Donnerstag, April 25, 2024
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„Ein Schlag ins Gesicht unserer Tochter“ – die Schändung des Gedenkens an den Rechtsstaat

Reportage und Analyse des Geschehens in Weimar von Journalist Martin Lejeune

„Vor der Schule schaut’s aus wie nach einem Amoklauf“, sagt der Zugführer der Polizei über die weißen Rosen, Briefe und Kerzen, die Bürger am 1. Mai 2021 vor der Weimarer Schule für den Familienrichter Christian Dettmar andächtig niederlegen.

Am 8. April 2021 verpflichtete Richter Dettmar die Leitungen und Lehrer von zwei Schulen, die Maskenpflicht zu beenden. Die Entscheidung betrifft zwei Kinder, deren Mutter wegen der Masken-, der Abstands- und Testpflicht gem. § 1666 BGB bei Gericht angeregt hatte, eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu prüfen. 

Nach dem richterlichen Beschluss wird den „Leitungen und Lehrern“ der beiden Schulen, untersagt anzuordnen, „im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen“.

Nach mindestens einer Strafanzeige aus Regierungskreisen durchsuchten Ermittler das Büro, die Privatwohnung und das Auto von Richter Dettmar. Dabei wurden das Handy des Richters und weitere Beweismittel beschlagnahmt. Die Durchsuchungen erfolgten durch die Staatsanwaltschaft Erfurt aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Erfurt wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung durch Richter Dettmar.

Der Vorsitzende des Justizausschusses im Thüringer Landtag, Stefan Möller, sagt, es vertrage sich nicht „mit der richterlichen Unabhängigkeit, wenn Richter bei politisch unbeliebten Entscheidungen nicht nur aus den Reihen der Regierungskoalition angezeigt, sondern auch tatsächlich durch Strafverfahren stark unter Druck gesetzt werden“.

Nach Aufrufen von Bürgerrechtsanwälten versammelten sich am 1. Mai 2021 circa 1.000 Bürger vor einer der Schulen und an den Gittern um das abgesperrte Amtsgericht Weimar. Neben dem Meer aus Kerzen und weißen Rosen auf den Treppenstufen der Weimarer Schule fanden sich viele Botschaften betroffener Bürger in Form von Briefen und Karten an Richter Dettmar.

In einem handschriftlichen Brief an den Familienrichter heißt es: „Mit Ihrem Urteil haben Sie uns ein kleines bißchen Vertrauen in das System wiedergegeben und die Hoffnung, daß unsere 16-jährigen Tochter eventuell auch bald wieder den Unterricht normal besuchen kann. Diese Durchsuchung bei Ihnen ist ein Schlag ins Gesicht unserer Tochter. Sie hat mit Depressionen zu kämpfen und äußerte letztens, daß ihre Jugend gestohlen wird…“

Auf einer Karte bedankt sich eine Familie für den „Hoffnungsschimmer“, den die Entscheidung des Amtsrichters für die Kinder bedeute. Und auf einer anderen Karte steht: „In memoriam Artikel 97 Abs 1 Grundgesetz: Die Richterliche Unabhängigkeit.“

Viele Bürger legen die Kerzen, Blumen und Briefe andächtig nieder. Vor der Schule herrscht eine ergreifende Stimmung und feierliche Stille, gebrochen nur von den Sirenen und Lautsprecher-Durchsagen der Polizei, die den Platz vor der Schule räumte. Es wirkt, als ob der Rechtsstaat zu Grabe getragen werde und die Menschen in Weimar sich in kollektiver Trauer versammeln. Diesen Eindruck stützt eine Karte, die zwischen den unzähligen weißen Rosen liegt: „Zum Gedenken an den Rechtsstaat und dessen mutige Verteidiger im Amtsgericht Weimar.“ Gemeint ist neben Dettmar auch Richter Matthias Guericke, der im Januar am Amtsgericht Weimar in einer Ordnungswidrigkeiten-Sache wegen einesTreffens mit acht Personen im Lockdown 2020 auf Freispruch geurteilt hatte. Gegen Richter Guericke ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera.

Nach der polizeilichen Räumung dürfen eine Gruppe schwarz vermummter Gestalten den geräumten Schulplatz betreten und werfen vor den Augen der Polizei die Karten, Briefe und Zeichnungen an die Richter und andere Thüringer Amtsträger in blaue Müllsäcke. Die weißen Rosen werden zerbrochen und mit den Kerzen weggeworfen. Eine Schändung des Gedenkens an die Opfer der Repression am helllichten Tage.

Während wir die Schändung für unseren YouTube-Kanal „Anni und Martin“ zeitgeschichtlich dokumentierten, riefen wir die Rechtsanwältin Viviane Fischer von der Stiftung Corona Ausschuss an. 

Die Berliner Rechtsanwältin Fischer, die noch in Weimar demonstrierte, eilte unverzüglich an den Tatort der Schändung herbei und bat die Vandalen höflich, ihr die Mülltüten mit den Archivalien in Form von Briefen, Karten und Bildern auszuhändigen.

Nachdem die Treppenstürmer sich weigerten, der Bitte von Fischer nachzukommen, wandte sich die Rechtsanwältin an den Zugführer der anwesenden Polizeikräfte. Dieser gestattete Fischer einige Archivgüter aus den mittlerweile von der Polizei sichergestellten Mülltüten zu retten.

Fischer durfte in Begleitung von Polizisten die Sicherheitszone hinter die Polizeiabsperrung betreten und durchwühlte die Müllsäcke, um zwischen den Stacheln der dornigen Rosen wichtige Dokumente fürs Archiv zu sichern.

Viele Zuschauer des YouTube-Kanals „Anni und Martin“ sind tief berührt, wie sich Rechtsanwältin Fischer am 1. Mai 2021 in besonderer Weise für die Sicherung von Archivgut im Freistaat Thüringen verdient gemacht hat.

Daß es sich bei den Unterlagen der Solidaritätsbekundung für den Amtsrichter Dettmar zweifelsfrei um (zumindest potentielles) Archivgut handelt, wird durch das Thüringer Archivgesetz § 2 (hier insbesondere Absatz 2, Nummer 1 b und Nummer 1 c) bekräftigt, in dem es heißt:

„§ 2 Öffentliches Archivgut

(1) Öffentliches Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen der in § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 genannten öffentlichen Stellen, die zur dauernden Aufbewahrung von einem öffentlichen Archiv übernommen werden. Als öffentliches Archivgut gelten auch archivwürdige Unterlagen sowie dokumentarische Materialien, die von öffentlichen Archiven zur Ergänzung ihres Archivgutes angelegt, erworben oder übernommen worden sind. Durch die Feststellung der Archivwürdigkeit und die Übernahme der Unterlagen gemäß § 7 Abs. 1 erfolgt ihre Widmung zu öffentlichem Archivgut. Die Widmung begründet eine hoheitliche Sachherrschaft, die durch bürgerlich-rechtliche Verfügungen nicht berührt wird.

(2) Archivwürdig sind

 1. Unterlagen, denen insbesondere aufgrund ihres rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wertes besondere Bedeutung zukommt

a) als Quellen für die Erforschung oder das Verständnis von Geschichte und Gegenwart, auch im Hinblick auf künftige Entwicklungen, oder

b) für die Sicherung berechtigter Belange der Bürger, Institutionen oder Dritter oder

c) durch bleibenden Wert für die Gesetzgebung, Regierung, Verwaltung oder Rechtsprechung oder […]“

Zwar obliegt die Feststellung der Archivwürdigkeit den Archivarinnen und Archivaren jenes Archives, denen die Unterlagen angeboten werden sollten. Hier kämen mehrere Archive in Betracht: u. a. das Stadtarchiv Weimar und das Landesarchiv Thüringen. Aufgrund des Einsatzes von Rechtsanwältin Fischer können die am 1. Mai sichergestellten Unterlagen für die Nachwelt erhalten bleiben. Es müsste in meinen Augen mit dem Teufel zugehen, wenn das Stadtarchiv die Übernahme ablehnen würde.

Viele Zuschauer schreiben uns, ihnen sei bei der dokumentierten Säuberungsaktion vor dem Schulgebäude in Weimar wirklich schlecht geworden. Sie können nicht verstehen, wie Menschen derart blind für kulturelle, gesellschaftliche und politische Ereignisse sein können. Was wäre denn gewesen, wenn nicht mutige Menschen die Flugblätter der Geschwister Scholl von der Straße gesammelt hätten? Wir hätten sie heute nicht. Zwar ist man für die Aufbewahrung damals hart bestraft worden, was heute (noch) nicht der Fall ist. Es geht hier aber ums Prinzip. Was kommt als nächstes? Öffentliche Verbrennungen der Bücher von Maßnahmenkritikern? Unglaublich, wie bereitwillig bzw. unreflektiert versucht wird, die dem Mainstream entgegenlaufenden Belange der Bürgerinnen und Bürger aus den Archiven fernzuhalten.

Protest muss – egal von welcher Seite kommend – dokumentiert werden, sobald es sich um Belange des öffentlichen Interesses handelt. Ob das nun einem passt oder nicht. Dass dies beim Fall Dettmar der Fall ist, sollte jedem klar sein, der halbwegs klar im Kopf ist. Man kann froh sein, dass der Zugführer der Polizei ein so besonnener Mensch gewesen ist.

Über die Aktion in Weimar lässt sich sicher streiten, doch die Vernichtung missliebiger Meinungen ist ein noch schwerwiegenderes Vergehen, als das bisschen Wachs, welches die Treppen besudelt hat.

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