Freitag, November 22, 2024
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Einige Fragen von Viviane Fischer im Vorfeld des 11. Verhandlungstages im Strafverfahren gegen Reiner Fuellmich

Die Umstände des Strafverfahrens gegen Reiner Fuellmich werden immer rätselhafter. Wer arbeitet wie mit wem zusammen? Warum? Und zu welchem Zweck?

Vorab: ich selbst wirke weder mit den Hafenanwälten noch mit Reiner Fuellmich zusammen und habe auch keine Hintermänner. Ich werde zudem von niemandem erpresst und würde mich auch nicht erpressen lassen.

Wie bekannt ist, bin ich ja nicht mehr als (prospektive) Adhäsionsklägerin beim Strafverfahren gegen Reiner Fuellmich dabei, obgleich ich vom Gericht während sechs Sitzungen als solche behandelt worden bin. Viele Beobachter des Prozessgeschehens haben möglicherweise gar nicht verstanden, was es bedeutet, Adhäsionsklägerin zu sein.

Es ist ganz einfach: man bekommt dadurch Akteneinsichtsrecht und man kann selbst Fragen an die Zeugen richten. Mit einem überschiessenden (strafrechtlichen) Verfolgungseifer in Bezug auf den Angeklagten hat dies nichts zu tun. Der Hintergrund eines Adhäsionsantrags ist vielmehr, dass man zivilrechtliche Ansprüche gegen den Angeklagten innehat oder geltend machen möchte. Ich habe einen meiner Anträge damit begründet, dass ich von Reiner Fuellmich von Regressansprüchen der Gesellschaft mit Blick auf sein nicht zurückgezahltes Darlehen freigestellt werden wolle. Justus Hoffmann hatte mich ja für die Gesellschaft – durch den Rechtsanwalt Marcel Templin – bereits auf Rückzahlung dieses Darlehens in Höhe von € 700.000 nebst € 70.000 Zinsen in Anspruch genommen, so dass die Gefahr des wirtschaftlichen Angriffs auf mich akut war und ist.

Mit einem zweiten Antrag wollte ich mich der vom Gericht offenbar anerkannten Adhäsionsklage der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt g.UG i.Gr. anschließen, um darüber zu wachen, dass deren Informationsinteressen im Prozess vollumfänglich gewahrt werden. Die Stellung als Adhäsionskläger ermöglicht es übrigens auch, einen Angeklagten in Wahrheit entlastende Umstände über den Frageweg vorzubringen. Auch diese Möglichkeit ist mir nun aktuell abgeschnitten.

Wie bekannt, haben Justus Hoffmann und Antonia Fischer über ihre Stimmenmehrheit die Leitung der Gesellschaft an sich gerissen, indem sie mich von der Geschäftsführung ausgeschlossen haben. Wie auch von Reiner Fuellmich mehrfach angesprochen, haben hier Justus Hoffmann und Antonia Fischer durch die Umstände eine formale Rechtsposition erlangt, die ihnen auf der Basis ihres geringen Engagements vor und vor allem hinter den Kulissen des Corona-Ausschusses gar nicht zustünde. Die Stimmrechtsverteilung in der Ausschuss-Gesellschaft erlauben ihnen, so die UG-Regeln anzuwenden sind, theoretisch, tun und lassen zu können, was sie wollen. Justus Hoffmann und Antonia Fischer könnten z.B. auch die gemeinnützige Satzung der Gesellschaft umschreiben, sie könnten Klagen vom Zaun brechen und sich so selbst Anwaltshonorare zuschanzen. Justus Hoffmann hat mir ja schon mitgeteilt, dass er die von mir im Gesellschafterkreis geforderte „Ewigkeitsgarantie“ für die Gemeinnützigkeit der Satzung als wider die Privatautonomie ansieht und er sich zudem sein anwaltliches Tätigwerden für die Gesellschaft, wozu er wohl auch die Handhabung des Strafverfahrens gegen Reiner Fuellmich ansieht, entlohnen lassen will.

Justus Hoffmann und Antonia Fischer sind beide in den Haus-Deal verstrickt, der das Geld aus dem Hausverkauf von Reiner Fuellmich aufs Konto von Marcel Templin gespült hat. Sie können daher an einer weiteren vollumfänglichen Aufklärung der Umstände des Haus-Deals und auch der Sammelklage, an der sie ja – anders als ich – beteiligt sind, eigentlich kein Interesse haben. In einer solchen Konstellation fragt es sich natürlich, ob hier nicht Interessenkonflikte die Sicht auf die Dinge verstellen können, so dass einem wichtige Fragen nicht in den Sinn kommen.

Das Gericht hat mit vertretbaren Gründen meine beiden Adhäsionsanträge abgelehnt. Ein Akteneinsichtsrecht habe ich auch aus anderen Gründen weiterhin, aber im Gerichtstermin Zeugen befragen kann ich aktuell nicht mehr.

Ich habe Justus Hoffmann am 17. April 2024 via Telegram vorgeschlagen, mich für die Vertretung der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. im Strafprozess als Anwältin (pro bono) zu bevollmächtigen, da ich einige „heisse Fragen“ an den heute zu vernehmenden Rechtsanwaltskollegen Tobias Weissenborn hätte. Dieser hatte von Juli 2020 bis März 2021 ein Rechtsanwaltsanderkonto für den Ausschuss geführt.

Justus Hoffmann schrieb sofort zurück, dass er das mit Antonia Fischer besprechen wolle. Und dann ward trotz Erinnerung via Telegram und einer E-Mail an Justus Hoffmann und Antonia Fischer nichts mehr gehört. Offenbar wollen die beiden nicht, dass ich am 19. April 2024 Tobias Weissenborn kritische Fragen stelle. Warum ist das wohl so?

Reiner Fuellmich hat Tobias Weissenborn als seinen Entlastungszeugen bezeichnet.

Bislang haben Justus Hoffmann und Antonia Fischer alles getan, um Reiner Fuellmich möglichst stark zu belasten. Sie haben ihn in die Fänge der Strafgerichtsbarkeit getrieben, indem sie ihn angezeigt haben. Antonia Fischer hat Reiner Fuellmich zudem in Mexiko in eine Falle gelockt und somit seine Verhaftung in Deutschland möglich gemacht, wie sie freimütig eingestanden hat. Justus Hoffmann und Antonia Fischer haben unzutreffenderweise behauptet, dass sie von Reiner Fuellmich bedroht worden seien.

Wenn Justus Hoffmann von mir also Fragen erwarten würde, die Reiner Fuellmich belasten, müsste ihm dies theoretisch eigentlich sehr gut ins Konzept passen. Dies vorausgesetzt müßte Justus Hoffmann eigentlich sehr daran interessiert sein, mir vermittels der Vollmacht Gelegenheit zu geben, diese Fragen zu stellen.

Justus Hoffmann und Antonia Fischer haben ja auch Tobias Weissenborn angezeigt, so dass sie eigentlich auch mit Blick auf Tobias Weissenborn keine Rücksichtnahme walten lassen sollten.

Auch im Sinne der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. MÜSSEN die beiden an allen Fragen und Vorhaltungen interessiert sein, die Licht in das Dunkel bringen könnten.

Was also führt dazu, dass Justus Hoffmann nicht möchte, dass ich Tobias Weissenborn direkt Fragen stelle?

Eigentlich macht ein solches Verhalten doch nur Sinn, wenn man die Fragen, die gestellt werden, genau kontrollieren möchte. Womöglich möchte man nicht, dass ich auf mich scheinbar belastendes Vorbringen im Fragewege sofort klarstellend reagieren kann. So kann man bequem die Diffamierungskampagne gegen mich weiter vorantreiben. Womöglich möchte man zudem nicht, dass durch meine Fragen an Tobias Weissenborn mehr ans Licht kommen könnte, was ein mögliches Zusammenwirken von Tobias Weissenborn mit anderen Beteiligten nahelegen würde. Womöglich wäre es auch unangenehm, wenn wegen der Beteiligung von Tobias Weissenborn an der Sammelklagen-GbR und seine diesbezüglichen Kenntnisse nähere Aspekte zu den Abreden innerhalb der Gesellschaft und mit Blick auf den Haus-Deal zu Tage träten.

Ich stelle hier also öffentlich meine Fragen an Tobias Weissenborn und übermittele diese auch ans Gericht. Es wird spannend sein zu sehen, welche dieser Fragen gestellt werden werden und welche nicht und wie die Antworten ausfallen.

1. Trifft es zu, dass das Rechtsanwaltsanderkonto, das Tobias Weissenborn für den Ausschuss gehalten hat, im März 2021 aufgelöst wurde? Wann genau? Wie war der Saldo zu diesem Zeitpunkt, wohin ist ein Kontoguthaben übertragen worden?

2. Sind nach März 2021 noch Zahlungseingänge erfolgt? Auf welche Summe haben sich diese summiert? Bis zum 31.12.2021? Bis zur tatsächlichen Auflösung des Kontos? Wann wurde das Konto ggfls. tatsächlich aufgelöst? Oder existiert das Konto heute noch? Wohin sind Gelder ausgezahlt worden? In welcher Höhe? Auf wessen Weisung?

3. Aus welchem Grund hat sich Tobias Weissenborn so nachhaltig geweigert, einen Nachdruck der Kontoauszüge erstellen und an den von mir damals eingesetzen Steuerberater übergeben zu können? Durch das Fehlen der Kontoauszüge konnte eine Überprüfung der mögliche Geldwäschetatbestände nicht durchgeführt werden und der Notarvertrag, der den Zugriff der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. nicht geschlossen werden. Als Grund hatte Tobias Weissenborn im Herbst 2022 nur angegeben, dass er die Kontoauszüge ja regelmässig bei Reiner Fuellmich, für den er damals noch arbeitete, in einen Posteingangskorb im Büro gelegt hatte und es nun nicht einsehen würde, zur Commerzbank zu gehen und dort einen Antrag auf Neuerstellung der Kontenschreibung zu unterzeichnen. Wie bewertet Tobias Weissenborn diese Entscheidung angesichts der zwischenzeitlich eingetretenen Umstände, insbesondere der Untersuchungshaft von Reiner Fuellmich dieses Entscheidung? Ist er heute bereit, die Zustimmung zur Nacherstellung der Kontenschreibung bis zur Auflösung des Kontos zu erteilen?

4. Waren Tobias Weissenborn die privaten (offenbar schwierigen) finanziellen Verhältnisse von Reiner Fuellmich bekannt? Hatte er vor diesem Hintergrund Zweifel an der Bonität von Reiner Fuellmich? Sollte er keine Zweifel gehabt haben, woher nahm er die Gewissheit, dass die Bonität von Reiner Fuellmich einwandfrei war? Wußte Tobias Weissenborn, dass Reiner Fuellmich sich aus den Geldern der Sammelklage ein Darlehen geliehen hatte in Höhe von € 500.000 zur Ablösung eines Immobilienkredites auf seinem Haus? Welchen Eindruck löste dies ggfls. bei ihm aus mit Blick auf die Bonität von Reiner Fuellmich? Sollte Tobias Weissenborn von Bonitätsproblemen bei Reiner Fuellmich ausgegangen sein – warum hatte er dann keine Bedenken, die im März 2021 Gelder aus seinem Rechtsanwaltsanderkonto auf ein sich im Alleinzugriff von Reiner Fuellmich befindendes Anschlusskonto zu übertragen? Hat er für sich Informationspflichten mir gegenüber hinsichtlich des Sammelklagen-Darlehens an Reiner Fuellmich (oder andere die Bonität in Frage stellenden Aspekte) gesehen? Wenn nein, warum nicht?

5. Tobias Weissenborn hat die Auszahlung der Liquiditätsreserve in Höhe von € 200.000 auf das Konto von Inka Fuellmich-Schönbohm veranlasst. Welchem Verwendungszweck sollte diese Summe nach seiner Vorstellung zufliessen? Ab wann war Tobias Weissenborn die uneigennützige Satzung der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG bekannt? Ab wann kannte er den Namen der Gesellschaft mit dem „g“-Zusatz? Hat Tobias Weissenborn jemals den Spendenaufruf am Ende der Sitzung vernommen mit dem Hinweis auf die unentgeltliche Tätigkeit der Ausschuss-Mitglieder? Welche Fragen stellten sich ihm ggfls. hinsichtlich der Auszahlung der Liquiditätsreserven an Reiner Fuellmich/Inka Fuellmich-Schönbohm und mich?

6. Tobias Weissenborn ist Teil der Sammelklagen-GbR – bestehend neben ihm aus den Rechtsanwälten Reiner Fuellmich, Justus Hoffmann, Antonia Fischer, Marcel Templin und Cathrin Behn. Wieviele Mandanten sind der Sammelklage beigetreten? Stimmt es, dass die Beteiligten der Sammelklagen-GbR nur im Erfolgsfall ein Honorar (laut Vertrag 10%) erhalten sollten?

7. Reiner Fuellmich hat ja öffentlich massiv mit der US-Sammelklage geworben, nur dort bestünden nur Aussichten auf Erfolg und es winke auch ein Strafschadensersatz. Die meisten der Sammelkläger dürften daher in dem Glauben gewesen sein, sich an einer Klage im US-amerikanischen Raum zu beteiligen. Trifft es demgemäss zu, dass die Gelder der Sammelkläger genau für die Realisierung einer solchen Klage in den USA bestimmt, also mit den Mitteln die Finanzierung von Anwälten und Prozesshandlugnen in den USA erfolgen sollte? Kann man insoweit von einer treuhändereschen Bindung der Gelder sprechen?

8. Der Sammelklagen-Vertrag sah auch eine mögliche gerichtliche oder aussergerichtliche Vertretung der Mandanten in Deutschland vor. Welche aussergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte hätten aus Sicht von Tobias Weissenborn ergriffen werden müssen, damit das Honorar „verdient“ worden wäre, also aus der Zweckbestimmung der Einleitung von rechtlichen Schritten in den USA hätte herausgelöst werden können? Welche Schritte sind insoweit seitens der Sammelklagen-GbR bzw. der beteiligten Rechtsanwälte – für jeden einzelnen Mandanten – in Deutschland ergriffen worden? Gibt es hierzu Kommunikation mit den individuellen Sammelklägern? Inwieweit ist diesbezüglich eine Kontrolle der Aktivitäten der Rechtsanwälte Marcel Templin oder Reiner Fuellmich erfolgt durch die anderen Mitglieder der Sammelklagen-GbR, speziell durch Tobias Weissenborn?

9. Sind Gelder aus der Sammelklage durch Marcel Templin versteuert worden? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Haben auch andere Mitglieder aus der Sammelklagen-GbR entsprechende Honorare versteuert? Wenn ja, wer, wann und in welcher Höhe?

10. Justus Hoffmann hat mir einmal mitgeteilt, dass er einen Anspruch für sich in Höhe von 13,75 Prozent an den vereinnahmten Gelder der Sammelkläger sehe. Dies auch ohne rechtliche Schritte für die Mandanten ergriffen zu haben. Die Einzahlungen seien auch ohne Gegenleistung schon als entsprechende Einnahmen zu werten. Teilt Tobias Weissenborn diese Ansicht?

11. Sind die Gelder aus der Sammelklage noch vollumfänglich vorhanden? In welcher Höhe sind (kulanzmässige) Erstattungen an die Sammelkläger erfolgt? Wer hat ggfls. sonst noch Zahlungen aus der Sammelklage erhalten? Sind Gelder an alle oder einzelne Mitglieder der Sammelklagen-GbR geflossen, wenn ja an welche?

12. Trifft es zu, dass der Ausschussbuchhalter Jens K. € 100.000 für die „Verwaltung“ der Sammelkläger erhalten hat? Welche Tätigkeiten ausser dem Anlegen des Falles hat er dabei vollführt? Angabegemäss hat Reiner Fuellmich ja die Kommunikation mit den Sammelklägern via Newsletter durchgeführt, auch Marcel Templin soll mit diesen kommuniziert haben. Welche Lücke bestand insoweit, die Jens K. für diese nicht unerhebliche Summe geschlossen hat?

13. Ein Großteil des Erlöses aus dem Verkauf des Hauses von Reiner Fuellmich ist an Marcel Templin geflossen. Kann Marcel Templin nach Einschätzung von Tobias Weissenborn einen materiellrechtlichen Behaltensgrund für den das Sammelklagen-Darlehen von € 500.000 übersteigenden Betrag, also € 658.250, aufgrund der Sammelklagen-Thematik geltend machen? Wenn ja, welchen? Welche anderen Ansprüche könnte Marcel Templin nach Einschätzung von Tobias Weissenborn gegen Reiner Fuellmich haben, die ihm ein Behalten der vereinnahmten Beträge gestatten würde?

14. War Tobias Weissenborn in die Thematik Gewährung des Darlehens aus der Sammelklage an Reiner Fuellmich eingebunden? Eine GbR entscheidet in der Regel gemeinschaftlich. Wenn nein, sieht er in dem Handeln von Marcel Templin eine Übergrifflichkeit, gar eine Treuwidrigkeit? War Tobias Weissenborn die Bestellung der Grundschuld zugunsten von Marcel Templin bekannt? Würde er – so wie Reiner Fuellmich – den Vorgang des „Abzweiges der Mittel aus dem Hausverkauf“ als deliktisch bewerten?

15. Ist Tobias Weissenborn der Meinung, dass Marcel Templin verpflichtet ist, die das Sammelklagen-Darlehen überschiessende Summe zugunsten der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.Gr. freizugeben? Rechtlich oder auch moralisch? Justus Hoffmann hat mir einmal sinngemäss geschrieben, dass Marcel Templin hinsichtlich Gelder aus dem Hausverkauf der Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG immer die Vortritt lassen werde. Später hat er das Verhalten von Marcel Templin als (für sich selbst) „geschäftstüchtig“ bezeichnet und zum Ausdruck gebracht, dass es keinerlei Grund für Marcel Templin gäbe, das Geld in Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtung von Reiner Fuellmich aus dem Darlehen an den Ausschuss auszuzahlen. Wird Tobias Weissenborn die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der Sammelklagen-GbR zum Zweck der Auskehrung der Gelder an die Stiftung Corona-Ausschuss gUG i.Gr. veranlassen?

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