Donnerstag, Dezember 19, 2024
LänderberichteDeutschlandKnastwärter sollen Quarantäne-Verweigerer im Arrest bewachen

Knastwärter sollen Quarantäne-Verweigerer im Arrest bewachen

Bundesdeutsche Kommunen und Landkreise suchen Personal, um die Quarantäne-Verweigerer im Arrest zu bewachen. 2020News liegt ein entsprechendes Schreiben des Landrates vom Kreis Rendsburg-Eckernförde vor. Damit wurden mit Datum 16. Dezember 2020 ehemalige Vollzugskräfte aus der Justiz angeschrieben. Sie wurden gebeten, die Bewachung von „quarantänepflichtigen Personen“ in der Jugendarrestanstalt (JAA) in Moltsfelde zu übernehmen.

Die Angeschriebenen sollen „ihre erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse aus ihrem Berufsleben als Vollzugskräfte bei der aktuellen Coronapandemie für die Allgemeinheit“ einsetzen. Gegen jene, die sich einer Quarantäne verweigern, sei „es erforderlich, mit behördlichen Maßnahmen einzuschreiten“. Als mögliche Orte kommen dem Schreiben nach geschlossene psychiatrische Krankenhäuser oder entsprechende Abteilungen von Kliniken in Frage.

Erinnerung an das Mittelalter

Der Landrat beruft sich in dem Brief auf § 30 des Infektionsschutzgesetzes. Danach könne, wer die Quarantäne im Fall eines positiven Test auf Sars-Cov-2 verweigert, „in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder in einem „abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses“ in Arrest gehalten werden. Das Land Schleswig-Holstein habe schon im Juni angeboten, bis zu sechs Quarantäne-Verweigerer in der JAA Moltsfelde unterzubringen. Allerdings müssten sich die Kommunen und Kreise selbst darum kümmern.

Wie 2020News aus sicherer Quelle erfuhr, hat der zuständige Mitarbeiter des Landratsamtes eine entsprechende Anfrage dazu bestätigt. Danach werden in der Jugendarrestanstalt Plätze finanziert und Wärter aus dem alten Stamm und Polizisten gesucht, die die Aufgabe übernehmen. 

Bereits im Juni hatte die Tageszeitung „Taz“ berichtet, dass Stadt und Landkreis Osnabrück Quarantäne-Verweigerer in einem bewachten Isolierhaus unterbringen wollen. Das Blatt fühlte sich an das Mittelalter erinnert: „Manche Kommune von heute entsinnt sich der Siechen- und Seuchenhäuser von einst, Isoliergefängnisse gegen Krankheiten wie Pest und Lepra, und droht ‚Quarantänebrechern‘ mit der Unterbringung hinter Schloss und Riegel.“

Lager für „Uneinsichtige

Die „Taz“ beschrieb das dafür vorgesehene Haus in Westladbergen, angemietet vom Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen), so: „Es ist ein Lager, aus dem niemand so schnell entweicht, errichtet für einen Freiheitsentzug, für den Ordnungsämter und Polizei zusammenarbeiten. Im Einsatzfall abpatrouilliert durch Sicherheitspersonal, stellt es eine Drohkulisse dar, die Uneinsichtige, die sich ihrem zweiwöchigen Quarantäne-Hausarrest entziehen, gefügig machen soll. Für Kranke ist es nicht gedacht, nur für „Kontaktpersonen“ der Kategorie I, deren „höheres“ Infektionsrisiko durch längere Nähe zu Coronabetroffenen entsteht.“

Bereits im März hatte die Tageszeitung „Westfalenpost“ gemeldet, dass die Stadt Menden Quarantäne-Verweigerer in einer Halle internieren will. Die Zeitung zitierte Sebastian Arlt, Erster Beigeordneter der Stadt Menden und Corona-Krisenmanager im Rathaus: „Die Zeit des Erklärens, des Rücksichtnehmens und Verständniszeigens ist jetzt vorbei. Wer die klaren und vielfach vermittelten Verhaltensregeln in der Corona-Krise nicht einhält, sich selbst und seine Mitmenschen gefährdet, muss ab sofort mit Konsequenzen rechnen.“ Arlt ist dem Bericht nach selbst Jurist, der außerdem erklärte: „Das ist natürlich ein massiver Eingriff in grundlegende Persönlichkeitsrechte, das ist uns klar. Nichtsdestotrotz klären wir zurzeit, ob und wie lange wir besonders uneinsichtige Mitbürger festhalten könnten.“ Er berief sich ebenfalls auf das Infektionsschutzgesetz, dass eine Internierung bis zu zwei Wochen zulasse.

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