Ein Beitrag von Dr. Wolfgang Wodarg zur Impfentscheidung als russisch Roulette
Craig Paardekooper und andere haben die US-amerikanische Datenbank VAERS, in der die Schäden in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Verabreichung der Präparate von BioNTech/Pfizer, Moderna und Janssen dokumentiert werden, einer genauen Analyse unterzogen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die einzelnen Chargen der sogenannten Impfungen eine extrem unterschiedliche Toxizität aufweisen. Bei einigen Chargen ist die Toxizität um bis zu 3000-fach erhöht. Die Impfentscheidung wird dabei zum russisch Roulette.
Die Abweichungen sind so extrem, dass es sich dabei nicht um zufällige oder anwendungsbedingte Toxizitätsschwankungen handeln kann. Es spricht vielmehr einiges dafür, dass derzeit im Schutze der behaupteten Notlage gentechnische Großversuche an der breiten, ahnungslosen Bevölkerung durchgeführt werden und dass dies durch die rechtlich-politische Vorarbeit und Mithilfe der Regierungen und Behörden ermöglicht, gar befördert worden ist.
Die alterprobten Regeln, die sorgfältige, langjährige Studien für die Zulassung eines Medikamentes voraussetzten, wurden unter dem Pandemie-Vorwand außer Kraft gesetzt. Jetzt kann vieles ausprobiert werden und davon wird reichlich Gebrauch gemacht. Pharmafirmen nutzen derzeit diese noch nie dagewesene Chance, um unbürokratisch 120 experimentelle Corona Impfstoffkandidaten erproben zu können. Bayer Chef Stefan Oelrich (Video nach 1:37:40 h) hat in seiner Rede beim World Health Summit 2021 in Berlin die mRNA-Vakzine als „Gentherapie bezeichnet, die 95 % der Bevölkerung noch 2 Jahren vorher abgelehnt hätten“. Auf der Angstwelle reitend probieren profitorientierte Pharmaunternehmen derzeit alles aus an Methoden und Produkten, was sich patentieren lässt und haben es über die parallel laufenden Datensammelaktionen sehr leicht, die Wirkung ihrer Experimente zu beobachten – ohne dafür haften zu müssen. Widerstand durch Ethikkommissionen ausgeschlossen.
Das Einfallstor für die experimentierfreudige Pharmaindustrie ist das sogenannte „teleskopische Zulassungsverfahren“. Wenn sonst die Entwicklung neuer Impfstoffe viele Jahre (konkret mindestens fünf Jahre, durchschnittlich acht Jahre) dauerte und nach strengen abgestuften Regeln verlief, hat die WHO mit Ausrufung des „Pandemie-Notstandes“ das „teleskopische Zulassungsverfahren“ ermöglicht.
Nach bisher geltenden Praxis klinischer Studien gab es mindestens vier Phasen, die nacheinander jeweils die geforderten Sicherheitslevel für die jeweils nächste Stufe erbringen mussten, vergleiche die Ausführungen auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
- Phase I-Studien sind kleine Studien, in denen eine neue Behandlung erstmals am Menschen, und zwar an gesunden Freiwilligen, eingesetzt wird. In diesem Stadium werden grundlegende Eigenschaften wie Verträglichkeit und Sicherheit eines neuen Medikaments überprüft, um zu sehen, ob es sich für einen Einsatz beim Menschen eignet.
- Phase II-Studien sind etwas größer als Phase I-Studien. Sie haben meist 100 bis 300 Teilnehmende. In der Phase II wird ein Medikament zum ersten Mal bei Patientinnen und Patienten überprüft, die an jener Erkrankung leiden, für deren Behandlung das Medikament entwickelt wird. Dabei geht es um die optimale Dosierung. Zusätzlich werden erste Daten zur Wirksamkeit erhoben.
- Phase III-Studien sind große Studien. Sie geben relativ präzise Auskunft über Wirksamkeit und Verträglichkeit. In den allermeisten Fällen sind es Vergleichsstudien. Dabei werden Patientinnen und Patienten, die die zu untersuchende Behandlung erhalten, mit einer Kontrollgruppe verglichen, die eine andere Behandlung erhält.
- Phase IV-Studien finden statt, wenn ein Medikament bereits auf dem Markt ist. Für Phase IV-Studien gibt es unterschiedliche Gründe. So kann es sinnvoll sein, ein bereits zugelassenes Medikament bei Patientinnen und Patienten mit bestimmten Eigenschaften noch einmal gezielt zu untersuchen. In Phase IV-Studien können außerdem seltene Nebenwirkungen eines Medikaments besser beurteilt werden, weil mehr Patientinnen und Patienten behandelt werden.
Eigentlich sollten wir uns bei den Spritzen von Moderna, BioNtech-Pfizer, Janssen oder AstraZeneka nach deren „bedingter Marktzulassung“ in einer Phase IV-Studie (Postmarketing-/Beobachtungs-Studie) befinden. Zur bedingten Zulassung erklärt die in Deutschland zuständige Arzneimitteloberbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – in kursiv: Anmerkungen des Autors):
„Eine bedingte Zulassung ist eine Zulassung, die an Auflagen geknüpft ist. Sie kann im Interesse der Allgemeinheit für ein Arzneimittel erteilt werden,
- wenn der Vorteil der sofortigen Verfügbarkeit des Arzneimittels das Risiko weniger umfangreicher Daten als normalerweise erforderlich überwiegt. (Wo ist die Nutzen-Schadens-Abwägung?)
- – wenn es um die Behandlung oder Vorbeugung einer lebensbedrohlichen Krankheit geht. Dazu gehören auch Arzneimittel für seltene Krankheiten, (bei COVID-19 ist es nicht zu mehr Kranken und Verstorbenen gekommen als bei einer normalen Grippe)
- wenn der CHMP feststellt, dass alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz des Produkts, d.h. der Nutzen für die öffentliche Gesundheit durch die sofortige Verfügbarkeit des Arzneimittels auf dem Markt überwiegt die Risiken, die aufgrund der vorgesehenen Nachreichung weiterer Daten bestehen. (ist nicht nachweisbar und wurde nicht nachgewiesen)
- Der Antragsteller legt umfassende Daten zu einem späteren Zeitpunkt vor. (was? wann? siehe VERS-Daten))
- Ein ungedeckter medizinischer Bedarf wird erfüllt (das ist offenkundig nicht der Fall, vielmehr wurde und wird massiv fehlbehandelt und dadurch erst Schaden verursacht) Bedingte Zulassungen sind ein Jahr lang gültig und können jährlich erneuert werden. Sie können in eine Vollzulassung übergehen.
Obwohl beim „teleskopierten“ Verfahren die Studienphasen zusammengeschoben werden, muss natürlich bei einem zur Prüfung anstehenden Kandidaten bereits feststehen, welche Bestandteile dieser enthalten soll, und alle zugelassenen Medikamente müssen einen entsprechend identischen Inhalt aufweisen. Rückstellproben jeder Charge sollen dies ebenso dokumentieren wie regelmäßige Kontrollen durch die Arzneimittelbehörden.
Das PEI hat auf Nachfrage jedoch mitgeteilt, dass es diese Arzneimittelkontrolluntersuchungen nicht selbst durchführt, sondern sich dabei auf die vorgeschriebenen Qualitätskontrollen und Berichte verläßt, zu denen die Hersteller verpflichtet seien.
Eine Anfrage nach der Informationsfreiheitsgesetzt hinsichtlich der Inhaltsüberwachung von Corona-Impfstoffchargen vom 15. Oktober 2021 hat das PEI bis zum heutigen Tage nicht beantwortet. Wie bei anderen Corona-Maßnahmen sind Evidenz und Transparenz offenbar nicht gefragt.
Inzwischen haben mehrere internationale Forscher-Teams die USA-Nebenwirkungsdatenbank VAERS systematisch untersucht und schon am 31. Oktober 2021 festgestellt, dass sämtliche ernsten Nebenwirkungen und Todesfälle, die in den USA gemeldet wurden, nur auf einen sehr kleinen Teil der Chargen (Batches or Lots) zurückzuführen ist (Hier ein Bericht von der offiziellen VAERS-Seite). Jetzt werden immer mehr ihrer Ergebnisse bekannt und ergeben erschreckende Zusammenhänge.
Die VAERS-Datenbank lieferte Beweise für Impfstoffchargen mit sehr unterschiedlicher Wirkung. Sie enthält Aufzeichnungen zu den gemeldeten Nebenwirkungen im Zusammenhang mit jeder Charge. So war es eine naheliegende Aufgabe, ein Diagramm zu erstellen, das zeigt, wie die Toxizität der Chargen im gesamten Jahr 2021 zeitlich und örtlich variierte. Aus Diagrammen geht hervor, wann die toxischen Chargen eingesetzt wurden und wie toxisch sie waren. Man kann auch sehen, wer sie eingesetzt hat und wie die teilnehmenden Pharmafirmen offenbar abgestimmt gehandelt haben, um nicht in das vorgegebene Zeitfenster des jeweils anderen einzugreifen. Schließlich kann man sogar den Zweck dieser Verteilungen erkennen, z. B. die Prüfung der Auswirkungen unterschiedlicher Dosierungen (Art der Schäden und Todesfälle) usw.“
Der ehemalige Forschungschef von Pfizer Mike Yeadon meint dazu, dass es angesichts der strengen Anforderungen an die Konsistenz eines zugelassenen Produkts absolut unmöglich sei, dass es sich dabei um ein zufällige Ereignisse handele. Es ergäben sich vielmehr eindeutige Beweise für ein geplantes Fehlverhalten.
So gibt es eine Reihe von Chargen des Pfizer-Impfstoffs, die eine Systematik erkennen lassen, wie sie bei Studien zur Dosisfindung angewendet wird. Zwischen den einzelnen tödlichen Chargen lagen jeweils unauffällige Chargen.
Erschreckend ist, dass alle drei Unternehmen ähnliche Studien mit stark erhöhter Toxizität durchführen. Sie gehen dabei offenbar so vor, dass sie sich nicht gegenseitig in die Quere kommen und verteilen ihre toxischen Experimente so, dass es auf den ersten Blick kaum auffällt.
Die jetzt in den USA beobachteten Dosisfindungsstudien müssen üblicherweise vor den Zulassungsstudien der Phase III längst abgeschlossen sein. Sie sollten mit einer sehr begrenzten Zahl von gut aufgeklärten Freiwilligen als Phase II-Studien vorgenommen werden.
Wir haben aber jetzt durch VAERS die amtlichen Beweise für zahlreiche erst nach der Zulassung massenhaft und geplant durchgeführten Studien-Strukturen in den staatlich verordneten und finanzierten Massenimpfungen mit völlig neuen Produkten von Biontech, Janssen und Moderna.
Das ist verboten und strafbar und bricht eindeutig den Nürnberger Code und alle entsprechenden Gesetze zur Durchführung von Studien beziehungsweise zur Vermarktung von Arzneimitteln. Es handelt sich offensichtlich nicht um ein Versehen oder eine Vernachlässigung von Qualität sondern um ein geplantes Vergehen.
Unter dem Begriff „teleskopiertes Verfahren“ werden bei „Corona“ die Sicherheitsstufen der Studienphasen mit amtlicher Billigung ausgehebelt. Aber nicht nur das.
Auch die sonst in Phase IV (Postmarketing) übliche strenge Überwachung und transparente, planmäßig erfolgende Dokumentation der chargenbezogenen Inhaltskontrollen wird offenbar völlig den Sponsoren, sprich den Pharmafirmen überlassen. Sie dürfen ja unter dem Vorwand der mutierenden Erreger sogar neue Rezepturen (Nukleinsäuresequenzen?) anwenden. In einem intransparenten Verfahren darf offenbar alles bei allen ausprobiert werden, ohne dass jedesmal eine Ethik-Kommission oder gar die betroffenen Patienten über die Risiken bzw den Stand der Forschung und seine Risiken informiert zustimmen können/müssen. Eine entsprechende Aufklärung der Millionen Probanden findet jedenfalls nicht statt. Man nötigt diese sogar unaufgeklärt zur Teilnahme. Das alles war nie erlaubt und stellt ein Verbrechen dar, wie es z.B. Gegenstand der Nürnberger Prozesse war.
Die Erfindung des teleskopierten Verfahrens stellt sich als Trick zu Lasten der Sicherheit dar. Dieser Trick wird jedoch zum Verbrechen, wenn Millionen Ahnungslose dabei ihr Leben riskieren müssen.
Craig Paardekooper, einer der Forscher, hat eine Datenbank ins Internet gestellt, die allerdings bei Google schwer zu finden ist. Unter https://www.howbadismybatch.com/ kann man nun selbst überprüfen, welche Chargen zu wie vielen Nebenwirkungen beziehungsweise Todesfällen geführt haben.
Zum Selbstschutz sollte jeder, der sich trotz des inzwischen bekannten großen Schädigungspotentials der sogenannten Corona-Impfung unterziehen möchte vor der genetischen Behandlung seinen Arzt oder Apotheker fragen, welche dokumentierte Wirkung die von diesem verwendeten Chargen haben. Wenn Ärzte und Apotheker an dieser Stelle nachforschen müssen, besteht die Chance, dass sie sich als möglicherweise Haftbare ihrer Verantwortung bewußt werden.