Donnerstag, Dezember 19, 2024
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Wie die Politik die Gesundheit der Bürger gefährdet: Die FFP2-Maskenpflicht

Von Tilo Gräser

Immer mehr Menschen tragen verordnet oder freiwillig medizinische Masken, die sogenannten OP-Masken und die FFP2-Masken, weil diese vor dem Virus Sars-Cov-2 schützen sollen. Während bundesweit noch die Wahl zwischen beiden Maskentypen bei der Tragepflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften gilt, muss in Bayern die FFP2-Maske getragen werden. Doch es gibt berechtigte Zweifel, ob insbesondere die FFP2-Maske ihren angeblichen Zweck erfüllt. Es deutet sich an, dass die Maskenpflicht eher eine weitere Maßnahme ist, die mehr Schaden anrichtet als Nutzen zu stiften.

Die sogenannte Maskenpflicht gehört zu den politisch verordneten Maßnahmen, mit denen das Virus Sars-Cov-2, seine Mutationen und die von ihm laut Weltgesundheitsorganisation WHO ausgelöste Krankheit Covid-19 eingedämmt werden soll. Es gibt bisher keine nachweisbare Wirkung der Pflicht, Masken der verschiedenen Formen als vermeintlichen Schutz vor einer Ansteckung zu tragen. Davon zeugen nicht nur die hohen Zahlen der mit dem PCR-Test ermittelten vermeintlichen Infektionen, wenn diese als gegeben angesehen werden. Ein anderer Beleg ist, dass die anscheinend rat- und hilflose Politik von Bund und Ländern nach der lange Zeit verpflichtenden „Mund-Nasen-Bedeckung“ mit verschiedenen Mitteln am 18. Januar 2021 die Pflicht für die Bürger vereinbarten, im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und in Geschäften medizinische Schutzmasken (OP- oder FFP2-Masken) zu tragen.

Zuvor hatte Bayern wie auch Österreich bereits eine entsprechende FFP2-Maskenpflicht beschlossen, auch wenn eine Reihe von Experten das unter anderem als „Aktionismus“ und gar als „Populismus und Blödsinn“ beziehungsweise als nicht sinnvoll bezeichneten. Die Kritik der Experten hält Medienberichten zufolge an. 

Kein Schutz vor Viren?

Interessanterweise hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach der von Bundes- und Landesregierungen vereinbarten Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auf ihrer Webseite den Hinweis auf Einschätzungen zu Schutz- und Nebenwirkungen unter anderem von FFP2-Masken mit Datum vom 22. Januar 2021 geändert. Das ist hier zu finden.

Die entsprechende Tabelle mit den Einschätzungen ist geändert worden. Die in der Fassung vom 30.9.2020 noch zu findende Spalte „Private Nutzung“ ist in der neuen Fassung gelöscht. In der vorherigen Fassung (hier noch zu finden) war zu lesen, dass die FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen werden. Diese Aussage war vom Robert-Koch-Institut (RKI) zitiert worden, ist aber in der neuen Fassung der Hinweise zu Infektionsschutzmaßnahmen vom 22.1.2021 ebenfalls gelöscht worden
Das RKI warnte in seinen früheren Hinweisen vor den nachgewiesenen gesundheitlichen Folgen des zu langen und falschen Gebrauchs der Masken. Eine Erklärung für die Änderungen geben die beiden bundesfinanzierten Einrichtungen nicht.

Nun kursiert seit kurzem in den sogenannten sozialen Medien das Foto einer Gebrauchsanweisung für FFP2-Masken, auf der klar zu lesen ist, dass dieser Maskentyp nicht gegen Viren schützt, wie auch nicht gegen radioaktive Partikel und Enzyme. Das sorgt für entsprechende Aufmerksamkeit und wird als Beleg für den Widersinn der verschärften Maskenpflicht gesehen. Dem widersprechen unter anderem die selbsternannten Faktenchecker der Plattform „Correctiv“ in einem Beitrag vom 27. Januar 2021. Sie versuchen, die Behauptung von der fehlenden Schutzwirkung zu widerlegen und haben dafür bei Experten und Behörden sowie Firmen nachgefragt. Dabei wird unter anderem der Virologe Andreas Podbielski zitiert, der die bayrische FFP2-Maskenpflicht als „Blödsinn“ bezeichnete. Er erklärte laut „Correctiv“, dass die Masken wahrscheinlich nicht auf die Schutzfunktion vor Viren geprüft worden seien: „Das bedeutet nicht zwingend, dass sie nicht die entsprechende Qualität haben oder wirksam sind – aber sie sind nicht geprüft.“

Der Beitrag versucht zu erklären, dass die FFP2-Masken dennoch vor der Ansteckung durch Sars-Cov-2 und dessen Mutanten schützen können, da diese laut RKI hauptsächlich durch Aerosole aus der Atemluft übertragen werden. Vor solchen Luftpartikeln, die größer seien als die Viren selbst, würden diese Masken schützen, heißt es bei „Correctiv“, das sich dabei auf ein Dokument des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Maskenschutz beruft. Auch ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bestätigt danach, „dass das ausreichende Schutzniveau gegen SARS-CoV-2 durch derart geprüfte FFP2- und FFP3-Masken erreicht werde“. Damit ist anscheinend die Aussage des Fotos der Masken-Gebrauchsanweisung widerlegt und sind diese Masken also doch sinnvoll.

Mehr Risiken als Nutzen?

Doch das dürfte nicht stimmen, wie zum einen die fehlende Evidenz der Theorie von der hauptsächlichen Virusübertragung durch Aerosole zeigt. Das „Deutsche Ärzteblatt“ berichtete am 14. Juli 2020 von einer Studie von Michael Klompas von der Harvard Medical School und Co-Autoren, der zufolge es keinen Beweis dafür gibt, dass es zu Infektionen über Aerosole kommen kann. „Trotz der experimentellen Daten zu einer möglichen aerosolbasierten Übertragung ließen sich die Infektionsraten in der Bevölkerung nur schwer mit einer aerosolbasierten Ansteckung über größere Distanzen vereinbaren“, zitiert das Fachmagazin aus der Studie.

Zum anderen informieren Gebrauchsanweisungen verschiedener Hersteller von FFP2-Masken darüber, dass diese Masken, „gegen feste und flüssige Partikel, nicht aber gegen radioaktive Stoffe, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme“ schützen, wie es zum Beispiel die Firma „Dräger“ in einem Dokument erklärt. Ähnliches schreibt die Firma „Moldex“ auf ihrer Webseite dazu. Zu den „luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3“ gehören aber gerade krankheitsauslösende Viren, wie unter anderem die bundeseigene Anstalt BAuA in einem Material ausführlich beschreibt. Auf der Webseite „Lungenärzte im Netz“ der Deutschen Lungenstiftung ist zu lesen, dass die Coronaviren durch „die luftgetragene Übertragung über Aerosole“ weitergegeben werden können. 

Das deutet daraufhin, dass die FFP2-Masken anscheinend tatsächlich nicht die Schutzwirkung haben, die ihnen von Politik und Medien zugeschrieben wird, und eine mutmaßliche Ansteckung durch Viren nicht verhindern können. Die verschärfte Maskenpflicht gefährdet stattdessen die Gesundheit der Bürger: Der Virologe Podbielski hatte laut der Münchner „Abendzeitung“ (AZ) vom 15. Januar 2021 dazu erklärt: „Das ist belastend, und ich sehe den Sicherheitsgewinn außerdem nicht, sondern haufenweise Risiken.“ Eine FFP2-Maske habe einen größeren Atemwegswiderstand, weshalb im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben sei, nach zweistündigem Tragen eine Pause einzulegen. Die AZ gab Podbielskis Aussagen so wieder: „Selbst gesunde Menschen seien nach dieser Zeit körperlich erschöpft. Bei kranken oder älteren Menschen verstärke sich dies noch. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Atemkapazität erschöpfe und es im schlimmsten Fall zu einem Kreislaufkollaps kommen könne.“

Tödliche Folgen?

Auch andere Experten haben darauf hingewiesen, so Christoph Spinner, Infektiologe an der TU München, der sich in verschiedenen Medien gegen eine FFP2-Maskenpflicht aussprach. Weil das Atmen mit der FFP2-Maske deutlich schwerer falle, sei sie im Grunde nur für gesunde Menschen geeignet, zitierte ihn der „Donaukurier“ am 28. Januar 2021. „Und selbst Menschen ohne gesundheitliche Probleme müssten bei FFP2-Masken regelmäßig Trage-Pausen einlegen.“ Das bayrische Gesundheitsministerium reagierte darauf mit dem Hinweis, die Tragezeiten der Maske beim Einkaufen oder im ÖPNV seien „schlicht zu kurz“, um schädlich zu wirken. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof habe auf Grundlage dieser Sicht in einem Urteil die Maskenpflicht bestätigt.

Es gibt zahlreiche Hinweise von Wissenschaftlern und Arbeitsschutzexperten, dass die FFP2-Masken nur schützen können, wenn sie ordnungsgemäß getragen werden. Was beispielsweise schon bei Bartträgern nicht möglich ist. Werden die Vorgaben beim Tragen der Masken nicht eingehalten, können diese schaden, heißt es. Angesichts der vielen Menschen, die freiwillig solche Masken längst nicht nur bei kurzen Aufenthalten in Geschäften oder in Bussen und Bahnen tragen, sondern selbst dort, wo das nicht verpflichtend ist, sei noch aus einer weiteren Gebrauchsanleitung für die Masken der Firma „Nematec Display Factory“ zitiert: „Eine falsche Anwendung bzw. eine Missachtung der hier angegebenen Anweisung zur Anwendung der Atemschutzmaske kann die Wirksamkeit dieser Maske stark reduzieren. Eine falsche Anwendung kann zum Beispiel Übelkeit, Ohnmacht bzw. Bewusstlosigkeit, Hyperventilation oder auch den Tod zur Folge haben.“ 

„Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihre Regierung oder einen von dieser bezahlten Wissenschaftler oder Juristen“ – so ließe sich im Fall der FFP2-Masken ein Standardspruch zu Arzneimitteln abwandeln. Ob den Antworten zu vertrauen ist, muss jeder und jede für sich entscheiden, ebenso, ob es sich nur um „Risiken für Einzelne“ handelt, wie im „Donaukurier“ zu lesen ist. Genau mit den Risiken für „Einzelne“ beziehungsweise verhältnismäßig Wenige durch das Virus Sars-Cov-2 wird begründet, dass die gesamte Gesellschaft eingeschränkt und gelähmt wird, mit allen bisher bekannten und noch unbekannten Folgen. 

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