner Fuellmich deutlich weniger Geld von dem Verkaufserlös seines Hauses erhalten hat, als ihm möglicherweise zusteht. Ein großer Teil könnte sich – ohne für mich klar erkennbaren Rechtsgrund – bei Rechtsanwalt Marcel Templin befinden, wie es mir Justus Hoffmann dargestellt hat. An diesem Punkt ist Aufklärung dringend erforderlich. Es ginge aus meiner Sicht nicht an, wenn Reiner Fuellmich hier möglicherweise die Option des Ausgleichs seiner Verbindlichkeiten gegenüber der Ausschuss-Gesellschaft abgeschnitten würde, was sich für ihn strafmildernd oder sogar entlastend auswirken könnte. Die mehr als überfällige Rückführung eines Teiles der Aussenstände würde die Unterstützungszahlungen zudem wieder verwendbar machen gemäß ihrer Zweckbestimmung, nämlich für die Aufklärungsarbeit im Corona-Ausschuss.

Ich gehe davon aus, dass Reiner Fuellmich ehrlich an Aufklärungsarbeit interessiert ist und daher auch die Arbeit vom Corona-Ausschuss unterstützen möchte, insbesondere weil er ja derzeit selbst keine weitere Aufklärungsarbeit leisten kann. Vor diesem Hintergrund möchte ich ihn auffordern, durch eine einfache Unterschrift nun endlich den Zugang zu dem von ihm im „Wertspeicher“ Gold angelegten Vermögen des Ausschusses zu ermöglichen, so dass der Ausschuss in die Lage versetzt ist, die Aufklärungsarbeit noch intensiver voranzutreiben und z.B. das Wissen der internationalen Experten auch wieder durch Übersetzungen im In- und Ausland zugänglich zu machen. Der ungehinderten Aufklärungsarbeit kommt grade aktuell sehr grosse Bedeutung zu angesichts der neu geschürten Ängste vor chinesischen Viren und der „Hasenpest“, der WHO-Agenda des Pandemiepakts und dem auf einem WEF-Kongress vorgebrachten Vorschlag einer Einbindung von Religionsgemeinschaften und Militär zur Überwindung der „Impf“müdigkeit. Vor diesem Hintergrund ist es ein inakzeptables Ergebnis, dass wichtige Gelder grundlos blockiert werden. Diese Gelder sind von den Unterstützern der Aufklärungsarbeit im Vertrauen darauf gegeben worden, dass diese wichtige Arbeit fortgeführt wird und abgesichert ist.

Ich veröffentliche an dieser Stelle diverse Dokumente hinsichtlich der tatsächlichen oder angeblichen Vorgänge im und um den Corona-Ausschuss. Ich veröffentliche auch Belege dafür, dass ich für meine Arbeit im Ausschuss im Einklang mit der Satzung keinerlei Geld erhalten habe. Die Veröffentlichung der Unterlagen dient auch dazu, allen eine eigenständige Überprüfung der weiteren Entwicklung auf ihre Rechtsstaatlichkeit zu ermöglichen. Rückfragen können an [email protected] gestellt werden. Auch Entschuldigungen für falsche Verdächtigungen meiner Person kann man an dieser Stelle loswerden ;-).

Die nachfolgenden Erklärungen sind in der 3. Person verfasst, so dass sich auch für Aussenstehende die Zusammenhänge leicht verständlich darstellen.

Es werden die nachstehenden Fragen beantwortet, man kann durch Klicken auf die Frage in der Liste zu der jeweiligen Antwort springen. Insgesamt erfordert das Lesen der gesamten Stellungnahme aber nur 20 Minuten, so dass ich jedem Interessierten anraten möchte, den gesamten Text zu lesen.

A. Strafanzeigen

1. Wer hat Reiner Fuellmich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt?

Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Marcel Templin – die drei bilden die Bürogemeinschaft der „Hafenanwälte“ – haben Reiner Fuellmich angezeigt. Viviane Fischer hat Reiner Fuellmich nicht angezeigt. Die Anzeige datiert laut der Rechtsanwältin Dagmar Schön bereits vom 02.09.2022, obwohl Justus Hoffmann Viviane Fischer erst am 23.09.2022 mitgeteilt hat: „Wir werden jetzt die Anzeige machen“.

Ein wie ein Entwurf wirkender Anzeigentext (ohne Datum, ohne Briefkopf und aufgeteilt in diverse Telegramnachrichten) ist Viviane Fischer am 16.10.2022 von Justus Hoffmann übermittelt worden. Es hat einige Zeit in Anspruch genommen, bis Viviane Fischer die Bestätigung der Staatsanwaltschaft Göttingen erhalten hat, dass tatsächlich eine Anzeige vorliege und geprüft werde. Um den Jahreswechsel 2022/2023 herum haben Justus Hoffmann und Antonia Fischer dann auch Viviane Fischer angezeigt. Das Ermittlungsverfahren gegen Viviane Fischer wegen Beihilfe zu möglichen Untreuehandlungen von Reiner Fuellmich und etwaiger eigener Untreue wegen der von ihr gehaltenen (und wie vereinbart zurückgeführten) Liquiditätsreserve ist mangels Tatverdacht am 04.05.2023 von der Staatsanwaltschaft Göttingen eingestellt worden.

2. Läuft gegen Viviane Fischer ein neues Ermittlungsverfahren zum Vorgang?

Nachdem das Ermittlungsverfahren gegen Viviane Fischer in Bezug auf ihre eigene Liquiditätsreserve und mögliche Beihilfe bei Reiner Fuellmich mangels Tatverdacht eingestellt worden ist, ist Viviane Fischer von einer Person, hinsichtlich derer Verurteilungen u.a. wegen übler Nachrede und Verleumdung im Internet zu finden sind, wegen den von Reiner Fuellmich öffentlich thematisierten Auslagenerstattungen an die 2020News UG angezeigt worden. Die Auslagen betrafen vor allem den Ausbau des neuen Ausschuss-Studios, Miet- und Kautionszahlungen für dieses Studio und Recherche- und Technikaufwendungen. Hinsichtlich dieser Zahlungen sind zunächst Ermittlungen aufgenommen worden. Die fraglichen Verwendungsnachweise sind von Viviane Fischer zum Beleg ihrer Unschuld bereits an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden (siehe dazu auch Punkt D 2). 

B. Rechtliche Struktur

1. Welche Gesellschaften sind von den behaupteten finanziellen Unregelmäßigkeiten betroffen ? 

Die Liquiditätsreserven und die monatlichen Auszahlungen an die Kanzlei Fuellmich betreffen ausschliesslich die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr., deren Satzung gemeinnützig ausgestaltet ist und die von den ursprünglichen vier Ausschussmitgliedern Viviane Fischer, Reiner Fuellmich, Justus Hoffmann und Antonia Fischer im Juli 2020 gegründet wurde mit Stimmrechten für die Gesellschafter von jeweils 25 Prozent (siehe Satzung).

2. Was hat es mit der SCA Investigative Committee UG auf sich?

Als sich nach einer streitbehafteten Gesellschafterversammlung der ursprünglichen Ausschuss-Gesellschaft im November 2021 abzeichnete, dass sich mit Justus Hoffmann und Antonia Fischer keine ganz kurzfristige Lösung erzielen lassen würde, die Arbeit des Corona-Ausschusses aber fortgesetzt werden sollte und mußte, entschlossen sich Viviane Fischer und Reiner Fuellmich, eine zusätzliche Interims-Gesellschaft mit derselben gemeinnützigen Satzung wie die der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG zu gründen, die, bis die Probleme geklärt werden konnten, die Finanzierung und das Management der Ausschussarbeit übernehmen und zugleich auch die angestrebte Haftungsbeschränkung herbeiführen würde. Diese Gesellschaft heisst SCA Investigative Committee UG. Sie wurde am 17.12.2021 gegründet und am 25.02.2022 ins Handelsregister eingetragen. An dieser Gesellschaft sind Viviane Fischer und Reiner Fuellmich jeweils zu 50 Prozent beteiligt. Diese Gesellschaft ist nicht von den im Raum stehenden finanziellen Unregelmässigkeiten betroffen.

3. Was waren die vereinbarten Grundsätze des gemeinschaftlichen Handelns?

Es war von Anfang an in beiden Gesellschaften uneigennütziges Handeln vereinbart. In den Satzungen steht unter § 2 Ziffer 3 jeweils: „Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“ Weiter ist unter § 12 Ziffer 3 der Satzungen bestimmt: „Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile erhalten.“

Auch in den Ausschuss-Sitzungen ist immer wieder auf die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit aller Ausschussmitglieder hingewiesen worden.

4. Was passiert beim Ausscheiden eines Gesellschafters?

Die Satzungen bestimmen unter § 2 Ziffer 3 jeweils: „Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.“ Die Einlage beträgt € 125 bzw. € 250 pro Kopf (§ 3 der Satzungen). Eine private Verteilung der Spendengelder auf die Gesellschafter ist damit in beiden Satzungen ausgeschlossen. 

C. Zahlungen an Reiner Fuellmich 

1. Welche monatlichen Summen hat sich Reiner Füllmich auszahlen lassen?

Das offizielle Ausschuss-E-Mail-Postfach wurde für die ersten anderthalb Jahre von der Helferin S.B. und Viviane Fischer unentgeltlich betreut. Die circa 500 täglich eingehenden Mails wurden gelesen, ggfls. direkt beantwortet oder zur Beantwortung an – unentgeltlich tätige Experten wie Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. Dr. Martin Schwab und weitere Ausschuss-Gäste – weitergeleitet. Die Ausschuss-Mitglieder Reiner Fuellmich, Justus Hoffmann und Antonia Fischer hatten zu keiner Zeit Zugang zu diesem Postfach. Ab 2022 betreute das offizielle Postfach zusätzlich M.B., die dafür circa € 800 im Monat erhielt.

Ab der ersten Ausschusssitzung quollen neben dem Ausschuss-Postfach zusätzlich die Kanzlei-E-Mail-Postfächer aller vier Ausschuss-Mitglieder von Zuschriften über. Vieles davon waren Mehrfachsendungen, da die Zuschauer nicht nur an das offizielle Ausschuss-Account schrieben, sondern auch an die jeweiligen Kanzlei-Adressen. Es war daher kurz nach Beginn der Ausschussarbeit im Juli 2020 zwischen Justus Hoffmann, Antonia Fischer, Viviane Fischer und Reiner Fuellmich besprochen worden, ob es für Hilfskräfte für die Bearbeitung der E-Mails an die jeweilige Kanzlei finanzielle Hilfe geben könne. Es wurde dann entschieden, dass jeder für sein Anwaltspostfach selbst verantwortlich sei und dafür keine Gelder vom Ausschuss gezahlt würden, insbesondere Reiner Fuellmich war dies ein Anliegen.

Laut Reiner Fuellmich haben in Göttingen dann aber schon kurze Zeit später neben ihm angeblich vier Personen – die Rechtsanwältin C.B., zwei Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen und eine Buchhalterin – Mails mit Ausschuss-Bezug im E-Mail-Postfach seiner Kanzlei auf Kosten des Ausschusses bearbeitet. Nachweise der Tätigkeit sind zu keinem Zeitpunkt vorgelegt worden. Ohne dass es für die Tätigkeit oder die Bezahlung einen Gesellschafterbeschluss gegeben hätte – im Gegenteil hatten sich die Gesellschafter ja gegen eine bezahlte Tätigkeit entschieden – hat sich Reiner Fuellmich dafür monatlich € 29.750 brutto vom Buchhalter J.K., der ein alter Bekannter von ihm ist, überweisen lassen oder selbst überwiesen (einige der Kanzleirechnungen).

Die angeblich gewaltige Tätigkeit in Göttingen war den diversen Berliner Ausschuss-Aktiven inklusive Viviane Fischer überhaupt nicht bekannt. Sie war auch wesentlichen Experten, die ggfls. weitergeleitete E-Mails bearbeitet hätten, nicht bekannt, da diese aus Göttingen so gut wie nichts erhielten. Selbst die Namen der angeblich in Göttingen involvierten Personen waren nicht bekannt, wie der Nachrichtenaustausch zwischen Viviane Fischer und Reiner Fuellmich vom 08.07.0222 und 10.07.2022 zeigt. Viviane Fischer fragt: „Wer sind Frau D. und Frau L.? Es ist völlig unmöglich, dass vier Personen plus Du Ausschuss Mails bearbeitet haben…. Das waren doch eher viele Mails wegen der Sammelklage, die hätten von dort betreut und bezahlt werden müssen….“ Wenn die hochdotierte Göttinger Gruppe wirklich für den Ausschuss gearbeitet hätte, warum hat Reiner Fuellmich dann in Gesprächen mit weiteren weit überwiegend unentgeltlich tätigen Ausschuss-Beteiligten in Berlin und anderswo nie auf mögliche Synergieeffekte durch die Koordination der jeweiligen Tätigkeiten hingewiesen?

Die monatlichen Zahlungen in Höhe von € 29.750, die sich laut dem Buchhalter J.K. auf circa € 656.000 summieren, waren auch nicht bilateral mit Viviane Fischer abgestimmt, wie der Nachrichtenaustausch vom 08.07.0222 und 10.07.2022 auch deutlich zeigt. Viviane Fischer fragt: „Wie lange geht das schon mit den 25k?“ (sprich € 25.000 netto zzgl. MWSt.). Viviane Fischer sind diesbezügliche Rechnungen nie zur Freigabe vorgelegt worden weder per Post noch per E-Mail, auch wenn ihre Kanzleiadresse (c/o Rechtsanwältin Viviane Fischer) auf den Rechnungen als Empfängeradresse angegeben ist. In einer Krisensitzung im August 2022 haben Reiner Fuellmich und der Buchhalter J.K. dann auch vor Zeugen bestätigt, dass die Freigabe und Überweisung der Beträge in direkter Abstimmung zwischen Reiner Fuellmich mit J.K. – ohne jede Einbindung von Viviane Fischer (oder den anderen beiden Ausschuss-Mitgliedern) – erfolgt ist.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass es fraglich ist, ob die monatliche Summe überhaupt vollständig für die Bezahlung der angeblich in Göttingen tätigen Personen verwendet worden ist. Reiner Fuellmich hat in der Krisensitzung im August 2022 mitgeteilt, dass die Rechtsanwältin C.B. bei ihm ein Honorar in Höhe von € 6.000 pro Monat erhalte. Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen (eine davon lange Zeit in Mutterschutz) geringer entlohnt waren, die Buchhalterin arbeitete in Teilzeit. Die Verwendung des ggfls. die tatsächliche Lohnsumme übersteigenden Betrages durch Reiner Fuellmich ist unklar.

Reiner Fuellmich hat sich, wie sich später zudem herausstellte, über den Buchhalter J.K. u.a. auch noch € 4.939,67 für einen Flug am 11.12.2021 in der Business Class von Frankfurt nach LA überweisen lassen, ohne dass ein Zusammenhang mit irgendeiner Tätigkeit für den Ausschuss erkennbar wäre. Reiner Fuellmich war vielmehr privat in die USA geflogen, um auf seiner Ranch nach dem Rechten zu sehen.

2. Wie kam es zur Vereinbarung externer Liquiditätsreserven?

Reiner Fuellmich hatte Viviane Fischer im November 2020 vorgeschlagen, dass externe Liquiditätsreserven gebildet werden sollten. Der Hintergrund war, dass es laut Reiner Fuellmich angeblich beim MWDFG und Prof. Sucharit Bhakdi zu Kontensperrungen oder/und politisch motivierten Kontopfändungen gekommen sei. Zu diesem Zeitpunkt gab es immer wieder Zuschriften an den Ausschuss, dass Unterstützungszahlungen bei der Bank nicht durchgegangen seien. Zudem war angeblich ein Konto von Reiner Fuellmich gekündigt worden. Die Liquiditätsreserven sollten die ungestörte Fortsetzung der Arbeit des Ausschusses sicherstellen. Die jederzeit abrufbaren Liquiditätsreserven waren dabei als „Darlehen“ ausgestaltet, so dass ein offizieller Behaltensgrund bei einem staatlichen Zugriff bestünde. Die „Darlehensverträge“ über € 200.000 und € 500.000 (beide an Reiner Fuellmich) und € 100.000 (an Viviane Fischer) wurden von Reiner Fuellmich und Viviane Fischer unterschrieben und wurden von Reiner Fuellmich, in dessen Kanzlei und unter dessen Aufsicht sich die Buchhaltung zu diesem Zeitpunkt vollzog, für die Gesellschaft verwahrt.

3. Hat Reiner Fuellmich die Liquiditätsreserve in Höhe von € 700.000 an den Ausschuss zurückgezahlt?

Nein, es ist unstrittig, dass Reiner Fuellmich die € 700.000 mit Stand 1.12.2023 nicht an die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. zurückgezahlt hat. Reiner Fuellmich hat dafür viele unterschiedliche Gründe angegeben, zuletzt (auch über seine Strafverteidigerin Dagmar Schön), dass sich das meiste Geld aus dem Verkauf seines Hauses, von dem er einen Teil für die Rückführung der € 700.000 habe nutzen wollen, nun bei einem der drei Anzeigenerstatter (Justus Hoffmann, Antonia Fischer bzw. Marcel Templin) oder in deren Umfeld befände (dazu unten unter F.). Reiner Fuellmich hatte zuvor stets öffentlich mitgeteilt, dass er die Liquiditätsreserve des Ausschusses zur Ablösung von Grundschulden verwendet hätte, mit der seine privat und beruflich genutzte Immobilie belastet gewesen waren. Er hatte zudem immer wieder öffentlich versprochen, die € 700.000 aus dem Verkaufserlös der Immobilie, die ab Sommer 2022 zum Verkauf stand, zurück zu führen. 

4. Hat Reiner Fuellmich die Liquiditätsreserve tatsächlich in sein Haus „gesteckt“?

Reiner Fuellmich hat öffentlich wiederholt erklärt, dass er die € 700.000 „in sein Haus gesteckt“ habe. „Sein Haus“ meint dabei seinen Göttinger Bungalow, in dem sich seine Kanzlei und seine Wohnung befanden, es handelt sich nicht um die Neuerwerbung einer anderen Immobilie. Eine Zustimmung von Viviane Fischer, die Liquiditätsreserve in eine Immobilie zu investieren, damit also illiquide anzulegen, gibt es nicht. Es ist dem Ausschuss keine Sicherheit an dem Grundstück gestellt worden, so dass auch kein realer „Wertspeicher“ für den Ausschuss entstanden ist, wie sich ja nun auch gezeigt hat. Das Geld ist nach dem Verkauf des Hauses noch nicht einmal an Reiner Fuellmich geschweige denn an die Ausschuss-Gesellschaft (zurück)geflossen.

An Viviane Fischer schreibt Reiner Fuellmich am 07.07.2022 auf ihre Frage, warum das bei ihm „ja nur geparkte“ Geld nicht sofort zurückgezahlt werden könne: „Wir haben nix auf den Konten gelassen, alles in echte Weitspringer investiert. Heißt: Bankdarlehen, die auf dem Haus waren, zurück gezahlt (da wir sowieso von der Bank keine Verlängerung mehr bekommen hätten). Aber ist ja alles da, und da wir das Haus jetzt verkaufen, sollte es komplett in ein paar Wochen wieder bei Dir sein“. Viviane Fischer erwidert: „Ich hätte da nicht zugestimmt mit dem Haus. Ist ja ein Liquiditätsproblem. Wie sich ja jetzt zeigt. Und falls der Crash kommt, kriegt man es gar nicht raus…“

Laut der Staatsanwaltschaft Göttingen hat Reiner Fuellmich das Geld aber gar nicht oder nur zu einem kleinen Teil in sein Haus „gesteckt“. Die Staatsanwalt Göttingen schreibt in ihrer Pressemitteilung vom 16.10.2023: „Die Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte durch einen 53 Jahre alten Mitbeschuldigten am 10.11.2020 eine Zahlung in Höhe von € 200.000 in 20 Transaktionen zu je € 10.000 an seine Ehefrau vornehmen ließ. In der Folgezeit soll er das Geld gemeinsam mit dieser vollständig verbraucht haben. Am 27.05.2021 soll er dann eigenhändig € 500.000 auf sein Privatkonto transferiert und auch diesen Geldbetrag gemeinsam mit seiner Ehefrau privat verbraucht haben. So sollen ca. € 115.000 für die Ablösung eines privaten Immobilienkredits verwendet worden sein sowie ca. € 70.000 für die Ablösung eines eigenen beruflich bedingten Kredits.“

D. Zahlungen an Viviane Fischer

1. Hat Viviane Fischer die Liquiditätsreserve in Höhe von € 100.000 zurückgezahlt?

Ja, die vollständige Rückführung erfolgte dem Liquiditätsbedarf entsprechend im Zeitraum 16.08.-21.10.2022.

2. Wurde Viviane Fischer die Miete für die Ausschuss-Räume erstattet?

Bei den ersten Ausschuss-Räumen handelte es sich um die Kanzleiräume von Viviane Fischer. Die Räumlichkeit konnte wegen des Zugangs von nicht zur anwaltlichen Verschwiegenheit verpflichteten Personen (Filmtechniker etc.) ab Beginn der Ausschuss-Sitzungen nicht mehr als Kanzlei genutzt werden. Die Kanzlei ist daher im gleichen Haus in eine andere Räumlichkeit umgezogen. Als der Ausschuss seine Arbeit dann auf unbestimmte Zeit fortsetzte, hat Viviane Fischer ihre sehr günstige Miete ohne jeden Aufschlag weitergegeben. Die in Rechnung gestellte monatliche Miete belief sich auf € 663 zuzüglich einer Strompauschale in Höhe von € 127 zuzüglich MWSt., insgesamt also € 952 brutto im Monat für circa 90 qm. Die von Viviane Fischer gestellte Rechnung für die ersten vier Monate war, um für die Nutzungsüberlassung der Räume keine explizite Untermieterlaubnis einholen zu müssen, mit „Ausrichtung Ausschuss-Sitzung“ bezeichnet. Die entsprechende Ausschuss-Zahlung für die Monate 07-10/2020 über € 3.712 spiegelt dies wieder.

3. Hat Viviane Fischer zudem Geld für Beratungsleistungen vom Ausschuss bekommen?

Reiner Füllmich hat in einem Video Rechnungen von Viviane Fischer gezeigt, die über „Beratungskosten“ lauten. Der Buchhalter J.K. hat ab November 2020 Rechnungen auf dem ihm vorliegenden Rechnungsbogen der Kanzlei von Viviane Fischer erstellt und darin „Rechtsberatungskosten“ statt „Ausrichtung Ausschuss-Sitzung“ als Verwendungszweck angegeben, wie sich bei der Übergabe seiner Unterlagen im Sommer 2022 herausgestellt hat. Warum dies geschah, ist unklar. Zusätzliche Mietrechnungen haben weder J.K. noch Viviane Fischer erstellt. Viviane Fischer hat monatlich nur die weiterberechneten Mietkosten in Höhe von € 952 erhalten – unabhängig davon, wie der Buchhalter J.K. diesen Posten nun betitelt hat. Sie hat nicht zudem weitere € 952 im Monat für Beratungsleistungen erhalten. Wäre Viviane Fischer ihre Miete nicht erstattet worden, so hätte sie nicht nur  – satzungsgemäss – kein Geld für ihre Arbeit bekommen, sondern sie hätte auch noch jeden Monat aus eigener Tasche € 952 draufgezahlt.

4. Welche Art von Auslagen hatte 2020News für den Ausschuss?

Die von Viviane Fischer und Reiner Fuellmich im Herbst 2020 gegründete 2020News UG veröffentlicht Erkenntnisse von Experten, die im Corona-Ausschuss gehört worden sind, in Artikelform und berichtet über aktuelle Ereignisse insbesondere mit Blick auf das Maßnahmengeschehen. Die 2020News UG verfügte längere Zeit über keine Einnahmen, da sie nicht zu Spenden für sich selbst sondern vermittels eines Banners nur zu Spenden für den Ausschuss aufgerufen hat. Ihr eigenes Nachrichtenangebot stellt sie der Öffentlichkeit ohne Bezahlschranke zur Verfügung. Fast alle der 419 Artikel auf www.2020news.de stammen von Viviane Fischer, sie hat dafür kein Entgelt erhalten.

Ende 2021 musste sich der Corona-Ausschuss neue Räumlichkeiten suchen. Es ergab sich die Gelegenheit, die aktuell genutzten Gewerberäumlichkeiten in Berlin-Charlottenburg anzumieten. Dies sind 127 qm für € 13,50 netto kalt. Die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. war noch nicht eingetragen, Justus Hoffmann und Antonia Fischer hatten sich damals schon seit einem halben Jahr aus den Sitzungen zurückgezogen (hinter den Kulissen waren sie ohnehin nur minimal involviert) und es war zu Konflikten gekommen. Es bot sich an, den Vermieter nicht sogleich mit innergesellschaftlichen Querelen zu konfrontieren, so dass die Anmietung der Räumlichkeiten der Einfachheit halber durch die 2020News UG erfolgte.

Die Räumlichkeit war zuvor nicht als Filmstudio genutzt worden, so dass Umbaumaßnahmen erfolgen mussten. Da klar war, dass die Aufklärungsarbeit und Aufarbeitungstätigkeit des Ausschusses, der zu einer national und international anerkannten massnahmenkritischen Institution geworden war, auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden musste, sollte die neue Räumlichkeit ganz auf die Bedürfnisse des Ausschusses zugeschnitten werden. Es galt u.a. separate Regie- und Dolmetscherräume zu schaffen nebst Schallisolierung. Die Kosten des Umbaus nach den Erfordernissen des Ausschusses sollte der Corona-Ausschuss tragen. Da die 2020News UG auch eigene Medienprojekte verfolgen wollte, für die sie Zugang zu einem Studio benötigen würde, wurde für den damaligen Zeitpunkt vereinbart, dass der Ausschuss 75% der Mietkosten tragen sollte, 2020News den Rest und dass die 2020News UG die Räume im Gegenzug ab und an würde nutzen können.

Konkret beliefen sich die Umbau- und Ausbaukosten auf unter € 40.000 für alle Arbeitsleistungen und Materialien. Dies beinhaltet Tonabsorber (circa € 3.800), Abkauf einer Einbauküche, Installation eines neues Badezimmers inklusive neuer Badmöbel, Entfernen einer Wand, Einbau einer neuen Stahltür, Maler- und Elektrikerarbeiten, Bauen von Studiomöbeln, Einbauregale für die Regie etc. Weil vieles von Freiwilligen in Eigenarbeit geleistet wurde, konnte der Umbau und der Möbelbau deutlich preisgünstiger als marktüblich realisiert werden. Weitere Erstattungen an die 2020News UG betrafen Mietzahlungen (circa € 34.000 inklusive Stellung der Kaution) und Zahlungen für Recherche in Höhe von circa. € 9000 (insbesondere für den Film „Geimpft, jetzt reden wir“) und Technikanschaffungen (z.B. für Computer circa € 3.500).

5. Welche Auslagen hatte Viviane Fischer für den Ausschuss?

Ein größerer Anteil der Auslagenerstattungen und -vorschüsse des Ausschusses für die Umbauten etc. lief über das Konto von Viviane Fischer. Dies erfolgte u.a. deshalb, weil diverse Einkäufe, z.B. bei den Baumärkten bar bezahlt wurden. Zum damaligen Zeitpunkt hatte Viviane Fischer zudem keinen Zugang zu den Bankkonten des Corona-Ausschusses und der 2020News UG, so dass jede noch so kleine Überweisung von dem Buchhalter J.K. hätte ausgelöst werden müssen.

Viviane Fischer hatte, bis am 31.01.2022 die ersten Auslagenerstattungen von der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. über die 2020News UG an sie erfolgten, bereits circa € 32.000 persönlich ausgelegt. Die Summe ergab sich u.a. aus Aufwendungen für Tonabsorber (circa € 3.800), Holz und anderes Baumaterial und weitere in damals 1,5 Jahren Ausschusstätigkeit entstandenen Kosten für Webspace, Softwarelizenzen, Kaution für das neue Studio (€ 7.600), die ersten zweieinhalb Monate Mietzahlungen am neuen Standort (circa € 6.000). Vor diesem Hintergrund erklärt sich die Bitte von Viviane Fischer in einer von Reiner Fuellmich veröffentlichen Nachricht an den Buchhalter J.K. um eine rasche Erstattung der Auslagen, so dass sie „ihre Krankenkassenbeiträge zahlen“ könne.

Viviane Fischer hat für sämtliche Beträge, die 2020News von der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. als Auslagenersatz erhalten hat und für die von ihr selbst in diesem Zusammenhang ausgegebenen Beträge einen vollständigen Mittelverwendungsnachweis erstellt, der sich derzeit zur Überprüfung bei der Staatsanwaltschaft befindet. Sobald das Ergebnis der Ermittlungen vorliegt, wird Viviane Fischer darüber informieren.

E. Gold

1. Was hat es mit dem Golderwerb auf sich ? Wo befindet sich das Gold derzeit?

Reiner Fuellmich hat ab Juni 2021 Gold für die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. gekauft. Dies war nicht mit Viviane Fischer, Justus Hoffmann und Antonia Fischer abgestimmt, alle drei wußten davon nichts. Einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss gibt es demgemäss nicht. Das Gold wurde ausweislich der Anschaffungsbelege auf den Namen von Reiner Fuellmich gekauft (einer der Anschaffungsbelege). Viviane Fischer hat erst im Frühsommer 2022 von der Existenz eines (kleinen) Goldbestands erfahren. Kurz darauf erfuhr sie, dass sich das Gold in der Privatwohnung einer Freundin von Reiner Fuellmich in Göttingen befand – konkret war es dort in einer schwarzen Damenhandtasche in einem Wandverschlag gelagert. Um diesen irregulären Zustand zu beenden, holte Viviane Fischer das Gold am 12.06.2022 aus Göttingen ab und übergab es in Berlin unmittelbar dem Buchhalter J.K., damit dieser es in eine professionelle Verwahrung übergeben würde. Der erhebliche Gegenwert des Goldes, nämlich circa 1 Million €, war Viviane Fischer erst kurz vor der Abholung in Göttingen bekannt geworden. Anstatt das Gold nun wie vereinbart bei einer professionellen Verwahrstelle einzulagern, legte der Buchhalter J.K. die Goldbarren angabegemäss in seinen Tresor in seinem Mecklenburger Privathaus. Im Rahmen eines Überraschungsbesuchs beim Buchhalter J.K im August 2022 wurde Viviane Fischer von diesem über die neuerliche irreguläre Verwahrung informiert. Eine Inaugenscheinnahme des Goldes im Tresor wurde Viviane Fischer von J.K. in Abstimmung mit Reiner Fuellmich verweigert. Kurze Zeit später lagerte der Buchhalter J.K. die Goldbarren überraschend – ohne Zustimmung von Viviane Fischer, aber vermutlich in Absprache mit Reiner Fuellmich – in einem auf seinen eigenen Namen lautenden Schliessfach bei einem Werttransportunternehmen in Mecklenburg ein. Gleichzeitig weigerte J.K. sich, den Vertrag mit dem Transportunternehmen offenzulegen. Es war damit nicht mehr möglich, das Gold überhaupt noch zu orten. Auf massivsten Druck von Viviane Fischer in diversen Krisengesprächen mit bis zu 15 Beteiligten konnte das Gold am 07.09.2022 dann bei einem Goldhändler in Berlin eingelagert und somit für die Eigentümergesellschaft, die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr., sichergestellt werden.

2. Was ist erforderlich, um das Gold verwerten zu können?

Es lagen Viviane Fischer beim Anlieferungstermin beim Goldhändler in Berlin die Zustimmungserklärungen und die Passkopien von Antonia Fischer und Justus Hoffmann vor, so dass eine Einlagerung auf die Eigentümergesellschaft, die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr., hätte erfolgen können. Reiner Fuellmich weigerte sich aber vor Ort, schriftlich klarzustellen, dass er beim Ankauf in verdeckter Treuhänderschaft für die Eigentümergesellschaft gehandelt hatte. Dadurch wurde die Einlagerung auf die Gesellschaft verhindert. Es war lediglich die Einlagerung in einem Schliessfach bei dem Berliner Goldhändler möglich, zu dem Reiner Fuellmich und Viviane Fischer ausschliesslich gemeinsam Zugang haben. Das Gold kann aktuell auch nur gemeinsam von Reiner Fuellmich und Viviane Fischer verwertet werden, d.h. die Eigentümergesellschaft, kann aktuell nicht frei verfügen. Der Goldhändler würde das Gold bei einer übereinstimmenden Weisung von Viviane Fischer und Reiner Fuellmich verkaufen. Die Gutschrift des Verkaufserlöses müßte laut Schreiben des Goldhändlers vom 10.10.2022 eigentlich auf das (nicht mehr existierende) Ankaufskonto erfolgen. Sie kann aber laut Aussage des Filialeiters auch auf ein Konto erfolgen, über das (auch) Reiner Fuellmich als offizieller Ankäufer des Goldes Verfügungsgewalt hat. Angesichts der Streitlage macht es aber keinen Sinn, den Verkaufserlös einem Konto gutschreiben zu lassen, von dem dann wegen der neuerlichen Pattsituation kein Geld abverfügt werden kann. Erforderlich ist daher eine Regelung vor Abholung oder Verkauf des Goldes, die die Eigentümergesellschaft in die Position versetzt, über ihr Gold frei verfügen zu können. Dazu hat Viviane Fischer im Oktober 2022 einen notariellen Vertrag entwerfen lassen. Der Notar benötigt zur Finalisierung des Vertrages die Kontoauszüge aller Konten der Eigentümer-Gesellschaft. Die Kontoauszüge sind Stand 30.11.2023 immer noch nicht von Reiner Fuellmich übergeben worden. Bis zum Vertragsschluss ist keine Verfügung über das Gold durch seine Eigentümerin, die Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr., möglich. 

F. Hausverkauf Reiner Fuellmich

1. Wie ist Rechtsanwalt Marcel Templin in den Besitz einer Grundschuld am Grundstück von Reiner Fuellmich gelangt?

Rechtsanwalt Marcel Templin ist der offizielle Vertragspartner der Sammelkläger. Hinter der Sammelklage stand/steht das Team der Rechtsanwälte Justus Hoffmann, Antonia Fischer, Marcel Templin, Cathrin Behn, Tobias Weissenborn und Reiner Fuellmich. Es dürfte sich dabei um eine GbR handeln. Viviane Fischer gehörte nie und gehört weiterhin nicht zu diesem Team. Rechtsanwalt Marcel Templin hat Reiner Fuellmich ein Darlehen in Höhe von € 600.000 aus den Vorschusszahlungen der Mandanten der Sammelklage gewährt. Reiner Fuellmich hat damit wohl einen Immobilienkredit auf seinem Göttinger Kanzlei- und Wohngebäude abgelöst. Zur Absicherung des Darlehens sind Marcel Templin Grundschulden der Bankhaus Hallbaum AG auf dem Göttinger Grundstück von Reiner Fuellmich abgetreten worden. Das Darlehen aus den Mandantengeldern wurde am 27.12.2021 von Marcel Templin gekündigt. (Anm. der Redaktion: An dieser Stelle war das Kündigungsschreiben von Marcel Templin verlinkt, dessen Veröffentlichung Marcel Templin 2020News (zunächst) gerichtlich hat untersagen lassen, da sein Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt werde, dass die Öffentlichkeit die konkret gewählten Formulierungen zur Kenntnis bekomme. Um ein zumindest rudimentäres Verständnis des Vorgangs sicherzustellen, wird eine der relevanten Passagen nun unmittelbar im Text wiedergegeben). Das Haus von Reiner Fuellmich wurde Ende 2022 verkauft, die Darlehenssumme in Höhe von € 600.000 soll aus dem Hausverkauf zurückgezahlt worden sein. 

2. Für welchen Betrag ist das Haus verkauft worden?

Reiner Fuellmich hat den Gesamtverkaufspreis seines Hauses öffentlich mit € 1.350.000 angegeben. Laut öffentlicher Äußerung von Reiner Fuellmich sind € 1.158.000 aus dem Hausverkauf an Rechtsanwalt Marcel Templin geflossen, das wäre fast das Doppelte des abgesicherten Darlehensbetrages. Konkret wären es € 558.000 mehr.

3. Warum hat Marcel Templin fast das Doppelte der Darlehenssumme, also fast € 1.200.000 statt € 600.000, erhalten? Darf Marcel Templin das Geld behalten?

Der von Justus Hoffmann gegenüber Viviane Fischer bestätigten Zusatzauszahlung von circa € 600.000 an Marcel Templin scheint ein Vergleich zugrunde zu liegen, ein „Einzeiler“, hinsichtlich dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart worden sei. Marcel Templin hatte bezüglich einer zu schliessenden Vergleichsabrede am 13.12.2022 den beurkundenden Notar angeschrieben mit Kopie an Justus Hoffmann, wie Viviane Fischer im Zuge ihres äußerungsrechtlichen Rechtsstreit mit Reiner Fuellmich bekannt wurde. In seiner Mail teilt er mit, dass „wir“ gegen Herrn Dr. Fuellmich Forderungen hätten, die weit über die Grundschuldsumme hinausgingen. Darunter sei auch die Forderung einer Gesellschaft, an der Dr. Fuellmich beteiligt sei. Voraussetzung für die Abwicklung sei die Auskehrung einer noch zu bestimmenden Vergleichssumme auf ein Notaranderkonto. (Anm. der Redaktion: An dieser Stelle war die E-Mail von Marcel Templin vom 13.12.2022 verlinkt, deren Veröffentlichung Marcel Templin 2020News (zunächst) gerichtlich hat untersagen lassen, da sein Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt sei, dass die Öffentlichkeit die konkret gewählten Formulierungen zur Kenntnis bekomme. Um ein zumindest rudimentäres Verständnis des Vorgangs sicherzustellen, wird eine der relevanten Passagen nun unmittelbar im Text wiedergegeben.)Laut Justus Hoffmann handelt es sich bei den zusätzlichen circa € 600.000 vor allem um Grundschuldzinsen in Höhe von 15% p.a. und Anwaltskosten für eine mögliche künftige, letztlich fiktive Zwangsversteigerung, die der Käufer mit seiner Zahlung angeblich hatte abwenden wollen. Sowohl die rechtliche Begründung als auch die schiere Höhe der Zusatzzahlung weisst auf einen ausgesprochen ungewöhnlichen Vorgang hin. Weitere Umstände lassen den Vorfall als sehr speziell erscheinen. Justus Hoffmann spricht davon, dass Reiner Fuellmich einen sehr schlechten Vertrag gemacht habe und der Notar „wenig begeistert“ von Reiner Fuellmich gewesen sei, womit er nahelegen wollen dürfte, dass der eigentlich zur Neutralität verpflichtete Notar bei der Vertragsbeurkundung möglicherweise die Interessen von Reiner Fuellmich nicht ausreichend berücksichtigt haben könnte. Justus Hoffmann hat Viviane Fischer am 25.10.2023 mitgeteilt, dass der Käufer auch deshalb Stillschweigen über den Vertragsinhalt bewahrt wissen wolle, weil nicht bekannt werden solle, dass er sich „als Immobilienmakler habe übervorteilen“ lassen. Sind womöglich beide Partner des Vertrags irgendwie übervorteilt worden? Der Grundschuldgläubiger Marcel Templin sei, so schreibt Justus Hoffmann am 26.10.2023 an Viviane Fischer, in der Angelegenheit „einfach nur sehr geschäftstüchtig“ gewesen. Es wirkt, als nähme Justus Hoffmann an, dass Marcel Templin den Betrag (für sich selbst?) behalten wolle. Auf die Frage von Viviane Fischer, ob Reiner Fuellmich das Geld denn später wieder zur Verfügung gestellt werde – ggfls. zur Ablösung seiner Schuld gegenüber dem Ausschuss – entgegnet Justus Hoffmann „Wahrscheinlich nicht. Warum auch?“. Hier besteht dringender Aufklärungsbedarf. Sollten die circa € 600.0000 Reiner Fuellmich zustehen, so könnte die Summe von diesem – ggfls. strafmindernd – zur Rückführung seiner Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausschuss eingesetzt werden, wie von ihm laut seiner Strafverteidigerin Dagmar Schön gewünscht. Viviane Fischer hat Marcel Templin zu einer Stellungnahme aufgefordert hinsichtlich der Zahlungsflüsse, ihres möglichen Rechtsgrundes und etwaiger Näheverbindungen der beteiligten Personen. Bis zum Redaktionsschluss ist keine Antwort erfolgt. Möglicherweise nach Redaktionsschluss noch eingehende Antworten wird 2020News veröffentlichen.

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