Freitag, April 19, 2024
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Die „Drosten-Bombe“ und ihre Folgen

Nils Roth, Betreiber der Green-Mango Karaokebar in Berlin, hat Prof. Drosten mit anwaltlichem Schreiben vom 15. Dezember 2020 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 50.000 aufgefordert. Zudem hat er Prof. Drosten aufgefordert, öffentliche Behauptungen insbesondere hinsichtlich Aussagekraft des PCR-Tests und Infektiösität asymptomatischer, positiv getesteter Personen zu unterlassen, die nach dem Stand der Wissenschaft nicht haltbar sind.

Die Karaokebar ist seit März 2020 aufgrund der Lockdown-Massnahmen geschlossen. Die Betreibergesellschaft, die in der beliebten Bar zuvor ca. 40 MitarbeiterInnen beschäftigte und ca. 1.000.000 Euro Umsatz erwirtschaftete , hat bis zum heutigen Tag lediglich € 30.000 Zuschüsse erhalten. Der Massnahmen-Schaden geht jedoch in die Hunderttausende.

Nils Roth, der von Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich vertreten wird, hat Prof. Drosten mit Fristsetzung zum 22. Dezember 2020 auffordern lassen, die folgenden unzutreffenden Behauptungen, auf denen im wesentlichen die Massnahmenpolitik der Regierung fußt, künftig zu unterlassen und für die Vergangenheit richtigzustellen:

• SARS CoV-2 sei ein völlig neuer Krankheitserreger, der vom Tier auf den Menschen übergesprungen sei, der dem menschlichen Organismus gänzlich unbekannt sei, gegen den niemand immun sei und der sich daher exponentiell ausbreiten könne.

• Dieser Erreger sei so hinterhältig, dass er sogar von Menschen weitergegeben werden könne, die selbst keine Symptome hätten.

• Es bleibe daher nur der Ausweg, die (bemerkte oder unbemerkte) COVID-19-Erkrankung mittels eines PCR-Tests zu diagnostizieren.

• Wenn der Staat nicht konsequent einschreite, drohten eine massive Übersterblichkeit und eine dramatische Überlastung der intensivmedizinischen Kapazitäten.

• Das Infektionsgeschehen lasse sich anhand einer Ausweitung der Testkapazitäten überwachen. Dementsprechend werden derzeit Woche für Woche mehr als 1 Mio. Menschen mittels PCR auf SARS CoV2 getestet.

Nach Zustellung des Schriftsatzes nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung ist Nils Roth mit einer Welle hasserfüllter E-Mails von Drosten-Fans geflutet worden. Die äußerst positive Bewertung seiner Karaokebar bei Google hat durch eine große Vielzahl neuer schlechter Spontan-Bewertungen erheblich gelitten. Am 18. Dezember 2020 hat sich Nils Roth im Corona-Ausschuss zu seinem Entsetzen über die Reaktionen geäußert.

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