Bericht von Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich vom Gerichtstermin Green Mango ./. Prof. Drosten
In dem heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin in Sachen Green Mango (Karaoke-Bar) v. Drosten war davon auszugehen, daß sich entweder erweisen würde, daß der Rechtsstaat doch noch ganz oder teilweise Lebenszeichen zeigt, oder vielmehr sichtbar werden würde, daß er vollständig auf Regierungs-Linie gebracht worden ist (bzw. auf die Linie derjenigen, die sich dieser Regierung bedienen, um ihre Ziele umzusetzen). Wie wir erwartet haben, zeigte sich letzteres:
Eine Gruppe von ca. 30 bis 40 an dem Verfahren interessierten Menschen, d.h.: die Öffentlichkeit, wollten der Verhandlung beiwohnen. Allerdings wurden nur sieben Personen als Zuschauer zugelassen. Bewacht wurde der Gerichtssaal von vier Sicherheitsbeamten; offenbar waren – völlig grundlos, wie die Tatsache belegt, daß vollkommen „normale“ Menschen zuschauen wollten – vom Gericht kriegsähnliche Zustände befürchtet worden.
Nach dem Eintreten in den Gerichtssaal, während ich noch Akten und Robe auspackte, wies mich der Vorsitzende Richter darauf hin, daß ich eine Maske zu tragen hätte (die beiden Drosten-Anwälte trugen jeweils FFP 2-Masken). Ich erläuterte ihm, daß ich über ein Maskenattest verfüge. Daraufhin erklärte mir der Vorsitzende Richter, daß er so etwas nicht anerkenne, er habe hier das Hausrecht und ich müsse eine Maske tragen. Ich erklärte ihm sodann die Rechtslage, nämlich: dies stelle einen Fall der Nötigung dar, der ich mich nicht beugen würde. Ich würde mich nicht auf seine Anweisung hin selbst an der Gesundheit beschädigen und könne, wenn er dabei bleiben würde, meine Mandantin nicht anwaltlich vertreten. Da ich somit den Gerichtssaal verlassen mußte, forderte der Vorsitzende Richter – wie mir Zuschauer später berichteten – den gegnerischen Anwalt auf, ein Versäumnisurteil gegen meine Mandantin zu beantragen, was dieser natürlich gern tat, so daß der Vorsitzende das entsprechende Versäumnisurteil verkünden konnte. So etwas geschieht, wenn die Partei, hier vertreten durch ihren Anwalt, nicht vor Gericht erscheint. Dagegen werden wir nun Einspruch einlegen, so daß alles wieder von vorn beginnen wird.
Erstaunlicherweise nahm der Vorsitzende Richter, wie mir im Saal verbliebene Zuschauer nachträglich berichteten, zu Protokoll, daß er ja mein Attest (was er sich nicht einmal hatte zeigen lassen) nicht überprüfen könne. Es fragt sich also, was sein wirkliches Problem ist: Glaubt er nun aus eigener Machtvollkommenheit (er habe hier das Hausrecht), meiner Mandantin den Anspruch auf rechtliches Gehör verweigern zu können, indem er ihren Anwalt ausschaltet, so daß Drosten mit seiner, des Vorsitzenden, Hilfe quasi automatisch einen (wenngleich nur Etappen-)Sieg erringen konnte? Oder glaubt er wirklich, daß er befugt sei (zudem offenkundig als medizinischer Laie) mein Attest in irgendeiner Weise zu überprüfen? Offensichtlich, das zeigt jedenfalls dieser Protokolleintrag, war er nun stark verunsichert, ob das, was er sich da vor Beginn der mündlichen Verhandlung geleistet hatte, mit rechtsstaatlichen Anforderungen in Einklang zu bringen ist.
Gegebenenfalls werden wir auch Strafanzeige wegen Nötigung und aller anderen in Betracht kommenden Delikte erstatten, auch der Verdacht der Rechtsbeugung steht im Raum. In jedem Falle werden wir einen Befangenheitsantrag stellen müssen. Denn auch ein objektiver Beobachter des Geschehens wird aus dem Gesamtgeschehen mindestens den starken Verdacht mitnehmen, daß meine Mandantin in diesem Rechtsstreit gegen Drosten vor diesem Gericht nicht mehr mit einem fairen Verfahren rechnen kann: Meine Mandantin klagt auf Schadensersatz und Unterlassung gegen Drosten, weil dieser mit vielen falschen Behauptungen zu seinem vom Nobelpreisträger Kary Mullis abgekupferten und durch ihn – Drosten – mißbrauchten PCR Test und der auf dessen Ergebnissen (mit hoher Wahrscheinlichkeit nahezu 100% falsch positive „Fälle“) fußenden Forderung nach Lockdowns (sowie Masken und social distancing, usw.) die Existenz meiner Mandantin vernichtet hat.
Der Vorsitzende Richter beugt sich ohne weiteres diesem Diktat des Beklagten und läuft selbst in der mündlichen Verhandlung – bei weit geöffneten Fenstern – mit einer FFP-2 Maske herum, und (diese Kombination dürfte für die Gesamtbewertung entscheidend sein) verweigert meiner Mandantin – zudem mit widersprüchlicher Begründung – den Anspruch auf rechtliches Gehör, indem er verhindert, daß ihr Anwalt an diesem Anwaltsprozess (die Mandantin darf sich nicht selbst vertreten, sondern dies geht nur über einen Anwalt) teilnehmen kann, und schlägt den Rechtsanwälten von Drosten, nachdem ich als Anwalt der Klägerin den Saal hatte verlassen müssen, vor, einen Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils zu stellen, den dieser (auch wenn er dies schon in einem früheren Schriftsatz vorbereitet haben mag) dann auch stellt, so daß der Vorsitzende Richter auf den von ihm selbst vorgeschlagenen Antrag der Drosten-Anwälte das Versäumnisurteil zu Lasten der nunmehr wehrlosen – weil vom Vorsitzenden Richter gezielt wehrlos gemachten – Klägerin erläßt.
Natürlich können wir vor diesem Hintergrund von diesem Gericht (es ist dieselbe Kammer zuständig) auch in der kommenden Woche in dem Rechtsstreit Dr. Wolfgang Wodarg v. Volksverpetzer und Kreißel kein faires Verfahren mehr erwarten.