2020News regt massenhaft die Prüfung von Kinderschutzverfahren nach § 1666 BGB bei den Familiengerichten an. Die Familienrichterinnen und Familienrichter aller 688 Amtsgerichte Deutschlands werden von 2020News auf die Kindswohlgefährdungen durch die Masken-, Abstands- und Testpflicht an Schulen, in Kitas, in Vereinen etc. hingewiesen. Jeder kann ihm nahestehende, betroffene Kinder melden. Die Verifizierung der Kinder erfolgt in Kooperation von 2020News mit der Partei dieBasis. Eine Mitgliedschaft bei der Partei dieBasis ist für die Teilnahme an den Anregungen zur Prüfung einer Kindswohlgefährung nicht erforderlich.
Mit seiner als Sensationsurteil bekannt gewordenen Entscheidung hatte der Weimarer Richter Christian Dettmar bestimmt, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hatte das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei. Die Entscheidung ist weltweit erstmalig auf der Basis von Sachverständigengutachten ergangen.
Auch eine Familienrichterin in Weilheim hatte aufgrund von Gutachten eine Kindswohlgefährdung durch die Maskenpflicht bejaht.
Der Weimarer Richter Christian Dettmar war im Nachgang zu seiner Entscheidung staatlicherseits mit Rechtsbeugungsvorwürfen überzogen und Opfer einer Hausdurchsuchung geworden, in erster Linie weil er sich angeblich unzulässigerweise als für die Prüfung einer möglichen Kindswohlgefährdung zuständig erklärt habe. Sein Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate hatte öffentlich mitgeteilt, keinerlei Anhaltspunkt für eine Rechtsbeugung erkennen zu können. Dem Vorwurf der Rechtsbeugung ist nun spätestens seit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, dass die Zuständigkeit der Familiengerichte bestätigt hatte, gänzlich der Boden entzogen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat sich nun für unzuständig erklärt. Der Rechtsweg zum Familiengericht ist daher – doppelt gerichtlich bestätigt – offen!
Ein Leipziger Richter hatte eine alleinerziehenden Mutter mit fiktiven Gerichtskosten in Höhe von € 18.654,00 davon abbringen wollen, über eine Anregung auf Prüfung einer Kindswohlgefährdung nach § 1666 BGB ihr Kind zu schützen. Und ein Richter in Garmisch-Partenkirchen hatte dem am konkreten Verfahren gänzlich unbeteiligten ehemaligen Richter Hans-Christian Prestien, der die Öffentlichkeit auf die Option des § 1666 BGB hingewiesen hatte, Kosten für das Verfahren auferlegen wollen.
Um nun in möglichst vielen Fällen durch möglichst viele Familienrichterinnen und Familienrichter eine professionelle Prüfung auf Kindswohlgefährdungen durchführen lassen zu können – mit möglichst wenig Stress für die den betroffenen Kindern nahestehenden Personen – übernimmt 2020News nun bundesweit die Meldung der möglichen Kindswohlgefährdungen bei den Familiengerichten.
Alle betroffenen Kinder können über die Partei dieBasis an 2020News gemeldet werden von Verwandten, Freunden oder sonstigen Personen (Lehrer, Trainer, Ärzte etc.). Es entstehen keine Kosten.
Von Alkje Fontes, Vorsitzende des Landesverbands Sachsen-Anhalt, erhält man Informationen, welche Ortsverbände bei der Partei dieBasis kontaktiert werden können. E-Mail-Adresse: post@diebasis-st.de