Samstag, November 9, 2024
LänderberichteDeutschlandStaatsanwaltschaft Erfurt macht selbst vor Bundestagskandidaten nicht Halt: acht Hausdurchsuchungen gleichzeitig wegen...

Staatsanwaltschaft Erfurt macht selbst vor Bundestagskandidaten nicht Halt: acht Hausdurchsuchungen gleichzeitig wegen Sensationsurteil

Heute haben nahezu zeitgleich mindestens acht Hausdurchsuchungen stattgefunden. Offizieller Grund sind die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Weimarer Richter Christian Dettmar, der das Kindeswohl-Sensationsurteil gefällt hatte. Pikant: die Polizei hat dabei die Original-Gerichtsakte in ihren Besitz gebracht. Betroffen von den Razzien sind auch die Bundestagskandidaten der Partei dieBasis Prof. Ulrike Kämmer und Ulrich Masuth.

Wie 2020News erfahren hat, sind heute die Wohnungen und/oder Büroräume von Richter Christian Dettmar, Richter Matthias Guericke, dem Verfahrensbeistand der Kinder, der Mutter der fraglichen Kinder, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth durchsucht worden und deren Handys, Computer, sowie diverse Unterlagen beschlagnahmt worden.

Der Vorwurf einer angeblichen Rechtsbeugung durch Richter Dettmar steht juristisch auf äußerst tönernen Füssen. Richter Dettmar hatte die als „Sensationsurteil“ bekannt gewordene Entscheidung getroffen, zwei Weimarer Schulen Masken-, Abstands- und Testverbote aufzuerlegen, um so eine (weitere) Kindswohlgefährdung abzuwenden. Das Bundesverwaltungsgericht hat unlängst in einem gleichbelagerten Fall entschieden, dass in dieser Frage der Rechtsweg zu den Familiengerichten eröffnet ist, so dass sich Richter Dettmar zu Recht als zuständig angesehen hat. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Richter die Prüfung auf Kindswohlgefährdung aber nicht hätte durchführen dürfen, weil sich seine richterliche Anweisung gegen eine Behörde richte. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts setzt sich jedoch in Widerspruch zu vorgängiger Rechtsprechung, die Anweisungen gegenüber staatlichen Entitäten des Gesundheitswesens als von § 1666 BGB gedeckt angesehen hatte. Der besondere Schutz, unter dem Kinder gemäß der in Deutschland seit 15. Juli 2021 verbindlich geltenden UN-Kinderkonvention stehen, verkörpert sich nach allgemeiner Ansicht in der besonderen Prüf- und Regelungskompetenz der Familienrichter aus § 1666 BGB. Würde man hier ein Prüfpflicht verneinen, so wären Kinder in staatlichen Schulen schlechter gestellt als in Privatschulen. Die Kinder müssten sich in langwierigen Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten gegen gefährliche Zustände in den Schulen wehren. Genau einen solchen schutzfreien Raum will die unbürokratische Prüf- und Entscheidungskompetenz der Familienrichter zum Wohle der Kinder jedoch verhindern.

Es mag hier im Detail noch juristischen Klärungsbedarf geben, eine Rechtsbeugung ist aber ausgeschlossen, wenn sich ein Richter einer vertretbaren Rechtsauffassung anschliesst, vorliegend dürfte diese sogar die einzige sein, die dem hohen Gut der Kindswohlsicherung Rechnung trägt.

Umso befremdlicher ist das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft Erfurt. Diese hat am heutigen Tage nicht nur erneut eine Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar durchgeführt. In ihrem Auftrag ist die Polizei zeitgleich bei vier mutmasslichen Zeugen der vorgeblichen Straftat vorstellig geworden und hat dort Arbeitsmittel und Dokumente beschlagnahmt.

Betroffen ist Richter Guericke, der in Weimar ebenfalls eine massnahmenkritische Entscheidung getroffen hatte. Er hat keine Verbindung zum Verfahren von Richter Dettmar.

Eine Hausdurchsuchung wurde auch bei dem Verfahrensbeistand, der die Interessen der Kinder vertritt, durchgeführt. Die Mutter, die das Verfahren gemäss § 1666 BGB angeregt hatte, hat soeben gegen den die Zuständigkeit von Richter Dettmar verneindenden Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts Beschwerde zum BGH einlegen lassen. Der Verfahrensbeistand hatte sich grade die Original-Gerichtsakte kommen lassen. Die Akte lag noch ungeöffnet im Posteingang und ist von der Polizei aus den Kanzleiräumlichkeiten entfernt worden. Eine mögliche Vernichtung von Beweismitteln steht zu befürchten.

Auch bei der Biologin Prof. Kämmerer, die das Gutachten zur mangelnden Aussagekraft des PCR-Tests für das Verfahren vor dem Familiengericht Weimar erstellt hat, fand eine Hausdurchsuchung statt. Zeitgleich wurden die Privaträume von Frau Prof. Kämmerer und ihr Büro durchsucht. Im Büro wurde die Mitarbeiterin genötigt, der Mitnahme von Unterlagen zuzustimmen. Bemerkenswerterweise befand sich unter den von der Polizei beschlagnahmten Dokumenten auch das Buch „Das PCR-Test-Desaster“ von Illa. „Das ist ein ausgesprochen ungewöhnlicher Vorgang,“ so Frau Prof. Kämmerer. „Ich habe schon in diversen Verfahren als (sachverständige) Zeugin ausgesagt. Normalerweise wird man zu einer Aussage vorgeladen und dann von der Polizei oder vom Gericht befragt. Es ist unglaublich, dass die Polizei ohne Not einfach alle möglichen Unterlagen, mein Handy und meinen Computer beschlagnahmt und sich so Zugang zu meiner gesamten Korrespondenz auch in meiner Eigenschaft als Spitzenkandidatin der Partei dieBasis für die Bundestagswahl verschafft. Ich frage mich, ob meine Kandidatur nicht viel eher Anlass für die Durchsuchung ist als meine gutachterliche Stellungnahme im Kindswohlverfahren. Das Gutachten ist im vollen Wortlaut veröffentlicht und kann von jedermann eingesehen werden.“

Ein weiterer Spitzenkandidat der Partei dieBasis für die Bundestagswahl ist durch die Durchsuchung seiner Ehewohnung gleichfalls Opfer einer Hausdurchsuchung geworden: Uli Masuth aus Weimar. „Grund der Durchsuchung in unserer Ehewohnung ist laut richterlichem Beschluss die Frage, ob meine Ehefrau ein „Kennverhältnis“ zu Richter Dettmar unterhalte. Auf Nachfrage hätte meine Frau jederzeit mitgeteilt, dass sie Richter Dettmar nicht nur kennt, sondern dass wir seit vielen Jahren befreundet sind. Aber was hat das mit dem Gerichtsverfahren zu tun? Von den insgesamt neun beschlagnahmten technischen Geräten, war übrigens nur EIN Gerät von meiner Frau. Ihr Apple PC. Alle anderen Gerätschaften, wie Macbook, Festplatten und Sticks waren von mir. Diese hätten nicht beschlagnahmt werden dürfen. Ich kandidiere für die Partei dieBasis für die Bundestagswahl. Es kann nicht sein, dass sich eine staatliche Entität ohne Grund in den Besitz von Gegenständen und Dokumenten der Opposition bringt, noch dazu in Wahlkampfzeiten. Interessant in diesem Zusammenhang: die Polizei wollte sich sogar noch Zugang zu unserem „Basis-Auto“ verschaffen, was kann das mit einem möglichen „Kennverhältnis“ zu tun haben?“

Der Verteidiger von Richter Dettmar, Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, hat zu dem Vorgang erklärt: „Die Entwicklung dieses Verfahrens macht um den Rechtsstaat Angst und Bange. Sein Effekt ist die Einschüchterung einer unabhängigen Richterschaft.“

Heute, 29. Juni 2021, findet um 20:30 Uhr eine Zoom-Konferenz mit Betroffenen sowie Mitgliedern des Corona-Ausschusses statt, die live gestreamt wird.

- Advertisment -

>>>>>