Freitag, Dezember 27, 2024
LänderberichteDeutschlandPCR-Test vor Gericht: Dr. Wodarg ./. Volksverpetzer

PCR-Test vor Gericht: Dr. Wodarg ./. Volksverpetzer

Der PCR-Test hängt seit Monaten wie ein Damoklesschwert über Millionen Deutschen. Je nach Ergebnis drohen massive Einschnitte ins tägliche Leben. Dieser Test hat nun den Weg vor die Gerichte gefunden: Es wurde Klage eingereicht beim Landgericht Berlin. Das Hauptargument: Der Test ist für den Nachweis einer Infektion weder geeignet noch vorgesehen. Und damit wird die Kette: positiver Test – infiziert – ansteckend und damit gefährlich für andere – hinfällig.

Vordergründig geht es bei dem 54-seitigen Schriftsatz um eine Verleumdungsklage gegen die Internetseite „Volksverpetzer“. Der Vorwurf: Die Autoren hätten als „Faktenchecker“ Menschen, die sich kritisch zu den Corona-Maßnahmen äußern, beleidigt und sie wahlweise als Lügner, Schwachsinnige und Rechtsextreme diffamiert.

Auf diese Weise attackiert wurde auch der bekannte Lungenfacharzt Dr. Wolfgang Wodarg, ehemals Leiter eines Gesundheitsamtes und Mitglied von Bundestag und Europarat. Bei der Schweinegrippe hatte er 2009 die Machenschaften der Pharma-Industrie aufgedeckt und wahrscheinlich unzählige Menschen vor Schäden bewahrt. Hunderte von geimpften Kindern leiden heute insbesondere im weniger impfzögerlichen Schweden an Narkolepsie. Wodarg erkannte Anfang des Jahres 2020 ungute Parallelen zwischen den Vorgängen damals und Corona heute.

Diese Verleumdungsklage ist aber nur ein Teil einer umfassenderen Strategie: Es geht im Wesentlichen um die Aufdeckung der fehlerhaften Verwendung des PCR-Tests. „Wir wollen hier zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen“, erklärte der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, der mit einem Team von KollegInnen Wodarg vertritt.

„Der untaugliche PCR-Test ist der Eckstein des ganzen Corona-Debakels. Diesen Stein gilt es herauszubrechen, damit endlich das ganze Kartenhaus zusammen fällt“, erklärte Füllmich die eigentliche Zielrichtung der Klage.

„Der PCR-Test ist für die Ermittlung einer Infektion nutzlos“ – zu diesem einhelligen Urteil kommt eine Vielzahl von Wissenschaftlern aus Klinikalltag und Forschung. Massgeblich mitgewirkt an der öffentlichen Aufarbeitung dieses Umstandes hat der im Juli 2020 von den Rechtsanwältinnen Viviane Fischer und Antonia Fischer und den Rechtsanwälten Füllmich und Dr. Justus Hoffmann gegründete „Corona-Ausschuss„. Der Ausschuss hat in nunmehr 28 live-gestreamten mehrstündigen Sitzungen eine ganze Armada von ExpertInnen aus den verschiedensten Fachgebieten gehört, um die Hintergründe der Krise aufzudecken. Der PCR-Test wurde dabei immer wieder thematisiert.

Dieses kritische Urteil wird laut Klageschrift unter anderem bestätigt von der CDC – der obersten amerikanischen Gesundheitsbehörde. Der PCR-Test sucht nach Genschnipseln eines Virus. Die CDC dazu: „Der Nachweis viraler RNA weist möglicherweise nicht auf das Vorhandensein eines infektiösen Virus hin oder darauf, dass COVID-19 der ursächliche Erreger für klinische Symptome ist.“ Die Behörde folgert daraus, dass „ein großer Anteil von schwerwiegenden Entscheidungen sehr wahrscheinlich auf falschen Testergebnissen beruht.“

Selbst die „andere Seite“ – die Pharma-Industrie – äußert sich inzwischen kritisch. Dr. Mike Yeadon, ehemaliger Manager und Ex-Forschungsleiter beim Pharma-Riesen Pfizer, wird mit den Worten zitiert: „Dieser Test ist mit fatalen Mängeln behaftet und muss sofort zurück gezogen werden.“ Die Tests seien zu rund 90 Prozent falsch-positiv. Sie würden „einzig und allein zur Erzeugung von Angst eingesetzt.“

Aus Kanada kommt eine ähnliche Einschätzung: Der Medizin-Professor Roger Hodgkinson erklärte kürzlich bei einer Anhörung im Parlament in Ottawa: „Ich möchte betonen, dass ich in der Branche der Tests für COVID tätig bin. Ich möchte betonen, dass positive Testergebnisse nicht eine klinische Infektion bedeuten. Es treibt lediglich die öffentliche Hysterie an.“ Das Risko, unter 65 an COVID-19 zu sterben, liege bei eins zu 300.000.

Seine generelle Einschätzung – die internationale Gültigkeit haben dürfte: „Es gibt eine völlig unbegründete öffentliche Hysterie, die von den Medien und den Politikern angetrieben wird. Das ist der größte Betrug, der je an einer ahnungslosen Öffentlichkeit begangen wurde.“

Bereits der Erfinder des PCR-Tests, der 2019 verstorbene Nobelpreisträger Kary Mullis, hat immer wieder betont, dass eine Aussage, dass das durch den Test gefundene Molekül gefährlich sei oder krank mache, nicht zulässig sei.
Selbst Deutschlands Chef-Virologe Christian Drosten, Entwickler des PCR-Tests für COVID-19, hatte 2014 in der „Wirtschaftswoche“ erklärt, dass mit dem PCR-Test auch kerngesunde und nicht ansteckende Menschen positiv getestet werden könnten.

Seit Mitte Januar 2020 aber ist der „Drosten-Test“ das Mittel, das eingesetzt wird für die Identifizierung von „Infizierten“. Ein krasser Widerspruch.


In der Klageschrift wird darüber hinaus dezidiert dargelegt, dass speziell bei der Entwicklung des PCR-Tests von Drosten, der aufgrund der Empfehlung der WHO millionenfach in den USA verkauft wurde, grobe Fehler gemacht wurden.

Aber es steckt noch anderes hinter dem Verfahren, bei dem Jurist Füllmich eng mit seinen Ausschuss-Kollegen zusammenarbeitet. „Diese Klage ist wiederum nur der erste Schritt für eine noch breiter angelegte Strategie“, erklärte Rechtsanwältin Fischer. Schließlich basierten alle Maßnahmen vom Lockdown – mit verheerenden wirtschaftlichen und psychischen Folgen -, dem Niedergang von Bildung, Kunst und Kultur bis hin zur Maskenpflicht auf diesem ungeeigneten Test. Für Füllmich ist die Corona-Krise eine „inszenierte Pandemie“, die außerdem eine Gefahr für Demokratie und Meinungsfreiheit darstelle. Es gelte, all dies juristisch aufzuarbeiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Darum bemühten sich inzwischen auch international immer mehr Kollegen. Eine enge Kooperation bestehe z.B. mit Kanzleien in den USA und Kanada; dort werden die ersten Klagen in diesen Tagen erwartet. Mit im Boot ist dabei auch Robert F. Kennedy jun. und seine „Children’s Health Organization“.

Auch Österreich steht in den Startlöchern mit einer Klage gleichen Inhalts. Ein portugiesisches Gericht hat kürzlich wegen des ungeeigneten PCR-Tests Quarantänemaßnahmen aufgehoben, weil es sich um „Freiheitsentziehung ohne sachliche Grundlage“ handelte.

„Auf der Basis der Daten, die wir akribisch gesammelt haben, kann jetzt jeder Anwalt hier im Lande und international tätig werden“, sagte Dr. Hoffmann. Dies gelte sowohl für einen Angriff auf die PCR-Tests als auch Klagen gegen weitere Medien, die sich der Diffamierung von Menschen mit einer kritischen Haltung schuldig gemacht haben. Der Streitwert der Klage gegen den „Volksverpetzer“ liegt bei 250.000 Euro.

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