Erstmalig gibt es einen Augenzeugenbericht aus einem Berliner Altenheim zur Lage nach der Impfung. Er stammt aus dem Seniorenwohnheim AGAPLESION Bethanien Havelgarten in Berlin-Spandau. Dort sind innerhalb von vier Wochen nach der ersten Impfung mit dem BioNTech/Pfizer-Impfpräparat Comirnaty acht von 31 Senioren, welche zwar an Demenzerkrankungen litten aber sich vor der Impfung in einem ihrem Alter entsprechenden guten körperlichen Zustand befanden, verstorben. Der erste Todesfall trat bereits nach sechs Tagen ein, fünf weitere Senioren starben circa 14 Tage nach der Impfung. Erste Krankheitssymptome hatten sich bereits kurz nach der Impfung gezeigt. Nach den 2020news.de bislang vorliegenden Informationen war die zwingend erforderliche angemessene Aufklärung über die Risiken dieses Impfstoffes unzureichend – dies unter anderem deswegen, weil sie nicht ausführlich auf die Neuartigkeit dieses in der EU nur bedingt zugelassenen mRNA-Impfstoffes hingewiesen wurden.
Rechtsanwältin Viviane Fischer und Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich vom Corona-Ausschuss sprachen im Videointerview mit dem Whistleblower über die näheren Umstände der Impfung, die aufgetretenen Symptome und die Andersartigkeit des Sterbens in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung.
Am 3. Januar 2021 waren 31 Bewohner und Bewohnerinnen der Demenzstation „Erdgeschoss/Geschützter Bereich“ mit Comirnaty geimpft worden. Bei weiteren drei Senioren hatten die Angehörigen der Impfung widersprochen, zwei Bewohner befanden sich in Terminalpflege, weshalb von einer Impfung abgesehen wurde.
Die Bewohner dieser Station sind sehr aktive, „wehrhafte“ Demente, die körperlich in gutem Zustand sind. Sie können sich den ganzen Tag uneingeschränkt auf der Station bewegen. Am Tag vor der Impfung waren die 31 geimpften Personen alle gesundheitlich wohlauf. Wenige Tage zuvor waren alle laut Whistleblowerbericht negativ auf Corona getestet worden.
Die erste Impfung mit Comirnaty am 3. Januar 2021 vollzog sich laut Whistleblower dergestalt, dass alle Bewohner im Aufenthaltsraum des Erdgeschossbereichs versammelt wurden. Ein Impfteam bestehend aus einem betagten Impfarzt, drei Hilfskräften und zwei Bundeswehrsoldaten in Flecktarn-Uniform nahm die Impfungen vor. Die Heimmitarbeiterinnen sowie die Heimärztin unterstützten den Prozess. Die Rolle der Bundeswehrsoldaten, die sich zu keinem Moment vom Impfstoff wegbewegten, ist nicht abschliessend geklärt.
Was der Whistleblower aber feststellen konnte, war, dass die Anwesenheit der Uniformierten die Senioren stark einschüchterte. Die Gruppe, die normalerweise bei ungewohnten Behandlungen ein „starkes Abwehrverhalten“ zeige, sei kaum wiederzukennen gewesen, so überwiegend „lammfromm“ habe sie die Impfung mit Comirnaty über sich ergehen lassen. Der Whistleblower vermutet, dass dies auch damit zusammenhängen könnte, dass die hochbetagten Seniorinnen, die noch den Krieg miterlebt hatten, die Rolle der Soldaten nicht richtig einschätzen konnten und sich möglicherweise an kriegstraumatische Umstände erinnert fühlten.
Bei der ersten Impfung sei eine sich widersetzende Seniorin unter den wachsamen Augen der Bundeswehrsoldaten von einer Pflegekraft festgehalten worden, berichtet der Augenzeuge. Ein richterlicher Beschluss für das Festhalten, das als solches ja eine Nötigung darstellt und daher grundsätzlich einer richterlichen Würdigung im Einzelfall bedarf, lag nicht vor.
Die Gabe der zweiten Impfdosis vollzog sich laut Darstellung des Whistleblowers ohne Vorwarnung immer dort, wo die zu impfende Person angetroffen wurde. So wurde z.B. eine ahnungslos im Bett liegende alte Dame, die sich gegen die zweite Dosis zu wehren begann, von zwei Pflegekräften zur Überwindung ihres Widerstandes festgehalten – dies erneut ohne den erforderlichen richterlichen Beschluss. Auch das Abstreichen für den PCR-Test, welchem sich einige Senioren zu widersetzen versuchten, erfolgt laut Whistleblower regelmässig unter Einsatz von körperlicher Kraft gegen die sich der unerwünschten Entnahme wehrenden Senioren.
Gem. Auskunft des Whistleblowers erfolgte die Impfaufklärung der Betreuer und Angehörigen – die Senioren sind aufgrund ihrer dementiellen Einschränkung nicht zur wirksamen Impfeinwilligung in der Lage – auf der Basis von veralteten Aufklärungsbögen des RKI/Grünen Punktes. Dort fehlen insbesondere die gem. der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 erforderlichen Hinweise auf die dem Impfstoff Comirnaty nur bedingt erteilte EU-Zulassung (Conditional Marketing Authorization) und auf die wichtigen Gründe, die zur Bedingtheit der Zulassung (insbesondere auch die aus Sicht der Zulassungsbehörde EMA hinsichtlich verschiedener Aspekte noch zu verbessernder Datenlage z.B. in Bezug auf die Wechselwirkung con Comirnaty mit anderen Medikamenten) geführt haben.
Bereits am Tag der Impfung begannen vier der geimpften Senioren ungewöhnliche Symptome zu zeigen. Am Abend dieses Tages waren sie abgeschlagen und extrem müde, teilweise schliefen sie beim Abendessen am Tisch ein. Es wurde eine stark abgefallene Sauerstoffsättigung im Blut festgestellt. Im weiteren Verlauf setzte sich die bleierne Müdigkeit fort, die Sauerstoffsättigung im Blut blieb unzureichend, teilweise trat Schnappatmung ein und es kam zu Fieber, Ödemen, Hautausschlag, einer gelblich-grauen Verfärbung der Haut und dem (charakteristischen) Muskelzittern an Oberkörper und Armen.
Die Senioren zeigten zudem eine Wesensveränderung, waren teilweise unansprechbar und verweigerten Essen und Trinken. Eine geimpfte Seniorin, die zuvor altersentsprechend „topfit“ war und an keinen schweren Vorerkrankungen litt, ist bereits am 9. Januar 2021, nur sechs Tage nach der Impfung, verstorben. Die Todesfälle bei den geimpften Senioren und Seniorinnen traten am 15. Januar, 16. Januar, 19. Januar (2 Tote), 20. Januar, 2. Februar und 8. Februar 2021. Der zuletzt verstorbene Senior war ein ehemaliger Opernsänger, der am Tag vor der Impfung noch Klavier gespielt hatte. Der Whistleblower berichtet über den Gesundheitszustand, dass der alte Herr regelmässig joggen ging, tanzte, musizierte und auch sonst sehr dynamisch und aktiv war.
Von den vor der Impfung negativ getesteten Senioren wiesen diverse nach der Impfung plötzlich ein positives Testergebnis auf. Alle diese Senioren zeigten jedoch keine der bekannten COVID-19-Symptome, also Symptome einer Erkältungskrankheit wie Husten, Schnupfen, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns etc.
Am 24. Januar 2021 wurde die zweite Dosis Comirnaty bei 21 Senioren appliziert. Nach dieser Impfung zeigen nun nach Auskunft des Whistleblowers elf Senioren andauernde extreme Müdigkeit, teilweise Schnappatmung, teilweise Ödembildung, Hautausschlag und die gelblich-gräuliche Hautverfärbung. Stand 10. Februar 2021 ist noch der Senioren, die die zweite Dosis Comirnaty erhalten haben, verstorben, der Gesundheitszustand verschlechtert sich jedoch bei einigen der Senioren aus dieser Gruppe kontinuierlich.
Eindrücklich schildert der Whistleblower die Andersartigkeit des Sterbevorgangs der Geimpften. Normalerweise würden die Sterbenden irgendwann ihren nahenden Tod akzeptieren und – vielleicht nachdem sie einen lieben Angehörigen ein letztes Mal sehen konnten – in Frieden gehen. Das Sterben wie nach der Impfung sei jedoch anders verlaufen. Es sei „unmenschlich“ gewesen. Die alten Menschen hätten schwer geatmet, stark gezittert, seien innerlich wie weggetreten. Es habe auf ihn wie ein einsamer, vergeblicher Kampf gegen den Tod gewirkt, so als „wüssten die Menschen, dass ihre Zeit eigentlich noch nicht gekommen sei, und sie daher auch noch nicht hätten loslassen können“.
Das Seniorenwohnheim AGAPLESION Bethanien Havelgarten wurde am 3. Februar 2021 von Rechtsanwältin Viviane Fischer, namens und in Vollmacht von zwei zum Thema recherchierenden Journalisten zur Stellungnahme zu den Vorgängen aufgefordert, ist aber bis zum heutigen Tage eine Antwort schuldig geblieben.
Rechtsanwältin Viviane Fischer hat am 3. Februar 2021, 12:04 Uhr, bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet und die Polizei sowie Prof. Klaus Cichutek, den Leiter des für die Erfassung von Impfnebenwirkungen zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts, und die Gesundheitssenatorin von Berlin, Dilek Kalayci, über die Vorgänge informiert. Auch das Gesundheitsamt wurde informiert sowie die für die Pflege zuständige Stelle der Senatsverwaltung.
Rechtsanwältin Fischer hat die Staatsanwaltschaft dazu aufgefordert, die Leiche des letztverstorbenen alten Herrn sicherzustellen, sowie auf das damals zeitnah zu befürchtende Ableben des sich damals abzeichnenden achten Todesopfers hingewiesen, der inzwischen seiner Erkrankung erlegen ist.
Auf telefonische Rückfrage am 8. Februar 2021 war der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft in der Registratur nicht aufzufinden. Eine solche Erfassung, so wurde mitgeteilt, könne in Corona-Zeiten auch einmal bis zu sechs Wochen dauern.
Rechtsanwältin Fischer hat daher am 8. Februar 2021 zusätzlich auch noch Strafanzeige über die Internetwache der Polizei gestellt.
Eine Presseanfrage mit Blick auf eingeleitete Ermittlungen, Sicherstellung der Leichen und mögliche ähnliche von den Behörden untersuchte Vorkommnisse in der Vergangenheit, die Rechtsanwältin Fischer wiederum in Vertretung der zwei Journalisten am 8. Februar 2021 gestellt hatte, hat die Polizei am Abend des 9. Februar 2021 wie folgt beantwortet: „Bislang hat die Polizei Berlin keine Ermittlungen in Zusammenhang mit den von Ihnen beschriebenen Todesfällen geführt. Derartige Ermittlungen werden immer dann eingeleitet, wenn ein Arzt bei der Ausstellung des Todesscheins eine nicht natürliche Todesursache bescheinigt. Auch die von Ihnen erwähnten beiden Todesfälle sind der Polizei Berlin nicht bekannt. Insofern wurden auch hier keine Ermittlungen geführt bzw. der Leichnam der Verstorbenen sichergestellt. Die von Ihnen erstatteten Strafanzeigen liegen der Polizei Berlin vor und werden derzeit von einem Fachkommissariat der Kriminalpolizei bzw. von der Staatsanwaltschaft Berlin geprüft. Auskünfte hierzu erteilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Berlin.“
Das sich derzeit als wenig engagiert darstellende Ermittlungsverhalten der Polizei stehe im Gegensatz zum Legalitätsprinzip und Verfolgungszwang für Straftaten, dem Polizei und Staatsanwalt unterliegen, so Rechtsanwalt Dr. Fuellmich. Ein Verstoß hiergegen könne den Vorwurf einer Strafvereitelung im Amt gem. § 258 a StGB rechtfertigen. § 160 Abs. I Satz StPO bestimmt: „Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen“ Gem. § 160 Abs. I Satz 1 StPO gilt: „Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“
Es widerspräche daher geltendem Recht, dass die Polizei gegebenenfalls erst dann tätig werde, wenn der den Totenschein ausfüllende Haus- oder Notarzt, gar der Impfarzt selbst, eine unnatürliche Todesursache bestätige. Es sei bereits schon fraglich, ob ein externer Arzt, der die Krankengeschichte im Zweifel gar nicht im Detail kennen könne, überhaupt in der Lage sei, die Situation und das Sterbegeschehen richtig einzuschätzen. Nach den geschilderten Umständen bestehe hier, so Rechtsanwalt Dr. Fuellmich, unzweifelhaft der erhebliche Anfangsverdacht, dass die aussergewöhnliche Häufung der Todesfälle – in der Abteilung versterben sonst regelmässig nur ein bis zwei Senioren im Monat – nicht auf natürliche Ursachen zurückzuführen sei.
Hinsichtlich der elf Senioren, deren Gesundheitszustand sich nach Gabe der zweiten Dosis von Comirnaty verschlechtert habe, sei zudem Gefahr in Verzug.
Die Polizei, die Gesundheitsämter und die Senatsverwaltung hätten eine Garantenstellung zur Gefahrenabwehr für die Bevölkerung inne. Wenn die zur Gefahrenabwehr berufenen Personen dieser ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, komme eine Strafbarkeit der handelnden Personen wegen aktiver Beihilfe bzw. Beihilfe durch Unterlassen zur Körperverletzung (gegebenenfalls mit Todesfolge) – im Amt – in Betracht, so Rechtsanwältin Fischer. Auch eine fahrlässige Tatbeteiligung müsse notfalls geprüft werden. Die Polizei sei demgemäss auch aus Gründen der Gefahrenabwehr für mögliche künftige Opfer zur sofortigen Einleitung von professionellen Ermittlungen verpflichtet. Obduktionen seien zwingend durchzuführen. Ein Sich-Zurückziehen auf eine mögliche theoretische Einschätzung von Polizeiexperten, wie dies gegenüber Rechtsanwältin Fischer von der zuständigen Abteilung LKA 115 (Delikte am Menschen) angedeutet wurde, könne nicht hingenommen werden. Für die Frage, welche Symptome nach einer Impfung entstehen und gegebenenfalls zum Tode führen könnten, könne es derzeit ja noch gar keine Expertise geben, allein schon weil aktuell keinerlei belastbare Studienergebnisse z.B. in Bezug auf die Gefährdung alter Menschen durch den Impfstoff und insbesondere keine Wechselwirkungsstudien hinsichtlich anderer Medikamente vorlägen. Nach Todesfällen in Norwegen im Nachgang zur Corona-Impfung wird die Impfung hochbetagter, fragiler Menschen in Norwegen nicht mehr empfohlen.
Schon allein wegen der sich hier aufdrängenden kausalen Zusammenhänge zwischen Impfung und Häufung von Todesfällen gerade bei älteren Menschen sind nun zum Schutz der Gesundheit und des Lebens aller zur Impfung bereiten Personen und derjenigen Personen, welche bereits eine Dosis Comirnaty erhalten haben, staatliche Massnahmen dringend erforderlich. Unter Umständen gehört dazu auch das einstweilige Absehen vom Einsatz dieses Impfstoffs für die Dauer einer vollständigen und transparenten Untersuchung der etwaigen Rolle, die dieser möglicherweise im Zusammenhang mit dem Tod der Senioren, deren Schicksale Gegenstand dieses Artikels sind, gespielt hat.
Diese staatlichen Maßnahmen sind insbesondere auch zu Gunsten jener Personen, welche Impfzentren besuchen möchten, Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sind oder einen Tätigkeit im Gesundheitswesen mit Kontakt zu Patienten haben, zu ergreifen.
Comirnaty scheint keineswegs so sicher zu sein, wie man aufgrund der Impfkampagne der Regierung und der vielen öffentlicher Stellungnahmen von Politikern und Experten, die den Lockdown-Kurs der Regierung mittragen, glauben könnte.
Comirnaty ist ein sogenannter mRNA-Impfstoff (mRNA = Messenger-Ribonukleinsäure). Die mRNA enthält den „Bauplan“ für ein Eiweiß auf der Oberfläche von SARS-CoV-2. Durch die Impfung gelangt dieser Bauplan über winzige Fettpartikel (Fett-Nanokörperchen) in die Körperzellen des Geimpften. Diese sollen dann ein Protein, welches auf der Oberfläche des Virus zu finden ist, herstellen. Dies wiederum soll das Immunsystem zu eine Reaktion bewegen, die bewirken soll, dass bei einer späteren Infektion mit SARS-CoV-2 eine angemessene Immunantwort erfolgen kann.
Wegen der ungewöhnlich kurzen Dauer der klinischen Erprobung am Menschen liegt es aus Sicht von 2020news.de auf der Hand, dass nicht alle möglichen negativen Auswirkungen dieses Impfstoffs erforscht werden konnten. Es besteht aus Sicht von Experten insbesondere auch die Gefahr der Bildung von infektionsverstärkenden Antikörper (engl. antibody dependent enhancement, ADE). So werden Antikörper bezeichnet, die sich an die Oberfläche von Viren binden, diese jedoch nicht neutralisieren, sondern zu einer verbesserten Aufnahme des Virus in eine Zelle führen und damit die Ausbreitung und Vermehrung des Virus begünstigen. Infektionsverstärkende Antikörper fördern eine Immunpathogenese und bilden eine seit langer Zeit bekannte mögliche Gefahr von bestimmten Impfstoffen.
Der Eintritt dieser Gefahr ist für frühere, erfolglose Entwicklungsversuche von Impfstoffen gegen Coronaviren (so zum Beispiel SARS-CoV) gut belegt. In einigen präklinischen Tierversuchen sind die Versuchstiere nach der Begegnung mit dem Wildvirus wegen des Auftretens infektionsverstärkender Antikörper schwer erkrankt oder gar verstorben.
Experten befürchten zudem, dass der Eintritt von Autoimmunerkrankungen und eine Beeinträchtigung oder Gefährdung von Fruchtbarkeit, Schwangerschaft, ungeborenen Lebens, des Stillens mit Muttermilch und der Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft geimpft wurden, nicht ausgeschlossen werden kann – dies insbesondere auch deswegen, weil die Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser negativen Folgen wegen des Designs der klinischen Prüfungen am Menschen, welche BioNTech/Pfizer vor der bedingten Zulassung von Comirnaty durchgeführt hat, nicht oder nicht hinreichend untersucht werden konnte.
Nach Einschätzung des Paul-Ehrlich-Institutes kommen als mögliche Auslöser von beobachteten schwerwiegenden Reaktionen im Zusammenhang mit der Impfung mit Comirnaty auch die darin enthaltenen Polyethylenglykol (PEG)-haltigen Lipidnanopartikel in Betracht. Dies ist auch deswegen beunruhigend, weil sich in zahlreichen präklinischen Studien PEG-Liposomen als geeignet erwiesen haben, Stoffe über die Blut-Hirn-Schranke zu transportieren. Bestimmte Liposomen konnten zudem in Tierversuchen mit dem Tod spezifischer Zellen in Leber und Lunge in Verbindung gebracht werden. Näheres dazu ist der Aufzeichnung der Sitzung Nr. 37 des Corona-Ausschusses (ab 03:55:00) zu entnehmen.
Laut EMA-Dashboard sind Stand 12. Februar 2021 bereits 54.828 unerwünschte Impfreaktionen gemeldet worden. Am 31. Januar 2021 waren es noch 26.849.
Wegen der vielfachen Bedenken gegen die Impfung wurde bereits ein Rückzugsantrag gegen die Zulassung bei der EMA gestellt. Laut Rechtsanwältin Fischer wird Rechtsanwältin Frau Dr. Renate Holzeisen für in Italien ansässige Mandanten eine gegen diese Zulassung gerichtete Klage nebst Eilverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) fristgerecht einreichen. Eine solche Klage und ein solcher Antrag seien binnen einer Frist von zwei Monaten nach der erteilten bedingten Zulassung von Cominarty möglich. Diese Verfahren würden nun auch durch ein internationales Netzwerk von Rechtsanwälten und Wissenschaftlern, welchem auch die Mitglieder des Corona-Ausschuss angehörten, begleitet. Das Urteil im Hauptsachverfahren und die Entscheidung im Eilverfahren wird sich in allen Mitgliedstaaten der EU, für welche die bedingte Zulassung von Comirnaty Wirkung entfaltet, auswirken.
Am 12. Februar 2021 hat die Staatsanwalt Rechtsanwältin Viviane Fischer schriftlich mitgeteilt: „Ihre Strafanzeige ist hier bereits bekannt, jedoch noch nicht in unserem System erfasst, so dass ich Ihnen dazu derzeit keine weitere Auskunft erteilen kann. Im Rahmen der zulässigen Ermittlungen wird jedoch alles Erforderliche mit der gebotenen Beschleunigung veranlasst.“
2020News wird über die weitere Entwicklung berichten.