Prof. Drosten hat Anwälte eingeschaltet, um sich gegen die Inanspruchnahme durch Nils Roth, den Betreiber der Green Mango Karaokebar in Berlin, zu wehren. Die Green Mango Bar hatte Schadensersatz in Höhe von zunächst € 50.000 verlangt, zahlbar bis zum 22. Dezember 2020, für die ihr durch die wissenschaftlichen Fehlaussagen von Prof. Drosten und die darauf gestützten politischen Entscheidungen entstandenen Lockdown-Schäden. Die Schadensersatzforderungen gehen in die Hunderttausende.
Prof. Drosten läßt sich von der Kanzlei Redekker, Sellner, Dahs vertreten. Es ist genau diese Kanzlei, die auch in nahezu allen gegen die Landesregierung gerichteten Corona-Gerichtsverfahren von Regierungsseite eingeschaltet worden ist. Im Netzwerk scheint man sich gegenseitig zu helfen.
Die Kanzlei läßt mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 wissen: „Die im Namen Ihrer Mandantin geltend gemachten Ansprüche, die auf einer Reihe von unzutreffenden Angaben basieren, bestehen nicht. Ihre Mandantin wird durch etwaige öffentliche Äußerungen unseres Mandanten, die wissenschaftlich fundiert und von Art. 5 Abs. 1 und 3 GG umfasst sind, weder in ihren Rechten verletzt noch ist daraus ein kausaler Schaden entstanden, der dementsprechend in Ihrem Schreiben auch nicht ausreichend begründet dargelegt wird.“ Gleichwohl benennen sich die Anwälte als Prozessbevollmächtigte, da sie zu Recht vermuten, dass es die Green Mango GmbH nicht bei dem Inanspruchnahme- und Unterlassungsschreiben bewenden lassen wird.
Inzwischen setzen sich auch die Science Files mit dem drohenden Rechtsstreit auseinander und liefern weitere argumentative Munition für Nils Roth.