Sonntag, April 28, 2024
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Bayrische Sportstudios müssen schliessen wegen Gleichbehandlung im Unrecht

Ab dem 13. November 2020 sind fast alle Indoor-Sportstätten in Bayern zu. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass die vorgängige Schliessung der Fitnessstudios rechtswidrig war, weil es als willkürlich anzusehen sei, dass sonstige Indoor-Sportstätten weiterhin geöffnet seien. Nach der seit 2. November 2020 gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports für den Individualsport und zwar allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter.

Nun hat sich die bayrische Regierung aber für eine Glelichbehandlung im Unrecht entschieden.

„Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) der dpa in München. „Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung. Deshalb wird sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten dadurch herstellen, dass mit Wirkung zum Freitag, 13. November, in Bayern sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen werden“, so Holetschek.

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