Das Bundesfinanzministerium zeigt im Rahmen der Erläuterung seiner neuen Corona-Überbrückungshilfen einen Ablaufplan, der einen Lockdown bis Juni 2021 vorsieht.
Das Amt schreibt: „Die Überbrückungshilfe wird nochmal deutlich verbessert, außerdem gibt es eine unbürokratische Dezemberhilfe. Das kostet viel Geld, aber die Alternative einer Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen wäre noch viel teurer für uns alle. Gemeinsam meistern wird das, gemeinsam sind wir für alles gerüstet.“
Der Bevölkerungsschützer und Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums Stephan Kohn, Abteilung Kritische Infrastrukturen, hat in seinem umfangreichen, dienstlich erstellten Gutachten, das im Mai 2020 der Öffentlichkeit als Fehlalarm-Papier bekannt geworden ist, darauf hingewiesen, dass Schutzmassnahmen in einer Pandemie eine eigene Gefährdungsquelle darstellen und es eine wesentliche Aufgabe professionellen Krisenmanagements ist, eine dadurch geschaffene Multi-Gefahrenlage genau im Blick zu behalten. Ansonsten drohe Amts- und Staatshaftung in gewaltigem Ausmass.
Kohn schreibt: „Schutzmaßnahmen können nicht beliebig präventiv eingesetzt werden, weil auch sie das Potential in sich tragen, außergewöhnliche Schäden zu erzeugen.
Es gibt in einer Pandemie also immer mindestens zwei Gefahren, die das Krisenmanagement im Blick haben muss: gesundheitliche Schäden durch einen Krankheitserreger, Kollateralschäden durch Nebenwirkungen der Schutzmaßnahmen oder (als Spezialfall) einen Fehlalarm. Aufgrund dieses Dualismus muss im Verlaufe einer Pandemie die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von außergewöhnlichen Schäden und die voraussichtliche Höhe des entstehenden Schadens für alle bestehenden Gefahren simultan laufend nachgehalten werden. Die Auswertung von Daten über das Infektionsgeschehen und die Zahl der Todesfälle reicht dazu bei weitem nicht aus.
Eine zentrale Erkenntnis aus allen bisherigen Studien, Übungen und Risikoanalysen ist, dass bei der Bekämpfung einer Pandemie stets Kollateralschäden entstehen (als Auswirkungen von ergriffeneren Schutzmaßnahmen), und dass diese Kollateralschäden einer Pandemie bedeutend größer sein können, als der durch den Krankheitserreger erreichbare Schaden. Ein immer in Kauf zu nehmender Kollateralschaden hat dann das beste Aufwand-Nutzen-Verhältnis, wenn er nicht größer ist, als zur Erreichung eines Schutzziels mindestens erforderlich ist.
Er hat dann das maximal schlechteste Aufwand-Nutzen-Verhältnis, wenn sich die ursprüngliche Warnung vor einem unbekannten Virus am Ende als übertrieben oder im Extremfall sogar als Fehlalarm herausstellt, denn dann besteht der Gesamtschaden der Pandemie ausschließlich aus dem völlig zweckfreien Kollateralschaden.“
Bereits Anfang Mai 2020 fordert Kohn: „Die Lageberichte des Krisenstabs BMI-BMG und die Lagemitteilungen des Bundes an die Länder müssen daher ab sofort
o eine angemessene Gefahrenanalyse und -bewertung vornehmen.
o eine zusätzliche Abteilung mit aussagekräftige Daten über Kollateralschäden enthalten“
Bis zum heutigen Tage ist der Öffentlichkeit nichts über eine ursprünglich oder begleitend zu den Massnahmen durchgeführte Multi-Gefahrenanalyse durch die Regierung bekannt geworden.
Im Gegenteil mußte die Bayrische Staatskanzlei in einem Gerichtsfahren gegenüber der Rechtsanwältin Jessica Hamed im Sommer 2020 einräumen, dass sich insoweit nichts in ihren Unterlagen befände. Das gleiche Bild zeigte sich bei Verfahren in anderen Ländern: auch in einem von dem Unternehmer Jeroen Pols in den Niederlanden geführten Rechtsstreit zeigten sich im Herbst 2020 insoweit nur leere Behördenakten.
Die geleakten Lageberichte des Berliner Krisenstabes enthalten Stand November 2020 keine Analyse der inzwischen für Deutschland existenzbedrohenden Kollateralschäden insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht.
Die Kollateralschäden haben ihre Ursache nicht, wie Stefan Kohn bereits Anfang Mai 2020 aufgezeigt hat, in einem nicht anders abzuwendenden viralen Geschehen. Die wider jede Evidenz getroffenen und ohne Not immer weiter fortgesetzten Lockdownentscheidungen der Regierungen setzen vielmehr eine überholende Kausalität für den eingetretenen und sich immer mehr vertiefenden Schaden.
Kohn schreibt: „Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt. Durch den neuen Virus bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt eine über das Normalmaß hinausgehende Gefahr für die Bevölkerung (Vergleichsgröße ist das übliche Sterbegeschehen in Deutschland). Es sterben an Corona im Wesentlichen die Menschen, die statistisch dieses Jahr sterben, weil sie am Ende ihres Lebens angekommen sind und ihr geschwächter Körper sich beliebiger zufälliger Alltagsbelastungen nicht mehr erwehren kann (darunter der etwa 150 derzeit im Umlauf befindlichen Viren). Die Gefährlichkeit von Covid-19 wurde überschätzt. (innerhalb eines Vierteljahres weltweit nicht mehr als 250.000 Todesfälle mit Covid-19, gegenüber 1,5 Mio. Toten während der Influenzawelle 2017/18). Die Gefahr ist offenkundig nicht größer als die vieler anderer Viren. Wir haben es aller Voraussicht nach mit einem über längere Zeit unerkannt gebliebenen globalen Fehlalarm zu tun.“
Rückblickend steht fest: Bereits im März 2020 handelte es sich um einen Fehlalarm. Aus mit Blick auf das reale Virusgeschehen rational schon lange nicht mehr nachvollziehbaren Gründen persistiert dieser Fehlalarm im Januar 2021 immer noch.