Mittwoch, Dezember 18, 2024
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Aufruf zur Zeugenaussage für Den Haag: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Sarah Luzia Hassel-Reusing, Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UN-Resolution 53/144, bereitet wegen der Corona-Massnahmen eine Strafanzeige zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vor. Sie wird dabei unterstützt von ihrem Ehemann Volker Reusing und dem Corona-Aussschuss. Im Gespräch mit Rechtsanwältin Viviane Fischer und Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich vom Corona- Ausschuss erläutern Reusings, welche Tatbestände des Völkerstrafrechts sie durch die Corona-Massnahmen verwirklicht sehen. Durch den Aspekt der sogenannten weissen Folter (nach Prof. Biderman) sind sehr viele Menschen in strafrechtlich relevanter Weise von den via Schockstrategie implementierten Corona-Massnahmen betroffen. Sarah Luzia Hassel-Reusing bittet um Zeugenaussagen für den Gang nach Den Haag. Als Anleitung hinsichtlich der formellen Erfordernisse der Zeugenaussagen dient dieses Formular. Näheres zu den in Betracht kommenden Straftatbeständen und Folterhandlungen findet sich hier.

Hier die offizielle Pressemitteilung von Frau Hassel-Reusing zum Zeugenaufruf:

„Menschenrechtsverteidigerin (i. S. v. Uno-Resolution 53/144) Sarah Luzia Hassel-Reusing bereitet eine Strafanzeige an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen der Anwendung der Schockstrategie unter dem Deckmantel von Corona vor. Es geht um die Maßnahmen, welche die Schwere eines Verbrechens an der Menschlichkeit (Art. 7 Römisches Statut) erreicht haben. Zivilisten werden im Rahmen einer grossangelegten und systematischen Politik geschädigt in Form der Einzeldelikte Tötung (lit. a), Freiheitsentzug (lit. e), Folter (lit. f), Verfolgung (lit. h) und schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit (lit. k). Diese Schockmaßnahmen dienen Macht-, Ideologie- und Profitinteressen verschiedener einander überschneidender privater Kreise. 

Die Menschenrechtsaktivistin hebt hervor: „Todesfälle und ernsthafte Gesundheitsschäden durch die Corona-Schockmaßnahmen gibt es global vor allem in Form von Hunger (in 2020 voraussichtlich 130.000.000 zusätzliche akut hungernde Menschen laut Schätzung des Welternährungsprogramms aus April 2020). Dazu tragen außerdem aufgeschobene Operationen bei, darunter allein bei rund 50.000 Krebspatienten in Deutschland, sowie Isolation, Schock und wirtschaftlicher Ruin. Auch die Zwangsmasken führen zu physischen und psychischen Schäden. Auffällig ist auch, dass Todesfälle in Zusammenhang mit der Überdosierung von Medikamenten und mit voreiliger invasiver Beatmung mit für die Schockpropaganda genutzt worden sind.“

Freiheitsentziehend sind aus Sicht der Menschenrechtsverteidigerin vor allem die Isolation von Heimbewohnern sowie die Quarantäne, insbesondere bei Isolation von Kindern innerhalb der Familie unter Drohung mit Inobhutnahme, strenge Ausgangsbeschränkungen und freiwillige Selbstisolierung auf Grund der Traumatisierung durch die Schockpropaganda. Als Grundlage dient ein nicht amtlich validierter und damit medizinisch sowie juristisch fragwürdiger PCR-Test.

Der Verfolgungstatbestand sei vor allem durch die ökonomische Zerstörung ganzer Branchen mittels Shutdowns und geschäftsschädigenden Zwangsmasken-Auflagen erfüllt.

Das gelte ebenso für die Hetze sowie die gezielte wirtschaftliche Zerstörung von Ärzten, Journalisten, Bloggern und Menschenrechtsaktivisten. Gleichfalls betrifft das aus Sicht von Hassel-Reusing Kinder, Senioren und andere im Rahmen der übrigen Tatbestände besonders geschädigte Bevölkerungsgruppen.

Die Abschaltungen und Löschungen von Webseiten und Kanälen sowie von einzelnen Videos, die über Sars-Cov-2 oder über die Schockmaßnahmen aufklären, können aus Sicht der Menschenrechtsverteidigerin objektiv ein Akt der Beihilfe zum Verbrechen an der Menschlichkeit sein, wenn z. B. damit die Informierung von Opfern vereitelt, die Fortsetzung der Taten erleichtert oder die Sammlung von für die strafrechtliche Verfolgung der Verbrechen wichtigen Informationen erschwert wird. 

Folter werde durch die Schockmaßnahmen vor allem in Form von psychischer Folter verübt (vergleiche die Tabelle von Prof. Biderman laut S. 53 des „Report on Torture“ 1975, Amnesty International), darunter von Isolationsfolter, von Wahrnehmungsmonopolisierung, von Bloßstellung, von Demonstration scheinbarer Allmacht, von Drohungen und Erniedrigungen, sowie in Form der Herbeiführung der „erlernten Hilflosigkeit“ nach Prof. Lieberman.

„Die meisten Politiker weltweit machen mit, weil sie selbst durch Schock und einseitige Beratung manipuliert werden, wie in dem zum Lobbying gegenüber dem Bundesinnenministerium verfassten Papier ‚Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen‘ verdeutlicht wird“, so Hassel-Reusing

Die Anzeige solle den Blick auf die Verantwortlichen lenken, welche die Wahrnehmung von Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern manipulieren, und auf die, in deren Interessen das geschieht, so Hassel-Reusing. „Es handelt sich nach unseren Erkenntnissen um eine Vielzahl von eher privaten Tätern, die ihre Leute zum Teil auch an staatlichen, medialen und internationalen Schaltstellen haben, und die genauen Identitäten einiger Haupttäter werden sich vermutlich erst im Laufe der Ermittlungen herausstellen.“

Damit der IStGH ein Verfahren einleiten und die Schuldigen ermitteln kann, ist es erforderlich, die Systematik oder Großangelegtheit darzulegen, und es bedarf auch genug Aussagen von geschädigten Personen, von deren Angehörigen oder Zeugen, die einen Tatbeitrag mitbekommen haben.

Zeugen werden aufgerufen, sich an die Menschenrechtsverteidigerin oder an die Rechtsanwältin Viviane Fischer zu wenden.

„Bitte schicken Sie Ihre Aussagen schriftlich, mit einer ausdrücklichen Genehmigung zur Verwendung für die Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen an der Menschlichkeit durch die Corona-Schockmaßnahmen und mit Unterschrift an Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, oder an Rechtsanwältin Viviane Fischer, Waldenserstr. 22, 10551 Berlin.

Bitte schicken Sie Ihre Aussagen, soweit Ihnen das möglich ist, in deutscher und englischer Sprache, da Deutsch leider keine Amtssprache beim IStGH ist.“

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