Freitag, März 29, 2024
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Die Kaiserin ist nackt

Eine Sachstandsanalyse zum aktuellen Corona- und Lockdowngeschehen von Erik R. Fisch

Deutschland ist nun seit 11 Monaten fest im Würgegriff der Pandemie, ein Massnahmenpaket jagt das andere, immer mehr Einschränkungen erdrosseln das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Die Kollateralschäden der Lockdown-Entscheidungen, von denen selbst die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel auf der Bundespressekonferenz gegenüber dem Journalisten Boris Reitschuster einräumt, dass sie nur noch politisch motiviert sind, wachsen ins Unermessliche. Hinter der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rollt von vielen noch unerkannt die Insolvenzwelle, unter dem Deckmäntelchen der Kurzarbeit brechen die Jobs weg, klammheimlich beginnen die (inter)nationalen Heuschrecken, ihre Fühler nach den deutschen Lockdown-Pleitefirmen auszustrecken, die Belastungen der Familien im staatlich verordneten Lagerkoller wächst, die Suizidrate steigt, die soziale Spaltung zwischen den Menschen, die gegen ihre Virusangst kämpfen, und denen, die für die Demokratie kämpfen, vertieft sich Tag für Tag. In bemerkenswerter Diskrepanz zu all diesem Geschehen belegen immer mehr Studien und Stellungnahmen offizieller Entitäten wie der WHO, der CDC etc. die relative Ungefährlichkeit des Virus und die Gefährlichkeit der Massnahmen. Es zeigen sich zudem immer stärkere Risse im Narrativ der sicheren Impfung als Exitstrategie aus der Lockdown-Sackgasse. Diese Ungereimtheiten fallen nun zunehmend mehr Menschen auf, unter anderen den zur Entscheidung in Corona-Angelegenheiten berufenen Richter:innen. Eine Sammlung der wichtigsten Erkenntnisse – mit Belegen zum Selbstüberprüfen.

Ist COVID-19 statistisch gesehen deutlich tödlicher als eine Grippe? NEIN. Gemäß der von der WHO veröffentlichten Meta-Studie des anerkannten Epidemiologen John Ioannidis, PhD, von der Standford Universität liegt weltweit (also unabhängig von der jeweiligen Lockdownpolitik) die Sterblichkeit derer, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden sind, bei durchschnittlich 0,19 Prozent. Bei der Grippe liegt die geschätzte Infektions-Sterberate bei ca. 0,1 Prozent. Der deutsche Virologe und maßgebliche Regierungsberater Prof. Christian Drosten war von einer unzutreffenden Sterblichkeitsrate von ein Prozent für COVID-19 ausgegangen. Andere Schätzungen wie die des Mathematikers Neal Ferguson vom Imperial College vom 9. März 2020 waren um das bis zu Zehnfache überhöht.

Kann man mit einem Lockdown COVID-19-Tote in nennenswertem Umfang verhindern? NEIN. Nach einer Meta-Studie – ebenfalls von John Ioannidis – bringen Lockdowns epidemiologisch so gut wie nichts, im Gegenteil schaffen die Lockdowns selbst Tote. Sie verursachen, so die Einschätzung, ein Vielfaches an Schäden als das Virus selbst. Die Autorengruppe Kohn weist in einer sorgfältigen Analyse nach, dass das Potential der Verhinderung von COVID-19-Todesfällen für Deutschland angesichts der geringen Sterblichkeit lediglich bei 15 Prozent des Schadpotentials lag. Unklar ist, wie hoch das Schadpotential von COVID-19 überhaupt war und ist. RKI-Chef Lothar Wieler erklärte gegenüber der Presse „Bei uns gilt als Corona-Todesfall jemand, bei dem eine Coronavirus-Infektion nachgewiesen wurde.“ Infektion meint hier ein positives Testergebnis. Es kommt nach der Zählweise des RKI nicht darauf an, ob eine COVID-19-Erkältungssymptomatik zum Tod geführt hat. Bei den von Prof. Dr. Püschel in Frühsommer 2020 durchgeführten Obduktionen an 65 hochbetagten Toten hatten alle Vorerkrankungen teils schwerster Natur aufgewiesen. Die Anwesenheit von Corona-Viren war in vielen Fällen daher lediglich eine Koinzidenz.

Genügt ein PCR-Test, um eine aktive, krankmachende SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen? NEIN. Am 21. Januar 2021 hat die WHO klargestellt, dass ein positiver PCR-Test allein nicht Basis der Feststellung einer (quarantänepflichtigen) SARS-CoV-2-Infektion sein kann. Hinzutreten muss eine eindeutige klinische Symptomatik und gegebenenfalls die Bestätigung durch einen weiteren Test. Der PCR-Test ist in den letzten Monaten stark in die Kritik geraten. Generell ist diese Art von Test nur sehr bedingt für diagnostische Zwecke geeignet, weil er auch Virenpartikel aus bereits überwundenen Erkrankungen aufspürt bzw. insbesondere bei zu hoher Replikationszahl zu falsch positiven Ergebnissen neigt. Ob der von Prof. Drosten speziell für Corona entwickelte SARS-CoV-2-PCR-Test überhaupt für die Identifikation dieses Virus geeignet ist, wird inzwischen von vielen Wissenschaftler:innen sehr kritisch hinterfragt. Eine Gruppe von 22 renommierten Wissenschaftler:innen hat beim Magazine Eurosurveillance den Rückzug der Corman/Drosten-PCR-Test-Studie wegen schwerwiegender Fehler und Interessenkonflikten gefordert.

Ist der Kausalzusammenhang mit einem positiven PCR-Test und einer Erkrankung an COVID-19 nachgewiesen? NEIN. Es wird vermutet, dass eine Erkältungssymptomatik von dem neuartigen Corona-Virus ausgelöst wurde, wenn der PCR-Test positiv anschlägt. Unabhängig von den Problemen des PCR-Tests selbst, ist es auf der aktuellen Datenlage schwierig zu erkennen, ob die Manifestation einer Erkältung wirklich mit dem Corona-Virus zusammenhängt. In Deutschland werden in der Regel keine Influenza-Tests oder Tests auf sonstige Erreger gemacht, sobald ein positiver Corona-PCR-Test vorliegt. Wie von Dr. Thomas Ly in Sitzung Nr. 29 des Corona-Ausschuss erläutert, wird in Thailand regelmässig umfangreich auch das Vorliegen anderer Erreger (Influenza, Bakterien) abgeklärt, bevor gegen COVID-19 behandelt wird. In Thailand kommt man auf lediglich 0,9 positiv auf Corona getestete Personen auf 100.000 Einwohnern im Vergleich zu 4 Testpositiven in Deutschland. Dies mag auch daran liegen, dass die PCR-Tests in Thailand drei Gensequenzen des Virus ansteuern und nicht wie in Deutschland wesentlich ungenauer teilweise auf nur eine Sequenz fokussieren.

Spielen asymptomatische Personen bei der SARS-CoV-2-Übertragung eine nennenswerte Rolle? NEIN. Eine Studie an circa 10 Millionen Menschen in Wuhan belegt, dass alle Kontaktpersonen von asymptomatisch positiv getesteten Personen selbst nicht positiv geworden sind. Die anfangs so gefürchtete, asymptomatische Übertragung hat sich damit als bedeutungslos im Virusgeschehen herausgestellt.

Sind Kinder und Jugendliche SARS-CoV-2-Überträger? Dafür gibt es KEINE Erkenntnisse. In Schweden und in der Schweiz sind die Kitas nie geschlossen worden, ohne dass sich diese als Hotspots erwiesen hätten. Schul- und Kitaschließungen sind daher für das Virusgeschehen irrelevant. Eine neue Studie aus Baden-Württemberg hat 2482 Kinder unter 10 Jahren und deren Eltern am Ende der ersten Welle (22. April – 15. Mai 2020) auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 untersucht. Diese Antikörper sind ein guter Spiegel dafür, wie viele Personen sich im Laufe der dieser Welle mit SARS-CoV-2 infiziert hatten, selbst wenn sie symptomlos geblieben sind. NUR 1,8% aller Erwachsenen hatten Antikörper gegen SARS-CoV-2 im Blut und Kinder unter sogar 0,6 Prozent. 94,3 Prozent der gefunden Antikörper waren neutralisierend für das Virus, d.h. eine durchgemachte Infektion lieferte einen hohen Schutz vor Neuinfektionen. Nur 0,04 Prozent der Testteilnehmer waren zur Zeit der Blutabnahme positiv auf SARS-CoV-2 im Nasen-Abstrich. Die Ausbreitung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung in Baden-Württemberg im Rahmen der ersten „Welle“ war gering. Kinder tragen nicht zum Ausbreiten der Pandemie bei.

Droht unser Gesundheitssystem zusammenzubrechen oder war dies jemals der Fall während der Pandemie? NEIN. Die Auslastungsstatistik der Intensivbetten laut Intensivregister zeichnet für den gesamten Pandemieverlauf ein entspanntes Bild. Die kurzfristigen Spitzen von 3.000 bzw. 5.000 intensivmedizinisch behandelten testpositiven Patienten konnten bei einer Reserve von konstant 5.000 freien regulären Betten jederzeit gut betreut werden. Die Notfallreserve von weiteren 20.000 Betten musste nicht in Anspruch genommen werden und ist demgemäß bei vielen Kliniken auch längst wieder abgebaut worden. Bei der ersten Welle im Frühjahr 2020 befanden sich viele Mitarbeiter:innen in Kurzarbeit, Krankenhäuser fürchteten den wirtschaftlichen Kollaps. 25 Krankenhäuser sind im Pandemiejahr 2020 geschlossen worden. Bei weiteren 30 Krankenhäusern droht nun das Aus.

Hatten wir in Deutschland in 2020 eine Übersterblichkeit? NEIN. Die Auswertung der Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Sterbegeschehen zeigt, dass 2020 weniger Menschen gestorben sind als zu erwarten war – wenn ihre Zahl ins Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung gesetzt wird. Altersbereinigt verstarben in 2020 weniger Menschen als in den Jahren seit 2016, bis auf die Ausnahme 2019. Nach den entsprechend der Bevölkerungsentwicklung korrigierten Daten des Statistischen Bundesamtes gab es 2020 sogar eine Untersterblichkeit von 7.565 Sterbefällen. 

Haben wir in 2021 eine Übersterblichkeit, vielleicht wegen einer neuen Mutation? NEIN. Die Statistik gibt dazu nichts her. Überraschend viele Personen testen jedoch nach der Corona-Impfung positiv und viele, gerade alte Menschen in den Heimen, erkranken kurz nach der Impfung schwer, ein nicht unerheblicher Teil verstirbt in zeitlicher Nähe zur Impfung, die allermeisten ohne die typischen COVID-19-Erkältungssymptome. Im Nachgang zum Tod von 33 geimpften Heimbewohnern rät Norwegen nun von der Impfung der Hochbetagten ab.

Ist SARS-CoV-2 wirklich auf eine ungeschützte Bevölkerung getroffen? NEIN: Es gibt bei 20-50 Prozent der Menschen, wie verschiedene Untersuchungen belegen, bereits eine T-Zellimmunität gegen SARS-CoV-2 schon aus Vorjahren. Die Antikörper, die im Rahmen einer normalen Coronavirus-Erkältungskrankheit gebildet wurden, helfen auch gegen SARS-CoV-2, so die Vermutung. Das ist wohl auch der Hauptgrund dafür, dass bis zu 85 Prozent der Testpositiven nicht einmal merken, dass sie „infiziert“ sind, bis sie positiv getestet werden. Prof. Drosten hatte die T-Zellimmunität gegen SARS-CoV-2 bereits im April 2020 bei 35 Prozent gesunder Blutspender nachgewiesen.

Schützt die Behandlung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer vor COVID-19? Nach aktuellem Stand der Studien: NEIN. Zwar behaupten BioNTech/Pfizer einen Wirksamkeitsgrad von 95 Prozent, das wäre ausserordentlich hoch für eine Impfung. Bei genauerem Studium der offiziellen Unterlagen ergeben sich allerdings Zweifel an dieser sehr positiven Einschätzung. Der renommierte Wissenschaftler Peter Doshi kommt in einem am 5. Januar 2021 im British Journal of Medicine veröffentlichten Artikel zu der Erkenntnis, dass die BioNTech-Unterlagen maximal eine Wirksamkeit von circa 29 Prozent belegen, und fordert die Herausgabe der Rohdaten. Das RKI stellt in seinem Epidemiologischen Bulletin 2/2021 vom 14. Januar 2021 auf Seite 7 fest: „In der höchsten Altersgruppe (≥ 75 Jahre) ist daher eine Aussage über die Effektivität der Impfung mit hoher Unsicherheit behaftet“. Ob eine Infektiösität durch eine Impfung ausgeschlossen werden kann, ist bislang nicht erforscht. Es ist daher fraglich, ob sich die Hoffnung insbesondere vieler Heimbewohner, ihre Anverwandten in Kürze wieder unbesorgt in die Arme schließen zu können, realisieren wird. BioNTech/Pfizer haben im Februar 2021 schriftlich mitgeteilt, dass es unklar ist, ob ältere Menschen mit chronische Vorerkrankungen geimpft werden sollten.

Ist die Corona-Impfung faktisch ein Gentherapeutikum? JA. Die Impfung stellt faktisch ein Gentherapeutikum dar. Unter einem Gentherapeutikum ist gemäss der EU-Richtlinie 2009/120 EG ein biologisches Arzneimittel zu verstehen, das folgende Merkmale aufweist: a) Es enthält einen Wirkstoff, der eine rekombinante Nukleinsäure enthält oder daraus besteht, der im Menschen verwendet oder ihm verabreicht wird, um eine Nukleinsäuresequenz zu regulieren, zu reparieren, zu ersetzen, hinzuzufügen oder zu entfernen. b) Seine therapeutische, prophylaktische oder diagnostische Wirkung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der rekombinanten Nukleinsäuresequenz, die es enthält, oder mit dem Produkt, das aus der Expression dieser Sequenz resultiert. Zwar bestimmt Art. 2.1. der Verordnung „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind keine Gentherapeutika.“ Dies ist aber lediglich eine sprachliche Finesse, die das Vorsorgeprinzip in der EU nicht aushebeln kann, wie auch die Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen, die Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hat, feststellt.

Ist die Corona-Impfung sicher? NEIN. Entgegen der gradezu euphorischen Darstellung in der regierungsnahen Presse ist die Impfung keineswegs sicher. Die synthetische Impf-RNA wird mitsamt einer sie schützenden Fetthülle in den Körper gespritzt. Sie verwandelt Körperzellen in kleine Bioreaktoren, die ein SARS-CoV-2 zugeordnetes Protein als Antigen herstellen und dadurch das Immunsystem gegen dieses Protein tragende Viren aktivieren. Der genaue Prozess im Körper, insbesondere die Frage, welche Zellen sich in Bioreaktoren verwandeln, und die möglichen negativen Auswirkungen der Impfung sind jedoch aufgrund der extrem verkürzten Studiendauer von einigen wenigen Monaten nicht erforscht. Es besteht die Gefahr einer stark überschießenden Immunreaktion, wenn in eine bestehende oder überwundene Corona-Infektion hineingeimpft wird bzw. wenn nach der Impfung eine Begegnung mit dem Wildvirus erfolgt. Dies ist für frühere, erfolglose Entwicklungsversuche von Corona-Impfstoffen gut belegt. In Tierversuchen zu anderen Corona-Varianten sind die Versuchstiere nach der Begegnung mit dem Wildvirus wegen der überschießenden Immunreaktion schwer erkrankt bzw. verstorben. Autoimmunerkrankungen, u.a. wegen der eingesetzten Nanopartikel, sind zu erwarten. Eine mögliche Unfruchtbarkeit durch die Impfung für beide Geschlechter kann nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf künftige Generation sind gänzlich unerforscht. Ein großes Problem stellen die Lipide dar, in die die mRNA verpackt ist. Lipide sind aus früheren Versuchen als im Tierversuch toxische Substanz bekannt. Sie führen zum Zelltod. Durch ihren speziellen Wirkmechanismus können sie sich nach Applikation im ganzen Körper verbreiten. In Tierversuchen haben sich insbesondere Schädigungen von Leber und Lunge gefunden. Die Substanz ist in der Lage, die Blut-Hirn-Schranke zu überwinden, so dass sich auch Zelltodprobleme am Gehirn ergeben können. Typische Symptome einer Lipidvergiftung sind Abfall der Sauerstoffsättigung im Blut, starke Abgeschlagenheit, Tremor, allergische Reaktionen. Laut EMA-Dashboard sind Stand 12. Februar 2021 bereits 54.828 unerwünschte Impfreaktionen gemeldet worden. Am 31. Januar 2021 waren es noch 26.849.

Aus den Altenheimen wird gemeldet, dass Bewohner:innen kurz nach der Impfung positiv testen. Ist das ein Zufall? Höchstwahrscheinlich NICHT. Eine Reihe von Antigen-Tests reagieren positiv auf das Vorhandensein des S-Proteins. Dessen Produktion wird durch die Impfung getriggert. Schon nach wenigen Tagen kann ein Test daher positiv ausfallen. Die positiv getesteten Menschen zeigen in der Regel keine Erkältungssymptome.

Es mehren sich die Berichte, dass Geimpfte kurz nach den Impfungen erkranken oder/und sogar versterben. Ist das ein Zufall? Höchstwahrscheinlich NICHT. Das Phänomen zeigt sich insbesondere nach der Impfung von Heimbewohner:innen. Bei den betroffenen Senioren fällt ein deutlicher Abfall der Sauerstoffsättigung im Blut auf sowie Ödeme, Abgeschlagenheit, Wesensveränderung, viele entwicklen einen Muskeltremor, wie u.a. der Bericht einer Pflegekraft aus einem Berliner Altenheim näher darlegt. Ursache kann eine autoaggressive Immunantwort sein oder ein Verkleben von Lungen- und Hirnarterien durch die im sogenannten Impfstoff enthaltenen Lipide. Es wird auch eine immunpathologische Antwort im Lungenbereich diskutiert. Bei jüngeren Menschen, die bereits Corona hatten, kann es bereits nach der ersten Impfung zu teilweise massiven Verläufen einer Erkältungssymptomatik kommen. Gesichtslähmungen wurden beobachtet aber auch veitstanzartige Muskelzuckungen sowie MS-artige Zustände. In der Presse wurden mehrere plötzliche Todesfälle nach Impfungen von Pflegepersonal bekannt.

Platzen die Krankenhäuser aus allen Nähten? NEIN. Die allermeisten Krankenhäuser sind trotz anderslautenden Darstellung in der Presse während der gesamten Pandemie seit März 2020 zu keinem Zeitpunkt an ihre Auslastungsgrenzen geraten. Im Gegenteil waren im Frühling 2020 viele Mitarbeiter:innen in Kurzarbeit, Krankenhäuser in wirtschaftlicher Bedrängnis. Im Pandemiejahr 2020 wurden trotz angeblicher Bettennot 25 Kliniken geschlossen, für 30 weitere Kliniken liegen Schließungspläne oder -beschlüsse vor.

Rechtfertigt das Virusgeschehen die Grundrechtseingriffe? Immer mehr Richter:innen entscheiden diese Frage mit NEIN. Neben diversen Rechtsgelehrten wie Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Martin Schwab erkennen nun auch zunehmend Richter im aktiven Dienst die Massnahmen als materiell- und verfassungsrechtlich rechtswidrig. Der Berliner Strafrichter Dr. Pieter Schleiter, der sich im Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte engagiert, hat Verfassungsbeschwerde erhoben. Am Amtsgericht Weimar ist Richter Matthias Guericke zu der Überzeugung gelangt, dass die Durchführung einer Geburtstagsfeier mit acht Personen im Sommer 2020 kein strafwürdiges Verhalten darstellte. Sein Fazit im Urteil zu Aktenzeichen 6 OWi – 523 Js 202518/20 nach intensiver Auseinandersetzung mit einer Vielzahl von wissenschaftlichen Studien und Rechtsgutachten: „Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.“

Nach all dem wird deutlich: Wir befinden uns nicht in einer epidemischen Lage nationaler Tragweite, die zum Schutze vor der Viruserkrankung massive Einschränkungen des Wirtschafts- und Soziallebens rechtfertigen könnte. Demgemäss fordern immer mehr Wissenschaftler, Ärzte, Unternehmer, Rechtsanwälte die Aufhebung der Maßnahmen. Der Impfstoff stellt eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Die Abwendung der möglicherweise durch eine Impffolgen-„Epidemie“ drohenden Gefahren für die Bevölkerung ist das Gebot der Stunde.

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