Freitag, November 22, 2024
SCA ReportCorona-Ausschuss: "Das kostet tagtäglich weltweit Menschenleben" – Teil 2

Corona-Ausschuss: „Das kostet tagtäglich weltweit Menschenleben“ – Teil 2

Themen der 37. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss waren rechtliche Fragen zu den Corona-Maßnahmen, die Situation in Österreich, Mechanismen der sozialen Steuerung, zellbiologische Grundlagen und mögliche Risiken der mRNA-Impfungen sowie juristische Aspekte bei deren Zulassung und Anwendung.

Am 29. Januar 2021 fand in Berlin die 37. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss statt. Die Juristen des Ausschusses untersuchen die von den Regierungen des Bundes und der Länder erlassenen Corona-Maßnahmen, um deren umfassende rechtliche und öffentliche Bewertung zu ermöglichen.

In der mehrstündigen Anhörung mit dem Titel „Die Abrechnung: Rechtssystem und mRNA-Technologie“ kamen viele Themen zur Sprache. Der Rechtswissenschaftler Prof. Martin Schwab und der Rechtsanwalt Marcel Templin äußerten sich zu rechtlichen Aspekten der Corona-Maßnahmen, die österreichische Schauspielerin Nina Proll schilderte die Situation in ihrem Land und der Bildungsphilosoph und Anthropologe Dr. Matthias Burchardt erläuterte Mechanismen der sozialen Steuerung und deren Entwicklung in den zurückliegenden Jahrzehnten (Teil I). Zu den zellbiologischen Grundlagen und möglichen Risiken der mRNA-Technologie bei den sogenannten Corona-Schutzimpfungen berichtete die Zellbiologin Dr. Vanessa Schmidt-Krüger und juristischen Schritten gegen deren Zulassung in der Europäischen Union (EU) und Erfordernisse bei den Impfeinwilligungen äußerte sich die Rechtsanwältin und Wirtschaftsprüferin Dr. Renate Holzeisen (Teil II).

Auch in dieser Anhörung unterstützte der Lungenarzt und Epidemiologe Dr. Wolfgang Wodarg die Arbeit des Ausschusses. Wodarg trug maßgeblich zur Aufklärung der „Schweinegrippe-Pandemie“ von 2009 bei und kritisiert heute den Umgang mit der Corona-Krise. Hierzu war er selbst als Experte ausführlich in der ersten Ausschusssitzung befragt worden. Gegen Behauptungen, er verbreite Falschmeldungen und Lügen insbesondere zum Einsatz der sogenannten PCR-Tests für die Registrierung von Corona-Befunden, hat Wodarg Ende November 2020 Klage „wegen Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz“ beim Landgericht Berlin erhoben. Die Juristen Schwab und Templin arbeiten ebenfalls eng mit dem Ausschuss zusammen.

Anhörung – Die Abrechnung: Rechtssystem und mRNA-Technologie

BERICHT DER ZELLBIOLOGIN DR. VANESSA SCHMIDT-KRÜGER

Als Zellbiologin beschäftigt sie sich mit der Untersuchung von Proteinen, erklärte Schmidt-Krüger, das heißt damit, wie sie in der Zelle produziert und transportiert werden, ebenso damit, wie sie in die Zellen hinein- und aus den Zellen hinaustransportiert und verstoffwechselt werden, darüber hinaus mit den Kommunikationsvorgängen innerhalb der Zellen und zwischen ihnen sowie mit den Interaktionen der Organe. Das alles sei wichtig für die Abschätzung der Risiken beim Einsatz von Impfstoffen und deren Begleitsubstanzen wie Nanopartikeln, hier Nanolipiden.

Der Einsatz von Nanolipiden sei im Gegensatz zur mRNA-Technologie nicht neu. Seit über 20 Jahren arbeite man in der Forschung mit diesen Partikeln und wisse um deren Gefahrenpotenzial.

„Wir haben immer das Problem, mit Toxizität zu kämpfen, also mit der Giftigkeit der Lipide, in der Balance zur Wirksamkeit.“

Am Beispiel des sogenannten Impfstoffes von BioNTech möchte sie diese Aspekte der Wirkmechanismen erläutern, so die Zellbiologin. Dabei beziehe sie sich auf die Daten aus dem am 21. Dezember 2020 erschienenen Assessment Report von der für die Europäische Union (EU) zuständigen Zulassungsbehörde (European Medicines Agency, EMA) beziehungsweise von deren wissenschaftlichem Fachausschuss.

Sie berichte als Erstes über die Zusammensetzung des Impfstoffes, der neben der mRNA weitere wirksame Substanzen und Verunreinigungen enthalte. Anschließend über die erste Phase der klinischen Studie, bei der es um die Dosierungen des Impfstoffes gehe. Dabei ist laut ihrer Einschätzung keine wissenschaftlich korrekte Festlegung erfolgt. Danach betrachte sie die Risiken der Nanopartikel. Für den BioNTech-Impfstoff lägen dazu Daten der präklinischen Phase vor, die zum Teil nicht in der Öffentlichkeit diskutiert würden. Zum Zeitpunkt der Aussagen von Prof. Stefan Hockertz zu dieser Impfung während einer Anhörung des Corona-Ausschusses im November 2020 seien die präklinischen Daten noch nicht bekannt gewesen. Auch auf entsprechende Publikationen zum Thema gehe sie ein. Zum Schluss behandle sie die Langzeitfolgen und Autoimmunerkrankungen. Auch hier gebe es einen Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion bislang nicht vorkomme.

Ein Ausschussmitglied erinnerte daran, dass die nun folgenden Aussagen in die Klage gegen die EU-Kommission und die EMA auf Nichtigkeit der Zulassung des Impfstoffes einfließen, die die Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen in Kürze einreichen wird.

Ein Grund für die fehlende öffentliche Diskussion einiger Punkte könnte Schmidt-Krüger zufolge darin liegen, dass der EMA-Bericht auf Englisch verfasst und für Fachleute wie sie bestimmt ist. Sie verfüge über die nötigen Fachkenntnisse zu den wissenschaftlichen Begriffen, Methoden und Techniken, um die es hier gehe. Deswegen nehme sie an dieser Anhörung teil und wolle sie Aufklärung betreiben.

Der EMA-Bericht bestehe aus zwei Teilen. Im ersten werde die Qualität und Kontrolle der Produktion behandelt, im zweiten die präklinische Phase, kurz Präklinik.

„Im ersten Teil (…) hat der EMA-Ausschuss sehr gute Arbeit gemacht. Sie waren sehr kritisch und haben viele wissenschaftliche Beweise nachgefordert. Sie haben viele Nachbesserungen verlangt. (…) Aber so gut, wie sie in diesem Teil waren, so schlecht waren sie im zweiten Teil, was die Nebenwirkungen anbelangt. (…) Es gibt eine Menge Nebenwirkungen, die überhaupt nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Und da haben sie überhaupt nicht kritisch hinterfragt, was das für Konsequenzen hat, wenn man diesen Impfstoff in den Menschen injiziert. Gerade auch vulnerable Gruppen, die schon bestimmte Organleiden haben, die sind besonders anfällig für diese bestimmten Nebenwirkungen, auf die ich zum Schluss eingehen werde.“

ENTWICKLUNG – HERSTELLUNG

Die Impfstoffentwicklung benötigt laut Schmidt-Krüger normalerweise mehrere Jahre und gliedert sich in drei je zweijährige klinischen Phasen und deren Auswertungen, insgesamt mindestens sieben Jahre. Anschließend erfordere die Optimierung der Produktion noch mindestens ein weiteres Jahr. Alles in allem lande man bei mindestens acht Jahren, um einen Impfstoff bis zur Zulassungsreife zu entwickeln und zu testen.

„Das hat ja alles gar nicht stattgefunden. Es wird ja schon verkauft und angewendet, und die Optimierung der Produktion ist noch gar nicht fertig. Und da gibt es erhebliche Mängel.“

Diese Mängel beträfen zum einen die sogenannten aktiven Substanzen, das heißt die modifizierte mRNA, und zum anderen die Beständigkeit in den verschiedenen Produktionschargen, die immer gleich bleiben müssten, um für jede einzelne Impfung die gleiche Menge und Qualität sicherzustellen.

Der Mangel bei der mRNA beruhe auf einer Änderung im Herstellungsprozess. In der Entwicklungsphase habe man nur sehr kleine Mengen benötigt und dafür teure Techniken eingesetzt, sodass man mit hochreinen Endprodukten gearbeitet habe. Die jetzige Massenproduktion erfordere kostengünstige Verfahren. Hierbei setze man beispielsweise Bakterien ein. Über Einführung und Vervielfältigung modifizierter DNA in Bakterien und deren anschließende Extraktion und Linearisierung gewinne man schließlich die benötigte mRNA. Daraus ergäben sich Gefahren und Risiken, speziell der Verunreinigungen.

Dafür hat der EMA-Ausschuss verschiedene Anforderungen an den Impfstoff-Hersteller BioNTech gestellt, so Schmidt-Krüger.

„Der Antragsteller soll jetzt verschiedene Analyseverfahren entwickeln – jetzt entwickeln! – und einführen. Dass zum Beispiel das Ausgangsmaterial frei von mikrobiologischen Verunreinigungen ist. (…) Die sollen auch sicherstellen, dass sämtliche Puffer [Lösungsmittel] (…) frei von RNAsen sind. RNAsen sind Enzyme, die RNA abbauen. Das heißt, wenn irgendwo eine Verunreinigung eines Lösungsmittels mit RNAsen ist, dann wird die Impfstoff-RNA abgebaut, und damit hat der Impfstoff überhaupt keine Wirkung mehr.“

Eine weitere Anforderung betreffe Enzymaktivitäten, die insbesondere für den Abbau der zur RNA-Synthese eingesetzten DNA durch sogenannte DNAsen wichtig seien. Verbliebene DNA-Reste bergen Risiken, auf die sie später näher eingehe.

„Am Ende muss eine reine RNA daliegen und keine DNA mehr. Und das ist nicht gegeben. BioNTech hat zugegeben, dass es DNA-Verunreinigungen gibt.“

Auch beim Transport müssten Anforderungen erfüllt werden. Denn noch wisse man nicht, ob der Impfstoff nach dem Transport noch funktionstüchtig sei. Diese Prüfungen liefen momentan. Hinzu kämen noch Auflagen zur Sicherung der Sterilität bei der Handhabung der Impfstoffampullen.

Darüber hinaus fehle ein Referenzstandard, speziell für die Integrität der mRNA. Denn der bisherige Standard habe nur für die klinische Phase gegolten. Für die jetzige kommerzielle Produktionsphase müsse ein neuer entwickelt werden. Daran werde jetzt gearbeitet. Die Integrität der RNA beziehe sich auch auf deren Qualität.

„Da haben sie festgestellt, dass die nicht sehr hoch ist. Sie war bei den Prozessen während der klinischen Phase höher.“

Zwar gebe es in dem Report keine konkreten Angaben dazu. Doch aus anderen Informationen gehe hervor, dass damals rund 78 Prozent der RNA gut und der Rest nicht gut gewesen sei. Beim neuen Prozess habe man Chargen mit womöglich nur 55 Prozent an guter RNA gefunden. Unvollständige RNA führe zu einer entsprechend unvollständigen Biosynthese mit verkürzten Proteinen. Im schlimmsten Fall würde so wenig Protein gebildet, dass die durch die Impfung zu induzierende Immunantwort ausbleibe. Diese Fragen müssten noch geklärt werden.

„Der [EMA-]Ausschuss möchte jetzt von BioNTech wissen, ob diese verschiedenen Größen [der Proteine] alle zu dem gleichen Protein gehören oder nicht. Ob das andere Proteine sind, verkürzte Proteine, die dann eventuell gar keinen Effekt mehr haben. Und wie viel Prozent von dem richtigen Protein, das wir haben wollen, überhaupt (…) gemacht wird.“

Dass solche verkürzten Proteine über Homologien Wirkungen im Immunsystem hervorrufen und zu unerwünschten Immunitäten führen könnten, halte sie für relativ unwahrscheinlich. Dass Problem unvollständiger Proteine sei hier also nicht deren Schadenspotenzial, sondern deren Wirkungslosigkeit für die Impfung.

Deutlich problematischer seien die festgestellten Verunreinigungen mit DNA. Diese liege zudem in linearer Form vor. Befinde sich eine menschliche Zelle im Prozess der Zellteilung, dann könne eine solche DNA in das körpereigene Genom integriert werden. Das sei das Risiko.

„Dann können wirklich Gene an- und ausgeschaltet, hoch und runter reguliert werden, dann kann Krebs entstehen, dann ist wirklich die Tür offen.“

Wo sich genau sich eine solche DNA in das Genom integriere, könne nicht kontrolliert werden.

„Sie kann in ein Gen hineinspringen. Dann ist das Gen kaputt. Dann wird das [von diesem Gen kodierte] Protein nicht mehr gebildet. Wenn es ein wichtiges Protein ist, dann kann die Zelle eingehen. Und wenn so etwas vermehrt wird, dann kann es massive Schäden verursachen. (…) Damit gibt es im schlimmsten Fall einen Funktionsverlust. Wenn es jetzt in Gegenden hineinspringt, die regulatorisch auf Genexpression wirken, das heißt, dann können die Gene angeschaltet oder heruntergefahren werden – also, der Output ist unterschiedlich, und damit verändert sich auch der Metabolismus [Stoffwechsel] der Zelle. Und wenn so etwas auch weiter gegeben wird, dann verändern sich viele Sachen im Körper.“

Die jeweilige individuelle Konstitution, das, was beispielsweise auf der Ebene der Zellen bei jedem Einzelnen gerade geschehe, könnte hierbei eine Rolle spielen, gab Wodarg zu bedenken. Das heißt, es gebe keine immer gleichen Effekte, sondern verschiedene, sodass solche Effekte einer Impfung nur über statistische Verfahren und entsprechend lange Beobachtungszeiten über viele Jahre hinweg klinisch zu erfassen seien. Dem stimmte Schmidt-Krüger uneingeschränkt zu. Ebenso der Einschätzung des Ausschusses, dass es sich hierbei nicht um eine Impfung, sondern um ein genetisches Experiment handelt, worauf sie später genauer eingehe.

Für Menschen, bei denen vermehrte Zellteilungen auftreten, etwa bei Schwangeren oder bei heranwachsenden Kindern, ist diese Impfung daher besonders gefährlich, bestätigte Schmidt-Krüger. Zudem funktioniert Wodarg zufolge das Immunsystem in der Schwangerschaft anders, um das im Körper fremde, sich neu entwickelnde Kind zu tolerieren.

„Und deshalb reagiert es bei Schwangeren anders als bei Nicht-Schwangeren. Und das kann auch bei dieser Impfung zum Tragen kommen. Das kann dazu führen, dass Komplikationen bei Schwangeren auftreten. Oder auch bei alten Menschen auftreten, wo dann auch ähnliche Prozesse stattfinden. Wo das Immunsystem dann mehr toleriert als normalerweise. Dass da dann immunologische Komplikationen auftreten. Bei alten, sehr alten Menschen und bei Schwangeren da kann das sein.“

Doch wir alle sind durch solche Impfungen gefährdet, betonte Schmidt-Krüger.

„Unsere Zellen unterliegen einer laufenden Dynamik. Bei uns werden jeden Tag Millionen von Zellen abgebaut – und werden wieder neu entstehen. Also, die ganzen Stammzellen, die ganzen Immunzellen, das ist ja ein Kommen und ein Gehen. Wenn da diese Verunreinigung reinkommt, dann – ja …“

Das sei mit dem Impfstoff von AstraZeneca [mit DNA-Technologie] noch einmal ein ganz anderes Kaliber.

Teil der weiteren beim BioNTech-Impfstoff gefundenen Verunreinigungen sei auch doppelsträngige RNA, die zwar kein Schadenspotenzial habe, doch als Bestandteil der Impfdosierung wirkungslos sei.

Zu all diesen Akzeptanzkriterien bei der Integrität der RNA, der Anteile von DNA und Doppelstrang-RNA habe der EMA-Ausschuss dem Hersteller BioNTech mitgeteilt, dass neue Bewertungen erfolgen müssten, sobald neue Daten vorlägen. Verunreinigungen gebe es auch bei den Nanolipiden, die die EMA ebenfalls beanstandet habe.

Der Ausschuss hakte nach.

„Sie haben eben gesagt, dass die EMA denen noch ein paar Dinge aufgegeben hat. Und wenn sie das hinbekommen haben, können sie wiederkommen. Wieso wird dann denn jetzt schon geimpft? Wie ist das zu erklären?“

Unter ratlosem Lachen antwortete Schmidt-Krüger: „Das frage ich Sie!“

Die anderen Teilnehmer der Sitzung reagierten mit Fassungslosigkeit. „Das ist kriminell, das ist unglaublich“, rief Holzeisen dazwischen.

Es kommt noch etwas Weiteres hinzu, so Wodarg.

„Dass in den USA und auch in anderen Staaten erlaubt wird, dass die erste Impfung mit dem einen Impfstoff gemacht wird und die zweite Impfung mit dem anderen Impfstoff. Dass man also die Sachen auch noch mischt. Sodass (…) das bei den laufenden Studien, angeblich sind das ja noch Studien, so vermischt wird, dass eine Aussage dadurch praktisch unmöglich wird, welcher Impfstoff welche Wirkung hat und welche Nebenwirkungen er hat. Das scheint mir Absicht zu sein. In den USA ist es so, dass die Impfungen von Moderna, BioNTech und AstraZeneca gemischt werden können. Wenn die eine nicht da ist, kann die andere genommen werden. Das lässt sich überhaupt nicht überschauen. Und das lässt sich auch nachher in der Beobachtungsstudie nicht vernünftig auswerten. Daher ist das der reine Blindflug. Man macht jetzt mit den Leuten irgendwas.“

Dem schloss sich Schmidt-Krüger an und ergänzte zum Zulassungsverfahren:

„Für die ganzen Auflagen haben sie Zeit bis Ende Juli diesen Jahres, und dann wird neu entschieden, ob es endgültig zugelassen wird oder nicht. Das ist ja jetzt eine bedingte Zulassung.“

Das Problem sei, dass all diese noch zu absolvierenden Prüfungsschritte und einzulösenden Verpflichtungen parallel zu dem laufen, was schon passiert. Die Impfungen werden ja schon verabreicht, „das ist ja das Fatale“.

Holzeisen verwies hierzu auf die Aussagen der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen.

„Bis Juli soll ja [laut von der Leyen] ein Gros der Erwachsenen schon durchgeimpft sein. Und gerade die eh schon gesundheitlich Angeschlagenen. Beziehungsweise unser Sanitätspersonal und so weiter. Mit massivem Druck in Richtung Impfpflicht. Das ist kriminell. Wir werden (…) Strafanzeige erstatten. Diese Informationen sind jetzt das Letzte, was wir gebraucht haben. (…) Wir müssen jetzt wirklich im Eilverfahren hier vorangehen. Denn das kostet tagtäglich weltweit Menschenleben. Und wir können versuchen, das auf EU-Ebene zu blockieren. Das ist ungeheuerlich.“

Dafür seien auch die hier heute vorgetragenen Informationen in schriftlicher Form als schlüssiger Kommentar zum EMA-Bericht wichtig. Schmidt-Krüger sagte zu, diese zur Verfügung zu stellen, und setzte ihre Ausführungen fort.

Verunreinigungen einiger Chargen gebe es auch bei den Lipiden, speziell beim kationischen Lipid. Deren Ursprünge müssten nachvollzogen werden, und über die einzelnen diesbezüglichen Verfahrensschritte und die Qualitätssicherung sei dem EMA-Ausschuss erneut zu berichten. Zu möglichen Auswirkungen solcher Verunreinigungen habe sich der EMA-Ausschuss bislang nicht geäußert. Dokumentationen zur Reinheit und Qualitätssicherung fordere er auch für das PEG-Lipid.

„Insgesamt hat der [EMA-]Ausschuss im Bereich Good Manufacturing Practice (GMP, Gute Herstellungspraxis) 29 Punkte beanstandet, zehn umfangreiche Punkte. Das ist sportlich, das in einem halben Jahr zu schaffen. Und sie haben 23 Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Qualität des Produktes.“

Zur abschließenden Bewertung zitierte und erläuterte Schmidt-Krüger die entsprechende Passage aus dem Bericht:

„Die Bewertung des Sicherheitsrisikos wird als akzeptabel angesehen. Es gibt theoretische Berechnungen – theoretische Berechnungen! – von Worst-Case-Konzentrationen von Verunreinigungen von Reststoffen aus dem Herstellungsprozess, und diese liegen unter den vorher festgelegten Sicherheitsgrenzen für Patientensicherheit. Also das heißt, unsere Gesundheit hängt von theoretischen Berechnungen ab und nicht von der Praxis und den Prüfungen.“

Mit Blick auf Meldungen über Todesfälle und schwere Erkrankungen insbesondere mit neurologischen Ausfällen nach den Impfungen könne sie Zusammenhänge mit den Wirkungen der eingesetzten Lipide bestätigen. Darauf wolle sie später noch genauer eingehen und nun zu den Fragen der Menge beziehungsweise Dosierung der Impfstoffe berichten.

KLINISCHE STUDIEN – DOSIERUNG

In der ersten klinischen Phase der Prüfung des BioNTech-Impfstoffes ist es um die Feststellungen der Impfstoffmenge und der Nebenwirkungen gegangen, erklärte Schmidt-Krüger. Drei Dosierungsstufen habe es dabei gegeben: zehn, 20 und 30 Mikrogramm.

Je höher die Dosierung, sowohl in der ersten als auch in der zweiten Impfung, desto gravierender die registrierten Nebenwirkungen, vor allem bei der zweiten Impfung. Die im Bericht aufgeführten Nebenwirkungen seien die in der Öffentlichkeit bekannten:

„Fieber, Erschöpfung, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Muskelschmerzen, Schüttelfrost, Erbrechen, Diarrhoe [Durchfall].“

Hinsichtlich der positiven Wirkungen der Impfstoffdosierungen, die an der nachweisbaren Antikörperproduktion gemessen werde, gebe es einen bedeutenden Kritikpunkt.

„Es gibt keine positive Korrelation zwischen den verschiedenen Impfstoffmengen. Das heißt, wir sehen die gleiche Wirkung bei zehn, bei 20, bei 30 Mikrogramm. Und trotzdem wollen sie 30 Mikrogramm als Impfdosis nehmen. Obwohl 30 Mikrogramm sehr viel mehr Nebenwirkungen zeigen als zehn Mikrogramm. Also, der Nutzen ist der Gleiche, aber das Risiko ist anders. Das ist wissenschaftlich nicht vertretbar. (…) Wenn ich einen Antrag für einen Tierversuch schreibe (…) und das rechtfertigen muss – Warum 30 Mikrogramm? Warum nicht zehn Mikrogramm? –, dann komme ich mit meinem Antrag niemals durch, wenn ich die gleiche Wirkung bei zehn Mikrogramm erziele. Es gibt einfach keinen zusätzlichen Nutzen, wenn ich die Menge an RNA erhöhe. (…) Die klinische Studie [Phase] eins ist ja dafür da, herauszufinden, zu beweisen, welche Impfstoffmenge wichtig ist. Welche Impfstoffmenge wir brauchen, damit die Wirkung kommt, die wir am Schluss haben wollen.“

Dies geschehe mit einem bestimmten Verfahren:

„Dafür muss man einen statistischen Test anwenden, über die verschiedenen Impfstoffmengen. (…) Und der sagt dir dann, ob es eine positive Korrelation gibt. Dass die Wirkung mit ansteigender Impfstoffmenge steigt oder nicht. Ob sie sinkt oder ob sie gleich bleibt. Und die haben diesen Test nicht angewendet. Mit der Ausrede: Wir haben ja nur zwölf Probanden pro Gruppe. Da frage ich mich: Wenn sie das schon von vornherein wussten, warum haben sie dann nicht gleich mehr Probanden beantragt? Und zweitens ist dies eine superblöde Ausrede. Denn jeder Wissenschaftler wäre glücklich, wenn er (…) zwölf Probanden pro Gruppe hätte. Man kann sehr wohl [diesen] statistischen Test machen. (…) Mit zwölf pro Gruppe kann man schon recht gut eine Aussage treffen, ob es eine Korrelation gibt oder nicht.“

Bei den vorliegenden Daten ist Schmidt-Krüger zufolge für Fachleute wie sie unmittelbar erkennbar, dass es keine Korrelation gibt.

„Hätten sie den Test gemacht, hätten sie den Beweis geliefert, dass 30 Mikrogramm zu viel wären. Sie hätten dann zehn Mikrogramm spritzen müssen.“

Dazu stellte der Ausschuss unmissverständlich fest:

„Aber das ist doch schon ein besonders grober Fehler. (…) Wenn (…) klar ist, dass die Wirksamkeit nicht erhöht wird, sondern unabhängig davon, ob ich zehn oder 30 [Mikrogramm] habe, die gleiche bleibt, aber die Nebenwirkungen steigen. Das ist doch ein grober Behandlungsfehler, der hier stattfindet.“

„Genauso ist es“, bestätigte Schmidt-Krüger. Für sie sieht es nach Absicht aus, dass dieser statistische Test nicht durchgeführt worden sei und man das mit einer angeblich zu kleinen Stichprobe begründe.

Der Ausschuss unterstrich die rechtlichen Folgen einer Beweislastumkehr beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers.:

„Der Punkt (…) wird in der weiteren Folge dessen, was hier jetzt passiert – wir sehen, dass es Nebenwirkungen hat, wir sehen, dass es Nebenwirkungen bis zur Tötung hat –, der wird eine wahnsinnig große Rolle spielen. Weil das, was hier passiert ist, was die Ärzte, die sich daran beteiligen, dann zu verantworten haben, das ist ein grober Behandlungsfehler. Und da gibt es eine Beweislastumkehr. Da muss dann nicht mehr von uns, von dem Geschädigten bewiesen werden, dass die Ursache für das, was da aufgetreten ist, der Impfstoff war und dass das schuldhaft war. Sondern der andere muss beweisen, dass es nicht der Impfstoff war und dass es nicht schuldhaft war. Also, da bahnt sich ein richtiger Hammer an.“

Aber es geht ja noch weiter, so Schmidt-Krüger. Schließlich werde auch behauptet, eine zweite Impfung sei wichtig. Das könne zwar stimmen. Doch wissenschaftlich getestet und bewiesen habe man es hier nicht. Wie beim Gericht sei Glauben nicht identisch mit Beweisen und Wissen.

„Man hätte es in dieser klinischen Studie mit diesem klinischen Impfstoff beweisen müssen. Das haben sie nicht. Sie behaupten es einfach. (…) Ich habe keine [Studie dazu] gefunden. Das ist ja die klinische Studie eins beim Menschen. Da hätten sie es testen müssen.“

Rechtlich ist das so, bekräftigte der Ausschuss. Das sei wirklich gespenstisch.

„Was läuft denn da ab? Da findet die Studie im Grunde jetzt statt. (…) An den Patienten, die keine Ahnung davon haben, was wir hier gerade besprechen.“

Und das ohne die bei solchen Impfstudien begleitende ärztliche Begutachtung der Patienten, fügte Holzeisen hinzu. Jegliche Nebenwirkungen schiebe man von der Impfung weg auf COVID-19 oder auf Vorerkrankungen. Doch genau hier greift dem Ausschuss zufolge die zuvor erwähnte Beweislastumkehr bei einem groben Behandlungsfehler, der durch die dreifache Dosierung – bei gleicher Wirkung, aber mit höherem Risiko – vorliegt.

„Dann können sie nicht mehr sagen, das war COVID, sondern dann können wir sagen, das wollen wir jetzt von euch hören. Das müsst ihr jetzt beweisen, denn ihr habt groben Mist gebaut. Ist die Kausalität tatsächlich eine andere gewesen als das, was ihr euch als groben Behandlungsfehler entgegenhalten lassen müsst? Das habe ich von Anfang an gesagt. Das ist in jedem Fall Körperverletzung. Schon weil es keine vernünftige [ärztliche] Aufklärung [therapeutische Aufklärung] gibt. Aber was ich jetzt noch dazu höre – meine Güte!“

Zu einem Blick in die Studien für die Impfstoffe von Moderna und AstraZeneca ist sie noch nicht gekommen, erklärte Schmidt-Krüger auf Nachfrage. Doch diese untersuche sie als Nächstes, beginnend mit den Studien zur Moderna-Impfung, da sie bereits im Einsatz ist.

NEBENWIRKUNGEN

Schmidt-Krüger bezeichnete die Technik der Nanopartikel als genial, unterstrich jedoch deren derzeitiges Gefahrenpotenzial der Toxizität. Seit Jahren forschten Wissenschaftler an der Beseitigung dieser Gefahr. Eingesetzt werde sie bereits bei Behandlungen von Krebs, für die ein anderes Verhältnis von Risiko und Nutzen bestehe. Bei gesunden Menschen halte sie deren Anwendung, etwa bei Impfungen, für unverhältnismäßig.

Nanopartikel seien wegen ihre Kleinheit und der dadurch möglichen Wechselwirkung mit molekularen Körperstrukturen prinzipiell schädlich für die Zellen. Doch seien sie gerade im Fall der mRNA-Technologie unerlässlich.

„[Denn] man kann die RNA nicht einfach so in den Menschen hineinspritzen. Die ist innerhalb von zehn Minuten durch die Nukleasen, die im Blut herumschwimmen, abgebaut. Und die Zellen nehmen die RNA und DNA überhaupt nicht auf, wenn sie nicht schön angeboten werden, zum Beispiel von einem Lipidnanopartikel.“

Zu den schädigenden Wirkungen solcher Nanolipide existierten verschiedene Studien an lebenden Tieren. So seien bei der Gabe über die Lunge durch Inhalation in deren Zellen vermehrte DNA-Brüche registriert worden. Dies könne schwere Lungenerkrankungen bis hin zu Krebs auslösen, die man ebenfalls festgestellt habe. Auch in der Milz seien DNA-Brüche aufgetreten. Des Weiteren sei es zu Hämolysen und damit zu einer Sauerstoffunterversorgung und zu Thrombosen gekommen. Sobald sich solche Nanopartikel im Blut befänden, kämen sie überall dorthin, wohin auch das Blut gelange. Durch das Passieren der sogenannten Blut-Hirn-Schranke sogar ins Gehirn.

Zur Veranschaulichung, wie genau die Toxizität im Falle der mRNA-Impfung zustande kommt, skizzierte Schmidt-Krüger deren Wirkmechanismus.

Die mRNA befinde sich in einer Lipidhülle, die unter anderem aus kationischem Lipid, PEG-Lipid und Cholesterin bestehe. Über Wechselwirkungen des Cholesterins mit im Blutkreislauf zirkulierenden Proteinen (Apolipoprotein E, ApoE) gelange das Lipidvesikel in die Zelle, in der dann über normale biochemische Vorgänge die ganze Reaktionskaskade starte. Die zuvor verpackte körperfremde mRNA werde frei und einerseits Teil der Proteinbiosynthese der Zelle und anderseits als fremd erkannt, sodass eine erste Immunantwort stattfinde. Bei dieser würden über Zytokine beziehungsweise Chemokine biochemische Signale als „Hilferuf“ in die Umgebung der Zelle abgegeben. In der Proteinsynthese entstünden die sogenannten Spike-Proteine, die als Antigen des Virus wirken sollen. Sie würden auf der Außenseite der Zellmembran eingelagert und der Umgebung präsentiert.

Durch die Produktion dieser körperfremden Spike-Proteine werde die Zelle zu einer genveränderten Zelle und die betreffende Person zu einem genveränderten Organismus (Genetically Modified Organism, GMO).

„Solange diese Spike-Proteine und die RNA da sind, sind wir ein GMO. Die werden irgendwann weg sein, aber solange sind wir eins. Das ist die Genveränderung, die wir sehen. Es wird nicht integriert in die DNA. Aber es passiert auf andere Weise, indirekt.“

Das „Hilfesignal“ der genveränderten Zelle mittels der Chemokine rufe spezialisierte Immunzellen herbei. Auch in diese gelange nun die mRNA und starte dort die Synthese der Spike-Proteine. Aufgabe dieser Spezialzellen sei allerdings die Zersetzung dieser Proteine und die Präsentation der Bestandteile als „Information“ an ihrer Zelloberfläche. Die Information an deren Zelloberfläche gelange wiederum zu anderen spezifischen Immunzellen, B-Zellen und T-Zellen. Die B-Zellen würden aktiviert und bildeten Antikörper. Diese machten sich über den Blutstrom auf die „Suche“ nach ihrem Antigen und bänden schließlich an die Spike-Proteine auf der Zelloberfläche der genetisch veränderten Zellen. Die T-Zellen würden ebenfalls aktiviert und bänden als sogenannte zytotoxische T-Zellen an die mit den Spike-Proteinen verbundenen Antikörper und bildeten einen spezifischen Komplex. Dadurch würden in der zytotoxischen T-Zelle produzierte Botenstoffe in die genveränderte Zelle ausgeschüttet und diese somit zum Zelltod, zum „Selbstmord“ (Apoptose), stimuliert.

„Was bei dieser Impfung neu ist, ist, dass wir nicht einfach nur Proteine gespritzt bekommen, die im Blut schwimmen und dann durch Antikörper eliminiert werden. Sondern wir haben hier verschiedene Ansätze, wo Toxizität, wo Zellzerstörung stattfindet.“

Das geschehe nicht nur durch den T-Zellen-Komplex. Auch die RNA sei ab gewissen Mengen für die Zellen toxisch. Doch das gelte vor allem für die positiv geladenen kationischen Lipide.

„Die sind sehr, sehr toxisch. Das wissen wir seit über 20 Jahren.“

Diese Skizzierung beschreibe ganz grob einen Teil der Immunantwort nach der Impfung, unabhängig vom Kontakt mit einem tatsächlichen Virus. Sie sei wichtig, um zu zeigen, wo die Toxizität dieser mRNA-Impfungen herkomme. Im Weiteren ging Schmidt-Krüger auf das besonders gefährliche kationische Nanolipid ein.

Kationische Nanolipide machten rund die Hälfte der Lipidhülle aus, mit der die mRNA transportiert werde. Speziell über ihre positive Ladung gingen sie vielfältige Wechselwirkungen ein, etwa mit Proteinen, DNA und Zellmembranen. Auch mit den Membranen der Mitochondrien, die für die Energiegewinnung der Zelle wesentlich sind. Im Ergebnis führe diese zu einer Funktionsstörung der Mitochondrien und dadurch zu einer Erhöhung freier Sauerstoffradikale. Dieser sogenannte oxidative Stress wirke extrem zerstörerisch auf die Zellstrukturen und den Zellstoffwechsel, sodass die ganze Zelle nicht mehr richtig funktioniere.

„Und wenn der [oxidative Stress] so hoch ist, und auch die DNA wird dann geschädigt, dann macht die Zelle auch Selbstmord, das heißt, sie macht Apoptose.“

Es führten also zwei Faktoren zum Zelltod.

„Der eine Faktor ist die Immunantwort, durch die Antikörperbindung, und der andere Faktor ist mit dem kationischen Lipid der Bestandteil im Lipidnanopartikel, nur dieser Bestandteil ist das Gefährliche. Und der verursacht maximalen oxidativen Stress, sodass die Zelle so stark geschädigt ist. Sie kommt nicht mehr hinterher zu reparieren und geht deswegen ein. Sie muss Zelltod machen. Oder sie wandelt sich in eine Krebszelle um. Das ist die Alternative.“

Die Umwandlung in Krebszellen erfolge unter bestimmten Bedingungen, in der Regel würden diese Zellen absterben. Das alles ist bedeutend für das Verhältnis von Risiken und Nutzen dieser Technologie, so Schmidt-Krüger.

„Diese Technik hat Supersinn – bei der Krebstherapie. Da wird genau diese Technik eingesetzt, um Krebszellen zu töten. Das muss man sich einmal vorstellen. Wir bekommen jetzt einen Impfstoff mit der gleichen Technik, die bei der Krebszelltherapie dazu gemacht ist, die Krebszellen zu töten.“

In der Krebstherapie wolle man genau über das Auslösen von oxidativem Stress in den Krebszellen deren Selbstmord bewirken. Bei den Krebszellen könne man das spezifisch gestalten, sodass diese Wirkung lokal auf sie begrenzt sei. Diese zielgenaue Wirkung nur auf krebskrankes statt auch auf gesundes Gewebe sei der Vorteil dieser Methode gegenüber unspezifischeren Chemotherapien und Bestrahlungen.

„Bei der Impfung ist es nicht lokal. Das breitet sich im ganzen Körper aus.“

Die Zellbiologin erläuterte anschließend das Gefahrenpotenzial des PEG-Lipids, das bereits in der Öffentlichkeit bekannt ist. Durch die Bildung von Antikörpern beim Erstkontakt mit diesem Nanolipid könnten allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock bei weiteren Kontakten ausgelöst werden. Dies sei abhängig von der Dosis des PEG-Lipids sowie von der individuellen Immunreaktion.

PRÄKLINISCHE DATEN

Grundsätzlich untersucht man während der präklinischen Phase, wie lange die verabreichten Substanzen jeweils im Körper verbleiben, ihren Abbau und ihre Verteilung, erläuterte die Zellbiologin. Des Weiteren müssten die Toxikologie und Karzinologie sowie mögliche negative Auswirkungen auf die Reproduktion (Fortpflanzung) analysiert werden. Schließlich die Einflüsse auf die Umwelt, in diesem Fall besonders unter dem Aspekt, dass durch die mRNA-Technologie gentechnisch veränderte Organismen entstehen. Die präklinische Phase habe BioNTech überwiegend an Mäusen und Ratten durchgeführt.

Sie beziehe sich im Folgenden weiterhin auf den Bericht des EMA-Ausschusses, der allerdings nicht die Rohdaten enthalte. Diese Daten seien wichtig. Schließlich habe sie bereits bei der klinischen Studie fehlerhafte Interpretationen der Daten bemerkt. Ihr lägen nur deskriptive Dokumentationen vor, die insgesamt wohl zutreffend seien, weil deren Aussagen mit anderen vergleichbaren Studien und Publikationen übereinstimmten. Dem Ausschuss zufolge verlangt Peter Doshi, Mitherausgeber des British Medical Journal (BMJ), die Veröffentlichung der Rohdaten.

Zur Ausbreitung der Lipide belegten Untersuchungen, dass sich diese bereits 15 Minuten nach ihrer Injektion ins Muskelgewebe in vielen Organen befanden. Es sei wie erwähnt davon auszugehen, dass sie überall dort aufgenommen werden, wohin das Blut gelangt. Besonders hohe Konzentrationen habe es erwartungsgemäß nahe der Einstichstelle gegeben, doch ebenso in der Leber. Der Abbau erfolge beim PEG-Lipid zur Hälfte über Ausscheidung, das heißt, „es geht nach außen, es geht in unsere Kanalisation“. Nicht so beim zweiten und gefährlicheren Lipid:

„Das kationische Lipid wird ausschließlich in den Zellen abgebaut. Sie haben nur ein Prozent im Stuhl gefunden. Die ganze Toxizität geht sozusagen voll auf die Zellen.“

Die Halbwertszeit des kationischen Lipids sei mit drei Wochen relativ lang. Diese Zeit benötige der Körper, um die vorhandene Menge um die Hälfte zu reduzieren.

„Und die Gesamtdauer bis zur Eliminierung (…) [auf] fünf Prozent des [kationischen] Lipids in der Leber ist vier bis sechs Wochen. Das ist unheimlich lang.“

Den vorliegenden Daten zufolge seien nur wenige Körperstrukturen und Organe hierzu untersucht worden.

Die Untersuchungen zur mRNA seien nicht an der des eigentlichen Impfstoffes, sondern an einer speziell für deren Nachweis markierten RNA und in geringerer Dosierung erfolgt. Da die Stabilitäten der RNAs variieren könnten, wären die Werte für die jetzt geimpfte mRNA eventuell andere.

„Also, sie haben es für unseren Impfstoff gar nicht richtig untersucht.“

Bemerkenswert sei, dass es offenbar eine Diskussion der EMA mit BioNTech zur Frage gegeben habe, wie es denn beim Menschen aussehe. Der Hersteller habe sich hierzu auf eine Studie aus dem Jahr 2010 bezogen, die sie selbst aber in der Publikationsdatenbank nicht habe finden können. Die EMA selbst habe auch kein Literaturverzeichnis zu ihrem Bericht. Sie könne also die Angaben von BioNTech nicht überprüfen.

„Da sagen sie (…), wenn sie das umrechnen von der Maus- oder Rattenstudie auf den Menschen, dass das kationische Lipid eine Halbwertszeit von 20 bis 30 Tagen beim Menschen hat. Die Eliminierung, also auf fünf Prozent, es ist ja noch nicht wirklich eliminiert, vier bis fünf Monate. (…) Und da hat der EMA-Ausschuss nur gesagt: Ja, das ist eine lange Zeit.“

Auch dass man auf diesen Stand dann mit der zweiten Impfung zusätzliche Dosen der Substanzen gebe und wie sich dies auswirke, eine sogenannte Kinetik, sei nicht untersucht worden.

„Die haben keine Kinetik mit diesem Impfstoff gemacht, auch nicht an der Maus. (…) Die Zusammensetzung war schon gleich, nur die RNA war anders. Sie hätten es eigentlich mit dem richtigen Impfstoff machen müssen. Diesen markieren und dann noch einmal die ganzen Studien durchziehen. Das haben sie nicht gemacht.“

Doch nicht nur das.

„Die haben ja auch gar keine Analysen zu Umwelteinwirkungen von dem Ganzen gemacht. Wie gesagt, wir sind ja GMOs. Die veränderten Zellen können ausgeschieden werden. Es können die Lipide ausgeschieden werden. Die RNA aus dem Impfstoff. (…) Wir wissen es ja gar nicht (…), was mit der Wasserreinigung passiert, wenn jetzt alle geimpft [sind], wenn so viele PEG-Lipide darin sind.“

Sie wisse es zumindest nicht und sei auf diesem Gebiet keine Expertin. Allerdings hat man hier vorgebaut, merkte Holzeisen an und verwies auf die Änderung der EU-Gesetzgebung im Juli 2020, wonach die Bestimmungen für GMOs nicht für die Impfstoffe gelten.

„Da hat schon diese Ungeheuerlichkeit ganz konkret juristisch begonnen. Und wir werden natürlich in der Nichtigkeitsklage auch das angreifen. Denn das, was sich da auftut, ist ein wahnsinniger Abgrund. Unglaublich.“

FOLGEN – NEBENWIRKUNGEN

„Was für Konsequenzen hat das?“, fragte ein Mitglied des Ausschusses.

„Sie haben (…) den Zellenselbstmord angesprochen, der offenbar (…) im ganzen Körper passiert. Wozu führt das? (…) Wenn das Ganze sich im ganzen Körper, in allen Zellen ausbreitet. (…) Für mich ist das doch der absolute Wahnsinn, wenn Sie sagen: Die Konsequenz ist, dass hier massenhaft Zellen Selbstmord begehen.“

„Ja“, bestätigte Schmidt-Krüger und kam auf die Folgen und Nebenwirkungen zu sprechen, die man in der Präklinik festgestellt hatte. Zuvor erinnerte sie daran, dass ihr keine Rohdaten vorliegen, sondern nur deskriptive Interpretationen.

Demzufolge habe es eine Immunantwort bei den Laborratten gegeben. Abgesehen von den bekannten „normalen“ Reaktionen auf Impfungen habe beispielsweise das Körpergewicht der Versuchstiere abgenommen, obwohl sie normal gefüttert worden waren. Das sei bei Nagern ein Anzeichen für massiven Stress. Schließlich seien die Tiere obduziert worden.

Dabei habe man Entzündungen mit Schädigungen durch Sklerotisierungen beziehungsweise Verhärtungen des entsprechenden Gewebes vorgefunden. Das Gewebe sei so stark geschädigt, dass der Körper nicht mehr die eigentliche Struktur nachbilden könne. Stattdessen komme es wie bei der Narbenbildung zur Einlagerung von Bindegewebe. Die Struktur werde an dieser Stelle dann funktionslos. Das sei lokal im Muskelgewebe aufgetreten und lasse sich an veränderten Blutwerten nachweisen, unter anderem dem Anstieg von Fibrinogen.

„Wenn das hoch ist im Blut, dann ist das ein Hinweis auf eine Entzündung der Blutgefäße. Es hat die Aufgabe der Blutgerinnung. (…) Auch die Blutgefäße sind geschädigt. Wahrscheinlich wird deswegen Fibrinogen gebildet, damit die Blutgefäße wieder abgedichtet werden.“

Sie frage sich, was das für ältere Personen gerade in Heimen bedeuten könne, die vorsorglich mit Gerinnungshemmern behandelt werden. Deren Blutgerinnung sei also verändert.

„Kann es da zu Konsequenzen kommen, wenn jetzt durch diese Impfungen verstärkt Blutgefäße geschädigt werden?“

Laut EU-Dokumenten sind keine Untersuchungen auf Wechselwirkungen der Impfstoffe mit anderen Arzneimitteln durchgeführt worden, ergänzte Holzeisen und bezeichnete das Ganze in Anbetracht dieser Schilderungen erneut als „kriminell“.

Weitere Schädigungen hatte man an der Leber festgestellt, fuhr Schmidt-Krüger fort. Diese sei auf eine Art geschädigt, dass dafür nur die Impfung infrage komme. Über entsprechende Untersuchungen, etwa bei Autopsien, könne man die schädigenden Substanzen nachweisen. Darüber hinaus sehe man in den Blutparametern Hinweise auf Schädigungen und Absterben von Gewebe.

„Zusammenfassend kann man sagen: Die Leber ist massiv geschädigt, und die Leberzellen sterben ab.“

Bei Vergleichstieren habe die Regenerationsleistung der Leber dazu geführt, dass sie nach drei Wochen keine Leberschädigungen mehr aufwiesen.

„Aber die EMA hat überhaupt nicht diskutiert, was mit Menschen ist, die ein Leberleiden haben, die überhaupt nicht diese Regenerationsleistung bringen können, die eh schon Hepatitis haben oder eine alkoholische Leber (…), die einen ungesunden Lebensstil hatten. Da kann es dann ganz schnell, wenn dann so etwas noch obendrauf kommt, zu Organversagen kommen.“

Durch die Zusammensetzung der Lipidhülle für den mRNA-Transport in die Zelle sei die Leber besonders von der Impfung betroffen. Denn die gefährlichen Nanolipide der Hülle würden zusammen mit dem darin enthaltenen Cholesterin in der Leber abgebaut.

Auf die Zwischenfrage des Ausschusses, „wie kann jetzt geimpft werden, vor diesem Hintergrund?“, entgegnete Schmidt-Krüger: „Aber das ist noch nicht alles.“

Es gebe noch Entzündungen in weiteren Geweben, rund um Nerven, etwa beim Ischiasnerv, und kapsuläre Strukturen, beispielsweise bei Gelenken, die Personen mit Arthritis betreffen könnten. Doch vor allem:

„Und das ist jetzt ganz wichtig, ganz gefährlich. Die haben eine moderate bis starke Reduktion von roten Blutkörperchen (…) im Blutbild festgestellt. Das ist die Sauerstoffunterversorgung. Die werden durch die Lipidnanopartikel massiv geschädigt.“

Das sei bekannt. Denn genau diese roten Blutkörperchen dienten als Zellmodell für oxidativen Stress, weil sie für diesen besonders empfindlich seien. Das gelte für alle Zellen, die wie die roten Blutkörperchen in ihren Strukturen darauf ausgelegt sind, viel Sauerstoff zu transportieren. Die gesunkenen Werte für die roten Blutkörperchen (Hämatokrit) und damit für Hämoglobin wiesen klar auf eine Sauerstoffunterversorgung hin. Das sei kritisch zu sehen.

„Was ist dann zum Beispiel mit Menschen, die Herzleiden haben? Wenn ein Herzmuskel, der eh schon ein [Problem] hat, mit Sauerstoff unterversorgt wird, dann geht das auch ganz schnell in einen Herzinfarkt über.“

Das sollte man sich vielleicht einmal anschauen, so Schmidt-Krüger. Denn offenbar habe es bereits Herzinfarkte nach einer Impfung gegeben. Womit sie nicht sagen wolle, dass die Impfung daran schuld war. Das sei auch nicht nötig, bekräftige einer der befragenden Juristen.

„Das brauchen Sie auch gar nicht zu sagen. Das brauchen auch wir nicht zu sagen. Denn aufgrund der vorhin geschilderten Umstände, dreifache Impfstoffmenge, werden wir hier auf den groben Behandlungsfehler kommen. Und der Arzt, der verantwortlich ist, wird beweisen müssen, dass es nicht durch die Impfung passiert ist und dass es nicht schuldhaft ist. Mindestens fahrlässig ist das, was er gemacht hat, so oder so. Also, aus der Nummer kommen die alle nicht mehr raus.“

Das Problem der Sauerstoffunterversorgung betrifft gerade auch ältere und bereits immungeschwächte Menschen, erklärte die Zellbiologin auf Nachfrage des Ausschusses. In deren Körper und Zellen gebe es ohnehin bereits vermehrt entzündliche Prozesse beziehungsweise oxidativen Stress. Grund dafür sei unter anderem die zumeist schlechte Ernährung älterer Personen, speziell in den Heimen. Da fehle es an „fast allem“, an Vitaminen und anderen wichtigen Nährstoffen. Darüber hinaus produziere der Körper im Alter weniger Antioxidantien. Insgesamt seien diese Personen anfälliger für oxidativen Stress und dessen Auswirkungen. Die Schädigungen erfolgten auch bei Jüngeren, die sich allerdings besser regenerieren könnten. Es sei denn, man sei vorgeschädigt, etwa durch Krebs oder Diabetes. Einer der Juristen brachte es auf den Punkt:

„Wer tatsächlich schon angeschlagen ist, der hat hier wirklich ein Problem.“

Schmidt-Krüger kritisierte erneut die EMA dafür, trotz der Nebenwirkungen alles „abgenickt“ zu haben. Es sei zumindest nichts schriftlich dazu niedergelegt. Besonders „krass“ sei, dass trotz all der Nebenwirkungen, die man bei den Ratten in der Präklinik registriert habe, aus der anschließenden klinischen Phase beim Menschen keine entsprechenden Analyseergebnisse vorlägen. In den ohnehin durchgeführten Untersuchungen hätten zumindest einige Parameter hierzu erfasst werden können, etwa bei Blut- und Gewebeproben. Lediglich Daten oberflächlicher Beobachtungen zu weißen Blutkörperchen seien bekannt.

„Es gibt ja zwei Optionen. Entweder es wurde nicht gemacht, weil sie Angst vor dem haben, was dabei herauskommt, und es dann erzählen müssen. Oder sie haben es gemacht, aber verschweigen uns die Ergebnisse. Also, sie wussten von diesen ganzen Gefahren und den Beobachtungen bei der Ratte. Und wir haben keinerlei Daten, wie es beim Menschen aussieht. Das hätten sie generieren können. Oder sie hätten zumindest das Recht, das zu erfahren.“

Holzeisen und Wodarg betonten in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit, wie mit den nach einer Impfung Verstorbenen umgegangen wird. So könnten Organspenden mit solcherart geschädigten Organen für den in der Regel besonders geschwächten Empfänger noch ein zusätzliches Risiko bedeuten. Auch die mögliche Vernichtung beziehungsweise Sicherung von Beweisen müsse berücksichtigt werden, sollten die Verstorbenen ohne vorherige Leichenschau eingeäschert werden. Eine solche Beweissicherung ist letztlich für die impfenden Ärzte im Falle der Beweislastumkehr wichtig, betonte Rechtsanwalt Marcel Templin, da sie ansonsten keine Möglichkeiten zur eigenen Entlastung mehr haben.

Auf Nachfrage des Ausschusses erläuterte Schmidt-Krüger dann die zellbiologischen Mechanismen sogenannter infektionsverstärkender Antikörper (antibody dependent enhancement, ADE), die möglicherweise auch beim als neuartig registrierten Coronavirus (SARS-CoV-2) auftreten könnte beziehungsweise durch die „Corona-Impfungen“. Dabei würden durch eine solche Impfung nicht nur neutralisierende, sondern auch bindende Antikörper gebildet, die beim Kontakt mit dem tatsächlichen Krankheitserreger zu einer Verstärkung der Infektion und Erkrankung führen. Die bereits vorhandenen bindenden Antikörper formierten dann beispielsweise mit dem Coronavirus und besonderen Immunzellen einen spezifischen Komplex.

„Diese ADE kommt daher zustande, weil jetzt die Viren besonders schnell an Immunzellen andocken und auch aufgenommen werden können und sich dort eventuell auch sehr schnell vermehren können. Und damit schütten die Immunzellen extrem stark Zytokine aus. Das ist die Theorie dahinter.“

Solche Zytokinstürme würden auch bei anderen Immunreaktionen ausgelöst. ADE sei bei Viren schon beobachtet worden, und einige Impfungen stünden ebenfalls im Verdacht, solche Krankheitsverstärkungen auszulösen.

Die vorliegenden Daten zu Auswirkungen auf die Reproduktion lägen dem EMA-Bericht zufolge im normalen Bereich, so die Zellbiologin weiter. Angesichts der geringen Anzahl der untersuchten Tiere halte sie allerdings eine Ausweitung der Studien für angebracht. Zumal nicht analysiert worden sei, ob der Impfstoff auf die Nachkommen im Mutterleib übertragen werden kann.

Dadurch, dass die Nanolipide des Impfstoffes die Blut-Hirn-Schranke passierten, könnten sie auch die dortigen Zellen durch oxidativen Stress schädigen und zum Absterben bringen. Damit einhergehende Entzündungen und Schwellungen führten dann unter Umständen zu neurologischen Ausfallerscheinungen.

„Man müsste immer nachweisen können, ob diese Lipide da angekommen sind. Sobald sie da sind, ist das in der Publikation wie die Faust aufs Auge, dann passiert die Kaskade mit dem oxidativen Stress, Schädigung, Apoptose (…). Das geht dann einfach los.“

Und es geht, solange sie da sind, antwortete Schmidt-Krüger auf die Frage, wie lange diese Nebenwirkungen nach der Impfung anhielten.

„Man hat ja festgestellt, dass die Lipide innerhalb von Minuten im ganzen Körper verteilt sind. Bis zu (…) vier bis fünf Monate[n] (…). Solange die Lipide da sind, können natürlich Schädigungen eintreten. Wenn sie dann endlich einmal weg sind, dann kann das Gewebe auch wieder regenerieren, vorausgesetzt man ist fit genug, dass man es schafft.“

Als „krass“ bezeichnete sie ebenfalls den Umstand, dass keine Untersuchungen der Schädigungen von Erbmaterial durch die Lipide erfolgt seien, obwohl man seit über 20 Jahren die hochgradig gentoxische Wirkung speziell kationischer Lipide kenne.

Abschließend erläuterte die Zellbiologin, welche Bedeutung dies alles für Autoimmunerkrankungen haben könnte.

„Wenn Zellen sterben, dann ist auch das Immunsystem dafür da, diese Zellreste aufzuräumen (…). Die müssen ja irgendwie eliminiert werden. Die tote Zelle muss ja im Gewebe Platz für eine gesunde Zelle schaffen. Und deswegen müssen die Immunzellen ran, diese Zellreste aufzuräumen, zu säubern. Wenn jetzt aber ganz viele Schäden passieren, (…) die kationischen Lipide, die dann diese Apoptose, dieses Sterben der Zellen in sämtlichen Organen und in den Immunzellen verursachen, dann hat das Immunsystem unheimlich viel zu tun, diesen Zelldreck (…), diese Zellreste wegzuräumen und wird ganz schnell überlastet.“

Dies geschehe umso stärker, wenn das Immunsystem bereits eingeschränkt ist. Die Immunantwort funktioniere dann nicht mehr normal. Das Immunsystem könne dann gegen eigene Körperbestandteile reagieren, die es eigentlich nur säubern solle.

„Das ist einfach eine Fehlantwort des Immunsystems aufgrund der Überlastung, weil zu viel Gewebe auf einmal abgestorben ist. Man vermutetet, dass das der Grund für sehr viele Auto-Immunkrankheiten ist, die es momentan beim Menschen gibt.“

Entscheidend sei hierbei nicht der Ablauf der Autoimmunreaktion an sich, sondern deren Wiederholung, sollten sich derartig durch entzündliche Prozesse geschädigte Gewebe nicht vollständig regenerieren. Wenn das nicht der Fall ist, dann kann es zu einer chronischen Entzündung mit einer Fortführung dieses Kreislaufs und damit zu einer Autoimmunerkrankung kommen, so Schmidt-Krüger.

Zu den zuvor angesprochenen längerfristigen Folgen allergischer Reaktionen und Vernarbungen in Geweben ergänzte Wodarg hier noch ADE. Ein längerfristiges Problem könne insbesondere darin liegen, dass die Pharmaindustrie im Weiteren genau auf solche genetischen Impfungen setze. Über mögliche Wechselwirkungen paralleler oder aufeinanderfolgender Impfungen könne man derzeit überhaupt noch nichts wissen.

Virusinfektionen träten bekannterweise auch parallel mit verschiedenen Erregern auf, sodass sich Krankheitserscheinungen dann kaum einem bestimmten Virus zuordnen ließen. Man wisse nur, dass sie zugleich nachweisbar gewesen seien. Bei den mRNA-Impfungen sei daher mit zu bedenken, dass diese mit ihrer Antigenexpression mit in eine Situation hineinwirke, in der zugleich andere Virusinfektionen vorlägen.

„Wir machen ja häufig den Fehler, dass wir in diesem komplexen Geschehen, wo der Körper sich mit vielen Dingen gleichzeitig auseinandersetzt, uns nur auf einen kleinen Teil konzentrieren und den beobachten, ohne daran zu denken, dass gleichzeitig viele andere Dinge im Körper passieren, die möglicherweise zusammenwirken.“

Die Forschung laufe da erst an. Wodarg erinnerte hierzu vor allem an die Berichte aus Italien und den dortigen Beobachtungen zum Corona-Krankheitsgeschehen im Zusammenhang mit Impfkampagnen kurz zuvor. Man verändere dadurch das Biotop, das Verhältnis der Viren in deren Gesamtheit, das humane Virom. Das führe dann auch zu anderen Reaktionen.

„Wir pfuschen da in Bezug auf ein Virus in dieses Zusammenwirken hinein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da saubere Ergebnisse geben kann, die lange standhalten, wenn man sich das nicht etwas ganzheitlicher anschaut.“

So gebe es bereits Ansätze, parallel nach mehreren Viren zu suchen, wodurch man ein viel vollständigeres Bild von den Abläufen im Körper erhalte. Doch gerade in Deutschland werde derzeit nur nach Corona geschaut und gelte jeder positive Testbefund als Corona-Fall. Nach anderen Erregern werde gar nicht mehr gesucht.

„Wir sagen: Wenn der PCR-Test positiv ist, (…) dann ist das Corona. Wie blöd muss man als Arzt sein, um so etwas einfach mitzumachen? Die Differenzialdiagnose wird total vergessen. Ich weiß nicht, was da bei den ärztlichen Fortbildungen passiert und was die Ärztekammern dazu sagen. Ich halte das für unmöglich (…). Man ist da fixiert und läuft da eingleisig und vergisst, dass es Differenzialdiagnose gibt, auch in der Virologie.“

Das entspricht dem, so der Ausschuss, was die US-amerikanische Gesundheitsbehörde (Centers for Desease Control and Prevention, CDC) bereits vor Monaten in ihren Testrichtlinien erklärt hatte, dass ein positiver PCR-Test allein nicht zu diagnostischen Zwecken taugt und dass ein positiver Testbefund keine Infektion mit anderen Erregern ausschließt.

FAZIT UND AUSBLICK

Dem Ausschuss zufolge ist bereits an den vorhandenen und hier vorgetragenen Informationen eine deutliche Problematik beim Einsatz der mRNA-Impftechnologie für sogenannte Corona-Schutzimpfungen erkennbar. Ansonsten sei durch den Bericht von Schmidt-Krüger klar geworden, dass wichtige Erkenntnisse fehlen.

„Entweder es wurde das oder das nicht geprüft, oder aber das, was geprüft wurde, hat man verheimlicht. Beides ist gleich tödlich. Und zwar diesmal im wahrsten Sinne des Wortes.“

Vor diesem Hintergrund betonte Holzeisen die Informationspflicht zu Impfungen, die sich aus der EU-Gesetzgebung für alle Mitgliedstaaten ergibt, doch in diesen derzeit offensichtlich „aufs Gröbste verletzt wird“.

So müssten sowohl die zu Impfenden als auch das zuständige medizinische Personal deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung der Impfungen von BioNTech und Moderna nur bedingt für ein Jahr erteilt wurde. Holzeisen belegte an mehreren Beispielen, dass dies in den entsprechenden Informationsmaterialien nicht geschieht. Mit aus öffentlichen Mitteln finanzierten Werbekampagnen finde eine regelrechte Impfpropaganda statt.

In diesen Materialien laute es beispielsweise zur Frage „Ist die Impfung sicher?“:

„Der Impfstoff hat alle Prüfungen und Genehmigungsprozesse durchlaufen. Durch die große Beteiligung bei seiner Entwicklung konnte der Impfstoff in groß angelegten Studien auf seine Wirksamkeit und Sicherheit geprüft werden.“

Das sei angesichts der Schilderungen in dieser Anhörung, die bereits vorhandene Erkenntnisse bestätigte und in aller „Krassheit“ verdeutlichte, unglaublich und strafrechtlich relevant. Hier werde massiv desinformiert. Auch nach ihrem Protest werde noch immer nicht darüber informiert, dass die Zulassung nur bedingt erfolgt ist. Zwar stünden in diesen beispielhaften Materialien nun ausdrücklich Hinweise zur mRNA. Doch das beweise zugleich, dass man die restlichen Aspekte etwa zu den Nanolipiden total ausblende.

In einer anderen Information, die es analog in mehreren EU-Ländern gebe, stehe:

„Der Impfstoff gegen das SARS-CoV-2-Virus hat alle Überprüfungs- und Genehmigungsprozesse durchlaufen, die auch für andere Impfungen vorgesehen sind.“

Es werde ein ganz normaler Zulassungsprozess suggeriert, der nur sehr schnell erfolgt sei. Das ist ein glatte Lüge, so Holzeisen, wie die öffentlich zugänglichen Dokumente von BioNTech zeigen, in denen es heißt:

„Es wurden keine Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen [mit anderen Arzneien oder sonstige] durchgeführt.“

Auch in der Dokumentation von Moderna stünden gleichlautende Formulierungen. Untersuchungen zur Fruchtbarkeit seien nur wenige und diese laut vorliegender Daten nur an weiblichen Tieren erfolgt. Es fehlten damit Ergebnisse zum männlichen Part der Reproduktion. Darüber hinaus sei für das Ende der Studien zu Wirksamkeit und Sicherheit der BioNTech-Impfung als Termin der Dezember 2023 angegeben. Doch man impfe bereits jetzt massiv ausgerechnet gesundheitlich besonders vorbelastete und geschwächte Personen.

Das stehe in klarem Widerspruch zu den EU-Bestimmungen für bedingte Zulassungen. Dafür müsse es ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis geben. Durch das Fehlen wesentlicher Studien könne dieses Nutzen-Risiko-Verhältnis gar nicht ermittelt werden.

„Rein juristisch ist diese Voraussetzung gar nicht fassbar.“

Eine weitere Voraussetzung sei das Vorliegen einer medizinischen Versorgungslücke. Diese gebe es nachweislich nicht. Auch wenn behördlicherseits gezielt gegen den erfolgreichen Einsatz bereits zugelassener Medikamente zur Behandlung von COVID-Erkrankungen vorgegangen worden sei.

Und es gebe noch eine weitere EU-Bestimmung zur bedingten Zulassung, mit weitreichenden Konsequenzen:

„Die setzt voraus, dass wir uns in einer Krisensituation mit der Bedrohung der öffentlichen Gesundheit befinden, die ordnungsgemäß festgestellt wurde. Und da haben wir den Link mit dem PCR-Test-Missbrauch. (…) Die bedingte Zulassung wurde in der EMA, dann durch die EU-Kommission, aber dasselbe sahen wir in den USA, in Großbritannien, in erster Linie aufgrund der enormen Fallzahlen, die uns der PCR-Test-Missbrauch seit jetzt fast einem Jahr einbrockt, durchgedrückt. Und dieses ‚ordnungsgemäß festgestellt‘ liegt nicht vor. Denn wir haben PCR-Tests, die sind nicht validiert. Wir wissen, die arbeiten zu einem überwiegenden Teil mit viel zu hohen Amplifikationszyklen und haben dann noch andere Probleme, wie gerade das Charité-[Drosten-]Protokoll (…). Und wir haben die Testung von asymptomatischen Personen. Das heißt, wir haben hier mit Sicherheit nicht die Voraussetzung für eine bedingte Zulassung solcher experimenteller Stoffe, die in der Tat eigentlich mit einem Impfstoff nichts zu tun haben, sondern ein gentherapeutischer Eingriff in den menschlichen Körper sind.“

Das sind Holzeisen zufolge wichtige Informationen zur rechtlichen Argumentation, um dem aktuellen Druck, sich impfen zu lassen, besser begegnen zu können, bevor man das Ganze zu Fall bringen kann.

Gerade im Zusammenhang mit den ausführlichen Erklärungen zum EMA-Bericht zuvor sind diese Informationen, dass die Voraussetzung für die bedingte Zulassung nicht einmal ansatzweise erfüllt sind, „zwingend“ und von immenser Bedeutung, erklärte der Ausschuss.

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