Donnerstag, November 21, 2024
LänderberichteDeutschlandImpfzentren und "mobile Impfteams" in NRW ab Mitte Dezember startklar

Impfzentren und „mobile Impfteams“ in NRW ab Mitte Dezember startklar

Wir zitieren ein Schreiben vom Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens, Edmund Heller, das uns übermittelt worden ist. Es richtet sich an die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an die Oberbürgermeister und Landräte. Nachrichtlich ist es dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW, der kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe zugegangen.

Edmund Heller schreibt am 25.11.2020:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen von Herrn Minister Laumann möchte ich mich noch einmal ganz herzlich für den konstruktiven Austausch in der Telefonschaltkonferenz am vergangenen Montag zum gemeinsamen Vorgehen bei der Impfstrategie in Nordrhein-Westfalen bedanken. Ebenfalls bedanken möchte ich mich für die breite Zustimmung der Kreise und kreisfreien Städte, die lokale Verantwortung bei der Organisation und Einrichtung der Impfzentren vor Ort zu übernehmen.

Wie von Herrn Minister ausgeführt, werden das Land und der Bund jeweils 50% der Kosten zur Errichtung und zum Betrieb zunächst jeweils eines Impfzentrums pro Kreis und kreisfreier Stadt tragen.

Bei den zu errichtenden Impfzentren muss es sich um lernende und aufbaufähige Strukturen handeln – je nach mengenmäßiger Verfügbarkeit eines Impfstoffes und Interesse an einer Impfung müssen die Strukturen anpassungsfähig sein.

Während die lokale organisatorische Verantwortung der Impfzentren den Kreisen und kreisfreien Städten obliegen wird, wird den Kassenärztlichen Vereinigungen die medizinisch-fachliche Verantwortung für die konkrete Verimpfung überantwortet werden.

Mit beiden Parteien – der kommunalen Ebene und den Kassenärztlichen Vereinigungen – strebt das MAGS entsprechende Vereinbarungen an. Gegenüber der von einigen Kreisen, kreisfreien Städten und den Kommunalen Spitzenverbänden favorisierten Ausgestaltung mittels Erlass bietet die Vereinbarungslösung nach Auffassung des MAGS die notwendigen Spielräume, um lokale Eigenheiten adäquat berücksichtigen zu können. Für mich von größerer Bedeutung ist jedoch, dass wir beim Impfen gemeinsam an einem Strang ziehen müssen. Dies erfordert einen Austausch auf Augenhöhe – keine dirigistischen Weisungen „von oben nach unten“.

Bereits Mitte Dezember sollen die ersten Impfzentren inklusive der mobilen Impfteams arbeitsfähig sein.

In Anlage 1 finden Sie die in der Telefonschaltkonferenz avisierte Skizze zur Impforganisation in Nordrhein-Westfalen als Hintergrundinformation für die vorbereitenden Planungen. Ziffer 5 dieser Anlage können sie bereits die für die Beplanung von Liegenschaften für Impfstellen notwendigen Details entnehmen.

Um den Aufbau der notwendigen Impfstrukturen möglichst schnell voranzutreiben, möchte ich Sie bitten, uns bis zum 30.11.2020 die beiden angefügten Dateien zu lokalen Ansprechpartnern und geeigneten Liegenschaften (Anlage 2) sowie zu den prioritär aufzusuchenden Einrichtungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Anlage 3) ausgefüllt zukommen zu lassen. Anlage 3 wird die Grundlage für die weiteren Planungen zur zeitlichen Abfolge der aufsuchenden Impfungen bilden.

Nutzen Sie für Ihre Rückmeldung und künftige Kommunikation zum Thema Impforganisation bitte folgende E-Mail-Adresse: [email protected] .

Für die kommenden Tage und Wochen wünsche ich uns allen ein erfolgreiches Gelingen!

Mit freundlichen Grüßen

Edmund Heller

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