Mittwoch, Dezember 25, 2024
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Eine alte Dame auf der Flucht

Ein Beitrag von Holger Gräf

Das Leben schlägt bisweilen seltsame Kapriolen. Es ist erst wenige Tage her, dass ich viele meiner Freunde und Bekannte auf eine Serie aus den 80er Jahren hingewiesen habe mit dem Bemerken, dass es schön wäre, wenn wir uns alle so anständig verhalten würden, wie der Held auf der Leinwand.

Es ist eine Serie (eigentlich sind es fünf einzelne Filme), die nie im deutschen Fernsehprogramm ausgestrahlt wurde und daher hierzulande fast unbekannt ist. Sie heißt „V – die außerirdischen Besucher kommen“. Dass es sich um Science Fiction handelt, ist dabei eher Zufall und dem damaligen Zeitgeist geschuldet. Die Serie zeigt die weltweite Errichtung eines Systems, das frappierende Ähnlichkeiten mit dem Faschismus des 20. Jahrhunderts aufweist, und zwar nicht nur in seiner Symbolik, sondern auch in der Art und Weise, wie sich die neue Macht etabliert und verfestigt. 

Einer der Hauptcharaktere der ersten beiden Teile ist Abraham Bernstein. Im Laufe der Geschichte erfährt der Zuschauer, dass er aus Deutschland stammt und seine Frau in einem Konzentrationslager verloren hat. Mit seinen beiden kleinen Kindern floh er dann in die USA und muss dort nun mit ansehen, wie sich faschistoide Bestrebungen vor seinen Augen wiederholen. 

In einer bewegenden Szene bittet eine verfolgte Familie die Bernsteins um Unterschlupf. Der Sohn und die Schwiegertochter von Abraham Bernstein lehnen zunächst ab. Doch da schreitet Herr Bernstein senior entschlossen ein. Mit den Worten: „Wenn wir ihnen nicht helfen, dann haben wir nichts aus der Geschichte gelernt“, weist er seinen Sohn zurecht und versteckt die Hilfesuchenden.

Angesichts der Geschehnisse um die 85jährige ukrainisch-jüdische Musikerin und Komponistin Inna Zhvanetskaya gewinnt das Verstecken von Menschen nun plötzlich eine ganz neue Aktualität. 

Die alte Dame ist in ihrer Kindheit dem Terror des Dritten Reiches nur knapp entronnen. Nach einer Station in Russland ist sie nach Deutschland emigriert, das sie als „liebste ihrer Heimaten“ bezeichnet hat. In Deutschland fühlte sie sich sicher. Als die Massnahmen-Krise einsetzte, war sie eine der Senioren, die weiter ein selbstbestimmtes Leben leben wollte, ohne Entschränkung durch Masken, Abstandsgebote, Besuchtsverbote etc. Insbesondere wollte Inna Zhvanetskaya sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen.

Inna Zhvanetskaya ist mit ihren 85 Jahren auf Pflege und Betreuung angewiesen. Ihre Betreuerin – von der Notwendigkeit der Impfung überzeugt – wandte sich ans Gericht. Eine Richterin am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied nun auf der Grundlage eines einzigen psychiatrischen Gutachtens, dass die alte Dame für ein Jahr in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt unterzubringen sei. Außerdem hatte sie angeordnet, dass Frau Zhvanetskaya zweimal mit dem umstrittenen mRNA Corona-Impfstoff geimpft werden solle, notfalls unter Einsatz von Gewalt. Die Entscheidung ist juristisch fragwürdig. In Betreuungsfällen ist immer der Wille der betreuten Person zu erforschen. Inna Zhvanetskaya hat sich klar gegen die Impfung geäußert. Die alte Dame soll dementiell verändert sein, spricht aber fliessend russisch und ist in der Lage, ihren Willen kundzutun. Warum eine solche körperliche und geistige Verfassheit eine Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Abteilung rechtfertigen soll, ist unklar. Selbst- oder Fremdgefährung ist nicht zu erkennen. 

Der gesetzliche Betreuer und Rechtsanwalt Holger Fischer führt zum Thema aus: „Die Unterbringung und die Zwangsimpfung sind jeweils nur gerechtfertigt unter der Voraussetzung der Abwendung eines „drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens“. Ob dieses Merkmal vorliegt und wie lange, ist sachverständig vom Gericht zu ermitteln, auch prognostisch. Und es gilt, laufend zu überprüfen, ob sich etwa Änderungen ergeben und die freiheitsentziehende Maßnahme aufzuheben ist, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen. Unterbringung (hier: im psychiatrischen Krankenhaus, danach im Heim) und Zwangsbehandlung dürfen immer nur ultima ratio sein.“

Weiter teilt der Rechtsanwalt mit: „Zwangsmedikation mit Psychopharmaka ab dem ersten Tag einer Unterbringung enthält ein Unterbringungsbeschluss in der Regel nicht – diesbezüglich hatten das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof durch ihre jahrelange Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung und insbesondere zur Zwangsmedikation mehrere Riegel vorgeschoben, die dann auch zu einer Gesetzesänderung gemäß Paragraph 1906a BGB führten. Zunächst also bleibt ein Patient, der sich der Medikation widersetzt, auch in der Psychiatrie während der Unterbringung unbehandelt, es muss zunächst versucht werden, ihn von der Behandlung zu überzeugen. Um so unverständlicher ist es, wenn hier – ohne die Voraussetzungen einer zwangsweisen Medikation einzuhalten – aber die Einwilligung der Betreuerin zur zwangsweisen Covid-Impfung sofort erteilt wurde.“ 

Er fügt hinzu: „Bei wie vielen Menschen (Betreuten und Minderjährigen) wurde die Injektion durchgeführt, ohne den etwa anderslautenden Willen der Betreffenden zu erforschen? Der Wille der Betroffenen (zumindest bei Betreuten ist das gesetzlich so geregelt), auch der nur natürliche Wille oder der mutmaßliche Wille, ist beachtlich. Das Amtsgericht hat dies zu beachten.“

Grade für einen Menschen mit wachen Kindheitserinnerungen an die menschenunwürdigen Verhältnisse für die Opfer des nazionalsozialitischen Terror-Regimes ist die Vorstellung, gegen ihren Willen mit Zwang an einen Ort verbracht zu werden und sich gar einer unerwünschten medizinischen Behandlung zu unterziehen, die wegen der unzureichenden Studienlage experimentellen Charakter hat, schwer zu ertragen. 

Gestern wäre eigentlich der Tag gewesen, an dem die alte Dame zwangsweise abgeholt und in eine entsprechende Einrichtung verbracht werden sollte. Sollte… denn Inna Zhvanetskaya war nicht zu Hause, als die Autos kamen. Morgens um 7:00 Uhr fuhren zwei Einsatzfahrzeuge der Polizei, ein Krankentransport und ein Schlüsseldienst vor. Sie öffneten die Tür und fanden eine leere Wohnung vor.

Mit ihren 85 Jahren befindet sich die gebürtigte Ukrainerin nun auf der Flucht, findet Unterschlupf in geheimen Verstecken, wird umsorgt, medizinisch versorgt und (vor allen Dingen) beschützt. Wo sie sich derzeit genau befindet, ist offenbar ein gut gehütetes Geheimnis.

Die freien Medien hatten sich des Schicksals der alten Dame auf breiter Ebene angenommen. Während man in den Leitmedien nahezu nichts über den Vorfall erfuhr, macht er über Telegram-Kanäle und in Chatgruppen dafür umso schneller die Runde. Auch der Corona-Ausschuss hatte über die bemerkenswerte Gerichtsentscheidung berichtet. Beim Amtsgericht in Stuttgart-Cannstadt sollen soviel Protestmails eingegangen sein, dass E-Mail-Account geschlossen werden mußte.

Herr Bernstein wäre vermutlich stolz auf die Menschen, die Frau Zhvanetskaya vor der medizinischen Behandlung gegen ihren Willen schützen wollen. 

Wer sich die eingangs angesprochene Serie ansehen möchte, findet sie auf der Videoplattform Dailymotion. 

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