Samstag, November 9, 2024
SCA ReportCorona-Ausschuss: "Das kostet tagtäglich weltweit Menschenleben" – Teil 1

Corona-Ausschuss: „Das kostet tagtäglich weltweit Menschenleben“ – Teil 1

Themen der 37. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss waren rechtliche Fragen zu den Corona-Maßnahmen, die Situation in Österreich, Mechanismen der sozialen Steuerung, zellbiologische Grundlagen und mögliche Risiken der mRNA-Impfungen sowie juristische Aspekte bei deren Zulassung und Anwendung.

Am 29. Januar 2021 fand in Berlin die 37. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss statt. Die Juristen des Ausschusses untersuchen die von den Regierungen des Bundes und der Länder erlassenen Corona-Maßnahmen, um deren umfassende rechtliche und öffentliche Bewertung zu ermöglichen.

In der mehrstündigen Anhörung mit dem Titel „Die Abrechnung: Rechtssystem und mRNA-Technologie“ kamen viele Themen zur Sprache. Der Rechtswissenschaftler Prof. Martin Schwab und der Rechtsanwalt Marcel Templin äußerten sich zu rechtlichen Aspekten der Corona-Maßnahmen, die österreichische Schauspielerin Nina Proll schilderte die Situation in ihrem Land, und der Bildungsphilosoph und Anthropologe Dr. Matthias Burchardt erläuterte Mechanismen der sozialen Steuerung und deren Entwicklung in den zurückliegenden Jahrzehnten (Teil I). Zu den zellbiologischen Grundlagen und möglichen Risiken der mRNA-Technologie bei den sogenannten Corona-Schutzimpfungen berichtete die Zellbiologin Dr. Vanessa Schmidt-Krüger und zu juristischen Schritten gegen deren Zulassung in der Europäischen Union (EU) und Erfordernisse bei den Impfeinwilligungen äußerte sich die Rechtsanwältin und Wirtschaftsprüferin Dr. Renate Holzeisen (Teil II).

Auch in dieser Anhörung unterstützte der Lungenarzt und Epidemiologe Dr. Wolfgang Wodarg die Arbeit des Ausschusses. Wodarg trug maßgeblich zur Aufklärung der „Schweinegrippe-Pandemie“ von 2009 bei und kritisiert heute den Umgang mit der Corona-Krise. Hierzu war er selbst als Experte ausführlich in der ersten Ausschusssitzung befragt worden. Gegen Behauptungen, er verbreite Falschmeldungen und Lügen insbesondere zum Einsatz der sogenannten PCR-Tests für die Registrierung von Corona-Befunden, hat Wodarg Ende November 2020 Klage „wegen Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz“ beim Landgericht Berlin erhoben. Die Juristen Schwab und Templin arbeiten ebenfalls eng mit dem Ausschuss zusammen.

Anhörung – Die Abrechnung: Rechtssystem und mRNA-Technologie

Am Anfang der Sitzung berichtete einer der Juristen des Ausschusses von Verfahren gegen die Deutsche Bank, die er als Fachanwalt für Verbraucherschutz mit seiner Kanzlei seit Jahren führt. Zur Information über die „Sauereien“ des Geldhauses mit „Schrottimmobilien“, die zum Entstehen und Platzen der „Immobilienblase“ in den USA und nachfolgend zur globalen Finanzkrise von 2009 beigetragen hatten, empfahl er die Hollywood-Produktion „The Big Short“ mit Starbesetzung.

Diese Verfahren offenbarten exemplarisch den Einfluss der Konzerne, die sich speziell im Davoser Weltwirtschaftsforum (WEF) organisierten, auf die Politik und über diese auf die Justiz. Vor diesem Hintergrund sei auch das gegenwärtige Geschehen der Corona-Krise für ihn verständlich. Diese Beeinflussung der Justiz gebe es vor allem bei den höheren und höchsten Instanzen, das heißt vor allem bei den Oberlandesgerichten (OLG) und dem Bundesgerichtshof (BGH), wo sie sich über die jeweiligen Gerichtspräsidenten bis auf einzelne Richter erstrecke.

Die Deutsche Bank sei zwar in anderen Ländern wie den USA für ihre betrügerischen Geschäftspraktiken verurteilt worden, nicht jedoch in Deutschland. In den unteren Instanzen gewonnene Verfahren seien vom zuständigen Senat des BGH aufgehoben worden. Der „Unfug“, den die Deutsche Bank hierbei vortrug, habe Eingang in Urteile der OLG und des BGH gefunden.

„Der Unfug, der da erzählt wird, ist: Es ist bei der Deutschen Bank absolut üblich, dass jemand der gar kein Kunde ist und mal so in die Bank marschiert kommt und sagt: ‚Guten Tag, ich brauche 50.000 Euro. So richtig gut geht es mir im Moment nicht, aber wenn ich die 50.000 erst einmal habe, dann komme ich irgendwann wieder, wenn es mir besser geht, und schreibe einen dazu passenden Darlehensvertrag.‘ Kein Witz.“

Schließlich habe sich durch Dokumente der Deutschen Bank belegen lassen, dass dieser Unfug eine vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptung der Bank in einem Gerichtsprozess war, um das Datum des Vertragsabschlusses für ihr betrügerisches Immobiliengeschäft nach hinten zu verlegen und damit einer Verurteilung zu entgehen. Diese Fälle würden weiter verhandelt. Doch durch den „dreisten Betrug der Deutschen Bank“ haben viele Kunden ihre Rechtsstreite verloren, betonte der Anwalt.

„[Dieser Fall] soll (…) zur Erklärung dafür dienen, warum es mich nicht wirklich geschockt hat, hier zu sehen, dass die Politik in den Corona-Zusammenhängen aberwitzigen Stuss macht und auch die Gerichte (…) alles durchwinken. Das, diese Schrottimmobilienfinanzierungen waren der Auslöser der Finanz- und dann Wirtschaftskrise (…) vor zwölf Jahren ungefähr, (…) so zu dem Zeitpunkt, als auch die ‚Schweinegrippe‘, die dann zur Pandemie wurde, versucht hatte, davon abzulenken. Das hat damals nicht geklappt. Das, was hier passiert ist und immer noch passiert, das ist repräsentativ für den Zustand des Systems insgesamt. Die Deutsche Bank ist ein Teil dieser Davos-Clique. Die Deutsche Bank hat eine sehr große Nähe zur Politik (…). Da sind sehr gute Leute drin, aber an der Spitze – der Fisch stinkt vom Kopf. Dasselbe gilt fürs Robert Koch-Institut (RKI), dasselbe gilt für fast alles. Diese Nähe zur Politik führt dazu, dass die Politik macht, was die Industrie will, in diesem Fall die Deutsche Bank. Und die Möglichkeiten (…) der Regierung, über die Gerichtspräsidenten auch auf die einzelnen Richter einzuwirken, führt dazu, dass auch die Justiz am Ende macht, was die Industrie, in diesem Fall die Bankindustrie, will.“

Überraschend für ihn und seine Kollegen sei lediglich das volle Ausmaß dieser Kaperung der Politik durch die Konzerne aus den Reihen des WEF in der gegenwärtigen Corona-Krise.

Ergänzend dazu, wie es zu solcher Rechtsprechung des BGH kommen konnte, verwies das Ausschussmitglied auf Fortbildungsveranstaltungen, bei denen sich Richter und Anwälte der Banken begegneten, und zitierte zu Hinweisen auf die korrumpierende Wirkung solcher Treffen aus einem Artikel der konservativen Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift von 2017:

„Die Anwesenden kommen in den Genuss einer de facto privilegierten Form des rechtlichen Gehörs. (…) Denn bei den exklusiven Treffen wird zwangsläufig über Rechtsfragen gesprochen, die der gastgebenden Branche wichtig sind.“

Ihm sei von zwei Gästen solcher Veranstaltungen eidesstattlich versichert worden, dass sie Besprechungen von Rechtsfällen und dabei Äußerungen der für diese Fälle zuständigen Richter miterlebt hätten, unter anderem:

„Verbraucherschutz ist eine Hydra, der die Köpfe abgeschlagen werden müssen.“

Verbraucherschutz ist ein Staatsziel der Europäischen Union, so der Fachanwalt für Verbraucherschutz, „doch nicht für diese Leute“.

BERICHT DES RECHTSWISSENSCHAFTLERS PROF. MARTIN SCHWAB UND DES RECHTSANWALTS MARCEL TEMPLIN

Schwab erinnerte an die Schwierigkeiten, über Verwaltungsgerichte gegen die Corona-Maßnahmen vorzugehen, beispielsweise bei Verletzungen der Maskenpflicht oder Quarantäneauflagen. Anders als etwa in einem Urteil eines US-Gerichts, das die Maßnahmen im betreffenden Bundesstaat für verfassungswidrig erklärte, korrigierten deutsche Verwaltungsgerichte die Vorgaben bisher lediglich am Rande, etwa bei Entscheiden gegen Entfernungsregelungen oder Alkoholverboten. Verpflichtungen zum Tragen von FFP2-Masken blieben allerdings entgegen arbeitsmedizinischer Auflagen für den Einsatz solcher Atemschutzgeräte bestehen.

Es stelle sich die Frage, ob „es gelingen kann, Ansprüche vor den Zivilgerichten geltend zu machen“.

Ebenso, ob es gelingen könne, diejenigen, die solche Maßnahmen verfügen, zur Verantwortung zu ziehen. Das betreffe neben den Mitgliedern der Regierungen und deren Berater auch die Handelnden „an der Front“, die die Maßnahmen vollziehen und entsprechende Verfügungen erlassen. Wenn jemand zum Beispiel ärztliche Befreiungen von der Maskenpflicht nicht anerkenne oder Quarantänemaßnahmen gegen Personen mit Kontakt zu positiv getesteten Menschen anordne.

Dabei gehe es um die persönliche Verantwortung im Zusammenhang mit amtspflichtwidrigem Handeln. Ansprüche aus amtspflichtwidrigem Handeln richteten sich gegen den Staat, würden aber an den ordentlichen Gerichten für Zivil- und Strafsachen verhandelt. Zwar werde ein solcher Anspruch gegen einzelne Amtsträger grundsätzlich auf den Staat übergeleitet, doch gelte dies nicht bei vorsätzlichem Handeln. Dieses müsse dann im Einzelfall vortragen und belegt werden.

Bei Quarantäneverfügungen ließe sich vor Zivilgerichten die Frage stellen, wie intensiv ermittelt werde. In einem konkreten Fall habe er geraten, Akteneinsicht zu nehmen. Diese verweigerte das Gesundheitsamt mit dem Verweis auf Datenschutz.

„Es wird im Prinzip dem Quarantänebetroffenen gänzlich verwehrt, zu überprüfen, ob da überhaupt vernünftig ermittelt wurde. Die einzige Chance, (…) an vernünftige Informationen heranzukommen, wäre im Prinzip entweder, diese Quarantäneverfügung verwaltungsgerichtlich anzugreifen und insbesondere einmal zu fragen: Habt ihr denn jetzt diesen Labortest nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 20. Januar 2021 ausgewertet? (…) Ist dieser Mensch symptomatisch? Wenn nein, habt ihr noch einmal eine Nachtestung gemacht, so, wie es die WHO jetzt empfiehlt? Habt ihr die Interpretation des Tests in Bezug zur Patientengeschichte und zum Gesamtumfeld gesetzt? Auch das steht ja in der WHO-Empfehlung drin. Den Verwaltungsgerichten gegenüber müssen sie [die Gesundheitsämter] es ja sagen, weil das zum Parteivortrag gehört.“

Allerdings müsse man immer noch befürchten, dass sich die Verwaltungsgerichte davon nicht beeindrucken lassen, wie eine Entscheidung aus Bayern jüngst zeigte. Der Hinweis auf die aktuellen WHO-Empfehlungen sei vom Gericht als nichts Neues gewertet und in der Sache unbeachtet geblieben.

Bei Zivilgerichten könne der Kläger sich auf höchstricherliche Entscheidungen berufen, die Ermittlungen statt bloßen Ansteckungsverdacht für solche Quarantäneverfügungen forderten. Die Verdachtstatsachen müssten demnach in einem substantiierten Parteivortrag der Gegenseite belegt werden.

„Dass der Staat als Amtshaftungsbeklagter, vielleicht auch (…) derjenige im Amt, der die Quarantäne verfügt hat, als der Tatnächste, als der unmittelbare Schädiger – dass man jetzt offenlegt: Was haben wir denn getan, um diesen Verdacht zu ermitteln?“

Das könne auch anonymisiert unter Wahrung des Datenschutzes geschehen. Wenn dazu nichts Vernünftiges kommt, sieht Schwab „eine gewisse Chance, dass man mit einer Schadensersatzklage durchdringt“, in diesem Quarantänefall für die komplette Einschränkung der eigenen körperlichen Bewegungsfreiheit, die ein absolut geschütztes Rechtsgut ist. Dessen Verletzung könne einen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen. Analoges gelte bei Schülern mit Unfällen beziehungsweise Körperverletzungen durch das Tragen einer Maske. Zwar seien Schulen unfallversicherte Bereiche und übernehme die gesetzliche Unfallversicherung die Haftung für Ansprüche auf Schmerzensgeld und Heilbehandlungen, doch nicht bei Vorsatz.

„Wenn ich Vorsatz nachweisen kann, kann ich auch eine persönliche Haftung konstruieren. Das ist immer wichtig, dass man das im Blick behält. Sobald jemand irgendwo im öffentlichen Dienst arbeitet, sobald jemand in einem unfallversicherten Bereich arbeitet, haben wir Vorschriften, die die Haftung auf andere Akteure überleiten. Das muss bei einem entsprechenden Prozessszenario berücksichtigt werden, wenn man die Mandantschaft berät, wer hier möglicherweise sinnvoll verklagt werden kann.“

Auf anwaltlicher Seite gibt es hierbei Verstärkung, ergänzte ein Mitglied des Ausschusses. Rechtsanwalt Templin, der sich um die Koordination der juristischen Aktivitäten kümmere, stehe in Kontakt mit Kollegen einer größeren Kanzlei. Auch sie sähen Rechtsverletzungen im ganz großen Stil durch die Corona-Maßnahmen, „ähnlich, wie es der Richter am Amtsgericht Weimar geschrieben hat“. Dieser stellte in seinem Urteil vom 11. Januar 2021 „katastrophale politische Fehlentscheidungen“ fest und erklärte entsprechende Corona-Verordnungen für verfassungswidrig und nichtig.

Die juristischen Schritte gegen die Corona-Maßnahmen konzentrierten sich auf zwei Wege. Zum einen darauf, direkt gegen die Verantwortlichen in den Verwaltungen vorzugehen, die für jeweilige Verfügungen zuständig sind. Neben einer Klage böten sich aus Kostengründen als Erstes (…) Mahnbescheide an, die dann später in Klageverfahren münden könnten. Durch Informationen aus den Behörden wüssten sie, dass solche anhängigen Verfahren bei Betroffenen in den Ämtern Wirkung zeigten. Üblicherweise gingen diese Leute gegen andere vor, würden aber nun und für sie ungewohnterweise selbst zum Ziel gerichtlicher Maßnahmen. Die erfolgten mit Blick auf sogenannte Leitverfahren, die sich insbesondere gegen die PCR-Tests richten. Zwei diesbezügliche Klagen seien in Deutschland bereits eingereicht.

„Wenn dann irgendwann diese Sachen durchkommen, dann kann das, was als Mahnbescheid geschlummert hat, sozusagen durch die eingetretene Tür durchmarschieren. Da muss man dann nicht mehr groß etwas machen. Man kann in den Mahnbescheiden, in dem Klageverfahren, das sich anschließt, die Klageansprüche durchaus nach oben schrauben, indem man noch einen Feststellungsantrag anhängt und sagt, dass auch noch festgestellt werden muss, dass aller weiterer noch nicht bezifferbarer Schaden zu ersetzen ist.“

Der zweite Weg betrifft die Personen, die für die Politik beratend tätig waren, fuhr das Ausschussmitglied fort. Dabei richte man sich insbesondere gegen Berater aus der Wissenschaft, denen andere Experten grobe Verstöße gegen wissenschaftliche Standards vorwerfen, womit vorsätzliche sittenwidrige Schädigungen vorliegen könnten.

„Das ist in erster Linie Herr [Prof. Christian] Drosten, Herr [Prof. Lothar] Wieler, aber auch die ganzen Leute, die in der [Academia] Leopoldina diesen unwissenschaftlichen Unfug zum Besten gegeben haben. [Und] fast schon erpresserisch gesagt haben: Wenn ihr [in der] Politik nicht macht, was wir wollen, nämlich den harten Lockdown, dann heißt das, ihr nehmt die Wissenschaft nicht ernst.“

Bei den rechtlichen Schritten seien in der anwaltlichen Beratung die jeweiligen Erfolgsaussichten einzuschätzen. Doch vor allem habe das Ganze immer auch eine politische Wirkung, indem man ein politisches Statement abgebe:

„Man wehrt sich. Man lässt sich das nicht gefallen, weil man davon ausgeht, wie der Richter am Amtsgericht Weimar, wie das Gericht in Lissabon, wie das Gericht in Ecuador, und in anderen Ländern (…), dass das aufgrund der Tatsachenlage, die wir inzwischen haben, ohne jede Tatsachengrundlage ist und damit rechtswidrig, verfassungswidrig. Weil es keinerlei Evidenz dafür gibt, dass es hier jemals eine epidemische Lage nationaler Tragweite gegeben hat. Das ist einfach beschlossen worden. Niemand hat über irgendetwas nachgedacht, sondern man hat einem Betrüger vertraut. In diesem Fall also Herrn Drosten, der mit falschen Tatsachenbehauptungen gearbeitet hat, wie sich in den Rechtsstreiten herausstellen wird. Dafür sind aber die Schäden, die durch die Maßnahmen, die durch nichts gerechtfertigt sind, eingetreten sind, so massiv, dass wir hier am Ende sehr viele Körperverletzungen, sehr viele Körperverletzungen mit Todesfolge zu beklagen haben werden. Aber auch sehr viele wirtschaftliche Schäden.“

Einige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu den PCR-Tests, dass diese keine Infektionen nachweisen, bestätigten bereits, was der Ausschuss seit Sommer 2020 festgestellt und erklärt hat, fügte Templin in einem Überblick zu den juristischen Entwicklungen in Deutschland hinzu. Noch rechtfertige man die Maßnahmen dann mit anderen Argumentationen wie den Inzidenzzahlen beziehungsweise dem Infektionsgeschehen und der Lage in den Krankenhäusern, unterschlage aber dabei, dass die zugehörigen Datengrundlagen maßgeblich auf dem bereits in Gerichtsverfahren für ungeeignet bewerteten PCR-Test beruhen. Zudem existierten zunehmend Hinweise darauf, dass man große Zweifel an der Ermittlung der Sterblichkeitszahlen bei sogenannten Corona-Toten haben müsse. Diese Tür sei bereits offen. Mehr und mehr Juristen wagten sich mittlerweile aus der Deckung. Auch Stimmen aus der Wirtschaft würden lauter.

Es gebe jetzt Initiativen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sagen: „Wir können nicht mehr.“ Die sich von der Politik verschaukelt sowie durch deren nicht eingehaltene Hilfszusagen im Stich gelassen fühlen und sich mit der Kernfrage an die Gerichte wenden wollen.

„Liebe Politik, ich möchte jetzt eine Erklärung dafür haben, warum ich nicht mehr wirtschaften darf.“

Dabei würden verschiedene rechtliche Optionen erwägt, unter anderem auch die der Sammelklage in den USA und anderen Ländern. Die Erkenntnisse zu den PCR-Tests und die aktuellen Empfehlungen der WHO zur Diagnose sogenannter COVID-Fälle seien hier entscheidend. Templin appellierte an die Gerichte und verwies auf die Situation der Richter.

„Es ist natürlich schwierig, zu einem Richter zu gehen, der jetzt hinter seiner (…) Maske zu atmen versucht und hinter einer (…) Plexiglasscheibe in durchlüftetem Raum [sitzt], und dem zu sagen: ‚So, liebes Gericht, so, lieber Herr Vorsitzender, jetzt sage mir einmal, ob das hier alles richtig ist.‘ Der muss den Kopf frei kriegen. Das ist viel Psychologie. (…) Aber es ist viel in Bewegung, und es wird kommen. (…) Und dass dann vielleicht auch die Verwaltungsgerichte (…) dann doch (…) sagen: Wir hören jetzt einmal auf, immer zu versuchen, das zu rechtfertigen, was da umgesetzt wird, sondern wir machen einmal den Kopf frei und kommen zu vernünftigen Entscheidungen.“

Schwab beklagte im Weiteren die Diffamierung der Kritiker von Corona-Maßnahmen als angebliche Rechte und Antisemiten. Davon sei er selbst an seiner Universität betroffen. Dagegen könne man sich unter Umständen gerichtlich im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung wehren. Bei der Medienberichterstattung zum Urteil des Weimarer Amtsrichters habe man eine „Hetzjagd“ statt des „Journalismus einer pluralistischen Gesellschaft“ erlebt. Die Richter seien hier gefordert, Angriffen auf die Unabhängigkeit der Gerichte durch solche Berichterstattungen zu widerstehen.

Dabei könne man sich jenseits großer Verfassungsrechtsfragen auf solides juristisches Handwerk konzentrieren und sich genauer anschauen, ob und wie Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes korrekt festgestellt werden.

In der bereits angesprochenen Frage der Belastbarkeit der Zahlen zum Infektionsgeschehen liege das große Problem. Bei Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen könne es darum gehen, in wie weit geeignete Gutachten und Gutachter zur Unterfütterung der eigenen Argumentation benötigt würden.

Abschließend äußerte sich Schwab zu Perspektiven der sogenannten Corona-Impfungen, über die er sich informiert hat. Als Nicht-Mediziner könne er diese Informationen zwar nicht bewerten. Doch sei es ihm möglich, deren Bedeutung juristisch einzuordnen.

Diesen Informationen zufolge wäre zukünftig mit weiteren „Mutationen“ des als neuartig registrierten Coronavirus zu rechnen. Zum einen erzeugten Impfungen einen „Mutationsdruck“ auf Erreger wie etwa Viren. Zum anderen würden durch zunehmende Sequenzierungen mehr Mutationen erfasst. Mit solchen „neuen Mutationen“ rechtfertige die Politik die Aufrechterhaltung der Maßnahmen.

„Wenn das stimmt, dass wir immer mehr Mutationen durch Sequenzierungen finden und dass wir immer mehr Mutationen erzeugen, dadurch, dass wir impfen und den Mutationsdruck erhöhen, dann müssen wir befürchten, dass das Spiel mit dem Lockdown ins Unendliche fortgesetzt wird. (…) Dann stellt sich aus juristischer Perspektive keine geringere Frage als die: Können wir deswegen, weil wir nicht wissen, wie das Virus mutiert und ob sich daraus vielleicht einmal etwas ganz Fürchterliches entwickelt, können wir deswegen jahrelang ein ganzes Land unter Quarantäne stecken?“

BERICHT DER SCHAUSPIELERIN, SÄNGERIN UND TÄNZERIN NINA PROLL

Sie lebt mit ihrer Familie auf dem Land in Tirol, und es gelingt ihr, einen gewissen Grad an Normalität aufrechtzuerhalten, erklärte Proll. Ihre Situation unter den Kulturschaffenden in Österreich sehe sie als privilegiert und daher nicht als repräsentativ. Live-Auftritte seien schon lange nicht mehr möglich, anders als Dreharbeiten fürs Fernsehen.

Es gebe zudem fundamentale Unterschiede zwischen Kulturschaffenden an hochsubventionierten Institutionen wie Theatern und Opern einerseits und freien Künstlern andererseits. Erstere erhielten ihre Gagen unabhängig von der Anzahl der Publikumsgäste und aktuell in verringerter Höhe auch ohne Auftritte weitergezahlt. Letztere müssten wirtschaftlich arbeiten und seien daher abhängig von der zahlenden Kundschaft. Weniger Publikum oder keine Auftritte bedeute weniger beziehungsweise keine Einnahmen.

Selbst wenn man auftreten könne, bewirkten die Maßnahmen der Politik mit Vorschriften wie Abstandsregeln und die dadurch gesteigerte Angst, dass immer weniger Menschen kämen.

„Das ist dann ab irgendeinen Zeitpunkt völlig wurscht, ob man gar nicht auftreten darf oder ob man zwar theoretisch auftreten darf, die Panik unter der Bevölkerung aber dermaßen geschürt wird, dass ohnehin niemand kommt. Das ist dann irgendwann auch egal. Ich weiß auch nicht, wann das wieder einen Zustand annehmen kann, dass das wieder gesundet und dass Menschen wieder unbeschwert ins Theater gehen. Ich sehe da gar keine Perspektive, wenn ich ehrlich bin.“

Sich alternativ in den sozialen Medien künstlerisch vor einem größeren Publikum zu präsentieren und darüber Einnahmen zu erzielen, böte sich bestenfalls für ohnehin schon bekannte Größen an, die es wiederum finanziell weniger nötig hätten.

Für sie selbst stehe die Wiedererlangung der persönlichen Grundrechte und die Möglichkeit, wieder ihrem Beruf auzuüben, im Vordergrund. Auch hier erlebe sie sich nicht als repräsentativ.

„Die Künstler in Österreich haben zwar sehr laut geschrien, aber sie haben natürlich um Geld geschrien und nicht um die Freiheit. Das war natürlich schon zu bemerken. Das ist leider Gottes auch immer noch so, dass es in der Kulturszene selbst wenige gibt, die sich aus dem Fenster lehnen und sagen: ‚Moment einmal. Das kann man so nicht dauerhaft aufrechterhalten.‘ Wir befinden uns ja schon im monatelangen Lockdown. Ohne dass es auf den Intensivstationen, und das war ja immer das Argument, überfüllt ist. Das ist auch mein großes Unverständnis dafür, warum man diesen Zustand aufrechterhält.“

Angesichts der offiziellen Daten und Zahlen, die sie sich regelmäßig anschaue, fehle ihr die Verhältnismäßigkeit bei den Maßnahmen. Diese könne sie nicht nachvollziehen.

Die Wurzel allen Übels seien für sie die PCR-Tests, von denen behauptet werde, sie könnten Infektionen nachweisen, und auf denen alle diese Maßnahmen beruhen. Sie erfahre die Veränderungen in der Gesellschaft als gravierend und sehe auch für den Fall eines Aufhebens der Maßnahmen keine Rückkehr zum Zustand vor der Corona-Krise.

„Wie wollen wir uns in Zukunft im öffentlichen Raum begegnen, wenn jeder jeden als Lebensgefährder betrachtet? Wie soll da irgendein gesellschaftliches Leben stattfinden? Also das muss man erst einmal wieder aus den Köpfen der Leute herauskriegen. Selbst wenn jetzt der Verfassungsgerichtshof entscheidet, der PCR-Test ist dafür nicht geeignet. Das ist in den Köpfen der Leute schon dermaßen drin, dass es, glaube ich, sehr schwer wird, das wieder aus den Leuten herauszubekommen.“

Schon vor Corona habe sie sich mit einem für sie grundlegenden Problem der Gesellschaft und des heutigen Liberalismus beschäftigt. Aus dem Schutz des Individuums vor dem Staat und der Begrenzung der eigenen Freiheit durch die Freiheit der anderen habe sich in den zurückliegenden Jahren eine Rücksicht auf Befindlichkeiten von Minderheiten auf Kosten der Mehrheit entwickelt.

„Der Einzelne und seine Befindlichkeiten sind bereits so wichtig, dass für die gesamte Gesellschaft neue Regeln aufgestellt werden. Nur, weil sich Einzelne daran stören, muss jetzt die Mehrheit ihr Verhalten ändern.“

Exemplarisch für diese Entwicklung sei die „me too“-Bewegung. Wenn Proll zufolge Gewalt gegen Frauen ohnehin schon von der übergroßen Mehrheit der Gesellschaft klar abgelehnt und verurteilt wird, stellt sich die Frage, warum wir alle jetzt plötzlich im sozialen Miteinander unsere gesamten Regeln ändern müssen.

Hinzu komme für sie ein Messen mit zweierlei Maß, das je nach Verlauf einer Diskussion mal so oder so angelegt werde. Bei gesellschaftlichen Auseinandersetzungen führe das dazu, dass ständig die Argumentationen und Positionen gewechselt würden und man im Ergebnis einer Sache nie wirklich auf den Grund gehen könne. Das erlebe man auch in der aktuellen Corona-Krise.

„Jetzt sind wir an einem Punkt, wo wir eigentlich gar nicht mehr Maßnahmen erfüllen müssen, um eine Katastrophe zu verhindern, sondern jetzt sind wir ja schon an einem Punkt, wo man sagt, wir müssen Maßnahmen ergreifen, damit wir Maßnahmen verhindern. Das ist eine derartige Absurdität. Unsere Regierenden reden ja mit uns schon so: ‚Ja, wenn ihr jetzt nicht brav seid, dann kommen noch schärfere Maßnahmen.‘ (…) Es geht ja überhaupt nicht mehr um die Krankheit oder das Gesundheitssystem, es dreht sich schon nur noch um sich selbst.“

Angst gebe es ihrem Eindruck zufolge weniger vor dem Virus selbst als vor dem sozialen Druck, dass man als Schuldiger und als verantwortungslos Handelnder gelten könnte, wenn andere im eigenen Umfeld mit einem Corona-Befund erkranken oder gar sterben und der Vorwurf im Raum steht: „Weil man achtlos mit dieser Situation umgegangen ist“.

Niemand wolle sich nachsagen lassen, man sei schuld am Tod anderer, weil man sich nicht an Corona-Maßnahmen gehalten habe. Niemand wolle schon allein durch Äußerungen dazu öffentlich in ein solches Licht gerückt werden. Darüber hinaus gebe es die Vorwürfe, man könnte irgendwie rechts sein, wenn man sich an Demonstrationen gegen die Corona-Politik beteiligt. Viele mieden daher solche Veranstaltungen, um sich nicht diesen Anschuldigungen auszusetzen.

Bemerkenswert ist dabei mit Blick auf Deutschland, dass laut einem an die Öffentlichkeit gelangten Bericht des Bundeskriminalamts (BKA) die politische Rechte bei diesen Demonstrationen überhaupt keine Rolle spielt oder in irgendeiner Weise prägend ist, ergänzte ein Ausschussmitglied. Vielmehr stufe das BKA die Wucht, die von linken Gegendemonstranten ausgehe, als gefährlich ein. Im Zusammenhang mit der genannten Betonung individueller Befindlichkeiten gebe es einen Widerspruch beim gegenwärtigen Umgang mit den Alten in den Betreuungseinrichtungen, denen man mit diktatorischen Entscheidungen die eigene Individualität im Umgang mit dem Krankheitsgeschehen abspreche. Über die Wünsche der Betroffenen, trotzdem ihre Familienangehörigen zu sehen und zu umarmen, werde mit Verboten einfach hinweggegangen.

Dem schloss sich Proll an.

„Ich empfinde dieses totalitäre System, wie diese Maßnahmen hier durchgesetzt werden (…), als rechts. Das untergräbt für mich die Demokratie und deswegen ist es für mich so absurd, die Diskussion zu führen, sind die Teilnehmer der Demos rechts.“

Zum Problem des Liberalismus und den seit Längerem betonten individuellen Befindlichkeiten fügte sie hinzu:

„Durch Corona wird das alles noch viel sichtbarer, dass man sagt: Um eine gewisse Gruppe zu schützen, um eine kleine Gruppe zu schützen, schadet man dann der Mehrheit. Man nimmt einen gesundheitlichen Schaden der Mehrheit der Bevölkerung in Kauf, um vermeintlich die Gesundheit von (…) relativ wenig[en] Menschen zu schützen. Das ist gegen mein Rechtsbewusstsein, gegen mein Demokratieverständnis. (…) Der Schutz von Minderheiten kann ja nicht der Schaden der Mehrheit sein.“

Zumal die üblicherweise bei solchen Atemwegserkrankungen geltenden Maßnahmen zum Schutz der Mitmenschen und auch der Risikogruppen vollkommen ausreichend sind, wie der Ausschuss erinnerte. Wer krank sei, bleibe zu Hause und schütze so andere sowie vor allem gefährdete Personen vor einer Ansteckung. Mit den sogenannten Corona-Impfungen werde die bestehende Maßnahmenlogik vermeintlichen Minderheitenschutzes weiter auf die Spitze getrieben.

„Denn der Schutz, den man angeblich dieser Minderheit angedeihen lassen will, der wirkt sich so aus, dass diese Leute jetzt als Erste geimpft werden und in Scharen sterben oder krank werden. (…) Da fragt man sich als Normalbürger: ‚Wie geht denn das? Ihr wollt jemanden schützen, indem ihr in umbringt?‘ Offenbar. Das macht ja gar keinen Sinn. Und der Rest der Welt wird unter Lockdown gepackt.“

Diesen falschen Fokus erlebt sie auch, bestätigte Proll. Die sinnvollen Schutzmaßnahmen im Pflegebereich und in den Krankenhäusern bekomme man nicht hin, während man Leute wie sie x-mal teste. Die Impfpropaganda und der beschworene Akt der Solidarität seien zudem heuchlerisch, wenn diese Impfung gar nicht vor einer Weitergabe des Virus schütze. Dann mache es keinen Sinn, sich impfen zu lassen.

Im Gegenteil, so ein Mitglied des Ausschuss, müssen gerade mit Blick auf die gesellschaftliche Solidarität die möglichen Schäden durch die Impfungen berücksichtigt werden, wenn diese dazu führen, dass man als Unterstützer seiner Familie ausfällt oder ein dauerhafter Pflegefall wird. Auch unter Aspekten des Bevölkerungsschutzes insgesamt sei dieses Vorgehen unverhältnismäßig und unsolidarisch, da man beachten müsse, ob und wie man für den Fall massiver gesundheitlichen Schadensfolgen in der Bevölkerung durch diese Impfungen gewappnet sei.

Gefragt nach öffentlich geäußerter Kritik an den Maßnahmen, berichtete Proll, dass diese für viele nicht möglich ist, wenn sie Institutionen mit staatlicher Förderung verpflichtet sind. Im Privaten gebe es hier und dort Kritik. Ansonsten gelte die bekannte Feststellung:

„Man kann nicht die Hand beißen, die einen füttert.“

Kritik sei für sie allerdings unabdingbar.

„Im Sinne einer wirklich liberalen Demokratie und einer Zukunft für unsere Kinder muss ich sagen, ist es nicht nur – darf man sich äußern. Ich finde, man muss sich äußern. Für mich ist es nicht ein: Ja, jetzt traue ich mich mal oder sage ich jetzt vielleicht einmal etwas. Sondern ich kann einfach nicht anders. Es ist für mich wirklich ein Bedürfnis, und ich habe das Gefühl, ich muss wirklich alles tun, was in meiner Macht steht, um darauf hinzuweisen und (…) Wege aufzuzeigen, von denen ich glaube, dass sie besser wären oder dass sie unseren Kindern besser täten. (…) Wenn schon nicht für uns und für meine Generation, dann zumindest für die Kinder.“

Hier gehe es für sie um Eigenverantwortung, die der gegenwärtigen und schon seit Längerem zu beobachtenden Entmündigung und Infantilisierung durch den Staat sowie dem Totschlagargument, dass man sich an die Regeln halten müsse, entgegenwirke.

„Weil ich ja Wert lege auf die Spielregeln, die wir uns über Jahrhunderte erarbeitet haben – ich meine, wir hatten ja ein mehr oder weniger funktionierendes Rechtssystem davor (…). Es sind Mensch gestorben dafür, dass wir diese Grundrechte haben. Dass jeder von uns gleichberechtigt ist. Dass ein Arbeiter mit einem Adligen genau gleich auf Augenhöhe sprechen kann. Und dass jeder studieren kann, und dass jeder selbst seinen Beruf auswählen kann. (…) Das Recht auf persönliche Freiheit oder Erwerbstätigkeit oder Freizügigkeit. Das ist ja nicht nichts. Das sind so große Errungenschaften. Und wenn wir die jetzt aufgeben, dann werden sie bei nächster Gelegenheit wieder verletzt.“

„Sie werden nicht mehr verletzt werden können, sie werden weg sein“, warf der einer der Juristen des Ausschusses dazwischen. „Ja, davor habe ich wirklich Angst“, fuhr Proll fort. Das dürfe man nicht zulassen, das sei ihr persönlich zu wichtig. Man muss handeln, so das Ausschussmitglied.

„Das gilt für jeden. Jeder, der dasteht und nichts tut, obwohl er etwas tun könnte, macht sich am Ende mitschuldig an dem Gesamtverlust der Freiheit. Alles, was Sie ansprechen, sind freiheitliche Grundrechte, die haben wir. Und es ist nicht so, dass wir darum bitten müssen, bitte gib mir meine Freiheiten, sondern die haben wir. Die andere Seite muss erklären, warum sie sie uns nehmen will. Und wie Sie es eben schon gesagt haben, sie kann es noch nicht einmal mehr erklären. Sondern sie versucht uns jetzt nur noch weiszumachen, das ist das ‚New Normal‘. Wir brauchen neue Maßnahmen, damit wir nicht neue Maßnahmen brauchen. Das ist letztlich das Narrativ, um das es jetzt noch geht.“

Speziell der juristische Widerstand formiere sich über Ländergrenzen hinweg. Erste Klagen gerade gegen den PCR-Test, auf dem alles beruhe, seien unterwegs. In absehbarer Zeit müssten dann auch Gerichte erkennen, dass sie sich nicht derart selbst widersprechen können, indem sie einerseits zugestehen, dass der PCR-Test keine Infektionen feststellt, aber andererseits ein Infektionsgeschehen bestätigen, welches darauf beruht, dass andere behaupten, der PCR-Test könne Infektionen feststellen.

Die ebenfalls zugeschaltete Rechtsanwältin und Wirtschaftsprüferin Renate Holzeisen aus Südtirol unterstrich das internationale Vorgehen und dessen Dringlichkeit. Die Welt sei kleiner geworden, und man sitze überall im gleichen Boot.

„Das halten die Leute nicht mehr länger aus. Entweder zeigen die Gerichte, dass sie jetzt wirklich ihrem Auftrag nachkommen. Ansonsten wird das sehr unangenehme Ausmaße annehmen. Die Bevölkerung lässt sich nicht mehr zurückhalten. Ich merke es auch hier bei uns. Wenn die Leute ihrer Existenz beraubt werden – die wehren sich.“

Der Druck aus der Bevölkerung hat dem Ausschuss zufolge bereits zur Aufhebung bedeutender Corona-Maßnahmen in einigen Bundesstaaten der USA geführt. Auch in den Nachbarländern Deutschlands formierten sich Bewegungen, bei denen es nicht nur darum gehe, sich zu wehren und zu kämpfen, sondern auch um die Lust am Leben, um Gemeinsamkeit und Geselligkeit, und sich diese Lebenslust nicht mehr länger verbieten zu lassen.

BERICHT DES KULTURPHILOSOPHEN UND ANTHROPOLOGEN DR. MATTHIAS BURCHARDT

Burchardt hatte bereits in einer früheren Anhörung zu Hintergründen der Corona-Krise mit Blick auf Machtmechanismen und gesellschaftliche Umwandlungsprozesse berichtet. Diesmal wolle er über Digitalisierung und soziale Steuerung sprechen.

Die medizinischen und juristischen Aspekte der Corona-Krise seien bereits relativ gut geklärt beziehungsweise Gegenstand laufender Analysen. Es bleibe die Frage nach den Interessenlagen, dem politischen Programm und den Profiteuren, insbesondere im Zusammenhang mit der Tendenz zur Digitalisierung, die im Zuge der Corona-Maßnahmen einen großen Aufschwung erfahre. Er sei kein Technikfeind, halte aber den Blick auf zwei Punkte für wichtig.

„Ich denke, dass es eine Konvergenz sowohl von Machtinteressen als auch von ökonomischen Interessen gibt, die über dieses Element des Digitalen funktionieren. Dass eine Herrschaftsstruktur und eine ökonomische Infrastruktur entsteht, die eigentlich das, was wir unter Demokratie und einer offenen Lebensform, ja, auch einer humanen Lebensform verstehen, radikal infrage stellt.“

Es sei ihm wichtig zu zeigen, dass es sich dabei nicht um eine aktuelle Tendenz handelt. Seit den 1940er-Jahren gebe es ein „Kontrollphantasma“ im politischen und ökonomischen Raum, die gesamte Gesellschaft zu einer digitalen Gesellschaft zu machen und einer Steuerung zuzuführen. Das werde er im Weiteren belegen und auch auf Zukunftsperspektiven eingehen.

Er wolle, dass das diskutiert und nicht zu einer Art Selbstläufer werde, da die Digitalisierung in Form der sogenannten Plattformökonomie in der aktuellen Situation der Corona-Krise massiv profitiere, unter anderem im Bereich der Gastronomie über Portale für Bestellung und Lieferung. Es drohe ein Aufsaugen des Einzelhandels und des Gastgewerbes. Eine Plattformisierung gebe es auch im Bildungswesen. Und in der Kommunikation über sogenannte soziale Medien wie Twitter und YouTube, die über Zensur massiv die Möglichkeiten der Öffentlichkeit zur Information und Meinungsbildung beeinflussen. Überall erlebe man diese Entwicklung, etwa im Straßenverkehr mit Uber als „Taxi-Dienst“.

„Das wäre sozusagen nur eine Umschichtung im Bereich der Ökonomie, wenn damit nicht auch Kontrollmöglichkeiten, Entdemokratisierung und Verlust von Vielfalt, regionaler Kraft und so weiter gegeben wäre. Und das hat mich dazu veranlasst, genauer hinzugucken: Wie lange laufen diese Programme schon? Welche Steuerungsphantasien sind damit verbunden?“

In China sehe man ein weiteres Modell dieser Entwicklungen basierend auf dem Potenzial der Digitalisierung und „Big Data“, mit sozialer Kontrolle und Bewertung des Verhaltens, dem Zuweisen und Entziehen von Lebensrechten und der Teilnahmemöglichkeiten am gesellschaftlichen Alltag bis hin zu sogenannter vorhersagender Polizeiarbeit (Predictive Policing). Bei solchen Vorhersagen bestehe das grundlegende Problem, dass die dafür genutzten Datenanalysen immer retrospektiv seien und gesellschaftliche Vorurteile reproduzierten, das Ganze also „gar nicht objektiver“ sei.

Burchardt zitierte Shoshana Zuboff zum von ihr geprägten Begriff „Überwachungskapitalismus“:

„Sie sagt, wir sind eigentlich wie die indigenen Einwohner Amerikas, als Kolumbus kommt. Das heißt, wir kriegen Glasperlen und lassen uns das Kostbarste rauben, nämlich unsere Privatsphäre und unsere Daten. Wir werden komplett ausgeschlachtet. Wir kriegen kleine Helferlein-Apps, die uns das Leben geschmeidig und schön machen. Und auf der anderen Seite zahlen wir natürlich für all das mit unserer Privatsphäre und unseren Daten und merken gar nicht, wie wir ausgeweidet, geplündert und welche Kontroll- und Steuerungselemente darüber errichtet werden.“

Entsprechend habe sich im Oktober 2017 ein ehemaliger Google-Mitarbeiter, Tristan Harris, in der Süddeutschen Zeitung geäußert:

„Wir verlieren unseren freien Willen und werden massenhaft manipuliert. (…) Eine Handvoll Menschen, die bei einer Handvoll Tech-Konzernen arbeiten, könnten mit ihren Entscheidungen beeinflussen, was eine Milliarde Menschen denken.“

Diese „Erosion des menschlichen Denkens“ sei das „drängendste Problem der Gegenwart“, heiße es in dem Beitrag weiter.

Harris wisse, wovon er spreche, da er selbst mit der Entwicklung von Benutzeroberflächen und deren Konditionierungswirkungen auf die Nutzer befasst gewesen sei. So entspreche das Design der Refresh-Funktion unseres Handys mit Herunterziehen und anschließendem Kreisen dem Funktionieren der Spielautomaten (der sogenannten Einarmigen Banditen) in Las Vegas. Ein triviales Schema, das in hohem Maße suchtinduzierend sei. Analoges gelte Expertenberichten zufolge für den sogenannten Facebook-Daumen, der im Übrigen der Ausdruck der Arena mit dem Richten über Leben und Tod des Gladiators sei. Diese Bestätigungsökonomie der sozialen Anerkennung gehöre existenziell zum Gemeinschaftswesen des Menschen und werde hier gezielt eingesetzt.

„Das sind eben keine neutralen Instrumente, sondern sie sind Teil der Aufmerksamkeitsökonomie und der Datenökonomie, die da eine Rolle spielen.“

Es wäre also an Regulierungen zur Reduzierung solcher Suchtgefahren zu denken, wie sie in anderen Bereichen der Gesellschaft üblich sind. Das gehe über die Ebene der privaten Entscheidung und Lebensführung zur Nutzung solcher Geräte hinaus, da es einen gesellschaftlichen Druck gebe.

„Nämlich einen Druck, unsere Lebensfunktionen in diese Sphären zu verlagern, weil sie [die Lebensfunktionen] eben alternativ nicht mehr zur Verfügung stehen. (…) Es entsteht sozusagen ein Transformationsdruck, eine Zwangsdigitalisierung im öffentlichen Raum, die uns sehr zur Verlagerung unserer Lebensfunktionen in diesen Bereich treibt.“

Dies sei beispielsweise im Bankenwesen zu beobachten, wenn sich dessen reale Präsenz im öffentlichen Raum auf Bankautomaten reduziere und man gezwungen sei, zum Online-Banking überzugehen oder auf seine Bankgeschäfte ganz zu verzichten.

Am Ausgangspunkt dieser Entwicklung steht Burchardt zufolge die Kybernetik und deren maßgeblicher Anteil an der Kriegsführung der Alliierten im Zweiten Weltkrieg.

Diese Logik der Steuerungsprozesse und Selbstregulation über Regelkreise und Rückkopplungsstrukturen (Feedback) sei sehr faszinierend gewesen. Schließlich habe sie eine Unterstützungsinfrastruktur im technischen und sozialen Raum eingerichtet. Schon damals hätten Stiftungen mit Nähe zur Pharmaindustrie mit führenden Wissenschaftlern aus dem technischen und sozialen Bereich zusammengearbeitet, insbesondere im Rahmen der sogenannten Macy-Konferenzen.

„Wo man sich gefragt hat: Wie kann man eigentlich diese kriegsentscheidenden Technologien auch in Friedenszeiten zur Steuerung offener Gesellschaften zum Einsatz bringen? Also, inwiefern kann man Kommunikationsstrukturen und Wahrnehmungsverfahren und Steuerungsstrategien so etablieren, dass die Menschen einerseits Freiheit genießen, andererseits aber genauso funktionieren, wie wir das wollen?“

Entscheidend sei dabei die soziale Steuerung der Gesellschaft in Analogie zur maschinellen Steuerung, was im Grunde dem Projekt der Züchtung eines neuen Menschen entspreche. Mit dem Ciba-Konzern sei ein weiteres Pharmaunternehmen an dieser Entwicklung beteiligt gewesen. Es habe Wissenschaftler und Nobelpreisträger zur Beschäftigung mit diesem Thema eingeladen.

„Wie wir mit den technischen Möglichkeiten der Eugenik, der Genmanipulation von Drogen, Kommunikationsstrategien und so weiter den Menschen optimieren, steuerbar machen können (…). Da gibt es ganz viele Phantasmen, die da eine Rolle gespielt haben, wie wir diese Technik in den öffentlichen Raum zur Steuerung von Menschen übertragen können.“

Als nächste Etappe bei diesen Gedanken der sozialtechnologischen Führung der Menschen nannte Burchardt die 1970er-Jahre. Damals habe der Futurologe Hermann Kahn mit „Ihr werdet es erleben“ ein Zukunftsszenario für das Jahr 2000 beschrieben, das heute real sei.

„Eines Tages wird es wahrscheinlich in jeder Wohnung einen kleinen Computer geben, der vielleicht mit öffentlichen Datenverarbeitungsanlagen und privaten Speicherplätzen in einem Zentralcomputer verbunden ist. Computer werden auch Lehrmittel werden. Ein Computer kann Hunderte Studenten gleichzeitig unterrichten, jeder an seinem Gerät, über ein spezielles Thema. Und es ist für jede Schulstufe geeignet. Abhöreinrichtungen und Tonaufnahmen werden künftig sehr billig werden. Ein beträchtlicher Teil aller Telefongespräche könnte legal oder illegal auf Tonband oder auf andere Art aufgezeichnet werden. Die gleichen Methoden könnten auch zum Abhören von Gesprächen in Bars, Restaurants, Ämtern und so weiter angewendet werden. Man wird diese aufgenommenen Gespräche mit Hilfe von Computern auf Schlüsselwörter und -sätze prüfen und die besonders interessanten Gesprächspartien zu weiteren Studienzwecken oder einfach zur Aufbewahrung speichern. Man wird im Jahr 2000 imstande sein, die gesamte Bevölkerung unter ständiger Aufsicht zu halten und alle Gespräche auf störende Wörter zu überprüfen. Es wird sich vielleicht zeigen, dass nur Menschen mit ungeheurem Vermögen, die Möglichkeit haben werden, einem bestimmten Maß an Überwachung zu entgehen und auf die Datenübermittlung Einfluss zu nehmen.“

Damals waren solche totalitären Phantasien noch schockierend gewesen, so Burchardt, der in diesem Zusammenhang an die gesellschaftliche Ablehnung privater Auskünfte bei der Volkszählung in den 1980er-Jahren erinnerte. Heute habe man sich an eine derartige permanente Überwachung gewöhnt, mit den üblichen Argumentationen: „Ich habe ja nichts zu verbergen.“

Eine weitere Station auf dieser Reise sei die Verkündung der Freiheit des Internets beim Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos im Jahr 1996. In der realen Welt habe sich diese Verkündung jedoch zum größten Teil in ihr Gegenteil verkehrt. Statt Meinungsfreiheit gebe es Management der öffentlichen Meinung in Echtzeit über „Astroturfing“ und „Bots“, künstliche Graswurzelbewegungen beziehungsweise automatisierte Kommunikationen. Statt Demokratisierung von Kommunikation habe man Filterblasen und Zensur bei sozialen Plattformen wie YouTube und Facebook. Statt Nichtdiskriminierung erlebe man eine hohe soziale Regulation über Konformitätsdruck. Statt Pluralisierung von Produktion gebe es deren Monopolisierung über große Plattformen.

Unsere Kategorien von Wirklichkeit würden durch diese Entwicklung verändert. Das betreffe die an reale Grenzen gebundene Staatlichkeit im Vergleich zur grenzüberschreitenden Organisation des Internets und globaler Konzerne, der globalisierten Infrastruktur der Herrschaft und der Ökonomie. Wir seien dabei Objekt dieser Strukturen statt politisch gestaltendes Subjekt im Sinne demokratischer Kontrolle und einer Volkssouveränität, „die das Ganze ausbaden muss“. Vom Eigentümer mit Verfügungsgewalt bleibe mittels Plattformisierung und Internet der Dinge nur noch ein Nutzer. Der Begriff der Arbeitswelt und der Privatsphäre ändere sich. Besonders gravierend sei die Digitalisierung des Geldsystems mit all ihren Folgen für die individuelle Autonomie und Lebensgestaltung durch Abhängigkeiten und Kontrolle. Auch die Einführung „smarter“ Stromversorgung schaffe Möglichkeiten umfassender Profilbildung, Kontrolle und Steuerung von Nutzungsverhalten und Verhaltensabläufen. Gleiches gelte für die permanente Datensammlung über Mobiltelefone und deren Rückkanäle. Die Grenzen demokratischer Kontrolle dieser Möglichkeiten und der Annahme, dass diese nicht gegen einen verwendet würden, erlebe man gerade. Man stehe vor einer Zäsur.

„Ein wahres humanes und partizipatives Leben wird unter diesen Bedingungen zunehmend schwieriger. (…) Das sind massive Eingriffe in die Selbstverständlichkeiten und Begriffe, die wir für ein humanes Leben beanspruchen, die momentan undiskutiert durchgesetzt werden. Das bereitet mir große Sorge. Da ist Corona gewissermaßen der Brandbeschleuniger.“

Die demokratische und zivilisatorische Tünche erweise sich als dünn. Darunter schlummere die Bestie des Totalitarismus. Es geht nicht um die Ablehnung technologischer Entwicklungen, sondern um deren Kontrolle, betonte Burchardt.

„Wogegen ich etwas habe, ist der Überwachungskapitalismus und die totalitären Regierungsphantasien, die daraus erwachsen können. Wir müssen das domestizieren. Wir haben es mit gewaltigen Playern zu tun, die natürlich nicht gerne bereit sind, Macht wieder preiszugeben oder auch Geschäftsmodelle infrage zu stellen.“

Insgesamt entscheidend und gefährlich seien neben den sichtbaren Einwirkungen auf die Meinungsfreiheit und Meinungsbildung durch Zensur vor allem deren unsichtbare Beeinflussung durch Manipulationen und Produktionen von Meinungen. Gesellschaftliche Diskussionen und Entscheidungen behandelten dann neben tatsächlichen Gegebenheiten immer auch das, was zuvor als Meinungsmache verbreitet worden sei. Ging es beispielsweise zuerst um die Gefahr durch den Terrorismus und dann durch den Klimawandel, so gehe es nun um die Gefahr durch Viren.

Grundlegend bestehe das Problem der selbst erfüllenden Prophezeiung beim Einsatz und Nutzen von Big Data als „Schatz“, an dem maßgebliche wirtschaftliche und politische Interessen Schürfrechte beanspruchen. Aus der Analyse und Prognose digitaler Profile würden Festlegungen für die eigene Biographie, etwa im Bereich des Zugangs zur Arbeitswelt oder der Bewertung von Gesundheitsrisiken durch Krankenversicherungen. Wie wolle man gegen einen Algorithmus argumentieren? Was bedeute dies für die Unschuldsvermutung? Wie könne man sich dagegen noch wehren?

Auch den Ersatz der Wissenschaft durch Big Data bezeichnete Burchardt als ein großes Problem. Es gebe diese Tendenz, speziell in der medizinischen Forschung. Man verliere das Wissen um physiologische Vorgänge, wenn nur noch Daten zusammengeführt würden.

„Das heißt, die Maschine sagt uns, das und das ist der Fall. Aber warum – können wir gar nicht mehr nachvollziehen. Und dann sind wir wie in der Antike beim Orakel von Delphi, das dann sagt: Das und das wird passieren. Und wir sagen, das wird stimmen, es ist auf jeden Fall wahr. Aber warum eigentlich?“

„Da sind wir ja gerade“, bestätigte ein Ausschussmitglied mit Blick auf die Corona-Krise und die „düsteren Vorhersagen, die auf keinerlei nachvollziehbarem Fundament mehr stehen“.

„Ihr werdet alle sterben, wenn ihr nicht das und das und das macht. Genau da sind wir.“

Die Urteilskraft des mündigen Menschen und damit das Fundament der aufklärerisch-humanistischen Kultur steht Burchardt zufolge auf dem Spiel. Darauf beruhe unser Rechtswesen, Bildungswesen und unsere gesamte Politik. Man stelle sich etwa den Ersatz von Richtern durch Algorithmen vor. Es wäre Aufgabe des Bildungswesens, die Menschen zu befähigen, sich über Sachkenntnisse und intellektuelle Fähigkeiten selbst der Wahrheit zu bemächtigen, statt sie von Algorithmen produzieren zu lassen. Doch gerade im Bildungswesen erlebe man den Ersatz von Lehrern und humaner Wärme durch digitale Technologie und Maschinen. Grundlegende menschliche Fähigkeiten in der mimischen Kommunikation, die zugleich immer auch Teil des Verstehensprozesses sei, gingen damit verloren. Diese Mechanismen der menschlichen Verständigung unterhalb des Verbalen reichten über Kulturgrenzen hinweg und bildeten damit die Basis für Frieden zwischen den Menschen. Wie sehr es sich hier um Machtphantasien der Digitalindustrie handele, könne man insbesondere auf deren Leistungsschau biometrisch-physiologischer Erfolgsoptimierungen auf Bildungsmessen sehen.

Auf der anderen Seite gelte der Entzug von Sinneswahrnehmungen als Teil sogenannter Weißer Folter, die ohne unmittelbare physische Gewalt wirke. Die Reduktion kindlicher Wahrnehmungsmöglichkeiten auf digitale Kommunikationstechniken beschränke die Fähigkeiten, Sensorik und Motorik umfassend zu trainieren und zu entwickeln, sodass verkümmerte, lenkbare Wesen entstünden. In diesem Zusammenhang halte er den Kommunikationsverlust durch das Maskentragen in der Corona-Krise speziell beim Umgang mit Kindern für psychologisch verheerend.

Für eine funktionierende Demokratie ist die Entwicklung der Persönlichkeit und der Moralkompetenz der Menschen, Fragen zu stellen und Meinungen zu diskutieren, das heißt ihrer Demokratiefähigkeit, entscheidend, resümierte ein Ausschussmitglied und bezog sich dabei auch auf Erkenntnisse aus vorherigen Anhörungen. Diese Demokratiefähigkeit werde zerstört und am Deutlichsten erkenne man dies bei der Berufsgruppe der Mediziner. Deren Ausbildung sei seit Langem darauf angelegt, auswendig zu lernen und im hierarchischen Kliniksystem zu funktionieren. Dies hätten ihm mehrere befreundete Mediziner persönlich bestätigt.

„Ich fürchte, das ist einer Gründe, warum gerade die Mediziner jetzt kaum reagieren und warum gerade die Mediziner (…) überhaupt nicht mehr darauf achten, ob das, was sie machen, rechtlich zulässig ist oder nicht. (…) Da scheint über die Jahre (…) etwas verloren gegangen zu sein, was hier mit Absicht (…) mit der Digitalisierung verloren gehen soll.“

Dem stimmte Burchardt zu. Er kenne zwar viele Ärzte, die versuchten, die karitative Dimension als Berufsethos zu wahren. Doch das geschehe gegen das medizinische Ausbildungssystem. In diesem existiere der Mensch als Leiche oder als Fall und gebe es bereits Simulationen von schwierigen Patientengesprächen mithilfe künstlicher Intelligenz. Damit gehe das Bewusstsein für die Verletzlichkeit des Menschen im Miteinander verloren. Mitgefühl und Empathie würden leiblich erschlossen und benötigten die unmittelbare Kommunikation.

Wodarg wies auf die Bedeutung des Geldes und der Finanzkraft maßgeblicher Akteure bei der Beeinflussung dieser Entwicklungen hin. Man erlebe, wie über Geld Zugriff auf Institutionen und Personen gesichert und ausgebaut werde und diese dadurch im Interesse der Vermögenden handelten. Es gehe letztlich um Korruption und die Frage, wie gesellschaftliches Miteinander organisiert werden könne, um zentralisierte und korruptionsanfällige Strukturen zu vermeiden, um das Ermöglichen und das Potenzial von Regionalität und Subsidiarität.

Hinsichtlich der Zentralisierung, Standardisierung und Entfremdung von eigener, unmittelbarer Wahrnehmung machte Burchardt auf die Stabilität und Funktionsfähigkeit von Systemen aufmerksam.

„Systeme sind unglaublich anfällig, wenn sie auf einer einzigen Form von Funktion beruhen. Wenn ich autarke Systeme in einem Krankenhaus habe, die die IT machen, dann können die nicht von außen gehackt werden. (…) Wenn ich viele Systeme vorhalte und eins scheitert, habe ich immer noch viele andere.“

Bei der zahlenmäßigen Erfassung, Verrechenbarkeit und damit auch Vernetzung von Dingen, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben, spiele Geld eine elementare Rolle. Wenn alles zur Ware werde, steige andersherum der Wert des Realen und realer menschlicher Begegnungen, von Liebe und Zuneigung, die man nicht kaufen könne und die nicht in der Maschine stattfinden könnten. Darin liege daher auch eine Chance.

Die Möglichkeiten beziehungsweise Unmöglichkeiten eigener und unmittelbarer Wahrnehmungen seien auch in der Corona-Krise entscheidend. Die Wahrnehmung von unsichtbaren Dingen wie Viren und deren Zuordnung zu sichtbaren Vorgängen wie Krankheiten erfolge über spezialisierte Erkenntnisse, Verfahren, Modelle und so weiter – und über entsprechende Experten. Vergleichbar der Rolle von Priestern seien diese Experten in der Lage, Glaubenssätze über die Richtigkeit des Ganzen zu vermitteln.

„Ich habe ein Phänomen, das ist die Krankheit. Und ich habe ein fiktives oder vielleicht auch reales, wissenschaftlich rekonstruiertes Modell dieser Krankheitsursache. Und ich habe die Akteure. Und das sind dann interessanterweise die gleichen. Die, die das feststellen, die monopolisieren auch die Expertise im Umgang – wie soll denn damit umgegangen werden – und haben auch einen Resonanzraum im medialen Raum.“

Das erfolgt mittlerweile in Form der Erpressung, erinnerte einer der Juristen des Ausschusses in Bezug auf die Forderung der Leopoldina nach einem Lockdown.

Wissenschaft entspricht dann einer Verkündigung, die früher Priestern vorbehalten war, fügte Burchardt hinzu. Wissenschaft sei aber Kontroverse, und Infragestellung sei nicht Verschwörungstheorie, sondern Diskurs und Dialektik.

„Da wird eigentlich die DNA der Wissenschaft momentan umprogrammiert, im Sinne von einem medientauglichen Voodoo-Ritual, das da vollzogen wird. Das ist in hohem Maße vormodern, was da passiert.“

Eine Lösung sehe er darin, das Zutrauen in die Wahrnehmung und Urteilskraft der Menschen zu stärken und sie zugleich von der Monopolisierung von Wahrnehmungen und Informationen über weitere Daten abzukoppeln.

„Es ist das, was Aufklärung und Humanismus ausmacht. Der Diskurs, das Vertrauen auf die eigene Urteilskraft, das Nichtnachlabern von Autoritäten und so weiter. All diese Dinge sind in unserer Kultur wirksam gewesen. Und ich finde, wir sollten uns daran erinnern, weil sie uns auch stark gemacht haben und uns auch aus dieser Krise heraushelfen werden.“

Zugleich wird auch die ganze Tristesse der Digitalisierung offenbar, so ein Ausschussmitglied. Darin liege die Chance, zu erkennen, dass man so, wie sich das die Verkünder des „Great Reset“ vorstellen, nicht leben möchte.

Burchardt zufolge stellt sich ein „Heimweh nach Wirklichkeit“ ein. Ein Sprung in die Digitalisierung sei bislang nicht in dem Maße erfolgt, wie ihn sich die Planer vorstellten. Selbst in der Wirtschaft habe man in vielen Bereichen keine Notwendigkeit zur Digitalisierung gesehen. Nun werde zwar in der Corona-Krise versucht, diese Entwicklung massiv zu beschleunigen. Doch zugleich würden ebenso massiv deren Schattenseiten deutlich. Das Digitale sei letztlich eine Prothese und ein Fetisch für etwas, was man ohnehin schon habe. Prothesen und Fetische machten Sinn als Ergänzung von realem Erleben, doch nicht als dessen Ersatz.

Speziell in der Erziehung und der Sexualität gebe es naturgemäße Elementarbedingungen des Gelingens und sei eine unmittelbare zwischenmenschliche Beziehung entscheidend. Deren Ersatz durch Fetische führe zu einer Dehumanisierung. Im Vergleich zum realen zwischenmenschlichen Miteinander schneide die Tristesse des Fetisch schlechter ab.

„Heimweh nach der Wirklichkeit, darauf setze ich meine Hoffnung.“

Hinsichtlich der Wissenschaft, die immer eine Erweiterung der Erkenntnis von Dingen jenseits ihrer unmittelbaren Wahrnehmung sei, gehe es darum, wieder ihre eigentliche Funktionslogik des Strebens nach Wahrheit herzustellen und sie den gegenwärtigen externen und dysfunktional wirkenden Einflüssen aus der Politik und der Wirtschaft zu entziehen. Diese Suche nach Wahrheit in der Wissenschaft und an den Hochschulen erfülle eine Schutzfunktion für die Gesellschaft, die insgesamt gefährdet sei.

„Wir haben es mit einem multiplen Organversagen aller Instanzen des Gemeinwesens zu tun. Und da ist eben auch die Wissenschaft eine, die sehr erschüttert ist.“

Eine Revision und Wiederherstellung all dieser Sphären sei für die Möglichkeit einer demokratischen Gesellschaft unabdingbar. Umgekehrt zur momentanen Entwicklung erfordere dies gerade die Vermeidung und Reduzierung von Abhängigkeiten und Auslagerungen von Fähigkeiten, von Expertise, Produktion und Gestaltung. Ansonsten sei eine Gesellschaft nicht mehr selbst in der Lage, etwa in der Wirtschaft, alle diese Kapazitäten zum Nutzen und Baustein eines demokratischen Gemeinwesens einzusetzen. Daher komme hergebrachten Fähigkeiten und hergebrachtem Wissen im Handwerk und der beruflichen Ausbildung eine wichtige Rolle und Funktion zu.

„Diese Form von Betätigung, mit den eigenen Händen das Leben zu fristen und einen Beitrag für eine gelingende Gemeinschaft zu stiften, die wird immer wichtiger werden.“

Fortsetzung: Corona-Ausschuss: “Das kostet tagtäglich weltweit Menschenleben” – Teil 2

- Advertisment -

>>>>>