Seit kurz nach Weihnachten geht es in den Heimen zur Sache: mobile Teams impfen unsere besonders Vulnerablen. Die Impfeinwilligungen werden von einer Vielzahl von Heimen mit Drohungen, Panikmache und falschen Versprechungen herbeigeführt, wie 2020News erfahren musste. Von ordnungsgemässer Impfaufklärung oftmals keine Spur. Die Landesregierungen, die Aufsichtsbehörden und das RKI sind Teil des Problems.
Fest steht: eine Impfung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Sie kann nur dann straf- und haftungsfrei durchgeführt werden, wenn eine medizinrechtlich wirksame Einwilligung des Impflings vorliegt. Dazu müssen dem Impfinteressenten die bekannten oder zu vermutenden Risiken aufgezeigt werden, die Vorteile müssen wahrheitsgemäß dargestellt werden.
Fest steht weiter: Der mRNA-Impfstoff ist gefährlich, allein schon weil die klinische Erprobungszeit so kurz war, dass noch nicht einmal annäherungsweise abgeschätzt werden kann, welche Nebenwirkungen zu erwarten sind. Die neue Impfmethode mit der Virus-RNA – eine genetische Behandlung – ist noch nie am Menschen zum Einsatz gekommen. Dies gilt insbesondere für die wegen hohen Alters oder Multimorbidität besonders vulnerablen Personen, für die noch gar keine zielgerichteten Studien durchgeführt worden sind. Präklinische Studien an Tieren sind nicht im erforderlichen Umfang erfolgt bzw. die Studienergebnisse werden nicht offengelegt. Aus vorgängigen vergeblichen Versuchen, Corona-Impfstoffe zu entwickeln, sind überschiessende Immunreaktionen bei der Begegnung mit dem Wildvirus bekannt. Bei den damaligen Tierversuchen haben die Tiere (Katzen, Frettchen und Resusaffen) durch ihr ausser Kontrolle geratenes Immunsystem schwere gesundheitlich Schäden erlitten bzw. sind sogar verstorben.
Fest steht auch: Auch mit dem Impfstoff soll oder kann es keine kurzfristige Rückkehr zu Old Normal geben. Allein schon deshalb, weil entgegen der Darstellung von Herstellerseite die Wirksamkeit der Impfung keineswegs bei 95 Prozent liegt im Sinne von „95 Prozent der Geimpften sind vor einer aktiven Infektion, also Erkrankung geschützt“. Dies würde ganz plastisch bedeuten, dass bei 21.750 Probanden in der Placebogruppe bis zu erschreckenden 20.663 zwei Monate nach dem Stichtag infiziert/erkrankt sein könnten, in der Impfgruppe jedoch nur überschaubare 1.088.
Zwei Monate nach der Impfung sind jedoch bei fortgesetzter Teilnahme aller am Sozial- und/oder Arbeitsleben lediglich bei 154 Probanden der Placebogruppe Corona-Infektionen/Erkrankungen festgestellt worden, in der Impfgruppe waren es 8 Personen. Hier setzt die Berechnung von BioNTech/Pfizer an: Von insgesamt 162 Infizierten/Erkrankten stellen 8 erkrankte Impflinge 5 Prozent dar. So kommt die Firma – insoweit zutreffend – zu einer absoluten Risikoreduktion um 95 Prozent.
Allerdings sind die 154 Personen, die nach zwei Monaten Impfung gegenüber der Placebogruppe zusätzlich nicht infiziert worden sind, eine ganz andere Hausnummer als ein Heer von 20.663 gesunden Impflingen, die sich die meisten Menschen bei der stolz verkündeten 95prozentigen Effektivität vorstellen werden.
Die entscheidende Frage zur Beurteilung der Wirksamkeit der Impfung und damit auch zur seriösen Abschätzung ihres Nutzen/Risiko-Profils für den Laien ist daher: Wieviele Menschen mußten geimpft werden, um eine – gegenüber der Placebogruppe zusätzliche Person – vor einer Infektion/Erkrankung zu bewahren? Im Fall des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs sind dies 146 Menschen. Dies entspricht einer relativen Risikoreduktion um 0,7 Prozent.
Im Klartext: Durch eine Hochrisiko-Impfung von 21.750 Menschen konnte (möglicherweise) bei 154 Menschen eine Infektion/Erkrankung mit/an einer Krankheit verhindert werden, die eine Letalität auf dem Niveau der Grippe hat. Am Rande bemerkt, wurden in der BioNTech/Pfizer-Studie die COVID19 bzw. die symptomlose SARS-COV-2-Infektion lediglich durch PCR-Tests mit all ihren Problemen nachgewiesen (falsch-positive Ergebnisse etc.). Die Aussagekraft der Studienergebnisse müssen daher auch unter diesem Aspekt mit einem Fragezeichen versehen werden.
Zurück zu den Heimen: Bei ordnungsgemässer Aufklärung müßten unsere alten Herrschaften in den Heimen also verstehen, dass sie sich eine um 0,7% niedrigere Wahrscheinlichkeit mit Corona infiziert zu werden/daran zu erkranken dadurch erkaufen, dass sie sich mit einem quasi ungetesteten Impfstoff, bei dem sich bereits kurzfristig deutliche gesundheitliche Risiken abzeichnen, von mittel- und langfristigen Risiken ganz zu schweigen, erkaufen. Die Forschungsleiterin des UKE, Frau Prof. Addo, hat bereits berichtet, dass bei der zweiten Impfdosis bei 20 Prozent der Probanden Fieber und bei 60 Prozent heftiger Schüttelfrost aufgetreten ist, allein das kein kleines Problem für einen (hoch)betagten, möglicherweise mehrfach vorerkrankten Menschen.
Die medizinrechtlich erforderliche, informierte Einwilligung setzt wie eingangs angemerkt eine entsprechend umfängliche Aufklärung voraus. Sie muss aus freien Stücken und darf nicht auf der Basis falscher Versprechungen erfolgen, sonst ist sie schlicht und ergreifend nichtig.
Die Realität sieht anders aus wie Berichte von Heimbewohnern, deren Angehörigen, Heimmitarbeitern und Betreuern an 2020News zeigen.
Betroffene berichten, dass in vielen Heimen ein gewaltiger Druck erzeugt wird, die Impfeinwilligung zu erteilen. Dabei wird teilweise offen damit gedroht oder angedeutet, dass die Bewohner das Heim verlassen müßten, wenn sie sich nicht impfen liessen. Es wird zudem vielfach in Aussicht gestellt, dass alles wieder wie früher sein werde nach der Impfung, endlich wieder Besuch kommen könne, die Kinder und Enkel umarmt werden dürften etc.
Aus einem Heim erreicht uns folgendes Aufforderungsschreiben an die Angehörigen: „Am Horizont gibt es einen Lichtblick, denn das große Impfen steht bevor. Wir möchten Sie an dieser Stelle noch einmal ganz dringlich bitten, lassen Sie Ihre Bewohner impfen, um sie vor weiterem Schaden zu bewahren…. Lassen auch Sie sich bitte impfen, denn wenn nicht genug Personen in der breiten Bevölkerung dazu bereit sind, dann wird uns dieser Zustand weiterhin beschäftigen und Einschränkungen mit sich bringen, die wir alle ja nicht mehr möchten. Bitte bedenken Sie dies bei Ihrer Entscheidung zum Impfen. Sie helfen damit, das Haus in eine sichere Umgebung für Bewohnerinnen und Bewohner und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verwandeln, damit wir wieder normalen Zeiten entgegen gehen können, wo wir uns wieder in die Arme nehmen können und gemeinsame Stunden erleben dürfen.“
Die Mitarbeiterin eines Heimes schrieb: „In dem Seniorenheim, in dem ich arbeite, wurden die Bewohner während des Mittagessens darüber informiert, dass es das beste für sie wäre, wenn sie sich impfen lassen. Dies tat die Heimleitung. Sie berichtete, dass die Hälfte schon unterschrieben hätte und den Rest würde sie auch noch „rumbekommen“… Auch das Personal wurde befragt, ob es sich impfen lässt, bei der Antwort nein, hieß es, dann müsste man sich trennen.“
Eine Podologin schreibt: „Wie mir meine Patienten erzählten, wurden dort alle geimpft. Ich fragte, ob sie das gewollt haben und mir wurde mitgeteilt, dass sie das müssten…“
Ein Angehöriger berichtet: „Mein Vater wurde überrumpelt mit eigener Testung und Unterschrift für eine Impfung meiner Mutter ohne notwendige Aufklärung“. Nach seinem Widerspruch sei nun die Bombe geplatzt, das Heim bestehe auf einer Zustimmung, die von Vater und Sohn zusammen unterschrieben sein müsse. Der Vater sei völlig überfordert, habe Angst, „daß meine Mutter nach Hause muß etc. (Erpressung)“. Sein Sohn arbeite nun eine bedingte Zustimmung aus, unter der Voraussetzung, daß Ärzte etc. die Impffähigkeit bestätigen.
2020News veröffentlicht hier einen Entwurf des Gesundheitsministeriums von Nordrhein-Westfalen mit Stand 14. Dezember 2020, der vermutlich so oder in ähnlicher Form Grundlage des Vorgehens vieler Heime ist. Nach diesem Plan sollen die Heimleitungen bereits drei Tage vor der Impfung die Impfeinwilligungen eingeholt haben, die dann vom Impfteam geprüft werden. Dieses beantwortet gegebenenfalls noch zusätzliche Fragen. Die Einbindung des heimbetreuenden Arztes ist im Plan vorgesehen, erfolgt jedoch in vielen Fällen nicht, wie 2020News erfahren hat. Vielfach unterschreiben die Bewohner, deren Angehörige oder die Betreuer nahezu blind das Aufklärungsformular des RKI/Grünen Kreuzes, das in der Version bis zum 22. Dezember quasi keine Hinweise auf die zu erwartenden Impfrisiken enthielt. Seit dem 22. Dezember wird eine überarbeitete Version angeboten, die jedoch immer noch medizinrechtlich bedenklich ist.
Der Journalist Erik R. Fisch hat im Rahmen einer anwaltlich begleiteten Presseanfrage Auskunft von 10.000 Altenheimen erbeten, wie in ihrem Hause die Impfaufklärung erfolgt und auf den Fragenkatalog die Stellungnahme des Betreuergerichtstag e.V., ein Fachverband, der die Lage betreuter Personen verbessern will, hingewiesen. Bei risikobewußter Beantwortung der Fragen speziell in Bezug auf die fehlenden Langzeitstudien wäre es schwer gefallen, ohne Vorbehalte zur Impfung zur raten, wie die Beantwortung in der Presseanfrage zeigt.
Zwischenzeitlich ist auch die Stellungnahme des Betreuergerichtstags überarbeitet worden. Der Fragenkatalog ist verschwunden. Die Organisation hat nun die wichtige Aussage „Impfungen gegen den Willen einer Patientin dürfen nicht durchgeführt werden, selbst wenn eine Betreuerin eingewilligt hat (vgl. § 1906a BGB) in ihr Schreiben aufgenommen.
Mit Blick auf Impfungen teilt sie mit: „Falls die Betreuerin als Vertreterin in eine behördlich empfohlene Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff einwilligt, wird die betreute Person durch die Impfung als solche i. d. R. keinen Gefahren i.S.d. § 1904 Abs. 1 BGB ausgesetzt, so dass ihre Einwilligung nicht durch das Betreuungsgericht genehmigt werden muss. Ausnahmen sind denkbar, wenn z.B. eine Impfung im konkreten Fall bei dieser betreuten Person wegen ihres gegenwärtigen Gesundheitszustandes gefährlich wäre. Dies muss ggf. eine Ärztin beurteilen.“.
Wichtig ist hier das unscheinbar „in der Regel“. Angesichts der auch im RKI-Aufklärungsbogen weiterhin nicht thematisierten bekannten Problembereiche überschiessende Immunreaktion bei Begegnung mit dem Wildvirus, möglicher Unfruchtbarkeit sowie dem Problem der allergischen Reaktionen auf die zur Stabilisierung beigefügten Nanopartikel kann eine Gefahrenlage auch unabhängig vom konkreten Gesundheitszustand des Betreuten nicht ausgeschlossen werden.
Der Corona-Ausschuss wird den Betreuergerichtstag e.V. auf die nach übereinstimmender Ansicht einer Vielzahl von Wissenschaftlern, u.a. von Dr. Wodarg, Dr. Yedaon, Prof. Hockertz und Prof. Bhakdi bestehenden Impfrisiken hinweisen.