Freitag, März 29, 2024
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England: Frau erhält £7.000 wegen Maskendiskrimierung

Einer behinderten Frau, die von der Anti-Diskriminierungsorganisation Kester Disability Rights unterstützt wurde, ist in Großbritannien im Wege eines Vergleichs eine Entschädigung in Höhe von £7.000 von einem Dienstleistungsanbieter gezahlt worden, der ihr den Zugang zu einer Dienstleistung verweigerte, weil sie keine Gesichtsmaske tragen konnte.

Es war unstreitig, dass der Zugang verweigert worden war oder dass die Klägerin eine Behindertenausnahme hatte. Zu verhandeln war demgemäß nur die Höhe der Entschädigung.

Die Verweigerung des Zugangs für Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, ist eine direkte Diskriminierung – nicht anders als wenn man zum Beispiel einer schwarzen oder schwulen Person den Zugang verweigert, teilt die Organisation auf ihrer Webseite mit.

Behinderte Menschen werden nun routinemäßig in der Öffentlichkeit belästigt, weil sie keine Gesichtsbedeckung tragen – häufig wird der Eindruck erweckt, dass vertrauliche medizinische Informationen öffentlich preisgegeben werden müssen, um eine Ausnahme zu rechtfertigen.

„Die Tatsache, dass Geschäfte und Gastgewerbebetriebe routinemäßig „Keine Maske, kein Zutritt“-Schilder aufstellen, zeigt“, so die Organisation, „wie tief in Bezug auf das Thema Maske eine diskriminierende Einstellung in der Gesellschaft verankert ist. Wenn Geschäfte „Schwarze nicht“ oder „Schwule nicht“ aushängen würden, gäbe es einen Aufschrei. Glücklicherweise unterstützt die offizielle Regierungsposition nichts von alledem, da von niemandem, der vom Tragen einer Maske befreit ist, erwartet wird, dass er herumläuft und sich rechtfertigt. Es reicht zu sagen: „Ich bin befreit“. Wenn die Reaktion darauf nachweislich diskriminierend ist, ist eine Entschädigung fällig.“

Insoweit ist die Situation in Deutschland nicht zu vergleichen, weil in Deutschland der Staat selbst durch die Verpflichtung, im Attest eine Diagnose auszuweisen, diskriminierend tätig wird. Für die noch ausstehenden Hauptsacheverfahren erwarten Rechtsanwält:innen in Deutschland die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der fraglichen Regelung.

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