Dienstag, Dezember 17, 2024
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Sensation: Spike-Impfschäden endlich eindeutig nachweisbar!

Immer mehr Berichte von teilweise schweren Schädigungen, sogar Todesfällen nach Erhalt der Corona-„Impfungen“ kommen zutage. Bislang wurden viele Impfschäden von den Behörden, den Herstellerfirmen, den behandelnden Ärzten als auf keinen Fall in Zusammenhang mit der sogenannten Impfung stehend abgetan. Dies ist ab heute nicht mehr möglich.

Dem Team der Pathologie-Konferenz ist es gelungen, das Impf-Spikeprotein in Gewebeproben von in zeitlichem Zusammenhang mit der „Impfung“ verstorbenen Personen nachzuweisen.

Die Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang hatten zusammen mit weiteren Wissenschaftlern auf zwei Pathologie-Konferenzen im September und Dezember 2021 die Ergebnisse der Untersuchungen von Gewebeproben von insgesamt 10 Personen, die kurz nach der Impfung verstorben waren, vorgestellt. Als Todesursache hatten die Pathologen vor allem Herzerkrankungen, u.a. Myokarditis, und thrombotisches Geschehen identifiziert. Zudem waren Gewebeveränderungen aufgefallen, die auf die Überaktivierung von Leukozyten („Leukozyten-Sturm“) schließen lassen.

Das Wissenschaflter-Team hat seitdem fieberhaft an einer Nachweismöglichkeit für einen etwaigen Kausalzusammenhang von „Impfung“ und zum Tode führender Erkrankung gearbeitet. Dieser Nachweis ist nun in Bezug auf durch das Impf-Spikeprotein verursachte Schäden in einem Musterfall gelungen.

Die Pathologen teilen heute auf der Webseite der Pathologie-Konferenz unter dem Überschrift „Erstmaliger Nachweis des Impf-Spikeproteins bei einer nach der Impfung gegen Covid-19 verstorbenen Person“ mit:

„Der Verdacht, dass das durch die „Impfung“ gegen Covid-19 im Körper gebildete Spike-Protein für die pathologisch festgestellten Entzündungen und Läsionen von Gefäßen verantwortlich sein könnte, konnte jetzt erstmals immunhistologisch bestätigt werden.“

Dem Team sei es gelungen, „das „Impf“-Spike-Protein in den Gefäßen einer 4 Monate nach der „Impfung“ verstorbenen Person, bei der Gefäßläsionen und auch eine impfinduzierte Myokarditis vorlagen, sicher nachzuweisen. Der Nachweis ist gelungen durch einen für das Spike-Protein spezifischen Antikörper mittels konventioneller Immunhistochemie auf den Gewebeschnitten.

Die Methode des geschilderten Nachweises kann auf alle Organ- und Zellschäden übertragen werden, bei denen sich auffällige pathologische Befunde nach „Impfung“ gegen Covid-19 zeigen. Daraus folgt: Aus ethischen, rechtsstaatlichen und wissenschaftlichen Gründen müssen ab sofort alle histopathologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Schäden aufgrund einer „Impfung“ gegen Covid-19 um diese Methode ergänzt werden.“

Die Erkenntnisse der Pathologen sind unter einer Vielzahl von Aspekten bemerkenswert. Zum einen bieten sie erste Ansatzpunkte, um den Wirkmechanismus der „Impfstoffe“ im Körper besser zu verstehen. Daraus können sich Behandlungsmöglichkeiten für Impfgeschädigte ergeben.

Die Nachweismöglichkeiten zwingen nun aber auch die Behörden und Herstellerfirmen, sich mit der Gefährlichkeit der „Impfstoffe“ näher auseinanderzusetzen anstatt alle Schädigungen weiterhin als inexistent, eingebildet, zufällig entstanden, in jedem Fall aber unverbunden mit der „Impfung“ darzustellen. Vor diesem Hintergrund muss auch die Option eines Impfstopps geprüft werden, bis eine intensivere Aufklärung der Zusammenhänge erfolgt ist.

Letztlich stellen sich nun aber auch ganz konkrete Fragen der Haftbarkeit der Impfärzte, der Impfzentren, der Herstellerfirmen.

Wenn die Kausalität der Impfung für die Schädigungen durch die Impf-Spikeproteine medizinisch nachgewiesen werden kann, wirkt sich die Tatsache, dass eine unzureichende Impfaufklärung erfolgt ist, für die Ärzte haftungsbegründend aus. Die Aufklärung ist regelmässig völlig unzureichend, das ständig verwendete Formular des RKI verschweigt wesentliche Aspekte wie z.B. die Tatsache, dass die „Impfstoffe“ wegen der kurzen Studiendauer nur eine bedingte Zulassung haben.

Die „Impfstoffe“ sind eigentlich sogar verschreibungspflichtig, erfordern also eine ausführliche Anamnese und eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung durch den behandelnden Arzt. Eine solche Anamnese und Abwägung erfolgt jedoch nicht. All dies führt zu einer Beweislastumkehr, die es dem Arzt auferlegt nachzuweisen, dass KEINE Kausalität zwischen „Impfung“ und Schaden besteht. Dieser Weg dürfte den Ärzten nun durch die von den Pathologen entwickelte Nachweismethode versperrt sein.

Die Beweislastumkehr führt zudem dazu, dass nicht mehr der Patient das Verschulden des Arztes nachweisen muss, sondern dass der Arzt nachweisen muß, dass er nicht schuldhaft, das heisst weder vorsätzlich noch fahrlässig den Schaden, gar den Tod herbeiführte.

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