Der renommierte Toxikologie, Pharmakologe und Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz stellt mit entschiedenen Worten das Forschungsprojekt B-FAST der Universität Köln in Frage, soweit es die experimentelle Corona-Testung von Kindern und Jugendlichen betrifft.
B-FAST, so die offizielle Verlautbarung, ist ein SARS-CoV-2-Forschungsprojekt des Nationalen Forschungsnetzwerks der Universitätskliniken in Deutschland, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. In zwei dreiwöchigen Testphasen im Zeitraum Oktober 2020 bis März 2021 sollen nun Testteams aus Ärzt*Innen und Studierenden in dreiwöchigen Testphasen bei Kindern Jugendlichen und Mitarbeiter*innen in unterschiedlichen Arten mehrfach pro Woche Proben gewinnen. Geplantes Ergebnis ist ein Werkzeug (rapid-response-tool), das Teil einer Plattform sein wird und auf viele Standorte in Deutschland angewendet werden kann.
„Es handelt sich um einen medizinischen Eingriff, somit sollte sowohl ein Studienplan für dieses Experiment als auch eine wissenschaftliche Rationale vorliegen, warum auch Kinder in diese Studie mit einbezogen werden sollen…“, betont Prof. Hockertz in seiner Stellungnahme zur Studie. „Es steht außer Frage, dass Experimente an Kindern im Gegensatz zu Erwachsenen immer die Gefahr der Beeinträchtigung von Wachstum und Entwicklung, sei es psychischer oder physischer Art, beinhalten.“
„Es hat sich mittlerweile herausgestellt“, so Hockertz weiter, „dass Kinder eben keine Super-Spreader sind, eine irreführende Publikation aus der Charité wurde dahingehend revidiert. Warum sollen Kinder hier als Versuchsmenschen eingesetzt werden? Wo ist die wissenschaftliche Rationale dafür? Welche Ethikkommission hat sich (hoffentlich) in Kenntnis des §40 AMG Abs 4 Nr. 2: „Prüfung an Erwachsenen oder mittels anderer Methoden dürfen keine ausreichenden Ergebnisse erwarten lassen“ zu einer Zustimmung verleiten lassen? Welche Besonderheiten erwarten also die durchführenden Ärzte von Kindern im Vergleich zu Erwachsenen? Weshalb werden jetzt offenbar unkritisch Kinder in Studien eingesetzt? Hat man aus der Vergangenheit denn nichts gelernt?“
Am 08.01.2019 veröffentlichte das Institut für Geschichte der Medizin der Robert Koch Stiftung einen Bericht zu Medikamentenversuchen an Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Heimerziehung. Auch im vorliegenden Fall soll in „Einrichtungen“ getestet werden. Der Bericht kommt zu dem Schluß: „Bei den Studien wurde gegen ethische und fachliche Standards verstoßen, für die Impfstudien ist zudem von Rechtsverstößen auszugehen, da hier, wie auch bei Impfungen, die Information und Zustimmung von Eltern bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern obligatorisch war.“ (Forschungsprojekt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Abschlussbericht Modul 1 und 2 vorgelegt von Dr. Sylvelyn Hähner-Rombach und Dr. des. Christine Hartig).“