Freitag, April 19, 2024
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Neuer Leak: Die Umsetzung des Panikpapiers

Der Corona-Ausschuss hat über sein Whistleblower-Tool einen brisanten Leak erhalten. Das Dokument ist betitelt mit „Notwendige Maßnahmen für Deutschland zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie und zur Vermeidung gesellschaftlicher Kollateralschäden„. Es handelt sich um einen Maßnahmenplan mit Stand 24. März 2020, der sich u.a. als Umsetzungsvorschlag für das Strategiepapier aus dem Bundesministerium des Innern „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“, auch bekannt als „das Panikpapier“, darstellt.

Äußerst bemerkenswert ist der Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments, das tiefe Einblicke in die Pathogenese des Pandemie-Managements der Regierung bietet. Deutschland befand sich seit dem 22. März 2020 im Lockdown, nachdem es kurz zuvor noch geheißen hatte, dass das Virus keine ernstzunehmende Gefahr bedeute. Am 24. März 2020 stand die Öffentlichkeit unter dem Eindruck, dass der Lockdown nur wenige Wochen andauern würde. Das Handeln der Regierung erschien wie ein Fahren auf Sicht. Sowohl das Panikpapier als auch der neue Leak zeigen jedoch, dass hinter den Kulissen bereits an Konzepten gearbeitet wurde, die die Freiheitsrechte der Bürger tief und dauerhaft bescheiden würden. Die öffentliche Darbietung eines gradezu spontan wirkenden Maßnahmenpotpourris durch die Regierung erscheint um so befremdlicher, als die Arbeit an dem Papier bereits einige Wochen vor dem hier bekanntgewordenen Ausarbeitungsstand begonnen haben und diskutiert worden sein muss.

Das Dokument vom 24. März 2020 belegt z.B., dass bereits vor dem vorgeblich kurzen Lockdown derart massive Freiheitsbeschränkungen wie eine externe Quarantäne-Unterbringung einer großen Vielzahl von asymptomatischen oder mild symptomatischen Test-Positiven in Hotels, Turnhallen und Landschulheimen ein durchaus vorstellbares Konstrukt waren (und möglicherweise immer noch sind). Es zeigt weiter, dass man sich bereits im März 2020 durchaus bewußt war, dass eine „Folgenabschätzung der Maßnahmen“ dringend erforderlich wäre. Hier ist die Ausarbeitung in voller Übereinstimmung mit der Forderung der Maßnahmenkritiker, Maßnahmen nur auf wissenschaftlich solider Basis zu verhängen, die eine realitätsbezogene Abwägung von Virusgefahr und Kollateralschadengefahr ermöglicht. Die Liste der geplanten Aktivitäten dokumentiert darüber hinaus, dass man von Autorenseite davon ausging, dass es nötig sein würde, die im Rahmen des angedachten Pandemie-Managements entstehenden Vertrauensverluste in demokratische Institutionen und Entscheidungsträger durch manipulative Kommunikationsansätze zu kompensieren.

Die siebenseitige Ausarbeitung bündelt die Erkenntnisse „eines Experten- und Expertinnenteams der Universität Bonn, University of Nottingham Ningbo China, der Universität Lausanne, des europaweiten Open Innovation-Netzwerks Crowdhelix Ltd., COVID-19 Helix, und der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP).“ Und sie enthält, so der Hinweis, zusätzlichen „Input von einer Reihe von weiteren Experten und Expertinnen.“

Auf Anfrage hat das Ministerium mitgeteilt: „Das Papier ‚Notwendige Maßnahmen für Deutschland zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie und zur Vermeidung gesellschaftlicher Kollateralschäden‘ ist dem BMI bekannt. Nach Kenntnis des BMI haben einzelne Personen sowohl bei der Erarbeitung des Papiers „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“, als auch bei der Erarbeitung des Papiers „Notwendige Maßnahmen für Deutschland zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie und zur Vermeidung gesellschaftlicher Kollateralschäden“ mitgewirkt.

Bei dem Experten der Universität Lausanne dürfte es sich erneut um den China-Experten Otto Kölbl handeln, Verfasser wichtiger Passagen des „Panikpapiers“, das die Bevölkerung mit Angst (vor dem Ersticken insbesondere der geliebten Großeltern) für (unverhältnismäßige) Maßnahmen gewinnen wollte.

Hinsichtlich der Genese des „Panikpapiers“ – und des nun bekannt gewordenen Katalogs an Umsetzungsvorschlägen – führt das Amt weiter aus: „Das Bundesinnenministerium hat im vergangenen Jahr eine Gruppe von Wissenschaftlern kontaktiert, die bereit waren, ihre Expertise kostenfrei und ohne Vertragsverhältnis zur Verfügung zu stellen, um Einschätzungen zu einem denkbaren Pandemieverlauf abzugeben. In diesem Zusammenhang wurden einige Wissenschaftler konkret angesprochen, die wiederum ihrerseits ein Team für deren Zusammenarbeit zusammenstellten. Dem BMI wurde das auf der BMI-Homepage einsehbare Papier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ als Arbeitsergebnis zur Verfügung gestellt.“

Der nun zu Tage getretene zusätzliche – vermutlich gleichfalls gratis erteilte – Input der freiwilligen Helfer hat es in sich. Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen auf eine massive – sachlich vielfach unnötige – Zentralisierung und Digitalisierung eines intensiven Pandemie-Managements, bei deren vollständiger Umsetzung in Deutschland deutlich totalitäre Strukturen entstanden wären/entstehen würden.

Keineswegs sei das Papier im Bundesministerium des Innern nur zur „Kenntnis genommen worden“, es wurde vielmehr, so der Whistleblower, von Entscheidungsträgern im Amt als Diskussionsgrundlage immer wieder in Bezug genommen. Wichtige Elemente aus dem Papier seien ja auch umgesetzt worden.

Auffällig ist, dass das Papier bereits im März 2020 das Fortbestehen der damals gerade erst festgestellten epidemischen Lage nationaler Tragweite für einen längeren Zeitraum als gegeben vorauszusetzen scheint und daher auf den raschen Ausbau eines umfangreichen Test- und Isolationswesens setzt. Noch auffälliger ist, dass man offenbar bereits damals demokratische Legitimationsprobleme hinsichtlich der angedachten Maßnahmen befürchtete.

Als eines von sieben Zielen benennt das Papier den „Schutz der Demokratie vor gesellschaftlicher Radikalisierung und einem massiven Vertrauensverlust in demokratische Abläufe und Institutionen“. Warum? Wenn es sich um eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr handelte, die bevölkerungsschutztechnisch nach allen Regeln der Kunst von der Regierung gehandhabt würde, so ist kaum vorstellbar, dass sich daraus eine gesellschaftliche Radikalisierung bzw. eine Beschädigung des Vertrauens in die Demokratie und ihre Institutionen ergeben könnte. Es wäre in einem solchen Fall auch kaum vorstellbar, dass massiv dem Entstehen von Fake News entgegengearbeitet werden müsste, was im geleakten Dokument als weiteres Ziel beschrieben wird. Eine Beschädigung der Demokratie wäre ausschliesslich bei einer unprofessionellen Handhabung der Krise durch die Regierung, beim Ergreifen von unverhältnismäßigen Maßnahmen, beim Einfließen von sachfremden Erwägungen – wie z.B. Machthunger, persönliche Profilierungwünsche als starker Mann/starke Frau – in das Krisenmanagement zu erwarten. In einem solchen Fall, das ist klar, wäre es essentiell, mit manipulativen Kommunikationsstrategien dem Erkenntnisprozess der Bevölkerung entgegenzuwirken.

Schon am 24. März 2020 stand für die Verfasser des geleakten Dokuments offenbar fest, dass das Testen massiv ausgeweitet werden sollte. Und dass es dadurch (!) zu einer Steigerung der Infektionszahlen kommen würde: Unter Ziffer 6.2. heisst es: Die Bevölkerung muss darauf vorbereitet werden, dass es a) zunächst zu einem Anschwellen der entdeckten Fälle kommen wird, wenn das Testen massiv ausgeweitet wird, b) es trotz der Sofort-Maßnahmen kurzfristig zu einem weiteren Anstieg der Infektionsfälle und c) mittelfristig auch zu einem Anstieg der schweren/kritischen Fälle und der Todesfälle kommen wird. War den Expertinnen und Experten schon damals klar, dass vermehrtes Testen zumindest zusätzliche falsch-positive Ergebnisse nach sich ziehen würde? Am 24. März 2020 konnten sie ja noch nicht wissen, wie groß die Prävalenz von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung überhaupt sein würde bzw. ob es sich nicht möglicherweise um ein lokalisiertes Phänomen z.B. an Hotspots wie Heinsberg handeln könnte.

Mit Social-Engineering sollte einer möglichen Skepsis in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen entgegengesteuert werden: „Diese Maßnahmen zur Schaffung einer Pandemieschutz-Infrastruktur sind nur mit der Unterstützung der Bevölkerung umsetzbar. Es muss stetig an den „Gemeinsinn“ und die „Verantwortung jedes Einzelnen“ appelliert werden. Dabei kann ein neues und einheitliches Narrativ unterstützen, wie „gemeinsam distanziert“.

Unter dem Punkt „Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeit der folgenden Maßnahmen“ (Ziffer 6.5.) sehen die Experten die Regierung in der Pflicht „eine Folgenabschätzung der Maßnahmen (Vereinsamung, Zunahme an häuslicher Gewalt, Suizide, psychische Erkrankungen, etc.) … ab sofort mitzudenken, umzusetzen und auch mit zu kommunizieren“. Eine solche Folgenabschätzung lag damals offenbar nicht vor und ist trotz Aufnahme in den Maßnahmenkatalog auch nicht durchgeführt worden. Im Gegenteil hat die Regierung auf Rückfrage im April 2020 öffentlich erklären lassen, dass man keine Studien zu möglichen Kollateralschäden angefertigt habe und dies auch nicht zu tun beabsichtige.

Als weitere Ziele benennt das Dokument, das sich selbst als einen „Leitfaden zu notwendigen Entscheidungen in den kommenden Tagen und Wochen“ definiert:

  • Rasches Einfrieren der aktuellen exponentiellen Dynamik und dauerhafte Eindämmung/Kontrolle der COVID19 Pandemie
  • Reduzierung der Anzahl von Epidemie-Opfern und Schwerkranken
  • Wiederherstellung eines menschenwürdigen Lebens, Sicherung eines demokratischen und sozialen Miteinanders
  • Sicherstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Schaffung von Planungssicherheit
  • Zügige Rückkehr zu einer funktionierenden Wirtschaft, Daseinsvorsorge (inklusive Gesundheitsversorgung) und rasche Normalisierung auf dem Arbeitsmarkt

Die vorgeschlagenen Massnahmen im Einzelnen:

  • Es ist der Aufbau eines bundesweit einheitlichen Test- und Meldesystems vorgesehen, das eine großangelegte Schutz- und Pandemie-Infrastruktur etablieren will. Schon im März 2020 ist den Verfassern offenbar klar, dass es auf eine dauerhafte Massentestung hinauslaufen soll. Sie schreiben, dass eine Testkapazität von 1:1000 eine zentrale Vorbedingung für die Aufhebung des Lockdowns sei. Zwei Teststrategien sollen nebeneinander verfolgt werden: Mit der Methode „Holzhammer“ soll in den Hauptinfektionsherden die gesamte Einwohnerschaft getestet, sollen die Positiven isoliert und nachgetestet werden. Die Methode „Selektives Testen“ könne in den anderen Gebieten zum Einsatz kommen. Bei der Überwachung zeichnen sich in den Vorschlägen der Expertenkommission daten- und persönlichkeitsschutzrechtlich problematische Zentralisierungsvorstellungen in Bezug auf digitalisierte Personendaten, Handy-Bewegungsdaten und auf anderen Wegen gewonnene Auswertungsdaten ab.
  • Es soll eine Isolation aller bestätigten und aller Verdachtsfälle erfolgen, wobei Heimquarantäne nur in Ausnahmefällen zugelassen werden soll, die Hauptisolation gerade der asymptomatischen oder milden Fälle solle, so der der Expertenvorschlag, „als externe Isolation, z.B. in der jetzt unbenutzten Tourismusinfrastruktur, in Turnhallen oder z.B. in Schullandheimen“ erfolgen. Die Überwachung und Betreuung der dergestalt isolierten Personen solle „durch die Mobilisation der Bundeswehr, des THW und von zivilgesellschaftlichen Organisationen“ dargestellt werden. Quarantäneeinrichtungen nach chinesischem Vorbild will man für Einreisende schaffen, in denen diese ähnlich wie in dem vom kanadischen Ministerpräsidenten Trudeau vorgestellten Konzept selbst für die Kosten von Unterkunft, Verpflegung und mehrfachem Testen aufkommen sollten, so sie denn über die entsprechenden Mittel verfügen.
  • Die Vorstellungen zur Einführung der systematischen Kontaktsuche von positiv getesteten Personen und zum Aufbau automatischer Kontaktsuche setzen stark auf künstliche Intelligenz.
  • Für den Schutz besonders vulnerabler und Risikogruppen sind Kontaktverbote vorgesehen. Eine psychologische Betreuung und soziale Begleitung insbesondere für vulnerable Personen, die Älteren und Personen mit Vorerkrankungen, wird angeregt. Diese sollen jedoch offenbar nicht in professionelle Hände gelegt, sondern online und/oder telefonisch vor allem durch zivilgesellschaftliches Engagement über Einrichtungen wie Kirchen oder Nachbarschaftshilfen geleistet werden, also teilweise auf ehrenamtlicher oder gar freundschaftlicher Basis erfolgen. Ein effektives Auffangen der seelischen Nöte der Isolierten ist mit diesem Maßnahmenpaket kaum vorstellbar.
  • Für die Kommunikation und Koordinierung war im März 2020 ein regelmässiges Auftreten des Bundesministers für besondere Aufgaben im Bundeskanzleramt vorgesehen. Dieser sollte das Vertrauen in die demokratischen Institutionen stabilisieren und so dem „weiteren Aufkommen von Fake-News und der daraus folgenden Verunsicherung der Bevölkerung“ entgegenwirken. Diese Rolle ist im Rahmen des real existierenden Pandemie-Managements von Frau Dr. Merkel ausgefüllt worden. Helge Braun, der die fragliche Position im Bundeskanzleramt seit März 2018 bekleidet, ist insoweit nicht in Erscheinung getreten.
  • Laut den Plänen der Verfasser des Maßnahmenpapiers, sollte die politische und gesellschaftliche Kommunikation zentral darauf ausgerichtet werden, die soziale Akzeptanz der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erhöhen durch „Anregung der aktiven Mitarbeit und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger“. Es fragt sich, was das bedeutet – Denunziantentum?

Das Dokument scheint nach sieben Seiten etwas unvermittelt abzubrechen. Die Frage, ob es vollständig sei, will das Bundesinnenministerium nicht beantworten. 2020News wird nachhaken.

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