Mittwoch, April 24, 2024
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Das Māori-Tribunal des Dr. Reiner Fuellmich – revisited

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Viviane Fischer vom 15. Juni 2023 – überarbeitet und in kursiver Schrift ergänzt am 6. Juli 2023.

Die Ergänzung bezieht sich vor allem auf den von Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich nun konkretisierten Weg des juristischen Vorgehens in Neuseeland. Dieser hat viele Hürden, unter anderem setzt er die Einigung der schon mindestens seit 1835 leider nachweislich teilzerstrittenen Māori-Stämme voraus. Ein (von wem?) rechtsverbindlich eingesetztes Māori-Gericht kann gegenüber dem gegenwärtigen Staatsgebilde in Neuseeland nur Empfehlungen aussprechen. Durchsetzbar wären selbst verbindliche Entscheidungen mangels vollziehender Gewalt, sprich schlagkräftiger Polizei und Militär der Māori aber nicht. Da wird auch die Ausbildung von ein paar Māori-Sheriffs nicht helfen, von der die Neuseeländerin Antoinette James in der Stew Peters Show berichtet hat. Ein weiteres Problem: auch bei den Māori sei ein Drittel weiterhin von den Massnahmen fest überzeugt, ein Drittel sei kritisch und ein weiteres Drittel irgendwo dazwischen, wie James in der Stew Peters Show beklagt. Es ist also keinesfalls so, dass sich ein einiger Verbund wild entschlossener Māori-Krieger nun mit einer fest etablierten Entscheidungshoheit gegen die derzeitige neuseeländische Regierung, gegen Pfizer, gar gegen alle Massnahmentäter der Welt stellt und nur noch auf die sich vor ihren Augen entfaltende Beweisführung gegen den PCR-Test warten würde, wie Dr. Fuellmich es erscheinen lässt. Mit ganz, ganz viel Glück könnte es lediglich geschehen, dass sich die Māori-Stämme zusammenraufen, mehrheitlich eine mögliche massnahmenkritische Empfehlung akzeptieren und deren Umsetzung fordern und dadurch in Neuseeland eine öffentliche Diskussion zum Thema lostreten. Das kann eine Chance darstellen, neuen Schwung in die weltweit zähe gesellschaftliche Diskussion und Aufarbeitung der Massnahmenkrise zu bringen. Den von Dr. Fuellmich suggerierten möglichen juristischen Durchmarsch für die Māori und dann die Geschädigten weltweit wird es in der historisch und verfassungsrechtlich verworrenen Lage in Neuseeland aber aller Voraussicht nach nicht geben.

Aber beginnen wir einmal ganz von vorne, mit dem, was am 15. Juni 2023, dem Erstveröffentlichungsdatum dieses Artikels schon bekannt war (Änderungen zum Ursprungsartikel im weiteren Verlauf kursiv):

Dr. Fuellmich verkündet seit einigen Wochen, dass es bald in Neuseeland zu einem Gerichtsverfahren kommt, dass das Corona-Kartenhaus einstürzen lassen wird. Diesen Termin hat er in einer Präsentation nun auf August oder September 2023 konkretisiert. Die Māori hätten ihre eigene Gerichtsbarkeit und könnten damit in eigener juristischer Machthohheit die Verursacher der Massnahmenkrise zur Verantwortung ziehen. Was ist dran an diesem Projekt? Was schon mal nicht stimmt, ist, dass „alle Anwälte der Grand Jury“ dabei mitwirken. Ich z.B. habe damit nichts zu tun und andere haben mir auf Anfrage auch bestätigt, nichts von der Sache zu wissen.

Just in dem Moment, als ich Anfang Juni 2023 beginne, diesen Artikel zu schreiben, erreicht mich zum zweiten Mal an diesem Tag ein Newsletter von www.stopworldcontrol.com des Belgiers David Sorensen. Diese Webseite ist insoweit selbst interessant, als sie unter dem Stichwort, „Wofür werden Ihre Spenden verwendet“, ausführt „Lesen Sie bis zum Ende, dann wird es wirklich spannend“. Als ich damals dem Hinweis folge, findet sich dort nur die Formulierung „Unterstützen Sie unseren Kampf um die Freiheit“ und darunter dann eine lange Liste von Spendenbeitragsalternativen zum Anklicken. Nähere inhaltliche Angaben zur spannenden Tätigkeit fehlen.

Die Mail trägt das Betreff „This makes it crystal clear “ (zu deutsch: „Das macht es glasklar“) und verlinkt auf das Interview „Māori vs. Plandemie“, das Sorensen mit Dr. Fuellmich geführt hat. Sorensen schreibt: „Schauen Sie sich unser sehr kraftvolles Interview mit Dr. Reiner Fuellmich an, um einen kristallklaren Einblick in das zu bekommen, was wirklich in der Welt vor sich geht. Dies ist eine gründliche und tiefgehende Erklärung der aktuellen Weltlage, mit einem Weg nach vorne, hin zu Hoffnung und Sieg. Verpassen Sie es nicht!“

Und mit der vorgängigen Mail liess Sörensen mich wissen „Ein internationales Team von Anwälten und Wissenschaftlern hat sich mit dem indigenen Volk der Māori in Neuseeland zusammengeschlossen. Sie werden rechtliche Schritte einleiten, um die Verantwortlichen für die Seuche vor Gericht zu bringen. Das Rechtssystem der unabhängigen Māori in Neuseeland ist ideal, um diese Prozesse anzustrengen, da es sich der Kontrolle des westlichen Finanzestablishments entzieht. Diese westlichen Eliten haben den größten Teil des weltweiten Justizsystems korrumpiert, um sicherzustellen, dass sie niemals für ihre Verbrechen gegen die Menschheit zur Verantwortung gezogen werden. Die bevorstehenden Gerichtsverfahren werden einen Präzedenzfall für den Rest der Welt schaffen, da die Beweise, die ans Licht kommen werden, vor jedem anderen Gericht verwendet werden können.“

Dr. Fuellmich hat seit August 2020 die Trommel gerührt für eine angebliche juristische Aktivität in den USA, die als die „Sammelklage“ traurige Berühmtheit erlangt hat. Klarstellend an dieser Stelle: ich selbst und auch der Corona-Ausschuss als solcher waren nie Teil dieser „Sammelklage“. Dr. Fuellmich hatte deutschen Unternehmern suggeriert, dass sie sich einer „Sammelklage“ gegen Prof. Dr. Christian Drosten in den USA anschliessen könnten und dort für die im Rahmen der Massnahmenkrise erlittenen Schäden Schadensersatz, ja sogar Strafschadenersatz, also ein Mehrfaches ihrer Einbussen, erstreiten könnten. Die Unternehmer zahlten für ihre Beteiligung an dem vorgeblichen juristischen Übersee-Angriff jeweils € 800 zzgl. Mehrwertsteuer. Und Dr. Fuellmich versicherte zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit, dass es mit der „Sammelklage“ nun bald losgehen würde.

Wie ich unter dem Titel „Und ewig grüßt die Sammelklage“ am 15. September 2022 dargelegt habe, ging allerdings gar nichts los. Und das ist bis zum heutigen Tage auch unverändert so. Dr. Fuellmich hatte zwar behauptet, dass es sich bei der ausschließlich von Rechtsanwalt Michael Swinwood in 2020 in Kanada gegen die Königin von England und andere Beteiligte zugunsten indigener Kinder betriebenen Klage um einen ersten, „nicht gerade billigen“ Versuch einer solchen „Sammelklage“ gehandelt hätte. Allerdings war Dr. Fuellmich an dem Verfahren gar nicht beteiligt, deutsche Unternehmer hätten sich nicht anschliessen können und Gelder von der deutschen „Sammelklage“ sind hier auch gar nicht oder allenfalls in marginalstem Umfang geflossen. Die Klage ist vom kanadischen Gericht im weiteren Verlauf als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen worden.

Ein zweiter angeblich finanziell aufwändiger Versuch einer „Sammelklage“ sei das Verfahren von Rechtsanwalt Dexter Reynefeldt in Südafrika gewesen. Dafür sei Geld von der deutschen „Sammelklage“ an die beteiligten Rechtsanwälte und Gutachter geflossen. Dies stimmt allerdings auch nicht. Alle beteiligten Rechtsanwälte und Gutachter haben pro bono gearbeitet, die schriftlichen Bestätigung liegen mir vor. Es handelte sich dabei laut Auskunft von Reynefeldt auch gar nicht um eine „Sammelklage“, der deutsche Unternehmer hätten beitreten können.

Wie sich später herausstellte, hatte Dr. Fuellmich einen Teil des Geldes aus der „Sammelklage“ – konkret € 650.000 – vielmehr dazu verwandt, einen Kredit auf seinem Bungalow in Göttingen abzulösen, in dem sich seine Privatwohnung und seine Kanzlei befanden. Er hatte zur Absicherung der Rückzahlung zugunsten von Rechtsanwalt Marcel Templin eine erstrangige Grundschuld in gleicher Höhe übertragen. Inzwischen ist das Haus verkauft und das Geld ist zur Verwendung für die „Sammelkläger“ grundsätzlich wieder frei geworden. Juristische Aktivitäten entfaltet Dr. Fuellmich in den USA aber weiterhin nicht. Woran liegt es nur, dass Dr. Fuellmich die angeblich so aussichtsreichen Klagemöglichkeiten in den USA zu meiden scheint wie der Teufel das Weihwasser? Grade dort, so hat er mehrere Jahre lang gebetsmühlenartig wiederholt, stünden die Zeichen auf Sieg, viel viel deutlicher als irgendwo anders in der Welt. Und in den USA, konkret in Kalifornien, hat Dr. Fuellmich ja sogar selbst eine Zulassung als Rechtsanwalt. Warum reicht er dort keine Klagen ein? Liegt es vielleicht daran, dass er in den USA gar keinen Kanzleibetrieb unterhält und dort auch noch nicht mal einen Kanzleisitz hat? Wenn man bei der kalifornischen Anwaltskammer seinen Namen eingibt, so erscheint als Kanzleisitz immer noch und nur das zwischenzeitlich verkaufte Haus in Göttingen.

Dr. Fuellmich ist angabegemäss seit einigen Monaten in Mexiko gestrandet, weil ihn „der Deep State nicht mehr in die USA einreisen lassen wollte“. Ob das wohl stimmt? Was ich aus eigener Anschauung weiss, ist, dass Dr. Fuellmich und vor allem seine Frau schon länger nach Mexiko wollten. Ist es nicht erfreulich, wenn sich der Deep State so einfühlsam lenkend in das eigene Leben einmischt, dass man genau da landet, wo man ohnehin hinwollte? Verständlich natürlich, dass Fuellmichs so gerne nach Mexiko wollten: Da, wo die Rochen springen, lässt sich Widerstand viel eleganter leisten, als wenn man sich z.B. am Erkerfenster eines Berliner Zimmers die Nase platt drückt und unter einem die Strassenbahnräder kreischen.

Juristisch richtet Dr. Fuellmich den Blick allerdings weiterhin nicht auf die USA. Stattdessen zeigt er Clips von Māori-Kampftänzern und neuseeländischen Fussballteams, die wild und angriffslustig wirken. Bei den Māori spiele die juristische Musik, lässt Dr. Fuellmich uns nun wissen. Sie verfügten über ein eigenes Gerichtssystem. Sie seien ein souveränes Volk, das sich vollständig dem Griff des westlichen Finanzsystem entzogen habe oder entziehen könne. Ein möglicher Präzedenzfall vor den Māori-Richtern, die das mit dem PCR-Test ganz genau verstanden hätten, sei höchst aussichtsreich und könne weltweit für einen juristischen Erdrutsch sorgen. Welche konkreten Klageanträge gestellt werden sollen, hat Dr. Fuellmich bis dato nicht verraten. Die Māori-Klage, so lässt er uns wissen, sei aber auch gar nicht seine eigene. Sie sei ein Projekt des Kollegen Reynefeldt, was zuzutreffen scheint, weil dieser sich unlängst in einer Präsentation, der ich teilweise bewohnen konnte, in Anwesenheit von drei Maori dazu geäußert hat.

Welche besonderen juristischen Möglichkeiten gibt es in Neuseeland nun für die Māori?

Zum einen gibt es dort das Waitangi-Tribunal (: Te Rōpū Whakamana i te Tiriti o Waitangi). Das Tribunal ist ausweislich seiner offiziellen Webseite kein Gericht, sondern vielmehr eine Art ständig tagender Untersuchungskommission. Es untersucht Ansprüche, die von Māori vorgebracht werden, die sich auf Handlungen oder Unterlassungen der britischen Krone seit 1840 beziehen. Die Empfehlungen und Feststellungen des Tribunals sind für die neuseeländische Regierung nicht bindend. Selbst in seinem Ermittlungsumfang ist das Tribunal eingeschränkt. Es kann nur in begrenztem Umfang Zeugen vorladen, die Vorlage von Dokumenten verlangen und die Ordnung in seinen Sitzungen aufrechterhalten. Es hat keine allgemeine Befugnis, Anordnungen zu treffen, um etwas zu verhindern oder zu erzwingen, noch kann es einer Partei die Kosten des Verfahrens auferlegen. Da fragt sich natürlich: wenn das Waitangi-Tribunal der Regierung noch nicht einmal Verfahrenskosten auferlegen kann, wie sollte es dann den Māori Schadensersatz zusprechen können?

Das Waitangi-Tribunal ist bereits mit dem Thema COVID-19 befasst gewesen. Māori-Kläger hatten es Ende 2021 mit der Frage angerufen, ob die Impfpolitk der Regierung und die Pläne zur Massnahmenlockerung ab Dezember 2021 die Māori gefährdeten.

Am 21. Dezember 2021 wurde dies vom das Waitangi-Tribunal bejaht. Das Tribunal kritisierte die Entscheidung der Regierung, bei der Einführung des „Impfstoffs“ vorrangig Personen über 65 Jahre und Personen mit gesundheitlichen Problemen zu impfen, und argumentierte, dass dabei die Jugendlichkeit der Māori-Bevölkerung und ihre gesundheitlichen Schwächen nicht berücksichtigt wurden. Das Gericht entschied auch, dass die Regierung bei der Umstellung auf das „Ampelsystem“ die niedrigere Impfquote und die gesundheitlichen Bedürfnisse der Māori nicht berücksichtigt hat. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Regierung die Māori-Gesundheitsdienstleister und Māori-Anführer nicht angemessen konsultiert hatte, und dass die Bemühungen, auf die Bedürfnisse der Māori einzugehen, wie z. B. der „Māori communities Covid-19 fund“, unzureichend waren. Das Waitangi-Tribunal empfahl der Regierung, die Datenerfassung zu verbessern, die Māori-Gemeinschaft stärker einzubeziehen und die laufenden Impfungen, Tests, die Ermittlung von Kontaktpersonen und die Versorgung der mit COVID-19 infizierten Māori besser zu unterstützen. Das Urteil des Tribunals wurde vom Māori-Rat begrüßt.“

Das Tribunal gab ein Impfziel von mindestens 90 Prozent für alle in Frage kommenden Mitglieder der Māori-Bevölkerung vor, was auch alle Māori über 5 Jahren einschließen würde.

Es mag sein, dass die Verfolgung einer massnahmenkritischen Klage vor dem Tribunal grundsätzlich möglich ist. Die Erfolgsaussichten dürften aber denkbar gering sein. Das Tribunal ist aktuell mit den gleichen Richtern besetzt, die seinerzeit die Entscheidung gegen „die Impfbenachteiligung“ getroffen hat. Diese müssten sich schon sehr in Widerspruch zu ihrer mitten in der großen Impfwelle getroffenen Entscheidung setzen, wenn sie nun z.B. darauf erkennen wollten, dass die „Impfung“ generell schädigend wirkt und vielleicht gar nicht hätte zugelassen werden dürfen. In der Community scheinen viele im Gegenteil auch weiterhin der Ansicht zu sein, das noch nicht genug geimpft worden ist und dass auch unter Gleichberechtigungsaspekten der Zugang der Maori zu den „Impfstoffen“ unbedingt sichergestellt sein muss.

Es gibt in Neuseeland für die Māori nun aber noch eine weitere, theoretisch nicht uninteressante Möglichkeit, juristisch vorzugehen. Diesen Weg scheint Dr. Fuellmich zusammen mit dem Kollegen Reynefeldt beschreiten zu wollen. Reynefeldt sei durch das hier schon in Bezug genommene Interview der Neuseeländerin Antoinette James in der Stew Peters Show auf das Thema aufmerksam geworden, wie er in einem Zoom-Meeting am 22. Juni 2023 berichtet hat. 1835 sei von 32 der MāoriStämme eine Erklärung ihrer trotz Besetzung durch die Engländer weiter fortbestehenden Souveränität abgegeben worden, die von 40 mit den Māori Handel treibenden Länder anerkannt worden sein soll. Als insoweit souveräne Nation könnten die Maori nun auch gerichtliche Spruchkörper ins Leben rufen, die in ihren Angelegenheiten Recht sprächen. Ausweislich einer Pressemitteilung des Wakaminenga Maori Government vom 20. Juni 2023 hat sich ein solch eigenständiges Maori-Gericht formiert und bearbeitet einen ersten Fall (ohne Corona-Bezug). Man kann sich auf dieser Webseite als Māori melden und gleichsam der „Māori-Nation“ beitreten, allerdings gibt es zu dieser Anlaufstelle der „Māori-Nation“ auch noch Konkurrenzgruppierungen wie z.B. die Gruppe Ko Huiarau 1832, die sich in gleicher Weise als Bürger-Sammelstelle anbieten. Letztere Gruppierung nimmt für sich sogar eine noch ältere eigenständige Jurisdiktion in Anspruch. Es ist nicht klar, in welchem Umfang die tatsächliche Einigung der „Māori-Nation“ erfolgen muss, inwieweit sich die einzelnen Gemeinschaften verbinden müssen, um eine verbindliche Gerichtsbarkeit begründen zu können. Es gibt nach aktuellem Stand über 100 Māori-Stämme in Neuseeland.

Dr. Fuellmich hat seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass sich die Māori angesichts der aktuellen gesellschaftlichen und demokratischen Notlage einen würden. Allerdings müssten sie dazu dann ja auch den entsprechenden Druck verspüren, also einen echten Weg raus aus der Massnahmenkrise suchen. Wie erwähnt soll ja aber lediglich circa ein Drittel der Māori mehr oder weniger offen massnahmenkritisch sein, ein ähnliches Verhältnis wie es auch in Deutschland bestehen dürfte. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Corona-Problematik nun automatisch ein entsprechender Wirkverstärker ist und die seit 1835 nicht erfolgte Einigung der „Māori-Nation“ herbeikatapultieren wird. In diesem Kontext stellen sich viele ungelöste Fragen: Ab welcher Anzahl an beitretenden Personen ist eine „Māori-Nation“ als solche handlungsfähig? Wird das sich etabliert habende Gericht des Wakaminenga Maori Government von allen oder ausreichend vielen Māori anerkannt? Wer darf diese juristischen Machtpositionen rechtlich verbindlich besetzen, wie ist das Gericht aktuell besetzt? Eine Gerichtsentscheidung hat, wie der Neuseeländer Dr. Georg Hamilton in der Zoom-Diskussion am 22. Juni 2023 mitgeteilt hat, lediglich empfehlenden Charakter. James hat auf die Frage von Stew Peters nach der Durchsetzungsmacht des Gerichts ausgeführt, dass man derzeit „MāoriSheriffs“ ausbilde. Aber reichen ein paar Māori-Sheriffs aus, um ein massnahmenkritisches Urteil gegen die geballte Macht des derzeitigen neuseeländischen Staates inklusive Militär durchzusetzen, von dem einiges an Gegenwehr zu erwarten sein dürfte, wenn er z.B. wirklich mit Bindungsanspruch von einem Māori-Gericht zu Strafzahlungen an Impfopfer etc. verurteilt werden sollte. Wie wäre eine gerichtliche Empfehlung gar bindende Verurteilung z.B. gegen Pfizer durchzusetzen? Und wie sollte das funktionieren, was James und Dr. Fuellmich in Aussicht stellen, die Entschädigung von Anspruchsinhabern aus aller Welt? Wie können z.B. Massnahmenopfer aus Deutschland bei den Māori in Neuseeland klagen und im besten Fall obsiegen? Wie kommen diese Kläger an ihr Geld? Zwar hat der Aborigines David Cole aus Australien in Sitzung 84 des Corona-Ausschusses berichtet, dass sein Vater jeden Morgen das Wasser für die ganze Welt segnen und in den Tag begleiten würde, aber kann ein Māori-Gericht, dessen Durchsetzungskraft in Neuseeland selbst sehr fraglich ist, wirklich als juristisches Weltgericht fungieren? Wie könnte z.B. ein Kläger aus Buxtehude erreichen, dass sein in Neuseeland festgestellter Anspruch durchgesetzt würde? Eine Titelumschreibung erfolgt in Deutschland nur unter gewissen Voraussetzungen. Die umzusetzende Entscheidung muss z.B. von einem im jeweiligen Auslandsstaat anerkanntes Gericht mit der jeweiligen Zuständigkeit ergangen sein. Hier beisst sich die Katze in den Schwanz. Ist das Māori-Gericht denn ein solches Gericht, wenn nicht klar ist, für wen es verbindlich sprechen kann, sei es auch nur auf Empfehlungs-Basis?

Man sieht, es gibt eine schier unüberwindbare Abfolge an Hürden und rechtlichen Unklarheiten auf diesem nie zuvor beschrittenen Wege. Es schadet nicht, es damit einmal zu versuchen. Was allerdings schadet, das ist, mit großem Tamtam die Māori-Klage zu DER neuen Hoffnungsträgerin hochzustilisieren. Zu befürchten ist, dass dieser Weg nicht kurzfristig zum Erfolg führen wird, dass Menschen dadurch aber von den derzeit ja immer aussichtsreicher werdenden Klagen vor den „normalen“ Gerichten, von Selbsthilfeprojekten, von Protesten in ihren Ländern abgehalten werden. Es ist gut möglich, dass erneut wie bei der „Sammelklage“ rein gar nichts herauskommen wird, wertvolle Zeit und wertvolles Geld (Spendensammelbemühungen für die Klage zeichnen sich bereits ab) nicht genutzt wird, um an anderer Stelle den juristischen oder politischen Durchbruch zu erreichen.

Ein weiteres Problem dürfte es sein, wenn sich das neuseeländische Geschehen zu sehr mit der Person Dr. Fuellmich verbindet. Dr. Fuellmich ist unlängst wegen Beleidigung und Volksverhetzung verurteilt worden. In einem Zeitungsartikel wurde dabei auf eine Stellungnahme der Göttinger Staatsanwaltschaft hingewiesen, wonach gegen Dr. Fuellmich wegen seiner finanziellen Machenschaften im Corona-Ausschuss ein Verfahren wegen Untreue laufe. Dr. Fuellmich hat eine Liquiditätsreserve in Höhe von € 700.000, die er ohne jede Abstimmung mit den anderen Ausschussmitgliedern in sein Haus gesteckt haben will, bis zum heutigen Tage nicht zurückgeführt. Er hat mir mittels eines Eilverfahrens gerichtlich untersagen lassen wollen, diese Informationen weiter zu verbreiten. Das Landgericht Berlin hat mitgeteilt, dass es nicht erkennen könne, warum meine Äußerung nicht zutreffend sein solle, Dr. Fuellmich habe sich ja selbst dahingehend eingelassen, dass er das Geld erhalten und bis dato nicht zurückgezahlt habe. Dr. Fuellmich hat sich zudem in kollusivem Zusammenwirken mit dem Ausschuss-Buchhalter, einem alten Bekannten von ihm, eigenmächtig für seine Tätigkeit im Ausschuss entgegen seiner öffentlichen Beteuerung unentgeltlich tätig zu sein, über viele Monate hinweg € 29.750 pro Monat für die angebliche Bearbeitung von E-Mails in seinem Kanzlei-Postfach auszahlen lassen, während das offizielle Ausschuss-Account von Freiwilligen unentgeltlich bearbeitet wurde. Dadurch hat er zumindest € 650.000 an Spendenmitteln unberechtigt für seine Kanzlei verwendet. Es besteht die Gefahr, dass die Māori-Klage von Ereignissen aus der Vergangenheit von Dr. Fuellmich überschattet werden könnte, was dem grundsätzlich seriösen Ansinnen der Māori, die Möglichkeiten, die ihnen ihre Unabhängigkeit bietet, zu nutzen, schaden dürfte. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich eventuell ein neuerliches Spendenproblem aufsatteln sollte. Es wäre ratsam, wenn die Māori das Thema ohne die anrollende massive Fuellmichsche „PR-Unterstützung“ aus dem Ausland verfolgen würden. Sie sind ein eigenständiges Volk. Die inhaltliche Unterstützung z.B. zur Beweisführung zu den Impffolgen, dem Inhalt der Impfdosen kann ohnehin nicht Dr. Fuellmich selbst liefern, dies können nur die Gutachter, die sich die letzten drei Jahre unermüdlich mit diesen Themenkomplexen auseinandergesetzt haben. Eine gute, frei zugängliche Zusammenfassung liefert hier z.B. die Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelaufsicht SwissMedic, die der Rechtsanwaltskollege Philipp Kruse auch in englischer Übersetzung öffentlich zur Verfügung gestellt hat.

Dr. Fuellmich hat mich unlängst bei einer Präsentation des Vorhabens in Anwesenheit des Kollegen Reynefeldt und dreier Māori aus einem Zoom-Meeting entfernen lassen. Offenbar wünscht er keine (kritischen) Fragen zum Thema Māori-Klage, zu seiner Rolle bei dem Verfahren, offenbar aber auch keine Unterstützung von weiteren Personen, denn auch der Corona-Ausschuss mit all seinen Experten könnte ja bei einer Erfolgsaussicht der Māori-Klage durchaus helfen. Will Dr. Fuellmich das Thema allein besetzen, um vielleicht die Scharte bei der „Sammelklage“ auszuwetzen? Soll die Klage (nur) seiner persönlichen Profilierung dienen? Hat die Klage weniger die Māori im Blick als ihn selbst?

Was bei der Darstellung von Dr. Fuellmich auf jeden Fall nicht stimmt, ist, dass aktuell „alle Anwälte“ der Grand Jury, genauer gesagt des Grand Model Proceedings, das Dr. Fuellmich und ich Anfang 2022 initiiert und geleitet hatten an dem Māori-Unterfangen beteiligt seien. Ausserdem seien auch „alle wissenschaftlichen Experten“ beteiligt. Auf Rückfrage haben die Rechtsanwaltskolleginnen Dr. Dr. Renate Holzeisen (Italien) und Dipali Ojah (Indien) mitgeteilt, nicht involviert, ja noch nicht einmal informiert worden zu sein. Die Menschenrechts-Aktivistin Gina Cloud (USA) ist nicht im Team von Reiner Fuellmich. Der Richter Rui Fonseca e Castro (Portugal) hat mit dem möglichen Verfahren nichts zu tun. Die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer ist nicht an Bord und Dr. Wolfgang Wodarg auch nicht. Ich werde über die Rückmeldung der weiteren sieben angeblich involvierten Rechtsanwaltskollegen der Grand Jury sowie zusätzlicher Wissenschaftler berichten.

Zusammenfassend: Selbst wenn man über verschiedene Hürden hinweg eine Feststellung eines Māori-Gerichts bekommen würde, dass die Massnahmen unberechtigt waren oder die „Impfungen“ schädlich, gäbe es nach derzeitigem Erkenntnisstand keinerlei Bindungswirkung dieser Entscheidung weder für die Māori, noch für sonstwen in Neuseeland. Eine Auswirkung auf den deutschen Michel hat sie allemal nicht.

Ich möchte an dieser Stelle den Māori anbieten, dieses Thema in einem größeren Rahmen auch öffentlich zu besprechen und möchte sie insoweit auch in den Ausschuss einladen. Da Dr. Fuellmich das Thema ohnehin schon öffentlich diskutiert, besteht für eine Geheimhaltung keine Veranlassung. Je mehr kluge Menschen auf das Thema gucken, um Chancen und Fallstricke zu vermeiden, um so besser.

Bis heute frage ich mich, warum Dr. Fuellmich nicht in den USA geklagt hat, wie er dies allen versprochen hat. Selbst wenn sein Hauptfokus auf persönlichen wirtschaftlichen Vorteilen gelegen haben sollte, so wären diese doch noch größer gewesen, wenn er wirklich Klage eingereicht hätte. Dr. Fuellmich wäre von den begeisterten Unterstützern in diesem Fall sicher mit Geld überschüttet worden. In dem Zusammenhang kommt mir der von Dr. Fuellmich per Gerichtsurteil wegen wohl unzutreffender Behauptung seiner Näheverbindung mit der Scientology Organisation verbotene Film „Das Netz“ in den Sinn. Dort beklagt ein Verbraucherschützer, dass Dr. Fuellmich bei den von ihm vertretenen Klägern in Sachen Schrottimmobilien die Fälle immer erfolglos durch alle Instanzen treibe mit gewaltigen Kostenfolgen für die Mandanten. So gut wie nie komme es zu einem Vergleich (dies ist ein Umstand, den im Gespräch Mitarbeiter der Kanzlei von Dr. Fuellmich bestätigt haben). Der Verbraucherschützer habe demgegenüber schon viele Vergleiche erreichen können. Was kann der Sinn eines solchen Vorgehens sein? Mehr Gebühren für Dr. Fuellmich oder die Verhinderung von Zahlungsverpflichtungen bei den Banken? Letzteres würde nur Sinn machen, wenn man annehmen müßte, dass Dr. Fuellmich im Sinne der Banken oder von wirtschaftlich interessierten Projektentwicklern gearbeitet hätte.

Bei den Corona-Klagen stellt sich mir mittlerweile die Frage, ob es Dr. Fuellmich nicht vorzieht, immer weiter auf der Hoffnungswelle zu schwimmen statt seinen Worten juristische Taten folgen zu lassen. Ist es, weil er die US-Klagen mangels ausreichender US-amerikanischer Prozesserfahrung juristisch einfach nicht selbst bewältigen kann oder gelingt es ihm tatsächlich nicht, in den USA verbündete Kollegen zu finden oder will er einfach keine erfolgversprechende Klage in den USA auf den Weg bringen?

Ein Wort noch zum Corona-Ausschuss: dieser sollte nie selbst eine Klage auf den Weg bringen, das kann er auch gar nicht, weil er keine Rechtsanwaltskanzlei ist. Er sollte die Fakten sammeln und zwar live, ausführlich mit allen Belegen, so dass andere Kollegen diese für ihre Klagen nutzen konnten. Es hätte m.E. nicht ausgereicht, wie z.B. der Wissenschaftler Dr. Simon Goddek jetzt meint, dass man die Menschen mit 15 Minuten jede Woche über neu gewonnene Erkenntnisse informiert hätte statt „stundenlang vor der Kamera zu reden“ und so viel Zeit zu binden. Die Vorgänge und Zusammenhänge im Corona- und Massnahmengeschehen, insbesondere wissenschaftlicher Natur, sind extrem komplex. Unser eigener Erkenntnisgewinn hat sich vor laufender Kamera abgespielt, so dass auch die Zuschauer daran teilhaben und uns mit vielen Hinweisen weiterhelfen und auch korrigierend eingreifen konnten. Die Live-Übertragung der Sitzungen garantierte und garantiert, dass keine Verfälschung der Aussagen der Wissenschaftler und sonstigen Experten erfolgen oder der Eindruck einer Zensur entstehen kann. Niemand muss sich die langen Sitzungen ansehen, aber sie sind ein wichtiges Archiv für Wissenschaftler, Historiker, Betroffene und eben auch Rechtsanwälte und Gerichte und nun – dank der englischen Übersetzungen – möglicherweise auch die Maori.

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