Samstag, April 20, 2024
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80.000 Menschen zeichnen Impfstoff-Petition – die EMA schweigt

Dr. Wolfgang Wodarg, Lungenarzt und ehemaliger Leiter eines Gesundheitsamts, und Dr. Michael Yeadon, Ex-Pfizer Forschungsleiter für Atemswegserkrankungen haben am 1. Dezember 2020 bei der EMA, der European Medicines Agency, beantragt, die klinische Erprobung der Corona-Impfstoffe sofort zu stoppen. Die Petition wird zwischenzeitlich von mindestens 80.000 Menschen unterstützt und kann weiter unterstützt werden.  Die E-Mail-Flut der besorgten UnterstützerInnen war in Peaks so hoch, dass der Server der EMA vorübergehend nicht mehr zu erreichen war. Gleichwohl ist  Stand 11. Dezember 2020 keine Reaktion, keine Stellungnahme der EMA zum Vorbringen der Petenten erfolgt.

Wie 2020News erfahren hat, beantragte am 10. Dezember 2020 mindestens einer der Petenten gegenüber Harald Enzmann ([email protected]), dem Vorsitzenden des EMA-Ausschuss für Humanarzneimittel/Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) die Agenda für die heute, 11. Dezember 2020, von 13 – 16 Uhr angesetzten, live übertragenen Anhörung der EMA zu den Corona-Impfstoffen (2020News wird darüber berichten) so zu ändern, dass auch die Tatsache und der Inhalt des Antrags von Dr. Wodarg und Dr. Yedaon erörtert werden soll. Auf die E-Mail des Petzenden meldete sich lediglich die als Abwesenheitsvertretung des Herrn Enzmann fungierende Frau Irene Bachmann ([email protected]), die sinngemäß erklärte, dass man davon ausgehe, dass sich die EMA in dieser Sache schon bei den Petenten melden würde. 2020News möchte seine LeserInnen anregen, bei den betreffenden Personen einmal nachzuhaken, inwieweit die in der Petition erörterten Aspekte Eingang in die öffentliche und interne Diskussion der Impfstoffthematik bei der EMA gefunden habe

Wie 2020News erfahren mußte, ist zuständigen MitarbeiterInnen der auf nationaler Ebene zur Entscheidung über die Impfstoffzulassung zuständigen Entitäten – in Deutschland z.B. Paul-Ehrlich-Institut – die Petition bis dato nicht zur Kenntnis gebracht worden. Es ist unklar, warum die EMA den Dialog hinsichtlich der vorgebrachten Befürchtungen mit den Instituten der EU-Mitgliedstaaten nicht gesucht hat.

Dr. Wordarg und Dr. Yeadon sehen große Impfstoff-Gefahren für die Bevölkerung. Sie verweisen auf den extrem kurzen Zeitraum der klinischen Erprobung: die Impfstoffe sollen nach wenigen Monaten klinischer Studien am Menschen notfallmässig zugelassen werden, während es im Normallauf fünf bis zehn Jahre dauert, bis ein Impfstoff alle Sicherheitsprüfungen durchlaufen hat. Es bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich des möglichen Auftretens einer überschiessenden Immunreaktion, die z.B. bei einem für Katzen in der Entwicklung befindlichen Corona-Impfstoff zum Tod aller Katzen geführt hatte. Zudem wird befürchtet, dass die Impfung Frauen unfruchtbar machen könnte, weil sie Antikörper triggern kann, die dann nicht nur die Corona-Viren sondern auch spezielle Proteine, die den Viren strukturell sehr ähnlich und für die Ausbildung einer Plazenta unerlässlich sind, angreifen können. Diese Gefahren können aufgrund der extrem verkürzten Beobachtungszeit nicht ausgeschlossen werden, was, so die Petenten gegenüber 2020News mit dem europäischen Vorsorgeprinzip nicht vereinbar sei.

In der EU gilt das Vorsorgeprinzip, u.a. bei der Arzneimittelzulassung. Ein Produkt kommt in der EU nur zur Zulassung, wenn seine Ungefährlichkeit im wesentlichen belegt ist. Dies korrespondiert mit der vergleichsweise geringen Höhe der Kompensation für erlittene körperliche Schäden. Kann man seinen Arm nicht mehr benutzen, weil man durch ein Herzmittel eine Lähmung erleidet, so erhält man vom schädigenden Pharmaunternehmen, wenn man seinen Rechtsstreit denn gewinnt, maximal ca. € 100.000 Schmerzensgeld für den Verlust an Lebensfreude. Zusätzlich muss der Schädiger Sachmittel und Kosten für Pflegekräfte aufbringen, die wegen des schädigenden Ereignisses vonnöten geworden sind.

In den USA gilt das Vorsorgeprinzip nicht. Hier sind die Vorschriften hinsichtlich potentiell gefährdender Produkte viel herstellerfreundlich ausgestaltet. Die Marktzulassung wird nur solchen Produkten verweigert, bei denen das Schädigungspotential bereits belegt ist. Allerdings erhalten geschädigte Personen in den USA unvergleichlich höhere Kompensationszahlungen. Bei einem gelähmten Arm können in den USA Ausgleichszahlungen in Höhe von mehreren Millionen US-Dollar fällig werden. Die Angst vor den hohen Schadensersatzforderungen bildet in den USA ein ähnlich wirksames Abschreckungselement wie in Europa das Vorsorgeprinzip.

Die Handelsabkommen TTIP, CETA etc. sollten für Europa das Vorsorgeprinzip zugunsten der Unternehmen ausser Kraft setzen, ohne jedoch die Schadensersatzregelungen zu ändern. Durch sie hätten Unternehmen also das jeweils für die Vorteilhafteste von zwei Welten erlangt: geringe Markteintrittsbarrieren bei geringem Risiko, für schädigende Produkte nennenswert zur Kasse gebeten werden zu können. TTIP ist nicht zustande gekommen, CETA aber unter dem Druck von Lobbyisten zumindest vorläufig in Kraft getreten. Das ähnlich strukturierte Freihandelsabkommen mit Japan (JEFTA) ist abgeschlossen worden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Abkommen im Rahmen der Corona- und Lockdown-Geschehnisse eine Rolle spielen werden.

Impfungen sind sowohl in den USA als auch im Europäischen Raum aber ohnehin schon eine sehr risikoarme Angelegenheit. Die Haftung für Impfschäden ist in beiden Rechtssystemen auf den Staat überwälzt. Die Impfhersteller haben demgemäss unter wirtschaftlichen Aspekten wenig Anlass, besonders umfangreich in Studien zu investieren bzw. vom Inverkehrbringen eines möglicherweise toxischen Impfstoffes Abstand zu nehmen. Es obliegt den staatlichen Stellen, durch sorgfältige Prüfung und die Verhinderung unerwünschter Einflussnahmen auf die zur Entscheidung berufenen Stellen Schäden von der Bevölkerung abzuwenden.

In den USA greift bei Schäden wegen beim Einsatz von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Impfstoffen, die wie die Corona-Impfstoffe unter einer Notzulassung (Emergency Use Authorizations) vertrieben werden der Emergency Prepardness and Response Act, kurz PREP. Daraus könnte sich eine völlige Haftungsfreistellung der Herstellerfirmen ergeben.

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