Donnerstag, Dezember 19, 2024
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Das RKI streckt die Pandemie

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft setzt mit ihrer Mitteilung Nr. 246/2021 vom 6. April 2021 die neuen Vorgaben des RKI zur Entlassung von Patienten aus der Isolierung um: Ab sofort müssen alle SARS-CoV-2-Infizierten 14 Tage lang isoliert werden. Die Isolationszeit ist damit ausgedehnt worden. Und eine Neudefinition sorgt für eine Ausweitung des Kontaktpersonenkreises mit eigenen Testpflichten, was zusätzliche (Test-)Positive generieren kann.

Das RKI hat mit der Novelle seines Entlassungsmanagements zum 31. März 2021 festgelegt: „Angesichts der inzwischen vorherrschenden Verbreitung der Variante B.1.1.7 wird unabhängig vom individuellen Verdacht auf oder Nachweis einer VOC (besorgniserregende Virus-Mutation, Anmerkung der Redaktion:) bei allen SARS-CoV-2-Infizierten, unabhängig von Schwere der Erkrankung, Hospitalisierung und Alter eine 14-tägige Isolierungsdauer und eine abschließende Diagnostik vor Entisolierung empfohlen.“

Neu eingeführt hat das RKI am 31. März 2021 den Begriff einer „engen Kontaktperson„:

„Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen (mit erhöhtem Infektionsrisiko) definiert:

  1. Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
  2. Gespräch mit dem Fall (face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
  3. Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde.“

Beispielhaft listet das RKI die folgenden Problem-Personengruppen auf:

  • Personen aus demselben Haushalt
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Falls, wie z.B. durch Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, etc.
  • Personen, die infektiösen Aerosolen im Raum ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung). Hier bietet ein MNS/FFP2-Maske (außer im Gesundheitswesen/bei geschultem medizinischen Personal) keinen ausreichenden Schutz vor Übertragung.
  • Personen, die auf einer Flugreise gegenüber einem bestätigten COVID-19-Fall exponiert waren, unabhängig vom Tragen eines MNS/FFP2-Maske:
    • Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugzeit.
    • Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der oben genannten anderen Kriterien zutrifft (z.B. längeres Gespräch; o.ä.).
    • In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit entsprechender Daten und einer Bewertung durch die Behörden vor Ort wird empfohlen, eine Kontaktpersonennachverfolgung zu initiieren, wenn der Flug innerhalb der letzten 14 Tage stattgefunden hat (maximale Dauer der Inkubationszeit).

Ein interessanter Nebenaspekt ist, dass ausweislich der obenstehenden Liste der Mundnasenschutz beziehungsweise die FFP2-Maske beim Feiern, gemeinsamen Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung keine Schutzwirkung für Normalbürger entfaltet, nach Ansicht des RKI jedoch Personen im Gesundheitswesen und geschultes medizinisches Personal schützt.

Was all das konkret bedeutet, läßt sich einer Schilderung aus einer Zuschrift an den Corona-Ausschuss entnehmen: „Ein Patient liegt bei uns aktuell auf der internistischen Normalstation und wurde in der Vergangenheit asymptomatisch dreimalig negativ getestet. Warum auch immer wurde ein vierter Test durchgeführt, dieser fiel positiv aus mit einem CP von über 35, was eine geringe bis keine Viruslast beschreibt. Unser Gesundheitsamt schickt solche Patienten (egal ob stationär) nicht in Quarantäne. Nun wurde uns vom hiesigen Gesundheitsamt mitgeteilt, dass die CP, CT oder RFU-Werte nicht mehr wichtig seien und ab sofort alles und jeder in Quarantäne muss und dass das der neue Beschluss des RKI´s sei. Somit wurde nach langen Telefonaten und hin und her unser Patient inklusive seines Zimmergenossens auf die Isolations-Station verbracht.“

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