Freitag, November 22, 2024
LänderberichteDeutschlandPressekodex bei der taz - WTF?

Pressekodex bei der taz – WTF?

Derzeit sieht man überall Plakate des Medienverbandes der freien Presse, der auf die Bedeutung der Pressefreiheit hinweist. Pressefreiheit berechtigt aber nicht nur, sie verpflichtet auch. Der Pressekodex benennt eine Vielzahl solcher Verpflichtungen. Ziffer 1 des Pressekodex „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.“ Richtlinie 1.2: „Zur wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gehört danach z.B., dass die Presse in der Wahlkampfberichterstattung auch über Auffassungen berichtet, die sie selbst nicht teilt.“

Das was der taz-Redakteur Sebastian Erb über Prof. Dr. Martin Schwab, den Spitzenkandidaten der Partei dieBasis für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, nun unter dem Titel „Querdenker an die Uni Bielefeld: Der abgedriftete Professor“ geschrieben hat, entspricht diesen Massgaben nicht. Seine tendenziösen Fragen hatten eine entsprechende Berichterstattung erwarten lassen. 2020News veröffentlicht daher hier die taz-fragen nebst den Antworten von Prof. Schwab, so dass sich die geneigte Leserschaft selbst ein Bild machen kann. 

Frage Sebastian Erb: „Zu dem Soladaritätsbrief [richtig muss es heißen: Solidaritätsbrief, Groß-Kleinschreibungsfehler von Sebastian Erb speziell bei Sie/Ihre etc. im weiteren nicht korrigiert, Anmerkung der Redaktion], den sie mir schickten, habe ich gleich ein paar Fragen. Wie kam es dazu? Wie kam der Kontakt zu der Organisation We for Humanity zu Stande? Kannten Sie diese schon vorher oder erst seit ihrer Beschäftigung mit Fragen rund um Corona? Hat sich diese Organisation schon vor der Pandemie öffentlich geäußert? Mein Eindruck ist, dass sie vor allem im Corona-Zusammenhang zitiert wird, was mich überrascht, deshalb die Frage.“

Antwort Prof. Martin Schwab: „Die Organisation We For Humanity hatte ich vor der Corona-Krise nicht gekannt. Sie hatte sich aus eigenem Antrieb an mich gewandt, als die Hetze durch den AStA der Uni Bielefeld gegen mich losging.“

Frage Sebastian Erb: „Was sagen Sie dazu, dass diese Organisation selbst den Holocaust relativiert, indem Impfungen mit dem Holocaust gleichgesetzt werden?“

Antwort Prof. Martin Schwab „Da Sie keinen Beleg für Ihre Behauptung liefern, dass We For Humanity eine Aussage dieses Inhalts getätigt haben soll, kann ich mich dazu nicht äußern. Das Mindeste, was ich Ihnen abverlangen muss, ist, dass Sie anständig recherchieren, bevor Sie mich mit solch heuchlerischen Fangfragen konfrontieren.

Frage Sebastian Erb: „Nach Aussagen von Teilnehmenden an Ihrer Vorlesung haben Sie Anfang 2021 nach Veröffentlichung eines Blogbeitrags (https://alibi.noblogs.org/post/2021/01/20/jura-professor-der-universitat-bielefeld-steckt-tief-im-corona-leugner-sumpf/) von einer Diffamierung und von einem Team von Anwält:innen gesprochen, mit dem sie gegen solche Beiträge vorgehen würden. Haben Sie presserechtliche Schritte gegen das Blog unternommen? Haben Sie presserechtliche Schritte gegen andere Veröffentlichungen unternommen, falls ja welche?“

Antwort Prof. Martin Schwab: „Dazu müsste ich wieder genau wissen, was die Studierenden, mit denen Sie gesprochen haben, genau gesagt haben. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich von einem Team von Anwälten gesprochen habe, mit denen ich gegen solche Beiträge vorgehen werde. Ich habe allerdings angekündigt, dass ich mich eines Tages presserechtlich zur Wehr setzen werde. Ich habe der Fachschaft Jura an der Uni Bielefeld vor allem gesagt, dass ich eventuelle Schmerzensgelder wegen Rufschädigung, die ich eines Tages erstreiten werde, nicht für mich behalten, sondern an bedürftige Studierende spenden werde. Viele haben ja wegen der sinnlosen Lockdowns ihre Jobs verloren, mit denen sie ihr Studium finanzieren.“

Bisher bin ich allerdings noch nicht gegen die von Ihnen zitierten Beiträge vorgegangen. Dies aus mehreren Gründen:

(1.) Ich verbringe abseits meines Vollzeit-Berufs an der Uni viel Zeit damit, verzweifelten Menschen zu helfen, die unter der unerbittlichen Brutalität leiden, mit denen – vor allem an den Schulen – die Corona-Maßnahmen durchgezogen werden. Ich könnte Ihnen dazu einen abendfüllenden Vortrag halten. Die Zeit, die ich in die Sorgen anderer investiere, fehlt mir bei der Verfolgung meiner eigenen Rechte.

(2.) Blogs wie die „Antinationale Linke Bielefeld“ und das „antifaschistische Recherche-Kollektiv OWL“ agieren feige aus dem Schatten der Anonymität: kein Impressum, kein presserechtlich Verantwortlicher. Das erschwert die Rechtsverfolgung.

(3.) Und am wichtigsten ist: Die Zeit ist im Moment noch nicht reif! Im Moment lässt die deutsche Justiz jenen, die Nazi-Framing betreiben, viel zu viel durchgehen. Aber das wird sich eines Tages ändern. Eines Tages werden die Menschen erkennen, dass die Altmedien, auch die taz, bei der Corona-„Berichterstattung“ wesentliche Informationen und wesentliche Teile des Diskurses unterdrücken. Ich habe das in meinem Diskussionspapier „Meinungsfreiheit und wissenschaftlicher Diskurs in der Corona-Krise“ auf 180 Seiten belegt.

Ein Beispiel (das in meinem Diskussionspapier nicht enthalten ist): Wussten Sie, dass Lothar Wieler im Epidemiologischen Bulletin 39/2020 auf S. 8 (rechte Spalte) zugegeben hat, dass von den positiv mittels PCR getesteten Abstrich-Proben nur 1% bis 10% infektiöses Virus enthalten? Und dass er im selben Beitrag auf S. 5 (rechte Spalte unten) eingeräumt hat, dass das Virus-Genom noch Wochen nach überstandener Infektion noch im Abstrich nachweisbar ist, dies aber nicht mehr mit infektiösem Virus gleichzusetzen ist? Nein? Dann lesen Sie mal nach! Und dann erahnen Sie vielleicht, warum sich immer mehr Menschen von den Inzidenzwerten, die in den Altmedien bereitwillig und unkritisch vom RKI übernommen werden, belogen fühlen…

Sobald den Menschen dies alles klar wird, werden sie auch erkennen, dass das ganze Nazi-Framing nur dazu diente, die Kritiker der Corona-Maßnahmen und der Impfstoffe absichtlich ein schlechtes Licht zu rücken – und das nur, weil die Lockdown- und Impfzwang-Fanatiker selbst in Wirklichkeit nichts zu bieten haben: keine Argumente, keine Evidenz, keine Empathie, keine Emotionen und insbesondere keine Solidarität! Letzteres sehen wir gerade bei den Impfschäden: Die Betroffenen werden insbesondere von den Ärzten nicht ernst genommen (siehe etwa Berliner Zeitung vom 24.1.2022 oder FOCUS vom 2.4.2022). Solidarität geht definitiv anders! Wer in der Sache zwingende Argumente hat, ist auf die Diffamierung Andersdenkender nicht angewiesen. Das ganze Nazi-Framing ist nichts als eine intellektuelle Bankrotterklärung von Journalisten, die auf der Ebene der Fakten und Argumente nicht weiterkommen. Weil sie eben keine haben.

Sobald sich die Stimmung im Volk dreht, dreht sie sich auch bei den Gerichten. Und dann werden die Gerichte das perfide Nazi-Framing, das jene, die bei Corona anders denken als die Regierung, absichtlich in ein schlechtes (und vor allem falsches!) Licht rückt, als das erkennen, was es ist – als Perversion des Journalismus, als Angriff auf die Meinungsfreiheit und damit letztlich auch auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.Und sobald die Gerichte erkannt haben, dass das Nazi-Framing justitiables Unrecht ist, werde ich meine Ansprüche auf immateriellen Schadensersatz wegen Rufmordes gerichtlich geltend machen.

Mit dem Gedankengut von Nazis und Antisemiten verbindet mich wirklich NICHTS. Wer Menschen wie mich in diese Ecke drängt, banalisiert das Treiben jener, die wirklich mit einer ausländerfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Agenda unterwegs sind, und verharmlost damit das NS-Unrecht. Das habe ich schon oftmals öffentlich geäußert. Und davon rücke ich keinen Millimeter ab.“

Frage Sebastian Erb: „Die Jüdische Hochschulgruppe der Universität Bielefeld veröffentlichte Anfang April folgende Stellungnahme: ‚Mit Angst und Wut haben wir als Jüdische Hochschulgruppe an der Universität Bielefeld in den letzten Wochen und Monaten sowohl die kritischen Berichte über den Juraprofessor Martin Schwab als auch die verzweifelten Verteidigungsversuche ihm gegenüber verfolgt. Die Beweislage, dass Schwab bewusst in antisemitischen bzw. verschwörungsideologischen und neonazistischen Kreisen unterwegs ist, diesbezügliche Aktivitäten aus seiner Professur heraus betrieben hat sowie mit Hilfe mindestens eines Habilitanden und wiss. Mitarbeiters (Justus P. Hoffmann) immer noch betreibt, ist erdrückend. Es ist tatsächlich bemerkenswert, dass sich trotz alledem weder das Rektorat noch die Fachschaft Jura zu einer deutlichen Distanzierung durchringen konnten. (…).‘ Was sagen Sie zu dieser Stellungnahme?“

Antwort Prof. Martin Schwab: „Diese Stellungnahme ist eine ungeheuerliche Diffamierung meiner Person! Und die Substanz dieses Textes kann mit der Schärfe der Wortwahl nicht ansatzweise Schritt halten. Die Jüdische Hochschulgruppe spricht von einer erdrückenden Beweislage, ohne selbst auch nur einen einzigen Beleg für ihre Behauptungen zu liefern. Und hätten diese Leute mal mein Diskussionspapier „Meinungsfreiheit und wissenschaftlicher Diskurs in der Corona-Krise“ gelesen, hätten sie gemerkt, wie viele Fundstellen ich aus dem israelisch-jüdischen Kulturkreis zitiert habe – allen voran einen Beitrag von Udi Qimron/Uri Gavish/Eyal Shahar/Michael Levitt in der englischen Ausgabe des Haaretz vom 20.7.2020, wo im Ton sachlich, in der Sache aber knallhart mit der Lockdown-Politik abgerechnet wird.

Die Stellungnahme der Jüdischen Hochschulgruppe Bielefeld wirkt nicht so, als hätte sich diese Gruppe reflektiert mit meiner Person auseinandergesetzt. Sie wirkt vielmehr wie das bereitwillige Nachplappern fremder Kritik an mir.“

Frage Sebastian Erb: „In einem Blogbeitrag wurde eine Äußerung von Ihnen veröffentlicht zum Thema Maske tragen im Hörssaal. Was war Ihre Intention hinter dieser Aussage? War dies eine Aufforderung an die Studierenden, die Maske abzunehmen?“

Antwort Prof. Martin Schwab: „Zunächst: Die Aufnahme wurde ohne meine Einwilligung und damit rechtswidrig erstellt.

Zur Sache selbst: Das war keine Aufforderung, die Maske generell abzunehmen – sondern nur dann, wenn ein/e Student/in unter der Maske keine Luft mehr bekommt. Dazu stehe ich auch weiterhin. Ich kann es als Dozent nicht verantworten, dass in meiner Vorlesung jemand Schaden nimmt.

Und wenn hier einer schwurbelt, dann nicht ich, sondern dieses anonyme Recherche-Kollektiv. Denn dass Masken der menschlichen Gesundheit schaden, ist längst wissenschaftlich erwiesen. Ich empfehle dazu die Meta-Studie von Kisielinski et al., Is a Mask That Covers the Mouth and Nose Free from Undesirable Side Effects in Everyday Use and Free of Potential Hazards? Auch darüber berichtet übrigens in den Altmedien niemand. Warum nur?

Und wussten Sie, dass Sie durch die Masken Mikro- und Nanopartikel einatmen bzw. nach Entsorgung der Maske in die Umwelt einbringen? Nein? Dann lesen Sie mal hier nach: De la Torre et al., Investigating the current status of COVID-19 related plastics and their potential impact on human health oder auch Sullivan et al., An investigation into the leaching of micro and nano particles and chemical pollutants from disposable face masks – linked to the COVID-19 pandemic. Vielleicht mag die taz ihre Leserschaft demnächst mal darüber informieren?

Eine ganz andere Frage ist übrigens, ob es für eine Maskenpflicht an den Universitäten überhaupt noch eine Rechtsgrundlage gibt. Für das hessische Landesrecht hat das Verwaltungsgericht Gießen diese Frage mit Beschluss vom 2.5.2022 (3 L 793/22.GI) verneint und daher die Maskenpflicht an der Uni Marburg außer Vollzug gesetzt. Wie die Rechtslage aktuell in NRW ist, habe ich allerdings noch nicht überprüft. Gerichtliche Schritte gegen die Universität Bielefeld ziehe ich ohnehin selbstverständlich nicht in Betracht. Sollte aber jemand behaupten, ich hätte mit der Äußerung, die in meinem Unterricht aufgezeichnet wurde, rechtswidrig gehandelt, werde ich der Frage nähertreten, ob die Gießener Entscheidung auch auf NRW übertragbar ist.“

Frage Sebastian Erb: „Sie haben sich öffentlich mehrfach von Rechtsextremismus distanziert. Gleichzeitig benutzen Sie Begrifflichkeiten, die von der rechtsextremen AfD geprägt wurden, wie etwa “Altmedien”. Sie sind auch auf Veranstaltungen aufgetreten, bei denen Mitglieder und Anhänger verschiedener rechtsextremer Organisationen anwesend waren. Wie passt das Ihrer Ansicht nach zusammen?“

Antwort Prof. Martin Schwab: „Jetzt haben wir seit über 2 Jahren Corona-Krise – und Ihnen fällt immer noch nichts Besseres ein als diese dämliche Denkfigur der Kontaktschuld? Ganz ehrlich: Sie fangen an, mich zu langweilen. Ich kann mich in der Sache zur Anwesenheit von Mitgliedern und Anhängern rechtsextremer Organisationen nicht äußern, weil Sie mir keinen einzigen Beleg für eine solche Anwesenheit nennen. Auch hier bitte ich Sie um sorgfältige Recherchen, bevor Sie mich mit solchen Fragen konfrontieren.

Und was erwarten Sie eigentlich von mir? Dass ich bei 1.000 Teilnehmern jeden einzelnen vorher mustere, ob der auch wirklich nicht in irgendwelchen dubiosen Vereinigungen aktiv ist? Oder dass ich aus Angst, da könnte jemand mitlaufen, der einer solchen Vereinigung angehört, gar nicht erst zu einer Kundgebung oder Demonstration hingehe? Wenn Sie so denken, räumen Sie Rechtsextremen faktisch das Recht ein, jede beliebige politische Versammlung in ein schiefes Licht zu rücken: Ein einziger von ihnen macht ja dann schon die ganze Veranstaltung illegitim. Wenn Sie den Rechtextremen eine solche Macht einräumen wollen, müssen Sie zunächst einmal Ihr eigenes Verhältnis zum Rechtsextremismus klären. Und wenn Sie bei sich selbst aufgeräumt haben, können wir uns gerne weiter unterhalten.

Was den Begriff „Altmedien“ anbelangt: Auf diesen Begriff als Sammelbezeichnung für die bereits etablierten Medienkanäle hatten wir uns im März 2021 bei einem Vernetzungstreffen von Akteuren der sog. Alternativmedien – letztere nenne ich lieber unabhängige Medien – verständigt. Dass dieser Begriff von der AfD geprägt worden sein soll, höre ich jetzt zum ersten Mal.“

Frage Sebastian Erb: „Welche Beiträge bzw. Verlinkungen haben Sie auf Bitte der Fakultät bzw. Universität von der Webseite Ihres Lehrstuhls genommen?“

Antwort Prof. Martin Schwab: „Die Verlinkung auf die Seite des Corona-Ausschusses.“

Frage Sebastian Erb: „Wie haben Sie den Ausschluss aus der Juraband empfunden? Trifft es zu, dass Sie bei Proben keine Maske tragen wollten?“

Antwort Prof. Martin Schwab: „Die Frage, ob ich bei der Probe Masken tragen will, stellte sich gar nicht. Am 26.10.2021 wurde mir, ohne dass es vorher irgendein Gespräch mit mir gegeben hatte, mitgeteilt, dass die Band wegen meiner öffentlichen Äußerungen zu Corona nicht mehr mit mir Musik machen will. Hätte man zuvor das Gespräch mit mir gesucht, hätte ich mir eine einvernehmliche Trennung durchaus vorstellen können. Dann hätte man sich nämlich die Option offengehalten, wieder zusammenzukommen, wenn die Situation sich entspannt. Statt dessen wurde mir ohne vorherige Aussprache der Stuhl vor die Tür gesetzt – und zwar mit einem Tonfall, den ich als so bösartig empfinde, dass ich mir eine Rückkehr in die Band unter gar keinen Umständen mehr vorstellen kann.“

Frage Sebastian Erb: „Trifft es zu, dass Sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind?“

Antwort Prof. Martin Schwab: „Das geht Sie eigentlich nichts an. Aber ich bin bereit, Ihre Frage zu beantworten. Ja, es trifft zu, dass ich nicht gegen COVID-19 geimpft bin. Und alles, was ich mittlerweile über die in der EU zugelassenen Impfstoffe erfahren habe und tagtäglich neu erfahre, bestärkt mich in meiner Einschätzung, dass ich mit meiner Entscheidung gegen die Impfung richtig liege. Auch wenn es Herrn Spahn nicht gefällt: Der März 2022 ist vorbei, und ich bin trotzdem weder geimpft noch genesen noch gestorben…“

Frage Sebastian Erb: „Mehrere Hochschulangehörige haben die Einschätzung, dass Sie sehr in Ihrem Beruf und dem Engagement für die Studierenden über das übliche Maß hinaus aufgegangen sind. Durch die Corona-Pandemie sei da vieles weggebrochen, was womöglich ein Grund sei für Ihr stärker werdendes politisches Engagement. Was sagen Sie zu dieser Einschätzung?“

Antwort Prof. Martin Schwab: „Wer auch immer diese Einschätzung geäußert hat, liegt damit jedenfalls falsch. Wie Sie sehen, arbeite ich bis weit über Mitternacht hinaus – und habe gerade eben, bevor ich anfing, mich mit Ihren Fragen zu befassen, noch die Examensklausuren einer Studentin durchgesehen, die im Examen durchgefallen ist und von mir wissen möchte, ob ein Widerspruch gegen die Bewertung ihrer Klausuren Aussicht auf Erfolg hat. Diese Studentin ist übrigens Türkin – so viel zu den absurden Behauptungen, ich sei im Neonazi-Milieu unterwegs.

Mein Engagement für die Studierenden ist in Wirklichkeit ungebrochen. Letztes Jahr im Juni habe ich den Studierenden meiner Vorlesungen im Grundstudium angeboten, eine kleine Wanderung durch den Teutoburger Wald zu unternehmen, damit der persönliche Kontakt nicht abreißt. Das kam bei den jungen Leuten gut an. Und an der frischen Luft musste auch niemand Sorge tragen, sich mit irgendwas zu infizieren.

Mein Engagement für die Studierenden habe ich übrigens auch in folgender Weise gezeigt: Am 1.7.2021 gab es im Bundestags-Unterausschuss Corona-Pandemie eine Expertenanhörung zum Thema „Lehren und Lernen in der Pandemie“. Ich war als Experte eingeladen und per Video zugeschaltet. Ich hatte vorher mit den Studierenden aller meiner Vorlesungen gesprochen und gefragt, wo bei ihnen in Zeiten der digitalen Distanzlehre der Schuh drückt. Ich hatte mich auf der Basis dieser Gespräche sorgfältig auf die Sitzung vorbereitet – und musste dann feststellen, dass sich die Angeordneten in diesem Unterausschuss für die immerhin 3 Millionen Studierenden an deutschen Hochschulen überhaupt nicht interessierten! Es ging fast ausschließlich um die Situation an den allgemeinbildenden Schulen.

Der Grund, warum ich mich politisch gegen die Corona-Maßnahmen engagiere, ist die tiefe innere Überzeugung, dass diese Maßnahmen auf der ganzen Linie schwerstes Unrecht repräsentieren. Ich versuche also nicht etwa ein weggebrochenes Tätigkeitsfeld zu kompensieren, sondern ich folge meinem Gewissen. Und weil es mein Gewissen ist, das mich antreibt, werde ich mich auch durch das ganze Nazi-Framing nicht von meinem Weg abbringen lassen. Denn auch dieses Framing ist schwerstes Unrecht.“

- Advertisment -

>>>>>